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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Ergebnisse der statistischen Erhebung von 1994 über die Abgasuntersuchungen an Kraftfahrzeugen (G-SIG: 13010947)

Beanstandungen bei der Abgasuntersuchung, Konsequenzen für die Ozon-Ausnahmeverordnung und die Wintersmogverordnung

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Verkehr

Datum

06.11.1995

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/255709. 10. 95

Ergebnisse der statistischen Erhebung von 1994 über die Abgasuntersuchungen an Kraftfahrzeugen

der Abgeordneten Gila Altmann (Aurich) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus ihrer Mitteilung an die Kommission der Europäischen Union vom 5. September 1995, wonach aufgrund einer Veranlassung des Bundesministeriums für Verkehr bei 40 000 Abgasuntersuchungen in ca. 900 Untersuchungsstätten vom 31. Oktober 1994 bis 11. November 1994 festgestellt wurde, daß

a) vor allem Fahrzeuge mit ungeregeltem Katalysator (U-Katalysator) beanstandet werden mußten und jedes dritte Fahrzeug mit U-Katalysator negativ auffiel,

b) jedes vierte Fahrzeug (Pkw und leichte Nutzfahrzeuge) mit Dieselmotor nicht den Anforderungen der Abgassonderuntersuchung entsprach,

c) jedes sechste Nutzfahrzeug über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht mit Dieselmotor und jedes sechste benzinbetriebene Fahrzeug mit geregeltem Dreiwegekatalysator beanstandet werden mußte?

2

Welche Konsequenzen haben diese Untersuchungsergebnisse hinsichtlich der in der Ozon-Ausnahmeverordnung vorgesehenen Maßnahmen bezüglich der Ausnahmeregelungen für „schadstoffarme" Kraftfahrzeuge?

3

Welche Konsequenzen haben diese Untersuchungsergebnisse für die im Entwurf der Bundesregierung vorliegende Allgemeine Verwaltungsvorschrift über straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen bei Überschreiten von Konzentrationswerten nach der 23. BImSchV (VwV-StVO-ImSch), der „Wintersmogverordnung"?

4

Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, daß den Bundesländern nach der erlassenen Ozon-Ausnahmeverordnung laut Anlage der Verwaltungsvorschrift „Ausnahmen zu verkehrsbeschränkenden Maßnahmen und Fahrverboten" für die von den Fahrverboten betroffenen Kraftfahrzeuge ein Ermessensspielraum eingeräumt wird, der bei dem Entwurf für eine sog. Wintersmogverordnung durch die Formulierung „sind auszunehmen" statt „dürfen ausgenommen werden" nicht eingeräumt wird?

5

Teilt die Bundesregierung unsere Auffassung, daß die Handlungsspielräume der Bundesländer und zuständigen Kommunen hierdurch beschnitten werden?

Wenn nein, warum nicht?

6

Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, weitere Abgasuntersuchungen vornehmen zu lassen?

Wenn ja, wann und in welchen zeitlichen Abständen sind diese geplant?

Wenn nein, warum nicht?

7

Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung für die Behebung der festgestellten technischen Mängel an den in Frage 1 beschriebenen Fahrzeugen?

8

Unter welche Kategorien fallen nach Ansicht der Bundesregierung vor dem Hintergrund dieser Mängel die vom Bundesminister für Verkehr als „Stinker" bezeichneten Kraftfahrzeuge, bzw. welche Mängel müssen an Kraftfahrzeugen nachweisbar sein, um diese als „Stinker" bezeichnen zu können?

Bonn, den 5. Oktober 1995

Gila Altmann (Aurich) Joseph Fischer (Frankfurt), Kerstin Müller (Köln) und Fraktion

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