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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Ausbau der Bundesstraße 17 zwischen Augsburg und Landsberg; Entscheidung für die Wahllinie 2 (G-SIG: 13010664)

Revidierung der Trassenentscheidung für Wahllinie 2

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Verkehr

Datum

15.08.1995

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/186227. 06. 95

Ausbau der Bundesstraße 17 zwischen Augsburg und Landsberg; Entscheidung für die Wahllinie 2

des Abgeordneten Albert Schmidt (Hitzhofen) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Zwischen Augsburg und Landsberg soll im Bereich der Gemeinden Untermeitingen/Lechfeld und Graben/Lagerlechfeld die B 17 vierspurig ausgebaut werden. Die Notwendigkeit für einen Ausbau ergibt sich anhand der aktuellen Verkehrsentwicklungsprognosen. Strittig ist im Bereich Lagerlechfeld/Klosterlechfeld jedoch die Trassenführung. Im Raumordnungsverfahren standen zwei Wahllinien zur Entscheidung: Die W 1 westlich von Lagerlechfeld und Klosterlechfeld und die W 2 durch Lagerlechfeld und östlich von Klosterlechfeld. Das zuständige Straßenbauamt hatte im Rahmen des Raumordnungsverfahrens am 30. Mai 1988 festgestellt, daß die W 2 die wesentlich ungünstigere Variante darstelle: „Die Wahllinie 2 ist gekennzeichnet durch einen Ausbau der B 17 in offener Tieflage in Lagerlechfeld und eine östliche Umfahrung von Klosterlechfeld. Damit wird der Ort Lagerlechfeld nicht vom Durchgangsverkehr entlastet. Auch wirft der Ausbau der Ortsdurchfahrt Lagerlechfeld in offener Tieflage erhebliche Gestaltungsfragen auf. Weiter muß bei der Wahllinie 2 nicht nur in einen, wie bei der Wahllinie 1, sondern in mehrere ökologisch wertvolle Bereiche eingegriffen werden. Auch ist beim Bau der Wahllinie 2 eine mehrjährige erhebliche Beeinträchtigung des Ortes Lagerlechfeld sowie des Verkehrs auf der bestehenden B 17 durch Baubetrieb und Baustellenverkehr nicht zu vermeiden. Aufgrund der hohen Mehrkosten (für die Wahllinie 2) von 67 Mio. DM ist mit einem um mehrere Jahre verlängerten Finanzierungszeitraum zu rechnen." Im laufenden Planfeststellungsverfahren werden die Mehrkosten für die Wahllinie 2 immerhin noch mit 29 Mio. DM (110 Mio. DM gegenüber 81 Mio. DM für Wahllinie 1) veranschlagt.

Gegen die Wahllinie 2 sprechen zusätzlich folgende Gesichtspunkte:

  • Es sind wesentlich mehr Bürgerinnen und Bürger durch Lärm und Abgase betroffen.
  • Der Ort Lagerlechfeld wird durch einen 40 Meter breiten und 5 Meter tiefen Graben der Länge nach durchschnitten und durch die bis zu 6,50 Meter hohen Lärmschutzwände in seiner städtebaulichen Struktur zerstört.
  • Trotz dieser Maßnahmen können an mehreren Emissionsorten die Lärmgrenzwerte voraussichtlich nicht eingehalten werden.
  • Nach den Überlegungen im Raumordnungsverfahren sollte der Ort Lagerlechfeld vom Durchgangsverkehr befreit werden; durch die Wahllinie 2 ist nun statt dessen ein Vollanschluß innerhalb des Ortes geplant, der den gesamten Zubringerverkehr aus den umliegenden Ortschaften einschließlich Einzugsbereich Schwabmünchen in den Ort Lagerlechfeld leitet. Wegen des beengten Raums soll der Zubringerverkehr auf „Holländer-Rampen" abgewickelt werden, die ein flüssiges Abwickeln des Verkehrs nicht zulassen.
  • Parallel zur B 17 und höhengleich mit dem Zubringer verläuft eine Bahnlinie. Auf dem Zubringer und der Ausfahrt der B 17 wird sich bei geschlossenen Schranken der Verkehr stauen.
  • Östlich von Klosterlechfeld wird ein Gefahrenpunkt neu geschaffen, weil dort die Trasse unterhalb der Einflugschneise des Flughafens des Jagdbombergeschwaders 32 verläuft.
  • Für ca. 500 Bewohnerinnen und Bewohner östlich der B 17, die nach dem Ausbau zwischen der Schallschutzwand im Westen und dem Jagdbomberflugplatz im Osten eingezwängt sind, entsteht eine Ghetto-Situation, die durch Verlärmung von beiden Seiten gekennzeichnet ist.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:

Fragen5

1

Welche Gesichtspunkte werden dennoch für die Wahllinie 2, die dem Planfeststellungsverfahren zugrunde gelegt wurde, geltend gemacht?

2

Wie gewichtet die Bundesregierung die Argumente für die Wahllinie 2 im Gegensatz zu den oben vorgebrachten Argumenten gegen die Wahllinie 2?

3

In welchem Sinne hat die Bundeswehr (Jagdbombergeschwader 32) im Planfeststellungsverfahren Stellung genommen?

4

Wie beurteilt die Bundesregierung mögliche Unfallgefahren auf einer Wahllinie 2, die sich daraus ergeben können, daß Kraftfahrzeuge streckenweise gleichsam unmittelbar auf startende Tornados zufahren würden?

5

Teilt die Bundesregierung die Auffassung zahlreicher Bürgerinnen und Bürger, daß die Wahllinie 2 in beinahe jeder Hinsicht die ungünstigere Trassenentscheidung darstellt und die Entscheidung für diese Trasse infolgedessen revidiert werden muß?

Bonn, den 22. Juni 1995

Albert Schmidt (Holzhofen) Joseph Fischer (Frankfurt), Kerstin Müller (Köln) und Fraktion

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