Finanzierung von Eisenbahninfrastruktur nicht-bundeseigener Unternehmen
der Abgeordneten Winfried Hermann, Dr. Anton Hofreiter, Bettina Herlitzius, Peter Hettlich, Cornelia Behm, Hans-Josef Fell, Ulrike Höfken, Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl, Undine Kurth (Quedlinburg), Nicole Maisch und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Bei der Schieneninfrastruktur zeigt sich bis heute die Notwendigkeit, Infrastrukturausbauten und Ersatzinvestitionen durch den Bund mitfinanzieren zu müssen. Nach dem Grundgesetz (Artikel 87e Abs. 4) hat der Bund aber nur die Gewähr für den Ausbau und Erhalt des Schienennetzes der Eisenbahnen des Bundes zu tragen. Diese Infrastrukturen werden zu großen Teilen über das Bundesschienenwegeausbaugesetz finanziert. Es zeigt sich aber, dass Schienennetze, die privaten Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU) gehören, zum Teil sehr geeignet sind, neben dem regionalen Personen- und Güterverkehr insbesondere auch überregionalen Schienengüterverkehr aufzunehmen.
Die Zuständigkeit für nicht bundeseigene Eisenbahninfrastruktur liegt derzeit in aller Regel allein bei den jeweiligen Eigentümern. Eine Mitfinanzierung durch den Bund könnte angesichts des wachsenden Schienengüterverkehrs, gerade im Hafenhinterlandverkehr, auch im Interesse des Bundes liegen, um die nötigen Kapazitäten kostengünstiger und schneller zur Verfügung stellen zu können als durch Neubaumaßnahmen an Bundesschienenwegen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Stehen nichtbundeseigenen EIU öffentliche Mittel für Ausbau und/oder Unterhalt ihrer Schienenstrecken zur Verfügung?
In welchem Umfang hat der Bund bisher Schieneninfrastruktur nichtbundeseigener Unternehmen seit 1990, aufgeschlüsselt nach Jahr und Art der Infrastrukturen (z. B. Werksbahn oder öffentliche Bahnstrecke), mitfinanziert?
Auf welchen gesetzlichen Grundlagen ist dieses geschehen?
In welchem Umfang beabsichtigt die Bundesregierung die Mitfinanzierung nichtbundeseigener Bahninfrastruktur in den Jahren 2008 und 2009?
Um welche Arten von Mitfinanzierungen (z. B. Zuschüsse oder Darlehen) handelt es sich?
Welche Infrastrukturmaßnahmen (z. B. Instandhaltung, Ausbauten oder Ersatzbauten) werden mitfinanziert?
Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit eines Gesetzes beziehungsweise der Öffnung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes zur Mitfinanzierung nichtbundeseigener Schienenstrecken?
Wenn ja, bis wann plant die Bundesregierung ein solches Gesetz einzubringen?
Müsste für ein solches Gesetz Artikel 87e Abs. 4 des Grundgesetzes (GG) geändert werden?
Setzt sich die Bundesregierung im Rahmen der Föderalismuskommission II für eine Änderung von Artikel 87e Abs. 4 GG ein, mit dem Ziel die Gewährleistungspflicht des Bundes über Eisenbahnen des Bundes hinaus zu erweitern oder die öffentliche Finanzierungsverantwortung für die Eisenbahninfrastruktur nach funktionalen Kriterien zwischen Bund und Ländern aufzuteilen ?
Für welche nichtbundeseigenen Schienenstrecken sieht die Bundesregierung im Zeitraum bis 2015 eine Notwendigkeit zur Mitfinanzierung?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, welche Teilnetze nichtbundeseigener EIU auch für die Abwicklung von überregionalen Schienenverkehren geeignet sind?
Gibt es insbesondere ein Konzept zur Einbeziehung dieser Strecken zur Kapazitätserweiterung für den Hafenhinterlandverkehr auf der Schiene?
Hält die Bundesregierung die Forderung des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) für angemessen, den Ländern für die nichtbundeseigenen EIU pro Jahr 150 Mio. Euro zur zweckgebundenen Finanzierung von Ersatzinvestitionen und zur Instandhaltung der Bestandsnetze dieser EIU zuzuweisen?