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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Braunkohlentagebau gegen EU-Recht (G-SIG: 13010838)

Förderung in Braunkohlentagebauen trotz unterlassener Umweltverträglichkeitsprüfung, Durchsetzung von EU-Recht, Energiekonzept der Bundesregierung für zunehmend umweltgefährdende und unwirtschaftliche Braunkohlenbergwerke

Fraktion

PDS

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft

Datum

28.09.1995

Antwortdauer

20 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/229608. 09. 95

Braunkohlentagebau gegen EU-Recht

der Abgeordneten Gerhard Jüttemann, Wolfgang Bierstedt und der Gruppe der PDS

Vorbemerkung

Nach jüngsten Presseveröffentlichungen wird in ostdeutschen Braunkohlentagebauen Kohle ohne Umweltverträglichkeitsprüfung gefördert, obwohl diese Prüfung nach europäischem Recht zwingend wäre.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen4

1

Welche deutschen Braunkohlentagebaue sind der Bundesregierung bekannt, in denen trotz unterlassener Umweltverträglichkeitsprüfung Kohle gefördert wird?

2

Warum hat die Bundesregierung in dieser Frage nicht auf der Durchsetzung des EU-Rechtes bestanden?

3

Beabsichtigt die Bundesregierung Maßnahmen zu ergreifen, um die unterlassenen Umweltverträglichkeitsprüfungen nachholen zu lassen?

Wenn ja, welche?

4

Welches Energiekonzept vertritt die Bundesregierung hinsichtlich des besonders umweltgefährdenden und mehr und mehr unwirtschaftlich werdenden Abbaus von Braunkohle kurz-, mittel- und langfristig?

Bonn, den 4. September 1995

Dr. Gregor Gysi und Gruppe

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