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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Konzessionsabgaben in der Telekommunikation und in der Wasserversorgung (G-SIG: 13010781)

Anzahl der Konzessionsabgaben im Bereich Wasserversorgung erhebenden Kommunen, Gesamteinnahmen daraus, Beitrag zur Konsolidierung der kommunalen Haushalte, Anzahl der zu Konzessionsabgaben berechtigten und Anzahl der darauf verzichtenden Kommunen, mögliche rechtliche Änderungen, Trend zur Privatisierung der kommunalen Wasserversorgung; Haltung der Bundesregierung zur Erhebung von Konzessionsabgaben im Bereich Telekommunikation, etwaige Differenzierung zwischen Telekom und künftigen Wettbewerbern, Entschädigung der Kommunen bei einem Verbot von Konzessionsabgaben, z.B. durch Sondernutzungsgebühren oder Mitnutzung der Kabelnetze

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Post und Telekommunikation

Datum

10.10.1995

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/213610. 08. 95

Konzessionsabgaben in der Telekommunikation und in der Wasserversorgung

des Abgeordneten Dr. Manuel Kiper und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Im Zentrum der Diskussion über Konzessionsabgaben stand lange Zeit die Energieversorgung. Durch die zunehmende Privatisierung der kommunalen Wasserversorgung erhält inzwischen auch hier die Erhebung von Konzessionsabgaben stärkeres Gewicht. Allerdings kritisieren die kommunalen Spitzenverbände auf diesem Sektor, daß trotz des Vorliegens der Anspruchsvoraussetzungen und trotz Haushaltsmisere viele Städte und Gemeinden noch immer auf die finanzielle Heranziehung der Wasserversorgungsunternehmen wegen der Nutzung des Straßenraums verzichten.

Eine entscheidende Dimension scheint die Debatte über Konzessionsabgaben aber nunmehr im Bereich der Telekommunikation im Zuge der Postreform III zu gewinnen. Der Deutsche Städtetag und der Deutsche Städte- und Gemeindebund sehen in den vorgesehenen Regelungen zur unentgeltlichen Benutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung privater Telekommunikationsnetze im vom Bundesminister Dr. Bötsch vorgelegten Referentenentwurf des Telekommunikationsgesetzes kommunale Rechtspositionen in nicht hinnehmbarer Weise verletzt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen18

1

Wie viele Kommunen erheben Konzessionsabgaben im Bereich der Wasserversorgung?

2

Wie viele Kommunen sind zur Erhebung von Konzessionsabgaben im Bereich der Wasserversorgung rechtlich ermächtigt, und wie viele Kommunen verzichten mithin trotz dieser Möglichkeit darauf?

3

Wie hoch sind die Gesamteinnahmen der Kommunen auf diesem Sektor?

4

Warum verzichten Kommunen auf die Erhebung von Konzessionsabgaben im Bereich der Wasserversorgung?

5

Wie bewertet die Bundesregierung die gegenwärtige Ausübung des Konzessionsabgabenrechts durch die Kommunen in der Wasserversorgung?

6

Plant die Bundesregierung rechtliche Änderungen in diesem Bereich?

7

Hält die Bundesregierung die genannten Konzessionsabgaben für einen geeigneten Beitrag zur Konsolidierung der kommunalen Haushalte?

8

Wird aus Sicht der Bundesregierung durch die Möglichkeit zur Erhebung von Konzessionsabgaben in der Wasserversorgung der Trend zur Privatisierung der kommunalen Wasserversorgung begünstigt?

9

Welche Auffassung vertritt die Bundesregierung grundsätzlich zur Frage der Erhebung von Konzessionsabgaben auf dem Sektor der Telekommunikation?

10

Gibt es aus Sicht der Bundesregierung insofern Unterschiede zu den Bereichen der Energie- und Wasserversorgung?

11

Aus welchen Gründen ist das Privileg der TELEKOM, Kabel im öffentlichen Grund entgeltfrei verlegen zu können, aus Sicht der Bundesregierung rechtlich noch zu vertreten, obwohl die TELEKOM seit 1. Januar 1995 eine Aktiengesellschaft ist?

12

Wird es nach Meinung der Bundesregierung nach dem 1. Januar 1998 eine Differenzierung in bezug auf die Möglichkeit zur Erhebung von Konzessionsabgaben zwischen der TELEKOM und ihren künftigen Wettbewerbern in der Versorgung der Bevölkerung mit Telekommunikationsdienstleistungen geben?

13

Wenn nein: Warum nicht, wenn doch nach den Vorstellungen der Bundesregierung die TELEKOM faktisch der einzige mit Infrastrukturverpflichtungen belegte „Universaldienstleister" sein wird?

14

Wie sollen die Kommunen nach Ansicht der Bundesregierung entschädigt werden, wenn die Erhebung von Konzessionsabgaben im Bereich der Telekommunikation auf die Dauer verboten bleiben sollte?

15

Wie hoch wird der Aufwand der Kommunen für Planung, Koordinierung und Verwaltung im Bereich der Telekommunikation nach der Liberalisierung zum 1. Januar 1998 schätzungsweise sein?

16

Wie läßt sich ein sparsamer Umgang mit dem Umwelt- und Wirtschaftsgut „Raum für Kabeltrassen" erreichen, wenn dies nicht durch die Erhebung von Konzessionsabgaben möglich sein sollte?

17

Ist nach Auffassung der Bundesregierung die Erhebung von Sondernutzungsgebühren ein Weg, um die Kommunen für die besagte Nutzung des öffentlichen Straßenraums zu entschädigen?

18

Soll es nach Meinung der Bundesregierung den Kommunen wenigstens gestattet werden, von den Unternehmen, die ihren Straßenraum nutzen, Kompensationsleistungen verlangen zu können (Mitnutzung der Kabelnetze)?

Bonn, den 1. August 1995

Dr. Manuel Kiper Joseph Fischer (Frankfurt), Kerstin Müller (Köln) und Fraktion

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