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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Infragestellung der Antifolterarbeit und weiterer humanitärer Projekte durch erhebliche Mittelkürzungen der Europäischen Union (G-SIG: 13011054)

Kürzungen der Mittel zur Unterstützung der Arbeit von Rehabilitationszentren für Folteropfer in vielen Krisenregionen der Welt im EU-Haushaltsentwurf 1996, finanzielle Unterstützung der Beratungszentren aus Mitteln des Bundeshaushalts

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

19.12.1995

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/299709. 11.95

Infragestellung der Antifolterarbeit und weiterer humanitärer Projekte durch erhebliche Mittelkürzungen der Europäischen Union

der Abgeordneten Amke Dietert-Scheuer, Gerd Poppe und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Auf einer Pressekonferenz am 12. Oktober 1995 in Kopenhagen hat der Vorsitzende des „International Rehabilitation Council for Torture Victims (IRCT)", Professor Ole Espersen, die europäische Öffentlichkeit darauf aufmerksam gemacht, daß der Ministerrat der Europäischen Union bei seiner kürzlichen Sitzung in Madrid die im EU-Haushaltsentwurf für 1996 vorgesehenen Mittel zur Unterstützung der Arbeit von — bislang vom IRCT unterstützten — Rehabilitationszentren für Folteropfer in vielen Krisenregionen der Welt drastisch zusammengestrichen hat. Mit diesen und weiteren, aus anderen Haushaltskürzungen gewonnenen Mitteln für 1996 soll statt dessen ein Strukturprogramm für die Mittelmeerregion in Höhe von 200 Mio. ECU aufgelegt werden.

Im laufenden Haushaltsjahr 1995 wird die Arbeit des IRCT als europäischem Partner von Zentren für Folteropfer in Afrika, Asien, Lateinamerika und Osteuropa von der EU über zwei Haushaltslinien prominent kofinanziert:

  • über die spezielle Haushaltslinie B 7-707 (früher B 7-527) mit 5,0 Mio. ECU;
  • zusätzlich mit wesentlichen Teilbeträgen aus der Haushaltslinie für humanitäre Initiativen innerhalb der Menschenrechtsarbeit B 7-7040 (früher B 7-5240), die im EU-Haushalt 1995 mit 5,5 Mio. ECU ausgewiesen ist.

Damit trägt die EU (bei einem weltweit geschätzten Finanzbedarf aller Zentren von 47,0 Mio. ECU bis Ende 1995) zur Zeit entscheidend zur Bestandssicherung der aktuell implementierten Projekte bei.

Diese positive Entwicklung sollte nach den Vorstellungen der EU-Kommission im kommenden Haushaltsjahr 1996 ursprünglich fortgeschrieben werden: Mit 5,3 Mio. ECU über die spezielle Haushaltslinie B 7-707 und der Aufstockung der Haushaltslinie B 7-7040 auf 6,0 Mio. ECU waren in den Haushaltsplanungen für 1996 insgesamt 11,3 Mio. ECU für die Sicherstellung und den Ausbau der Antifolter-Zentren, sowie eine Vielzahl weiterer humanitärer Projekte im Kontext der Finanzierung von Menschenrechtsinitiativen vorgesehen.

Im Gegensatz zur Kommission hat der EU-Ministerrat statt dessen die Kürzung der speziellen Haushaltslinie B 7-707 auf 2,0 Mio. ECU und die unbefristete Suspendierung der Haushaltslinie B 7-7040 für Menschenrechtsarbeit ab 1996 verfügt, so daß die Antifolter-Zentren für 1996 nur noch mit insgesamt 2,0 Mio. ECU aus Mitteln der EU rechnen können.

Damit ist der Bestand von 67 bislang durch das ICRT unterstützten Zentren in 43 Ländern dramatisch bedroht. Darüber hinaus ist die Arbeit einer im Moment nicht zu quantifizierenden Anzahl weiterer humanitärer Organisationen nachhaltig in Frage gestellt.

Selbst international bekannte, bislang direkt durch die EU unterstützte Arbeitsansätze, wie die der türkischen „Human Rights Foundation" in Ankara, der wir in Europa die genauesten Informationen über das fortdauernde Problem der in allen Gesellschaftsbereichen und Regionen der Türkei weitverbreiteten Folter verdanken, sind in ihrer Substanz von der Kürzung bzw. Suspendierung der EU-Mittelansätze für 1996 betroffen.

Der Haushaltsausschuß des Europäischen Parlaments hat das Problem sehr schnell erkannt und auf seiner letzten Sitzung die Wiederanhebung der Haushaltslinien B 7-707 und B 7-7040 auf insgesamt 12,0 Mio. ECU für 1996 beschlossen.

Eine endgültige Entscheidung steht allerdings zur Zeit noch aus, da sich der Ministerrat erst am 17. November 1995 erneut mit den Haushaltsplanungen für 1996 befassen wird und der EU-Haushalt 1996 vom Europäischen Parlament erst im Dezember endgültig beraten und beschlossen werden wird.

Völlig unklar bleibt darüber hinaus, in welchen anderen Bereichen der EU-Haushaltsplanungen für 1996 aktuell Kürzungen überlegt werden, um die für 1996 angekündigte Summe von 200 Mio. ECU für das Strukturprogramm in der Mittelmeerregion bereitstellen zu können.

So berichten auch humanitäre Organisationen, die in ihrer Arbeit meist über andere Haushaltslinien kofinanziert werden, über außerordentliche Schwierigkeiten, teilweise bereits ausgehandelte Kofinanzierungs-Vereinbarungen über das Haushaltsjahr 1995 hinaus mit den entsprechenden General-Direktoraten und Abteilungen der EU-Administration vertraglich sicherzustellen.

Aus allen zur Zeit noch bruchstückhaft vorliegenden Informationen wird aber schon jetzt deutlich, daß — neben den dramatischen Kürzungen der Zuwendungen für das IRCT — bislang von der EU kofinanzierte Projekte einer Vielzahl von Nichtregierungsorganisationen (NRO), vor allem im humanitären Bereich, durch die für 1996 geplante Umgruppierung von insgesamt 200 Mio. ECU in ihrem Fortbestand ernsthaft bedroht scheinen.

Dies vorausgeschickt, fragen wir die Bundesregierung:

Fragen11

1

Ist die Beschlußlage des Ministerrates der EU zu den zitierten Haushaltslinien (und ggf. auch weiterer Haushaltslinien) aus Sicht der Bundesregierung der endgültige Entscheidungsstand oder sieht sie insbesondere vor dem Hintergrund der gegenteiligen Beschlüsse des Haushaltsausschusses des EP zu den zitierten Haushaltslinien — noch Korrekturmöglichkeiten?

2

In welchen weiteren Haushaltslinien des für 1996 geplanten Budgets der EU hat der Ministerrat — über die Haushaltslinien B 7-707 und B 7-7040 hinaus — Kürzungen beschlossen, um das geplante Strukturprogramm haushaltsrechtlich abzusichern, und wie hoch sind ggf. die vorgesehenen Kürzungen im einzelnen?

3

Welche Haltung haben die deutschen Vertreter bzw. Vertreterinnen im EU-Ministerrat auch angesichts der Tatsache, daß die Bundesrepublik Deutschland zur Zeit rd. 30 % des EU-Haushaltes finanziert, zur Frage der belegten, und — falls zutreffend — weiterer geplanter Kürzungen eingenommen?

4

Wurden zur Finanzierung des vorgesehenen Strukturprogrammes für die Mittelmeerregion alternative Möglichkeiten für Einsparungen in anderen Haushaltsteilen als in solchen, die für das humanitäre und menschenrechtliche Engagement der EU von herausragender Bedeutung sind, ausreichend geprüft?

5

Betrachtet die Bundesregierung die Rehabilitationszentren für Folteropfer, deren anerkanntermaßen vorbildliche Arbeit durch die geplanten Mittelkürzungen praktisch zum Erliegen gebracht wird, als überflüssig?

6

Oder teilt die Bundesregierung die Auffassung vieler Experten und unsere eigene Einschätzung, daß die Behandlung von Folteropfern in vielen der in Frage gestellten Beratungszentren von hoher Qualität und unverzichtbar ist — insbesondere, da Folteropfer meist nicht in der Lage sind, für die Behandlungskosten selbst aufzukommen, und diese in der Regel auch nicht von den Krankenversicherungen in den betroffenen Ländern übernommen werden?

7

Wäre die Bundesregierung bereit, die durch die Beschlüsse des Ministerrates in ihrer Existenz bedrohten Beratungszentren aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziell zu unterstützen?

8

Könnte die Bundesregierung sich beispielsweise vorstellen, Mittel für die Behandlungszentren für Folteropfer in der Türkei aus dem Haushaltstitel für Rüstungs- und Polizeihilfe an die Republik Türkei umzuwidmen?

9

Welche weiteren NRO sind in welchen Projektbereichen von der unbefristeten Suspendierung, insbesondere der Haushaltslinie B 7-7040, aber ggf. auch der Kürzung weiterer Haushaltslinien betroffen?

10

Wäre die Bundesregierung bereit, anerkannten humanitären Organisationen aus der Bundesrepublik Deutschland, aber auch solchen aus anderen Staaten der Europäischen Union, die durch die zitierten und ggf. auch weitere Kürzungsbeschlüsse von EU-Haushaltslinien in ihrer Projektarbeit in einer Vielzahl von Ländern substantiell bedroht sind, alternativ Finanzierungshilfe aus den entsprechenden Titeln des Bundeshaushaltes anzubieten?

11

Wäre die Bundesregierung hilfsweise bereit, ihren Einfluß geltend zu machen, um den Regierungen anderer Mitgliedstaaten, die die Kürzungsbeschlüsse des Ministerrates der EU mitgetragen haben, die Notwendigkeit der alternativen Finanzierung der Projekte des IRCT und — nach sorgfältiger Prüfung — auch weiterer europäischer humanitärer Organisationen aus den jeweiligen nationalen Budgets vorzuschlagen bzw. bei ihren Partnern auch für die Möglichkeit einer bilateralen Kofinanzierung besonders förderungswürdiger, aktuell von den Kürzungen der EU betroffener Projektansätze zu werben?

Bonn, den 9. November 1995

Amke Dietert-Scheuer, Gerd Poppe Joseph Fischer (Frankfurt), Kerstin Müller (Köln) und Fraktion

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