BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Besorgnis über die Menschenrechte von Schwulen und Lesben in Simbabwe (G-SIG: 13010829)

Strafrechtliche Bestimmungen für Homosexuelle in Simbabwe

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

27.10.1995

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/234918. 09. 95

Besorgnis über die Menschenrechte von Schwulen und Lesben in Simbabwe

des Abgeordneten Volker Beck (Köln) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Auf Druck von Simbabwes Regierung wurde der Schwulen- und Lesbenorganisation von Simbabwe (GALZ) untersagt, an der Internationalen Buchmesse in Harare teilzunehmen. Simbabwes Präsident Mugabe begründete diese Entscheidung u. a. mit den Worten: „Homosexuelle sind pervers und abstoßend. Sie verstoßen gegen die Gesetze der Natur und der Religion." Und: „Sind Perversitäten etwa die Grundlage der Buchmesse." Nach einer Meldung der Presseagentur dpa hat der Präsident von Simbabwe bei der Eröffnung der Buchmesse erklärt, Homosexuelle hätten in seinem Land keine Rechte und seien „schlimmer als Tiere".

Die Buchmesse in Simbabwe ist eine der wichtigen kulturellen Veranstaltungen in Afrika und bot in der Vergangenheit z. B. auch südafrikanischen Schriftstellern die Möglichkeit, Bücher auszustellen, die von der Apartheid-Regierung verboten worden waren.

Verschiedene Organisationen legten gegen das Verbot der Schwulen- und Lesbenorganisation GALZ Protest ein:

  • Der Verlegerverband Südafrikas Pasa warnte, daß seine Mitglieder an zukünftigen Buchmessen nur teilnehmen würden, wenn die Regierung „die Freiheit garantiert, Arbeiten jeder Art zu veröffentlichen und auszustellen". Diskussionen zwischen dem Verlegerverband Pasa und den Organisatoren der Buchmesse über eine gemeinsame erweiterte Messe wurden umgehend suspendiert (zitiert nach Frankfurter Rundschau vom 3. August 1995).
  • In einem Brief von 70 amerikanischen Abgeordneten an Präsident Mugabe, der am 17. August 1995 in der unabhängigen simbabwischen Wochenzeitung „Financial Gazette" abgedruckt wurde, heißt es, der Präsident habe kein Recht, Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung zu diskriminieren (dpa-Meldung vom 17. August 1995).
  • Vier Mitglieder des achtzehnköpfigen Messerates traten aus Protest von ihrem Amt zurück (Kölner Stadt-Anzeiger vom 5. August 1995).
  • Führende Schriftsteller, darunter der Nobelpreisträger Wole Soyinka aus Nigeria und Nadine Gordimer aus Südafrika, unterschrieben einen Aufruf an die Regierung von Simbabwe, in welchem diese aufgefordert wird, die „Grundlagen der Menschenrechte zu akzeptieren, die Voraussetzung für unsere Teilnahme waren" (zitiert nach Frankfurter Rundschau vom 3. August 1995).
  • In Johannesburg protestierten mehrere hundert Südafrikaner bei einem Staatsbesuch von Simbabwes Präsident Mugabe in Südafrika (Los Angeles Times vom 27. August 1995).

Wir fragen dazu die Bundesregierung:

Fragen12

1

a) War die Bundesrepublik Deutschland oder Organisationen, die finanziell und/oder organisatorisch von der Bundesrepublik Deutschland unterstützt werden, an der Internationalen Buchmesse in Harare in irgend welcher Form beteiligt?

Wenn ja, welche Organisationen waren das, bzw. in welcher Form fand die Beteiligung statt?

1

b) Ist der Bundesregierung bekannt, welche deutschsprachigen Verlage an der Buchmesse in Harare teilgenommen haben?

Wenn ja, welche waren dies?

1

c) Ist der Bundesregierung bekannt, ob eine oder mehrere der in Frage 5 oder 6 genannten Organisationen sich an den Protesten gegen die Nichtzulassung der Schwulen- und Lesbenorganisation Simbabwes GALZ beteiligt haben?

Wenn ja, in welcher Form?

2

a) Sind der Bundesregierung gesetzliche Bestimmungen in Simbabwe bekannt, nach welchen Homosexuelle verfolgt und bestraft werden?

2

b) Welchen Wortlaut haben die in Frage 2 a genannten gesetzlichen Bestimmungen?

2

c) Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele Homosexuelle nach den in Frage 2 a und 2 b genannten gesetzlichen Bestimmungen jährlich in Simbabwe verurteilt werden (ggf. aufgeschlüsselt nach Abschnitten bzw. Paragraphen)?

2

d) Welche Hinweise sind der Bundesregierung bekannt, daß das Parlament von Simbabwe die strafrechtlichen Bestimmungen gegen Homosexuelle abschaffen, reformieren oder verschärfen will?

2

e) Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in welchen Homosexuelle aus Simbabwe Asyl in der Bundesrepublik Deutschland beantragt haben bzw. Asyl bewilligt wurde?

2

f) Läßt sich die Bundesregierung regelmäßig über Menschenrechtsverletzungen, insbesondere gegen Homosexuelle, in Simbabwe über ihre dortige Botschaft informieren?

3

Wie beurteilt die Bundesregierung die Entwicklung von Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit in Simbabwe?

4

Hat die Bundesregierung gegenüber der Regierung von Simbabwe ihre Besorgnis über die Verletzung der Menschenrechte von Schwulen und Lesben deutlich gemacht?

Wenn ja, in welcher Form?

Wenn nein, warum nicht?

5

Hat die Bundesregierung in Gesprächen mit der Regierung von Simbabwe darauf hingewiesen, daß nach Ansicht der Bundesrepublik Deutschland auch Schwule und Lesben ein Recht auf freie Meinungsäußerung haben und daß ein strafrechtliches Verbot der Homosexualität unter Erwachsenen eine Verletzung der Menschenrechte darstellt?

Bonn, den 18. September 1995

Volker Beck (Köln) Joseph Fischer (Frankfurt), Kerstin Müller (Köln) und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen