Internationales Bioethik-Komitee der UNESCO
der Abgeordneten Dr. Ruth Fuchs, Wolfgang Bierstedt, Dr. Gregor Gysi und der Gruppe der PDS
Vorbemerkung
Das Internationale Bioethik-Komitee der UNESCO hat einen Entwurf für eine Deklaration zum Schutz der menschlichen Erbinformation vorgelegt, die künftig weltweite Gültigkeit erlangen soll.
Dieser Entwurf geht von der Möglichkeit und Rechtmäßigkeit von Eingriffen in das Genom eines Menschen zu wissenschaftlichen, therapeutischen und diagnostischen Zwecken aus, unter der Voraussetzung, daß solche Eingriffe nicht ohne vorherige, freiwillige und klare Zustimmung des Betroffenen oder gegebenenfalls seiner rechtmäßigen Vertreter erfolgen.
Das einzige bundesdeutsche Mitglied im Internationalen Bioethik-Komitee befürwortet ausdrücklich die Manipulation des menschlichen Genoms und der menschlichen Keimbahn entgegen gültigem deutschem Recht.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Wie bewertet die Bundesregierung den vom Internationalen Bioethik-Komitee der UNESCO vorgelegten Entwurf für eine Deklaration zum Schutz der menschlichen Erbinformation?
Welche Auffassung vertritt die Bundesregierung zu der vorgesehenen Regelung, das menschliche Genom zum gemeinsamen Erbe der Menschheit zu erklären und so dem sachlich-materiellen Erbe (wie Meeresboden, Kunstwerke, Baudenkmäler) gleichzustellen, und welche Konsequenzen hätte eine solche Gleichstellung?
Laut Entwurf wird jedem Menschen eine eigene „genetische Identität" zugebilligt. Unabhängig von dieser „Identität" hat jeder Mensch ein „Recht auf Achtung seiner Würde".
Inwieweit verträgt sich nach Meinung der Bundesregierung dieses individuelle Recht mit der im Entwurf proklamierten Zielsetzung des Schutzes des menschlichen Genoms „als Wert an sich"?
Hat das menschliche Genom als Abstraktum nach Auffassung der Bundesregierung einen „Wert an sich", der über den individuellen Wert des Genoms eines Menschen für ihn selbst hinausgeht?
Wie bewertet die Bundesregierung die Bestimmungen im Artikel 8 des Entwurfs, nach denen Eingriffe in das menschliche Genom auch zu nichttherapeutischen und nichtdiagnostischen Zwecken möglich sein sollen?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß in einer Deklaration zum Schutz des menschlichen Genoms die Patentierung von Genen untersagt werden sollte?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß Keimbahntherapien sowie Gentherapien, die einen Eingriff in die Keimbahn zur Folge haben könnten, zum Schutz des menschlichen Genoms verboten werden sollten?
Ist nach Meinung der Bundesregierung durch den Entwurfstext ausreichend gesichert, daß Ergebnisse und Daten genetischer Tests nicht an Dritte weitergegeben werden können?
Stellt die vorgesehene Weitergabe von Testergebnissen „im Interesse und zum Wohle der Allgemeinheit" nicht eine zu weite Einschränkung der Vertraulichkeit der Daten dar?
In welchen Formen, in welchem Umfang und seit wann unterstützt die Bundesregierung die Tätigkeit des Internationalen Bioethik-Komitees der UNESCO?
Hält die Bundesregierung ein vom Generalsekretär der UNESCO eingesetztes, vorwiegend aus Bioethikern und Naturwissenschaftlern bestehendes Gremium, welches keiner regulären demokratischen Kontrolle unterliegt, für geeignet, eine solch gewichtige, die gesamte Menschheit betreffende Deklaration zu formulieren?
Welche Position nimmt die Bundesregierung hinsichtlich der Forderung nach Auflösung des Internationalen Bioethik-Komitees der UNESCO ein, und würde sie gegebenenfalls diese Forderung gegenüber der UNESCO erheben?
Mit welchem Auftrag der Bundesregierung und mit welchen Kompetenzen ist der deutsche Vertreter Mitglied im Internationalen Bioethik-Komitee der UNESCO geworden?
Weshalb ist das deutsche Mitglied aus der Sicht der Bundesregierung geeignet, die Bundesrepublik Deutschland angemessen in diesem Komitee zu vertreten?
Welche Interessen und Auffassungen sollen dort von ihm deutlich gemacht und vertreten werden?