Bundesregierung und NATO-Osterweiterung
der Abgeordneten Heinrich Graf von Einsiedel, Andrea Lederer, Steffen Tippach, Gerhard Zwerenz und der Gruppe der PDS
Vorbemerkung
Am 19. September 1995 hat der NATO-Generalsekretär eine Studie über die Erweiterung der NATO vorgelegt, in der die Prinzipien, Ziele, Kriterien und Bedingungen der Ausdehnung der NATO nach Osten dargelegt sind. Auf ihrer Grundlage haben Konsultationen begonnen, die in konkrete Betrittsverhandlungen münden sollen. Die Frage, ob die NATO sich erweitert, ist für die künftige Sicherheitsarchitektur Europas von entscheidender Bedeutung. Die Bundesregierung hat sich zum Vorreiter bei der Aufnahme neuer Mitglieder gemacht; sie war bei der Ausarbeitung der Studie beteiligt.
Daher fragen wir die Bundesregierung, auch im Hinblick auf ihre Position bei der kommenden NATO-Ratstagung:
I. NATO-Erweiterung, gesamteuropäisches Sicherheitssystem und künftige Rolle der OSZE
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen33
Wie läßt sich die erklärte Orientierung der Bundesregierung auf gesamteuropäische Sicherheit und Zusammenarbeit, auf partnerschaftliche Kooperation mit der Russischen Föderation, den anderen Nachfolgestaaten der UdSSR und allen mittel- und osteuropäischen Ländern mit der Ausrichtung auf die NATO-Erweiterung in Einklang bringen?
Wie läßt sich die Zielsetzung, ein europäisches Sicherheitssystem „ohne die erneute Ziehung von Trennlinien" schaffen zu wollen, mit der selektiven Ausdehnung der Militärallianz vereinbaren?
Was sind die Ursachen für den Kurswechsel der NATO, die noch im Januar 1994 auf ihrer Gipfelkonferenz in Brüssel beschlossen hatte, die Allianz vorerst nicht zu erweitern, weil man keine neue Trennungslinie in Europa ziehen wolle?
Welche sicherheitspolitischen Veränderungen haben sich seitdem ergeben, die nach Meinung der Allianz eine Änderung der Strategie erforderlich machen?
Warum soll über die NATO-Erweiterung entschieden werden, noch bevor die OSZE ihre Beratungen über ein europäisches Sicherheitsmodell für das 21. Jahrhundert richtig eröffnet hat?
Wodurch ist gerechtfertigt, diese Debatte durch einseitige NATO-Entscheidungen zu präjudizieren?
Wie beurteilt die Bundesregierung eine im September 1995 für den US-Kongreß vorgelegte Studie, in der vor einer Osterweiterung der NATO gewarnt wird?
Wenn sich die NATO weiterhin als kollektives Verteidigungsbündnis versteht, gegen welche direkten Bedrohungen und Gefährdungen soll sich die Allianz richten?
Versteht sich die NATO-Öffnung als Entwicklungsschritt hin zu einem System kollektiver Sicherheit in Europa?
Wenn ja, ist die schließliche Überführung der NATO in die OSZE vorstellbar?
Wird in diesem Zusammenhang die Integration des NATO-Kooperationsrats in die OSZE geplant?
Soll die Stärkung der OSZE lediglich dazu verfolgt werden, um „die Staaten zu beruhigen, die der NATO möglicherweise in nächster Zukunft nicht oder überhaupt nicht beitreten" (NATO-Studie)?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß die OSZE lediglich ein Forum europäischer Sicherheit u. a. ist, oder mißt sie der OSZE eine herausragende Rolle für die künftige gesamteuropäische Friedens- und Sicherheitsordnung bei?
Wenn die OSZE eine „Schlüsselrolle" (NATO-Studie) spielen soll, ist daran gedacht, die OSZE zu einem umfassenden politischen Konsultationsforum zu machen?
Soll hauptsächlich die OSZE mit den wichtigen Fragen der Friedenssicherung und der Konfliktverhütung befaßt werden?
Welche Strukturveränderungen wären dazu notwendig?
Welche konkreten Maßnahmen zur Stärkung der OSZE wird die Bundesregierung in der nächsten Zeit vorschlagen?
Wird die Bundesregierung für eine Erhöhung der Beitragssätze plädieren und/oder ggf. eine freiwillige Erhöhung deutscher Zahlungsleistungen ins Auge fassen?
Wie sollen speziell die Möglichkeiten der OSZE in den Bereichen Frühwarnung und Konfliktverhütung gestärkt werden?
Welche Vorschläge gedenkt die Bundesregierung auf der Budapester Folgekonferenz diesbezüglich zu unterbreiten?
Was bedeutet es, daß friedenserhaltende und andere neue Aufträge „unter der Verantwortlichkeit der OSZE" stattfinden sollen?
Ist dafür nach Meinung der Bundesregierung ein klares Mandat der OSZE vonnöten?
Wie sollte in diesem Fall der Entscheidungsprozeß aussehen; wer sollte entscheiden?
Ist an die Aufstellung von speziellen Blauhelm-Kontingenten der OSZE gedacht?
Warum wurde auf dem Treffen der NATO-Verteidigungsminister in Williamsburg, das zwischen dem 3. und 8. Oktober 1995 stattfand (!), zwar über die NATO-Erweiterung, nicht aber über die Stärkung der OSZE gesprochen?
Welchen konkreten Beitrag zur wirtschaftlichen und sozialen Stabilität will das Atlantische Bündnis in den mittel- und osteuropäischen Staaten leisten?
Welchen konkreten Beitrag zur Festigung der Demokratie soll die NATO leisten, den das Büro für Demokratie und Menschenrechte der OSZE nicht erbringen kann?
Wird die Mitgliedschaft von bestimmten osteuropäischen Staaten a priori ausgeschlossen?
Hält die Bundesregierung eine NATO-Mitgliedschaft Rußlands und der Ukraine prinzipiell für unmöglich?
Wenn ja, aus welchen Gründen?
Welche Position hat die Bundesregierung zum Aufnahmebegehren der baltischen Staaten?
Was soll mit den Aufnahmewünschen Rumäniens und Bulgariens geschehen?
Welche Probleme würden nach Auffassung der Bundesregierung für diese Staaten aus der Verweigerung der NATO-Mitgliedschaft erwachsen?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Reaktionen der Russischen Föderation auf die geplante Ausweitung der NATO im allgemeinen und auf die NATO-Studie im speziellen?
Befürwortet die Bundesregierung ein Junktim zwischen EU- und NATO-Mitgliedschaft?
Welche Auswirkungen hätte eine NATO-Erweiterung auf den KSE-Vertrag, der in der NATO-Studie als „Eckpfeiler europäischer Sicherheit" angesehen wird?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß „aus juristischer Sicht die Erweiterung der NATO... keine Auswirkungen auf den Vertrag" habe?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Aussage, daß mögliche Folgen der NATO-Erweiterung auf den KSE-Vertrag erst beurteilt werden könnten, wenn die Erweiterung tatsächlich stattfindet?
Trifft es zu, daß der Vertrag auf dem Grundgedanken basiert, bei konventionellen Waffen Parität zwischen zwei „Vertragsgruppen", der NATO und dem Warschauer Pakt, herzustellen?
Wird dieser Grundsatz nach Meinung der Bundesregierung durch die Neudefinition der „Gruppen von Vertragsstaaten" auf der Konferenz der Vertragsstaaten am 5. Juni 1992 in Oslo bekräftigt oder grundlegend verändert?
Folgt daraus nach Auffassung der Bundesregierung, daß die westliche Vertragsgruppe ihre Bestände um den Anteil reduzieren muß, der durch den Beitritt neuer Staaten dem NATO-Potential hinzugefügt wird bzw. daß die russische Seite ihre Bestände um diesen Anteil erhöhen darf?
Muß daher der KSE-Vertrag bei der Überprüfungskonferenz 1996 geändert werden?
Strebt die Bundesregierung dort eine „Anpassung des Gruppenprinzips" an?
Wenn ja, wie sollte eine solche Neufassung aussehen?
Ist innerhalb des Bündnisses abschließend geklärt, daß die Nukleargarantien des Washingtoner Vertrages auf alle Neumitglieder ausgedehnt werden?
Befürwortet die Bundesregierung die Stationierung von Atomwaffen des Atlantischen Bündnisses auf den Territorien der potenziellen Neumitglieder?
Ist die Bundesregierung dafür, wie in der NATO-Studie vorgesehen, diese Frage offenzuhalten, oder plädiert sie dafür, eine solche Stationierung auszuschließen?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß sich neue Mitglieder die nukleare Konzeption und Strategie des Bündnisses zu eigen machen müssen?
Was ist darunter zu verstehen, daß neue Mitglieder „die Entwicklung und Durchführung der Strategie der NATO einschließlich ihrer nuklearen Komponenten fördern" (NATO-Studie) sollen?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Erklärungen führender Politiker Polens, Tschechiens und Ungarns, im Falle der Aufnahme in die NATO auch zur Stationierung von Atomwaffen bereit zu sein?
Sieht die Bundesregierung in der möglichen Stationierung von Kernwaffen in osteuropäischen Ländern Gefahren für den Nichtverbreitungsvertrag?
Wenn nein, warum nicht?
Welche Haltung nimmt die Bundesregierung zu einer möglichen Stationierung fremder Truppen auf dem Territorium der Beitrittskandidaten ein?
Befürwortet die Bundesregierung eine solche Stationierung und/oder die Anlage von umfangreichen Materialdepots der NATO-Alliierten bei den neuen Mitgliedsstaaten?
Müssen die östlichen Staaten ihre Streitkräfte grundlegend modernisieren, um in den Kreis der NATO-Mitglieder aufgenommen werden zu können?
Welche Konsequenzen hat das Erfordernis der Interoperabilitätsnormen für die Ausrüstung der osteuropäischen Nachbarstaaten, besonders hinsichtlich der Führungssysteme, des Fernmeldegeräts und der Großwaffensysteme?
Gibt es Berechnungen, welche Kosten für die jeweiligen Beitrittskandidaten dadurch entstehen können?
Sieht die Bundesregierung die Gefahr, daß die Russische Föderation der Ausdehnung der NATO mit forcierter Nachrüstung begegnet?
Wenn ja, wie will die Bundesregierung dieser Gefahr begegnen?
Soll die NATO-Erweiterung mit einer neuen Abrüstungsinitiative im Rahmen der OSZE gekoppelt werden?
Wenn ja, welche Vorschläge werden dazu innerhalb der Atlantischen Allianz diskutiert?
Wenn ja, welche Vorstellungen möchte die Bundesregierung in diese Verhandlungen einbringen?