Freigabe von 150 Millionen DM an die türkische Regierung zum Bau von MEKO-Fregatten unter dem Aspekt der aktuellen Lage in der Türkei
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Steffen Tippach und der Gruppe der PDS
Vorbemerkung
Im März 1995 marschierte die türkische Armee mit mehr als 40 000 Soldaten nach Südkurdistan/Nordirak ein, um nach ihren Aussagen die Kurdische Arbeiterpartei (PKK) zu bekämpfen. Diese international verurteilte grenzüberschreitende Invasion des NATO-Partners Türkei führte dazu, daß Gelder aus dem Bundeshaushalt an die Türkei in Höhe von insgesamt 180 Mio. DM „gesperrt" wurden. Die Bundesregierung beabsichtigt nun, die „Sperre" von 150 Mio. DM für den Bau zweier MEKO-Fregatten ebenso aufzuheben, wie die von 30 Mio. DM für Pionierpanzer, Schlauchboote, Krankenwagen und Ersatzteile. Die Entscheidung des Haushaltsausschusses ist diesbezüglich bereits gefallen. Die Begründung für die „Entsperrung" dieser insgesamt 180 Mio. DM lautet, daß die türkische Armee sich aus Südkurdistan/Nordirak zurückgezogen habe.
Nach wie vor bestehen zahlreiche Hinweise von deutschen und internationalen Delegationen und Menschenrechtsorganisationen, wonach deutsche Panzer ebenso wie andere deutsche Waffen im Kampf der türkischen Armee gegen die Kurden eingesetzt werden. Kürzlich berichtete ein kurdischer Asylbewerber in seinem Anerkennungsprozeß in Bremen, er sei 1991/92 als Mitglied einer türkischen Spezialeinheit auf einem Schützenpanzer der ehemaligen DDR-Volksarmee gegen Kurden eingesetzt worden.
Der Anwalt des Asylbewerbers sagte in einem Interview mit der Frankfurter Rundschau, „sein Mandant sei damals als Berufssoldat in der Region Mardin stationiert gewesen. Er habe mit einem ehemaligen DDR-Panzer vom Typ BTR 60 flächendeckend auf Berge geschossen, wenn dort Schüsse von mutmaßlichen Aufständischen zu hören gewesen seien. Auch bei Angriffen auf kurdische Dörfer seien BTR-60-Panzer dabeigewesen. " (zitiert aus FR vom 22. September 1995).
Indessen hat sich an der Menschenrechtssituation allgemein und insbesondere an der Verfolgung von Oppositionellen in der Türkei nichts geändert. Wegen angeblicher „separatistischer Propaganda" wurde z. B. ein von der türkischen Menschenrechtsvereinigung verfaßter Friedensappell durch Gerichtsbeschluß verboten. Das Mitteilungsblatt, in dem der Aufruf abgedruckt war, wurde beschlagnahmt. In diesem Appell wird zu einem Ende des Krieges gegen das kurdische Volk aufgerufen und ein Waffenstillstand gefordert. Gegen die Verfasser und Verfasserinnen erwägt die Staatsanwaltschaft ein Strafverfahren nach Artikel 8 des Anti-Terror-Gesetzes.
Am 15. Dezember 1994 verabschiedeten die Abgeordneten des Deutschen Bundestages anläßlich des Urteils gegen acht kurdische Abgeordnete der am 16. Juni 1994 verbotenen Demokratiepartei (DEP) eine Resolution, in der einerseits die Überprüfung der Urteile gefordert, andererseits betont wurde, daß der Deutsche Bundestag auf die von türkischer Seite versprochenen Maßnahmen zur Demokratisierung und zum Schutz der Menschenrechte setze sowie auf einen konstruktiven Dialog mit der Türkei. Am 21. September 1995 begann in Ankara der Revisionsprozeß gegen die DEP-Abgeordneten. Die Staatsanwaltschaft fordert nach wie vor eine Verurteilung wegen „Hochverrat" sowie für einige Angeklagten die Todesstrafe.
Durch den Bruch der sozialdemokratisch-konservativen Regierungskoalition der Partei des rechten Weges (DYP) und der Republikanischen Volkspartei (CHP) in Ankara ist der künftige Weg der Türkei offen. Aller Voraussicht nach wird es zu vorgezogenen Neuwahlen kommen. Die mit der Bildung einer Übergangsregierung beauftragte ehemalige Ministerpräsidentin Çiller wird möglicherweise mit einer Minderheitsregierung bis dahin regieren.
Eine von der CHP in Auftrag gegebene Studie wurde in der türkischen Zeitung „Milliyet" veröffentlicht (FR, 23. September und Neues Deutschland, 23. September 1995). Danach wird die türkische Bürokratie immer stärker von islamischen Fundamentalisten und/oder Anhängern der Partei der nationalen Bewegung (MHP) des Faschistenführers Alparslan Türkes beherrscht. So heißt es in der Studie beispielsweise, daß von 77 Provinzgouverneuren 35 % den Fundamentalisten zugehörig oder Mitglieder islamischer Sekten seien. 23 % der 77 Provinzgouverneure sprächen sich gegen einen türkischen Staat westlicher Prägung aus. 48 % der in 77 Provinzen eingesetzten Polizeipräsidenten gehörten der Studie zufolge islamisch-fundamentalistischen Organisationen oder der faschistischen MHP an. 36 % dieser Polizeipräsidenten stünden „ernsthaft" im Verdacht, Mafia-Kontakte zu unterhalten.
Älteren Berichten der mittlerweile verbotenen Zeitung „Özgür Ülke" zufolge, werden in einem militärischen Ausbildungszentrum in der Nähe von Izmir türkische Soldaten einer Sondereinheit von israelischen und ehemaligen GSG-9-Beamten ausgebildet. Als Zielscheiben im Präzisionsschießen dienten Strohpuppen, an deren Köpfe Fotos der z. Z. inhaftierten kurdischen DEP-Abgeordneten Leyla Zana und Hatip Dicle angebracht seien.
Angesichts der geschilderten Fakten fragen wir die Bundesregierung:
Fragen34
Aufgrund welcher aktueller Fakten und Erkenntnisse hat die Bundesregierung den erlassenen Sperrvermerk bezüglich der 150 Mio. DM für die zwei MEKO-Fregatten für die Türkei (vier wurden bereits gebaut) im Rahmen der sog. Werftenhilfe wieder aufgehoben?
Aufgrund welcher Fakten und Erkenntnisse hat die Bundesregierung die Sperre für Gelder zur Lieferung sog. konventioneller Waffen (30. Mio. DM) wieder aufgehoben?
Um welche Waffen, Waffensysteme oder Ersatzteile für welches Rüstungsgerät handelt es sich hier konkret? Welche Stückzahl der jeweiligen Waffen bzw. Waffensysteme ist vorgesehen zu jeweils welchem Betrag?
Wie viele der bei der Militärinvasion in diesem Frühjahr in der VN-Schutzzone in Südkurdistan/Nordirak eingesetzten rund 40 000 türkischen Soldaten sind nach Informationen der Bundesregierung abgezogen worden?
Auf welche Quellen stützen sich diese Informationen?
Welche Militäreinheiten befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung noch in dieser Region, und welche Aufgaben haben die verbliebenen Soldaten?
Hat die Bundesregierung geprüft, ob Waffen und/oder Rüstungsgüter, die aus der Bundesrepublik Deutschland an die Türkei geliefert wurden, vertragswidrig im Rahmen der türkischen Invasion vom März 1995 eingesetzt wurden?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, zu welchen Erkenntnissen ist die Bundesregierung gekommen?
Kann die Bundesregierung definitiv ausschließen, daß aus der Bundesrepublik Deutschland an die Türkei gelieferte Waffen und Rüstungsgüter (speziell Panzer) im Krieg gegen das kurdische Volk eingesetzt werden?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der türkischen Regierung, wonach die Militärinvasion im Frühjahr nur dem Kampf gegen die PKK gedient habe bzw. weiterhin dient?
Wie bewertet die Bundesregierung in diesem Fall die Tatsache, daß es Tote und Verletzte unter der kurdischen Zivilbevölkerung gegeben hat?
Sind der Bundesregierung die Aussagen des kurdischen Asylbewerbers über den Einsatz deutscher Panzer im Krieg gegen das kurdische Volk bekannt?
Wenn ja, wie bewertet sie die Angaben?
Sieht sich die Bundesregierung veranlaßt, aufgrund dieser Aussagen die Lieferung von Rüstungsgütern, Panzern und anderen Waffensystemen an die türkische Regierung auszusetzen?
Wenn nein, warum nicht?
Gibt es Verhandlungen zwischen der Bundesregierung und der türkischen Regierung über neue Materialhilfe, Rüstungssonderhilfen, Lizenzfertigungen deutscher Rüstungsgüter in der Türkei sowie über Koproduktionen und privatwirtschaftliche Lieferungen mit Absicherung durch Hermes-Bürgschaften?
Wenn ja, worum handelt es sich genau bei möglichen a) Materialhilfen, b) Rüstungssonderhilfen, c) Lizenzfertigungen, d) Koproduktionen, e) privatwirtschaftlichen Lieferungen durch Hermes-Bürgschaften?
Für welchen Zeitraum plant die Bundesregierung diese Aufrüstungshilfen für das türkische Militär?
Wie bewertet die Bundesregierung die in der Öffentlichkeit vielfach vorgetragene Meinung, daß mit der finanziellen und materiellen Rüstungshilfe an die türkische Regierung, aktuell mit der Freigabe der 150 Mio. DM zum Bau der MEKO-Fregatten, das militärische Vorgehen der türkischen Armee gegen die kurdische Bevölkerung bestärkt wird?
Aus welchem Grund hält die Bundesregierung trotz dieser Kritik an ihrer militärischen Unterstützung außerhalb des NATO-Vertrages für die türkische Regierung und Armee fest?
Ist der Bundesregierung die in „Milliyet" veröffentlichte Studie der „Republikanischen Volkspartei" (CHP) bekannt, wonach die türkische Bürokratie zunehmend von Anhängern faschistischer bzw. islamisch-fundamentalistischer Organisationen und Parteien durchsetzt ist?
Wie bewertet die Bundesregierung die Aussage der Studie, daß allein von den Polizeipräsidenten der 77 Provinzen der Türkei 48 % islamisch-fundamentalistisch oder Anhänger der faschistischen MHP des Alparslan Türkes sind?
Ist die Bundesregierung der Ansicht, daß die kürzlich zugesagte Intensivierung der polizeilichen Zusammenarbeit (lt. Vereinbarung vom 14. Juli 1995) unter dem Aspekt der Zunahme von Anhängern islamisch-fundamentalistischer Organisationen oder Parteien bzw. faschistischer Organisationen oder Parteien im gehobenen Polizeidienst weiterhin aufrechterhalten bleiben kann?
Wenn ja, mit welcher Begründung?
Wenn nein, wird die Bundesregierung die getroffene Vereinbarung vom 14. Juli 1995 sowie alle weiteren Vereinbarungen über polizeiliche Zusammenarbeit unter diesem Aspekt aussetzen, um neue Kriterien für die Zusammenarbeit zu benennen?
Wie bewertet die Bundesregierung die Aussage der Studie, wonach 35 % der Provinzgouverneure islamische Fundamentalisten und 23 % gegen eine Trennung von Staat und Religion sind?
Ist die Aussage der Bundesregierung (s. Drucksache 13/2164 vom 18. August 1995, Frage 50) aufrechtzuerhalten, daß „die türkische Regierung sich mit Mitteln der politischen Öffentlichkeitsarbeit gegen extrem fundamentalistisches Gedankengut (wendet) " , wenn sich nach Erkenntnis der genannten Studie Anhänger islamisch-fundamentalistischer und faschistischer Gruppen und Parteien bereits in so großem Umfang in Positionen politischer Entscheidungsträger befinden?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß nach dem Ergebnis der Studie der Schluß zulässig ist, daß der Einfluß islamisch-fundamentalistischer und faschistischer Organisationen und Parteien, dabei insbesondere der Einfluß der MHP und der RP (Wohlfahrtspartei), auf Teile der türkischen Bevölkerung in der Bundesrepublik Deutschland zunimmt?
Ist der Bundesregierung bekannt, daß sich in zunehmendem Maße Mitglieder bzw. Anhänger der MHP in der Bundesrepublik Deutschland in Ausländerbeiräte wählen lassen?
Aus welchem Grund hat die Bundesregierung nach eigenen Angaben hierüber „keine Informationen", wohl aber darüber „daß die Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) das Forum der Ausländerbeiräte für ihre Zwecke zu nutzen versucht" (s. Drucksache 13/2164, Frage 4)?
Wie bewertet die Bundesregierung die politische Lage und Entwicklung in der Türkei nach dem Bruch der sozialdemokratisch-konservativen Regierungskoalition?
Wird die Bundesregierung ihre politische und militärische Zusammenarbeit mit der türkischen Regierung neu bewerten, falls es nach den möglicherweise im Frühsommer 1996 stattfindenden vorgezogenen Neuwahlen in der Türkei zu einer Mehrheit der faschistischen MHP oder/und der radikal-islamischen Wohlfahrtspartei (RP) und einer entsprechenden Regierungsbildung kommen sollte?
Werden bereits Überlegungen in diese Richtung angestellt, und/oder gibt es dazu schriftliche Ausführungen?
Wie bewertet die Bundesregierung die Aussage von Fachleuten, daß von den jüngeren Offizieren der türkischen Armee rund 20 % Sympathisanten oder aktive Mitglieder islamischfundamentalistischer Sekten seien?
Ist die Bundesregierung der Ansicht, daß aufgrund dieser Entwicklung beim türkischen Militär die Zusammenarbeit und Ausbildung türkischer Soldaten in deutschen Einrichtungen neuen Kriterien unterworfen werden müssen?
Ist der Bundesregierung bekannt, daß sich am militärischen Ausbildungsprogramm in einem Ausbildungszentrum nahe der westtürkischen Stadt Izmir ehemalige Beamte der GSG 9 beteiligt haben?
Wenn nein, wird die Bundesregierung diesen Vorfall überprüfen?
Wenn ja, welche Konsequenzen wurden daraus gezogen?
Ist der Bundesregierung bekannt, ob sich ehemalige Bundeswehrsoldaten, Grenzschutzbeamte, ehemalige Polizeibeamte oder ehemalige Angehörige der GSG 9 als Ausbilder in türkischen Militäreinrichtungen befinden?
Wenn ja, bitte Einrichtungen und Anzahl der bekannten bundesdeutschen Ausbilder auflisten.