Notwendige Anforderungen an Umweltmanagementsysteme
der Abgeordneten Michael Müller (Düsseldorf), Dietmar Schütz (Oldenburg), Hermann Bachmaier, Klaus Barthel, Wolfgang Behrendt, Hans-Werner Bertl, Lilo Blunck, Edelgard Bulmahn, Ursula Burchardt, Dr. Marliese Dobberthien, Elke Ferner, Lothar Fischer (Homburg), Anke Fuchs (Köln), Arne Fuhrmann, Monika Ganseforth, Günter Gloser, Günter Graf (Friesoythe), Manfred Hampel, Christel Hanewinckel, Dr. Liesel Hartenstein, Dr. Barbara Hendricks, Monika Heubaum, Uwe Hiksch, Reinhold Hiller (Lübeck), Gabriele Iwersen, Jann-Peter Janssen, Sabine Kaspereit, Volker Kröning, Horst Kubatschka, Eckart Kuhlwein, Klaus Lennartz, Christoph Matschie, Ulrike Mehl, Siegmar Mosdorf, Jutta Müller (Völklingen), Dr. Edith Niehuis, Leyla Onur, Kurt Palis, Georg Pfannenstein, Reinhold Robbe, Horst Schild, Ottmar Schreiner, Brigitte Schulte (Hameln), Ilse Schumann, Dr. Angelica Schwall-Düren, Ernst Schwanhold, Rolf Schwanitz, Bodo Seidenthal, Erika Simm, Antje-Marie Steen, Dr. Bodo Teichmann, Jella Teuchner, Franz Thönnes, Ute Vogt (Pforzheim), Hans Georg Wagner, Wolfgang Weiermann, Reinhard Weis (Stendal), Dr. Wolfgang Wodarg
Vorbemerkung
Mit der EG-Verordnung 1836/93 vom 29. Juli 1993 über die freiwillige Beteiligung gewerblicher Unternehmen an einem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Betriebsprüfung (EG-Öko-Audit-Verordnung) wird ein europaeinheitliches Verfahren zur Verbesserung des betrieblichen Umweltschutzes eingeführt.
Die Anforderungen an Umweltmanagementsysteme sind in den Artikeln 2 und 3 und im Anhang I der Verordnung definiert. Der Artikel 12 der Verordnung ermöglicht, daß Unternehmen einzelstaatliche, europäische oder internationale Normen für Umweltmanagementsysteme anwenden. Die Vorschriften der Verordnung gelten dann als erfüllt, wenn die Normen nach dem Verfahren des Artikels 19 von der Kommission zusammen mit Vertretern der Mitgliedsländer anerkannt werden.
Das Deutsche Institut für Normung — DIN hat inzwischen einen Normenentwurf vorgelegt, der als internationale Norm ISO/DIS 14001 gleichzeitig als DIN EN 14001 auch europäische Norm werden soll. Für Umweltmanagementsysteme werden in dem Normentwurf Spezifikationen und Leitlinien zur Anwendung festgelegt, aber derart, daß eine Übereinstimmung mit der EG-Verordnung nicht gegeben ist.
Da der Erfolg und die Glaubwürdigkeit des Umweltaudit von den Anforderungen u. a. an das Umweltmanagementsystem abhängen, sollte diese Norm auf keinen Fall hinter den Anforderungen der Öko-Audit-Verordnung zurückbleiben, sondern ein möglichst hohes Niveau des Umweltrechts und des Umweltschutzes sicherstellen.
Es besteht der Verdacht, daß der internationale ISO-Normentwurf von Großbritannien initiiert und maßgeblich mitgestaltet wurde, um die strengeren Anforderungen der Verordnung zu unterlaufen.
Da das Umweltaudit in Deutschland durch eine industrienahe Lösung umgesetzt werden soll, würde eine nachträgliche Abschwächung der Anforderungen der Verordnung über eine internationale Norm das von allen begrüßte neue Verfahren des Umweltaudit mit dem Ziel der tatsächlichen Verbesserung des betrieblichen Umweltschutzes in Frage stellen. Eine mögliche, spätere Anerkennung der zertifizierten Umwelterklärungen bei Verwaltungsverfahren würde damit völlig unakzeptabel.
Wir fragen daher die Bundesregierung:
Fragen9
Wie beurteilt die Bundesregierung den internationalen Normentwurf ISO/DIS 14001 „Umweltmanagementsystemspezifikationen und Leitlinien zur Anwendung" (gleichzeitig DIN EN 14001) im Hinblick auf die in den Artikeln 2 und 3 sowie im Anhang I der EG-Öko-Audit-Verordnung definierten Anforderungen an die Umweltmanagementsysteme?
Welche Anforderungen der EG-Verordnung finden sich nicht in der ISO/DIS 14001 oder sind in ihrem Anforderungsniveau niedriger oder unvergleichbar?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß nach dem Umweltauditgesetz auch die Einhaltung der veröffentlichten Umweltverwaltungsvorschriften durch die Umweltgutachter zu überprüfen sind, während nach dem ISO-Normenentwurf noch nicht einmal die Prüfung der Einhaltung der nationalen Umweltvorschriften vorgeschrieben ist?
Welchen Einfluß kann die Bundesregierung auf eine Überarbeitung der ISO/DIS 14001 über das Deutsche Institut für Normung nehmen, um eine Kompatibilität mit der EG-Öko-Audit-Verordnung zu erreichen?
Welche Konsequenzen wird die Bundesregierung angesichts einer möglicherweise nicht mit der EG-Verordnung übereinstimmenden internationalen, europäischen und nationalen ISO/DIS 14001 (gleichzeitig DIN EN 14001) für das Anerkennungsverfahren nach Artikel 12 in Verbindung mit Artikel 19 der Verordnung ziehen?
Was wird die Bundesregierung ggf. unternehmen, um anstelle einer nicht akzeptablen internationalen bzw. europäischen Norm über Anforderungen an Umweltmanagementsysteme national und EU-weit die fehlenden Konkretisierungen dieser Anforderungen unverzüglich zu regeln?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung bei der geplanten Überarbeitung der EG-Öko-Audit-Verordnung, die Möglichkeit eines Unterlaufens der Zielvorstellungen der Verordnung durch internationale Normungsvorhaben auszuschließen?
Wurde inzwischen das Umweltbundesamt mit der wissenschaftlichen Begleitung der Umweltauditpraxis beauftragt, um notwendige Ergänzungen und Änderungsvorschläge für die Überarbeitung der Verordnung frühzeitig beraten zu können?
Wie kann verhindert werden, daß durch internationale Normung das nationale Umweltschutzniveau ausgehöhlt und die notwendigen Umweltschutzstandards für den internationalen Handel verhindert werden?