Ausgleichsmaßnahmen für Behinderte für erhöhte Mobilitätskosten
der Abgeordneten Rainder Steenblock, Andrea Fischer (Berlin) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Schwerbehinderte sind nach dem Kraftfahrzeugsteuergesetz unter bestimmten Bedingungen von der Kraftfahrzeugsteuer befreit, und sie erhalten — teilweise wahlweise, teilweise zusätzlich — Fahrgeldzuschüsse für den öffentlichen Verkehr oder/und für Fahrdienste und Taxibenutzung. Im Fall einer Erhöhung der Mineralölsteuer und/oder einer Abschaffung der Kraftfahrzeugsteuer dürfte eine Aufstockung dieser Leistungen geboten sein. Entscheidungsgrundlage sollten das Mobilitätsverhalten der Schwerbehinderten und eine Bestandsaufnahme und Auswertung der bislang Anspruchsberechtigten und der Förderbeträge sein.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen19
a) Wie viele Schwerbehinderte sind jeweils aufgrund welcher Kriterien berechtigt, die Befreiung bzw. Ermäßigung von der Kraftfahrzeugsteuer oder von Kosten für Fahrten im öffentlichen Verkehr in Anspruch zu nehmen?
b) Mit welchen Begründungen werden die Mobilitätshilfen bestimmten Gruppen von Schwerbehinderten gewährt und anderen nicht?
a) Wie viele Schwerbehinderte machen von der Möglichkeit Gebrauch, ein kraftfahrzeugsteuerbefreites Kraftfahrzeug zu halten?
b) Wie viele Schwerbehinderte haben eine Wahlmöglichkeit zwischen einer Ermäßigung bei der Kraftfahrzeugsteuer und bei Kosten für Fahrten im öffentlichen Verkehr?
c) Wie viele Schwerbehinderte aus der Gruppe mit Wahlmöglichkeit wählen eine Kraftfahrzeugsteuerbefreiung bzw. -ermäßigung?
a) Wie viele erwerbstätige Schwerbehinderte gibt es?
b) Welche Verkehrsmittel wählen diese für die Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsort?
c) Wie viele erwerbstätige Schwerbehinderte halten ein kraftfahrzeugsteuerbefreites Kraftfahrzeug?
d) Welche besonderen Regelungen gelten für Schwerbehinderte hinsichtlich der Absetzbarkeit der Fahrtkosten zwischen Wohn- und Arbeitsort?
Wie ist das Mobilitätsverhalten der Schwerbehinderten, ggf. differenziert nach Art der Behinderung? Wie viele Kilometer werden insbesondere mit einem eigenen Kraftfahrzeug und im öffentlichen Verkehr zurückgelegt?
Wie hoch sind die Steuermindereinnahmen im Rahmen der Kraftfahrzeugsteuer durch die Befreiung bzw. Ermäßigung für Schwerbehinderte?
Wie hoch sind die Fahrgeldausfälle im öffentlichen Verkehr (Nah- und Fernverkehr) durch die unentgeltliche Beförderung Schwerbehinderter?
a) Auf welche Weise können im Fall einer Abschaffung der Kraftfahrzeugsteuer den bislang von Befreiung bzw. Ermäßigung begünstigten Schwerbehinderten Ausgleichszahlungen gewährt werden?
b) Bei welchen staatlichen Stellen wird das individuelle Mobilitätsverhalten der Schwerbehinderten in welcher Form erfaßt? Ist es praktikabel, eine individuell differenzierende „Mobilitätshilfe" auszuzahlen?
a) Welche weiteren staatlich (oder durch Kirchen u. a. m.) unterstützte Fortbewegungsmöglichkeiten gibt es für Schwerbehinderte?
b) Gibt es Behindertenfahrdienste? Wenn ja, wer zahlt diese? Erhalten Behinderte Zuschüsse bei Inanspruchnahme solcher Fahrdienste? Welche Mittel werden dafür ggf. von welchen Stellen zur Verfügung gestellt?
c) Werden „normale" Taxifahrten für Schwerbehinderte finanziell unterstützt? Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen erhalten Schwerbehinderte eine solche Unterstützung, und wie ist das Abrechnungsverfahren ausgestaltet?
a) Warum legt die Bundesregierung bislang keine Kraftfahrzeugsteuerstatistik vor, aus der auch die weiteren Befreiungen und Ermäßigungen innerhalb der Kraftfahrzeugsteuer hervorgehen?
b) Plant die Bundesregierung, in Zukunft eine Kraftfahrzeugsteuerstatistik zu führen?