Abrißabfälle aus dem Versuchsatomkraftwerk Kahl
der Abgeordneten Helmut Wilhelm (Amberg), Ursula Schönberger und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die aus dem Versuchsatomkraftwerk (VAK) Kahl zur Zeit anfallenden Abrißabfälle müssen bis zur endgültigen Entscheidung über ihren letztendlichen Verbleib zwischen- bzw. endgelagert werden. Das ursprünglich zur Aufnahme der schwach- und mittelradioaktiven Abrißabfallstoffe vorgesehene Endlager Schacht Konrad in Niedersachsen steht vorläufig noch nicht zur Verfügung.
Eine Zwischenlagerung der anfallenden radioaktiven Abrißabfälle findet derzeit auch in der bayerischen Landessammelstelle Mitterteich statt.
Anläßlich des Abrisses der VAK Kahl wurde außerdem über das EU-Förderprogramm eine aus EU-Mitteln mit rund 600 000 DM mitfinanzierte Anlage errichtet, mittels derer Abbauarbeiten im „heißen Bereich" durchgeführt wurden. Dabei wurden in aufwendigen, unter Wasser durchgeführten Verfahren u. a. der Notkühl-Sprühring, die obere Gitterplatte, der Kamin, der Kondensat-Verteilerring, die Steuerstäbe und weitere Teile des Reaktorbehälters zerlegt und in faßgerechte Stücke geschnitten.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Wo befinden sich die ursprünglich entsprechend der für Schacht Konrad vorgesehenen Annahme- und Einlagerungsbedingungen bereits „konradgängig" verpackten Abrißabfallstoffe zur Zeit?
Wie viele Transporte mit „konradgängig" verpackten Abrißabfallstoffen — aufgelistet nach Mengenangabe und deklarierter Strahlungsintensität — sind seit Januar 1994 in das Bundesendlager Morsleben (ERAM) verbracht worden und wann?
Seit wann genau werden die im VAK anfallenden Abfallgebinde nicht mehr „konradgängig" sondern „morslebengängig" verpackt?
Worin unterscheiden sich die Definitionen „konradgängig" und „morslebengängig" hinsichtlich Zusammenstellung der Abfallgebinde, Abmessungen, verwendete Behälter und Strahlungsintensität?
Wer hat wann die im Endlager Morsleben für die VAK-Abrißabfälle geltenden Annahme- und Einlagerungsbedingungen wie definiert?
Wie . viele Transporte mit radioaktiven Abrißabfallstoffen — aufgelistet nach Mengenangabe und deklarierter Strahlungsintensität — sind seit Beginn der Abrißarbeiten im VAK Kahl in die bayerische Landessammelstelle Mitterteich verbracht worden und wann?
Befinden sich noch alle nach Mitterteich verbrachten radioaktiven Abrißabfallstoffe dort?
Wenn nein, wann sind die ausgelagerten Abfallstoffe/ -gebinde — aufgelistet nach Menge und deklarierter Strahlungsintensität — wohin gebracht worden?
Wann werden aus dem VAK Kahl stammende Abrißabfälle, die in Mitterteich zwischengelagert sind, in das Endlager Morsleben gebracht?
Um welche Mengen handelt es sich dabei, und wie sind die Transport- und Endlagerbehälter beschaffen?
Wer hat wann die im Endlager Morsleben für die im Zwischenlager Mitterteich befindlichen VAK-Abrißabfälle geltenden Annahme- und Endlagerbedingungen wie definiert?
Wie lautet die Bezeichnung der Strahlungsintensität der in der Begründung angegebenen unter Wasser zerlegten Teile im bei der EU gestellten Förderantrag?
Wann ist der Förderantrag gestellt worden, und wann wurde er von wem bewilligt?
Welche beabsichtigten Zwischen- bzw. Endlagerorte sind in diesem Förderantrag angegeben worden?