Verhandlungen über ein Abkommen zwischen der Europäischen Union und Belarus über Visumerleichterungen
der Abgeordneten Marieluise Beck (Bremen), Volker Beck (Köln), Alexander Bonde, Dr. Uschi Eid, Thilo Hoppe, Ute Koczy, Kerstin Müller (Köln), Winfried Nachtwei, Omid Nouripour, Claudia Roth (Augsburg), Rainder Steenblock, Jürgen Trittin und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Am 19. August 2004 richtete sich die Regierung der Republik Belarus in einem Schreiben an den Generaldirektor für Außenbeziehungen der Europäischen Kommission, Eneko Landaburu, mit der Bitte um Aufnahme von Verhandlungen zum Abschluss eines Abkommens über Visumerleichterungen zwischen der Europäischen Union und Belarus. In diesem Schreiben wurde die Bereitschaft zu Gesprächen über Rücküberführungsvereinbarungen angesichts der steigenden Zahl von Fällen illegaler Migration bekräftigt. Zusätzlich wurde auf die bereits von Belarus einseitig zum 1. Oktober 2004 eingeführten Maßnahmen zur Visumerleichterung für EU-Bürger als eines Aktes des guten Willens verwiesen.
In einem Schreiben vom 7. Mai 2007 an den Ratspräsidenten der Europäischen Union, den deutschen Bundesminister des Auswärtigen Dr. Frank-Walter Steinmeier und an die Europäische Kommissarin für Außenbeziehungen und europäische Nachbarschaftspolitik, Benita Ferrero-Waldner, bekräftigte die belarussische Regierung noch einmal ihren Willen zur Eröffnung von Verhandlungen über Visumerleichterungen zwischen Belarus und der Europäischen Union.
Solche Verträge über Visumerleichterungen bestehen derzeit zum Beispiel mit der Russischen Föderation und der Ukraine, mit der Republik Moldau werden hierzu derzeit Verhandlungen geführt. Auch wenn diese Verträge jeweils individuell ausgehandelt werden, sind die Absenkung der Visumsgebühren von 60 auf 35 Euro, sowie Vereinfachung der Visumsverfahren Kernelemente solcher Abkommen.
Der Ausschuss der Ständigen Vertreter vereinbarte am 20. Dezember 2005 einen „Common approach on visa facilitation“ (Ratsdokument 16030/05), der die Grundlagen und Ausgestaltung solcher Abkommen auf eine gemeinsame Basis stellte. In diesem gemeinsamen Ansatz werden als wichtigste Voraussetzung für solche Abkommen Verhandlung über Rückübernahme illegaler Flüchtlinge und der Grundsatz der Gegenseitigkeit genannt.
In zwei Verbalnoten der Europäischen Kommission vom 8. Mai 2007 und der portugiesischen Ratspräsidentschaft vom 25. Oktober 2007 an die Regierung von Belarus wird auf den „Common approach on visa facilitation“ verwiesen und bekräftigt, man sei zu engeren und besseren Beziehungen zu Belarus im Rahmen eines Partnerschafts- und Kooperationsabkommens und der Europäischen Nachbarschaftspolitik bereit. In diesem Kontext bemerkt die portugiesische Ratspräsidentschaft, dass aufgrund der politischen Situation in Belarus bisher kein Aktionsplan mit dem Nachbarland abgeschlossen werden konnte und deshalb auch die Eröffnung von Verhandlungen über Visumerleichterungen und Rückübernahme nicht möglich sei.
Nach Anhebung der Gebühren für Schengenvisa von 35 auf 60 Euro zum 1. Januar 2007 erreichen diese nun ca. ein Drittel eines Belarussischen Monatseinkommen und sind damit für einen Großteil der unter dem autoritären Regime leidenden Bevölkerung nicht mehr finanzierbar. Durch die Ausweitung des Schengenraums zum 21. Dezember 2007 auf die direkten belarussischen Nachbarn Lettland, Litauen, Polen, für die bisher Visa für 5 Euro erhältlich waren, ist der rege nachbarschaftliche Austausch mit der EU stark eingeschränkt.
In zwei Anträgen vor und nach den Präsidentschaftswahlen in Belarus am 19. März 2006 hat der Deutsche Bundestag in breiter Übereinstimmung den demokratischen Kräften in Belarus seine Unterstützung zugesichert. In ihrem Antrag zur Ermäßigung der Visumgebühren für Belarus äußert die Koalition von CDU/CSU und SPD die Überzeugung, „dass gerade der jungen Generation in Belarus das Reisen in das westliche Ausland ermöglicht werden soll, um so die Entwicklung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zu fördern“ und dass daher für Reisen in das westliche Ausland „keine finanziellen Hürden errichtet werden“ sollten.
Am 8. Dezember 2003 billigte der Rat für allgemeine Angelegenheiten die Leitlinien zur Umsetzung und Bewertung restriktiver Maßnahmen (Sanktionen) im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der EU (15535/03 (Presse 356)), wonach es „wünschenswert ist, dass die getroffenen Maßnahmen so gezielt wie möglich auf diejenigen ausgerichtet sind, deren Politik oder Verhalten die EU veranlasst hat, restriktive Maßnahmen zu verhängen, nicht zuletzt mit Rücksicht auf humanitäre Konsequenzen.“
Dieser Richtlinie entsprechend richten sich die restriktiven Maßnahmen (Sanktionen) der EU gegenüber Belarus ausschließlich gegen die politisch Verantwortlichen des Landes und nicht gegen die unter dem autoritären Regime leidende Bevölkerung. So wurde vom Rat der Europäischen Union beschlossen, die Kontakte auf ministerieller Ebene auf ein Minimum zu beschränken. Weiterhin wurden Reisebeschränkungen gegen 37 und die Einfrierung von Guthaben von 36 Mitglieder der Regierung und anderer für Repressionen gegen Opposition und Bevölkerung Verantwortlicher veranlasst (Gemeinsame Position des Rates 2006/362/CFSP und 2006/276/CFSP).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
Stimmt die Bundesregierung mit der Entscheidung der Europäischen Kommission überein, die in ihrer Verbalnote vom 8. Mai 2007 das Ersuchen der belarussischen Regierung zur Aufnahme von Verhandlungen über Visumerleichterungen mit der EU ablehnte und diese Entscheidung mit einer Verbalnote der portugiesischen Ratspräsidentschaft am 25. Oktober 2007 bekräftigte, und falls ja, welche Kriterien widersprechen nach Ansicht der Bundesregierung dem in den Antworten der Kommission und Ratspräsidentschaft erwähnten „Common approach on visa facilitation“?
Anerkennt die Bundesregierung, dass die belarussische Regierung sich in Ihren Schreiben zur Aufnahme von Verhandlungen über Visumerleichterungen vom 19. August 2004 und vom 7. Mai 2007 zu den beiden im „Common approach on visa facilitation“ formulierten Grundvoraussetzungen für Visumerleichterungsabkommen, dem Gegenseitigkeitsprinzip und Vereinbarungen zur Rücküberführung illegaler Flüchtlinge, bereit erklärt hat?
Teilt die Bundesregierung die Meinung, dass von der Entscheidung der EU, im Gegensatz zu den Abkommen mit Russland und der Ukraine mit Belarus keine Verhandlungen über Visumerleichterung zu führen, die gesamte Bevölkerung von Belarus betroffen ist, nachdem diese nun fast ein Drittel ihres Monatseinkommens für Visumsgebühren in Höhe von 60 Euro aufbringen muss, und inwiefern sieht sie in dieser Entscheidung die Vereinbarkeit mit den Leitlinien zur Umsetzung und Bewertung restriktiver Maßnahmen (Sanktionen) im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der EU vom 3. Dezember 2003 gewahrt?
Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass die Verhinderung von Erleichterungen für die belarussische Bevölkerung infolge von Sanktionen gegen die Regierung des Landes mit der von der Europäischen Union erklärten Politik gegenüber Belarus im Einklang steht, und falls ja, wie begründet sie diese Ansicht?
Welche Position bezog die Bundesregierung in den Beratungen des Rats der Europäischen Union über das Anliegen der belarussischen Regierung zur Eröffnung von Verhandlungen über Visumerleichterungen?
In welcher Weise wird sich die Bundesregierung in Zukunft innerhalb der Europäischen Union für die Eröffnung von Verhandlungen über Visumerleichterungen mit Belarus einsetzen, um den internationalen Austausch mit Belarus und damit eine Öffnung der unter dem autoritären Regime des Präsidenten Lukaschenko leidenden Gesellschaft zu fördern?