Straßeneubaumaßnahme B 474 n
der Abgeordneten Gila Altmann (Aurich) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Seit mehr als 20 Jahren wird die Bundesstraße 474 n geplant. In diesem Zeitraum wurden die Querschnittsplanung und die Trassenführung mehrfach, auch mit Blick auf die Bedarfssituation, nach unten korrigiert.
In diesem Zusammenhang fragen wir die Bundesregierung:
Fragen3
In welchem Planungsstand befindet sich der Bau des mittleren Teilabschnittes (K 8 — B 235, Bereich Olfen), besonders vor dem Hintergrund des Urteils des Oberverwaltungsgerichtes für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster vom 19. Januar 1994, 23 D 148/91.AK?
Soll auch ein vorläufiger Planungsstopp für den Teilabschnitt Olfen erfolgen, nachdem der Bau des Teilabschnittes A 2 (Dortmund—Mengede) — B 235 vom OVG Münster unterbunden worden ist, und wann?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß angesichts des schon in der Umweltverträglichkeitsstudie prognostizierten geringen Bedarfs für den mittleren Teilabschnitt (Bereich Olfen) eine nicht angemessene Abwägung zwischen dem verkehrlichen Nutzen einerseits und den Kosten sowie ökologischen Belastungen andererseits besteht?