Versuchter illegaler Müllexport nach Estland
des Abgeordneten Dr. Jürgen Rochlitz und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Mit Schreiben vom 16. Juni 1995 wandte sich ein französischer Unternehmer aus Villenueve de la Raho an die Industrie- und Handelskammer Estlands mit der Bitte, bei der Vermittlung einer Transportgesellschaft oder einer Gesellschaft der öffentlichen Hand in der ehemals sowjetischen Marinebasis Paldiski behilflich zu sein, um toxische Abfälle aus Deutschland illegal zur Ablagerung nach Estland zu verbringen.
Der Unternehmer führte in diesem Schreiben an, einen großen und langfristigen Vertrag mit der Bundesregierung Deutschlands zu besitzen. Sie würde ihn gegenwärtig unter Druck setzen, den Abfall zu exportieren, da die neue und teilweise drakonische Verschärfung des europäischen Umweltrechts in den letzten Jahren eine Deponierung auf dem Boden der EU nicht mehr zulassen würde.
In dem offensichtlichen Bewußtsein, daß sein Handeln also gegen geltendes europäisches Recht verstößt, bot er der estnischen Kammer für die Übernahme von jährlich 350 000 Kubikmeter Abfall, den er als toxisch, aber faktisch gefahrlos pries, ein Entgelt von jährlich 4,5 Mio. Franc in Devisen und die Schaffung von zehn Arbeitsplätzen an. Er kündigte überdies an, sich auch in den anderen baltischen Staaten nach Entsorgungsmöglichkeiten umzusehen.
Abgesehen von der Tatsache, daß Estland weder über die Bedingungen zur sachgemäßen Lagerung von Giftmüll, noch über entsprechende Entsorgungsanlagen verfügt, hat das Land zudem nach Jahrzehnten der sowjetischen Besatzung noch schwerste Umweltprobleme zu bekämpfen und kann toxische Abfalle aus der Bundesrepublik Deutschland kaum verkraften. Die Industrie- und Handelskammer Estlands wandte sich daher an das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) der Bundesrepublik Deutschland.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Mit welchen umweltrechtlichen Verstößen nach deutschem, französischem und europäischem Recht wäre dieses Vorhaben des Müllexports verbunden gewesen?
Wie erklärt sich die Bundesregierung die Behauptung des Unternehmers, er hätte einen Vertrag mit ihr oder einer staatlichen Einrichtung geschlossen?
Um welche Art von Abfall handelt es sich genau, wie ist er klassifiziert, und von welchen Unternehmen oder Einrichtungen genau stammt dieser Abfall (aufgeschlüsselt nach Verursacher, Abfallart und -menge)?
Hat das BMU Kontakt zu den französischen Behörden aufgenommen, um weitere Exportversuche des Unternehmers zu verhindern?
Wenn ja, mit welchen und mit welchem Erfolg?
Hat das BMU Kontakt zu französischen Behörden aufgenommen, um eine Überprüfung der Geschäftstätigkeit des Unternehmers zu erreichen?
Wie lautet die Erklärung, die der Unternehmer gegenüber dem BMU abgegeben hat?
Wie hat sich das BMU von der Glaubwürdigkeit des Unternehmers überzeugt?
Hat sich der Unternehmer im Vorfeld an die deutsche Botschaft in Paris oder an andere deutsche Behörden im In- oder Ausland gewandt?
Wenn ja, an welche, mit welchem Begehren und wann, und welche Auskunft hat er daraufhin erhalten?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung getroffen, damit die illegale Verbringung von aus der Bundesrepublik Deutschland stammenden Abfällen zur Beseitigung über andere EU-Staaten bzw. EFTA-Mitgliedstaaten, die das Basler Abkommen unterzeichnet haben, in baltische, aber auch andere nicht zum Export zugelassene Staaten in Zukunft wirksam verhindert wird?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über das tatsächliche Exportvolumen (mengen- und wertmäßig) von gefährlichen Abfällen zur Verwertung aus Deutschland in Nicht-OECD-Staaten gewonnen, und welche Vorschläge leitet sie nun daraus zur Vertragsstaatenkonferenz zum Basler Übereinkommen vom 18. bis zum 22. September 1995 in Dakar ab?