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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Verwendung deutscher Steuergelder zu Naturschutz-Zwecken im Dalyan-Delta in der Türkei (G-SIG: 13010768)

Einsatz von Mitteln aus dem Bundeshaushalt im Zusammenhang mit der Ausweisung des Dalyan-Deltas als Sonderschutzgebiet, Verwendung der Gelder, Erfolgskontrolle, Schutz der Karett-Schildkröten in der Dalyan-Bucht

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Datum

15.08.1995

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/209027. 07. 95

Verwendung deutscher Steuergelder zu Naturschutz-Zwecken im Dalyan-Delta in der Türkei

der Abgeordneten Halo Saibold, Cern Özdemir und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

In der zweiten Hälfte der achtziger Jahre wollte ein deutschtürkisches Firmenkonsortium unter Beteiligung der „Deutschen Finanzierungsgesellschaft für Beteiligung in Entwicklungsländern" (DEG) im Dalyan-Delta in der Westtürkei einen Hotelkomplex mit 620 Betten (Kaunos-Beach-Hotel) errichten. Der Standort des geplanten Hotelkomplexes befand sich in der Kernzone des Deltas, das wegen seiner überragenden ökologischen Bedeutung seit 1978 als Nationalpark ausgewiesen werden sollte. Damals wurde nicht zuletzt aufgrund eines 1987 im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit erstellten Gutachtens von den GRÜNEN gemeinsam mit Natur- und Umweltverbänden darauf hingewiesen, daß das Dalyan-Gebiet aus ökologischer Sicht ein einmaliges Gebiet sei und hochgefährdeten Arten wie dem Fischotter und zahlreichen seltenen Vogelarten wie Reihern, Kormoranen, Störchen und Pelikanen als Lebensraum und Rastplatz dient. Besonders wurde darauf hingewiesen, daß die Bucht von Dalyan die damals einzig bekannte Stelle im Mittelmeerraum war, die von einer noch weitgehend stabilen Population der geschützten, unechten Karett-Schildkröte (Caretta caretta) als Brutgebiet benutzt wurde.

Die damals sowohl in der öffentlichen Diskussion als auch im Deutschen Bundestag heftig geführte Debatte um den Schutz des Dalyan-Deltas vor der Zerstörung durch den geplanten Hotelbau mit finanzieller Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland fand 1988 ihr Ende, nachdem bekannt wurde, daß die türkische Regierung dieses Gebiet als Nationalpark ausweisen wollte bzw. zu einem Sonderschutzgebiet erklärt hat, mit der Dalyan-Bucht als Kerngebiet.

Inzwischen sind fast zehn Jahre vergangen, und es wird erneut öffentliche Kritik laut, wonach ein Großteil der urspünglich für den Hotelbau vorgesehenen rund 10 Mio. DM, zwar unter der Regie der „Deutschen Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) der türkischen Behörde für Sonderschutzgebiete (ASPA) zur Verfügung gestellt wurde, sich aber gleichzeitig die ökologische Situation im Dalyan-Gebiet wesentlich verschlechtert und die negative Beeinträchtigung des Legestrandes der Karett-Schildkröte erheblich zugenommen hat.

Wir fragen deshalb die Bundesregierung:

Fragen12

1

Wieviel der ursprünglich (laut dem Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. vom 11. Juli 1988) vorgesehenen 10,7 Mio. DM aus Mitteln des Einzelplans 23 wurden inzwischen der türkischen Regierung im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit und im Rahmen bilateraler Technischer Zusammenarbeit jeweils zur Verfügung gestellt?

2

Aus welchen anderen Haushaltstiteln und in welcher Höhe wurden der Türkei Finanzmittel in Zusammenhang mit der Ausweisung der genannten Schutzzonen zur Verfügung gestellt?

3

Wie hat die Bundesregierung sichergestellt, daß beim Einsatz der vergebenen Mittel der Umweltverträglichkeit und dem Erhalt der Soziokultur der einheimischen Bevölkerung Rechnung getragen wurde?

4

Wie viele Millionen DM wurden bislang über die Deutsche Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) in Zusammenhang mit der Ausweisung der genannten Schutzzonen in die Türkei transferiert, waren diese Gelder zweckgebunden, und an wen wurden diese Gelder gezahlt, bzw. was wurde damit konkret finanziert?

5

Sind in diesem Zusammenhang weitere Zahlungen aus Mitteln des Bundeshaushalts geplant, und falls ja, in welcher Höhe und zu welchem Zweck?

6

Gibt es in irgendeiner Form eine Erfolgskontrolle über den Einsatz der bisher vergebenen Finanzmittel und falls ja, wie und von wem wird diese Erfolgskontrolle durchgeführt, und welches Ergebnis hat sie bisher erbracht?

7

Warum wurden im Gebiet der Dalyan-Bucht im Rahmen der touristischen Erschließung bislang keine Kläranlagen gebaut?

8

Kann die Bundesregierung konkrete Angaben dazu machen, inwiefern die bisherige finanzielle Unterstützung der Türkei mit deutschen Steuergeldern in Dalyan zum Schutz der Karett-Schildkröten beigetragen hat, d. h. welche konkreten Schutzmaßnahmen wurden durchgeführt?

9

Trifft es zu, daß inzwischen im Dalyan-Schutzgebiet täglich über 300 Ausflugsboote unterwegs sind und die große Zahl der Touristinnen und Touristen den Natur- und Artenschutz in diesem Gebiet grundsätzlich in Frage stellt?

10

Gibt es konkrete Erkenntnisse über den Erhalt, die Zu- oder Abnahme der vom Aussterben bedrohten Karett-Schildkröte in der Dalyan-Bucht, und falls ja, welche, und worauf basieren die Erkenntnisse?

11

Trifft es zu, daß allen Artenschutzverbänden und auch dem zuständigen türkischen Professor Baran die Arbeit in der Dalyan-Bucht verboten wurde, und falls ja, seit wann, von wem und warum?

12

Trifft es zu, daß sich die GTZ der Öffentlichkeit gegenüber weigert, für den Projektzeitraum 1990 bis 1993 einen Rechenschaftsbericht vorzulegen, und falls nein, wann und wem gegenüber hat die GTZ zuletzt und in welcher Form Rechenschaft abgelegt über ihre Tätigkeit in Dalyan?

Bonn, den 24. Juli 1995

Halo Saibold Cem Özdemir Joseph Fischer (Frankfurt), Kerstin Müller (Köln) und Fraktion

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