Vergabe von Mitteln der Entwicklungszusammenarbeit an Indonesien trotz massiver Menschenrechtsverletzungen
der Abgeordneten Amke Dietert-Scheuer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung verwendet fünf Kriterien für die Vergabe von Mitteln der Entwicklungszusammenarbeit. An erster Stelle wird darunter die Beachtung der Menschenrechte genannt.
Indonesien ist einer der größten Empfänger deutscher Entwicklungshilfe, obwohl sich das Land seit langer Zeit schwerster Menschenrechtsverletzungen schuldig macht. In einem Verfahren gegen das Verbot einer Demonstration anläßlich des Besuches von Indonesiens Außenminister Ali Alatas in Karlsruhe stellte das Verwaltungsgericht Karlsruhe in seiner Entscheidung vom 31. Juli 1995 (AZ 12 K 3086/94) fest, daß die massiven Menschenrechtsverletzungen in Indonesien „allgemein bekannt" seien und deshalb Kritik daran (einschließlich der Verwendung des Wortes „Genozid" für das Vorgehen der indonesischen Regierung in Osttimor) keine Beleidigung der indonesischen Regierung darstellt, und daß deshalb das Verbot der Kundgebung ungerechtfertigt sei.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen4
Waren der Bundesregierung Berichte über schwere Menschenrechtsverletzungen in Osttimor vor der Entscheidung des Karlsruher Verwaltungsgerichtes unbekannt?
Wenn der Bundesregierung Berichte über schwere Menschenrechtsverletzungen in Osttimor bereits vor der Entscheidung des Karlsruher Verwaltungsgerichtes bekannt waren, wie rechtfertigt die Bundesregierung dann die 1994 an Indonesien geleistete Entwicklungshilfe in Höhe von insgesamt 126,4 Mio. DM trotz der unbestreitbaren Nichterfüllung des Kriteriums der Beachtung der Menschenrechte?
Welche Konsequenzen gedenkt die Bundesregierung bei den im November 1995 anstehenden Regierungsverhandlungen mit Indonesien hinsichtlich des Kriteriums der Beachtung der Menschenrechte aus den vom Verwaltungsgericht Karlsruhe als allgemein bekanntes Faktum bezeichneten schweren Menschenrechtsverletzungen in Osttimor und dem mit „Genozid" beschriebenen Vorgehen der indonesischen Regierung in Osttimor ziehen, über die unabhängige Menschenrechtsorganisationen und die VN übereinstimmend seit einiger Zeit berichten?
Ist es zutreffend, daß der Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Klaus Kinkel (nach Berichten der Nachrichtenagentur afp und Augenzeugenberichten) während des Besuchs von Ali Alatas in Karlsruhe persönlich massiven Druck auf die zuständigen Behörden ausgeübt hat, um eben jene Protestveranstaltung der „Gesellschaft für bedrohte Völker" gegen die schweren Menschenrechtsverletzungen in Indonesien zu verhindern, deren Verbot das Verwaltungsgericht Karlsruhe als unrechtmäßig aufgehoben hat?
Wenn ja, wie beurteilt die Bundesregierung das Vorgehen des Bundesministers des Auswärtigen, Dr. Klaus Kinkel, vor dem Hintergrund der vom Verwaltungsgericht festgestellten Unrechtmäßigkeit des Demonstrationsverbotes?