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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Umweltflankierende Maßnahmen innerhalb der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (G-SIG: 13011010)

Stand der Umsetzung der Verordnung 2078/92 (EWG) für jedes Bundesland, Vollzugsprobleme, Kofinanzierung über die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes", Ausschöpfung der Mittel für deutsche Programme, Bedeutung für die alten und neuen Bundesländer, Erfolge hinsichtlich Natur- und Umweltschutz, wirtschaftliche Auswirkungen der Umweltmaßnahmen, Fortführung oder Überarbeitung der Maßnahmen, weitergehende Überlegungen

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Datum

14.11.1995

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/275424. 10. 95

Umweltflankierende Maßnahmen innerhalb der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik

der Abgeordneten Ulrike Höfken, Steffi Lemke und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Im Rahmen der flankierenden Maßnahmen der EU-Agrarreform von 1992 werden den Landwirten umfangreiche Förderprogramme zur Extensivierung und Förderung umweltschonender landwirtschaftlicher Produktionsweisen angeboten.

  • Hauptsächlich gefördert werden dabei die extensive Bewirtschaftung von Grünland, die Umwandlung von Ackerland in Grünland, der Verzicht auf ertragssteigernde Produktionsmittel (Pflanzenschutz- und Düngemittel) im Ackerbau, die Ein- und Weiterführung des ökologischen Landbaus, Züchtung seltener Haustierrassen, 20-jährige Stillegung von Ackerflächen für den Umweltschutz sowie naturschutzbezogene Maßnahmen wie Schutz besonderer Biotope (Feuchtwiesen etc.), Acker- und Uferrandstreifenprogramme.

Die Programme werden in Form von Bewirtschaftungsverträgen, die zwischen einem Landwirt und einer betrauten öffentlichen Einrichtung abgeschlossen werden, auf der Grundlage freiwilliger Teilnahme der Landwirte umgesetzt, wobei die Anträge bewilligt werden, sofern ausreichend Mittel zur Verfügung stehen. Für die Teilnahme erhalten die Landwirte eine je nach Maßnahme und Mitgliedsland unterschiedlich hohe Ausgleichszahlung pro Hektar teilnehmender Fläche und Jahr — die Ausgleichszahlungen sollen sowohl Einkommensverluste kompensieren wie Anreize zu umweltschonender Produktion bieten und die ökologischen bzw. landschaftspflegerischen Leistungen der Landwirte honorieren. Anders als in den bisherigen landeseigenen oder EU-geförderten Umweltmaßnahmen, wie z. B. die 1993 ausgelaufenen Extensivierungsprogramme nach der EU-Effizienzverordnung, ist mit den in Verordnung 2078/92 normierten Umweltmaßnahmen die Landwirtschaft insgesamt angesprochen, ohne räumliche Einschränkungen, und die Programme stehen theoretisch allen Landwirten offen. Die finanziellen Mittel für die Durchführung der Fördermaßnahmen sind jedoch im Verhältnis zum gesamten EU-Agraretat sehr gering und betragen etwa 2 % oder 3,6 Mrd. ECU für fünf Jahre nach der Aufstockung von 1994; ursprünglich waren nur 2,3 Mrd. ECU geplant. Bereits in der Anlaufphase im Jahr 1994 waren die Programme überzeichnet, so daß die EU die Mittel bis 1997 um 2,5 Mrd. DM aufstockte (Agrar-Europe 18/94). Inzwischen werden die bereitstehenden Mittel jedoch nicht mehr voll ausgeschöpft (laut Mitteilung von Herrn Priebe, EU-Kommission DG VI, während einer Tagung des Club de Bruxelles im Mai 1995, ohne eine Differenzierung nach Mitgliedsländern auszuführen).

In Deutschland werden die Programme zur Umsetzung der Verordnung 2078/92 von den Ländern formuliert und z. T. über Länderprogramme, z. T. über die Gemeinschaftsaufgabe „Agrarstruktur und Küstenschutz" (GAK) (normaler Kofinanzierungsschlüssel bei der GAK: Bund 60 %, Land 40 %, bei EU-Kofinanzierung 50 % EU, 30 % Bund, 20 % Land). Im Europäischen Naturschutzjahr 1995 hat die Frage nach der Integration von Landwirtschaft und Naturschutz besondere Bedeutung.

Bezug nehmend auf die Meldung „Umweltgerechte Landwirtschaft auf 4,4 Millionen Hektar" (in: BMELF-Informationen vom 12. Juni 1994) fragen wir die Bundesregierung zu den flankierenden Maßnahmen der EU-Agrarreform nach EWG-Verordnung 2078/92:

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Auf welchen Quellen beruhen die in der zitierten Meldung gemachten Angaben, und wie sind diese Zahlen zustande gekommen?

2

Wie ist der Stand der Umsetzung für jedes Bundesland nach Teilnehmerzahlen, einbezogenen landwirtschaftliche Flächen und Flächenarten, finanzieller Beteiligung des Bundes und des Landes für die ganze Laufzeit der Programme zur Umsetzung der Verordnung 2078/92 (EWG) sowie für das Jahr 1995?

3

Welche Vollzugsprobleme gibt es mit der Verordnung in den Bundesländern (Genehmigungsverfahren, Finanzierung, Verwaltung, Kontrolle, Abstimmung zwischen Landwirtschafts- und Naturschutzbehörden und Interessenvertretern)?

4

Wie ist das Instrumentarium der Kofinanzierung über die GAK zu bewerten, in welcher Hinsicht bedarf es der Modifikation oder Erweiterung?

Wie sieht die Bundesregierung die Möglichkeiten, die GAK in Zukunft weiter für Umweltschutzmaßnahmen im Agrarbereich zu öffnen, und wie wird auf der anderen Seite die Möglichkeit eingeschätzt, eine neue, eigenständige Gemeinschaftsaufgabe mit umweltbezogener Zielsetzung zu schaffen?

5

Werden die für die deutschen Programme bereitgestellten Mittel ausgeschöpft?

6

Wie bewertet die Bundesregierung die Bedeutung der Programme für die alten und für die neuen Bundesländer?

7

Wie bewertet die Bundesregierung den Erfolg der Maßnahmen hinsichtlich des Zieles Natur- und Umweltschutz?

8

Wie schätzt die Bundesregierung die wirtschaftlichen Auswirkungen der Umweltmaßnahmen ein:

a) im Hinblick auf das Ziel der Marktentlastung,

b) im Hinblick auf die Einkommensauswirkungen für die teilnehmenden Betriebe,

c) im Hinblick auf die langfristige Erhaltung einer größeren Zahl von kleinen und mittleren landwirtschaftlichen Betrieben sowie für Betriebe in benachteiligten Gebieten?

9

Werden nach Auffassung der Bundesregierung die für die Länderprogramme eingesetzten Mittel effizient eingesetzt, und wie sind sog. Mitnahmeeffekte zu bewerten?

10

Ist eine Fortführung oder Überarbeitung der Maßnahmen beabsichtigt?

Wie beteiligt sich die Bundesregierung daran?

11

Hat das Modell der nach der Verordnung 2078/92 extensivierungsgeförderten Landwirtschaft zukunftsweisenden Charakter?

Bietet die flächendeckende Extensivierung eine Entwicklungschance für die deutsche Landwirtschaft?

12

Gibt es in Deutschland neben dem Förderkonzept der flankierenden Maßnahmen weitergehende Überlegungen zur Entwicklung einer umweltgerechten und standortangepaßten Landwirtschaft?

Bonn, den 16. Oktober 1995

Ulrike Höfken Steffi Lemke Joseph Fischer (Frankfurt), Kerstin Müller (Köln) und Fraktion

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