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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Haftbarmachung von Taxifahrern bei der Beförderung von "illegal aufhältigen Drittstaatsangehörigen"

<span>Anzahl der der Schleusung oder Beihilfe zum illegalen Grenzübertritt beschuldigten Taxifahrer, Initiativen der Bundesregierung zur Unterstützung betroffener Taxifahrer, Beförderungsregeln von Drittstaatenangehörigen, Polizeikontrollen der involvierten EU-Staaten, Kontrolle von Taxifahrgästen durch die Bundespolizei, Verfahren gegen Privatpersonen bei Mitnahme von &bdquo;Trampern&ldquo; (über die Grenze), weitere Tatbestände der &bdquo;Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt&ldquo;</span>

Fraktion

DIE LINKE

Datum

15.02.2008

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/794729. 01. 2008

Haftbarmachung von Taxifahrern bei der Beförderung von „illegal aufhältigen Drittstaatsangehörigen“

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Petra Pau, Sevim Dağdelen, Lutz Heilmann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

In den letzten Wochen haben verschiedene Fälle angeblicher „Schleusungen“ für Aufmerksamkeit gesorgt, in deren Mittelpunkt jeweils Taxifahrer standen. Ihnen wurde von dänischer bzw. schwedischer Seite vorgeworfen, Drittstaatsangehörige über die Grenze „geschleust“ zu haben. Ein betroffener Taxifahrer saß 50 Tage in Dänemark im Gefängnis, ein weiterer sitzt in Schweden in Untersuchungshaft. Noch ein weiterer Taxifahrer wurde ebenfalls in Dänemark festgenommen.

Die Taxifahrer und ihre Selbstorganisationen zeigen sich von diesen Vorgängen schockiert. Die festgenommenen Kollegen standen alle in einem guten Ruf, so dass keinesfalls von einer vorsätzlichen „Schleusung“ die Rede sein könne.

Irritierend ist für die betroffenen Taxifahrer auch, dass die „Geschleusten“ selbst in Dänemark bzw. Schweden nicht in Haft genommen wurden, sondern nach Stellen eines Asylantrags in eine entsprechende Unterkunft eingewiesen wurden.

Für weitere Irritationen sorgte schließlich auch eine deutsche Staatsanwältin. Nach Angaben der „tageszeitung“ vom 11. Januar 2008 meinte diese, die Taxifahrer wüssten meist, dass „die Fahrgäste Auslose sind“. Schließlich handele es sich meistens, so wird die Staatsanwältin wiedergegeben, um dunkelhäutige Fahrgäste, die den Taxifahrer „irgendwo in der Stadt“ oder „auf der grünen Wiese“ ansprechen würden. Solche Fahrgäste zu transportieren sei, ob nun grenzüberschreitend oder nicht, „Beihilfe zum illegalen Aufenthalt“. Auch dieser Tatvorwurf überrascht, da ein „illegaler Aufenthalt“ ohne Probleme auch ohne Taxifahrten verwirklicht werden kann und nicht erkennbar ist, worin nun der genaue „Tatbeitrag“ bei einer Taxifahrt bestehen soll.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Welche Fälle sind der Bundesregierung aus den Jahren 2005 bis 2007 bekannt, in denen Taxifahrer aus der Bundesrepublik Deutschland in den Nachbarstaaten wegen des Verdachts der (vorsätzlichen) Schleusung oder Beihilfe zum illegalen Grenzübertritt einer Strafverfolgung ausgesetzt waren (bitte einzeln aufführen)?

2

In welcher Art ist die Bundesregierung in diesen Fällen aktiv geworden, um den betroffenen Taxifahrern zu helfen und eine baldmöglichste Freilassung zu erreichen, und wenn nicht, warum nicht?

3

Welche Initiativen wird die Bundesregierung ergreifen, um zukünftig zu verhindern, dass Taxifahrer wegen solcher Tatvorwürfe in Haft genommen werden?

4

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung eines Sprechers der Bundespolizei (zitiert in der tageszeitung vom 11. Januar 2008), dass für Taxifahrer bei der Beförderung von Drittstaatsangehörigen andere Regeln gälten als für Bus- und Bahnfahrer, die bei einer Beförderung von Personen ohne gültige Passpapiere nicht zur Rechenschaft gezogen werden?

Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage beruht diese unterschiedliche Behandlung?

5

Sind der Bundesregierung Absprachen zwischen Polizeibehörden der involvierten EU-Staaten bekannt, verstärkt Taxifahrer bzw. ihre Fahrgäste zu kontrollieren und die Taxifahrer strafzuverfolgen?

a) Bestehen diesbezüglich Absprachen zwischen der Bundespolizei und der dänischen Grenzpolizei?

b) Bestehen diesbezüglich Absprachen zwischen der Bundespolizei und der schwedischen Grenzpolizei?

c) Bestehen diesbezüglich Absprachen mit anderen Nachbarstaaten der Bundesrepublik Deutschland, soweit sie Teil des Schengenraums sind?

6

Trifft es nach Ansicht der Bundesregierung zu, dass sich Taxifahrer bei grenzüberschreitenden Fahrten die Ausweise zeigen lassen müssen, um die Aufenthalts- und Grenzübertrittsberechtigung ihrer Fahrgäste zu prüfen?

a) Wenn ja, welche Rechtsgrundlagen bestehen hierfür auf nationaler und EU-Ebene?

b) Wenn ja, welche Formen der Qualifikation für solche an sich hoheitlichen Aufgaben (Ausweiskontrolle) werden den Taxifahrern angeboten?

c) Wenn ja, welche Maßnahmen werden durchgeführt, um Taxifahrer im Erkennen von ge- und verfälschten Ausweispapieren zu schulen?

d) Wenn ja, welche Fortbildungsmaßnahmen für Taxifahrer werden angeboten, damit diese die ausländer-, europa- und visumsrechtlichen Grundlagen erwerben können, um feststellen zu können, welche Personengruppen aus welchen Ländern mit welchem Aufenthaltsstatus welche Ausweis- oder Visabescheinigungen benötigen, um eine Grenze überschreiten zu dürfen?

7

Werden auch im deutschen Grenzraum durch die Bundespolizei regelmäßig Kontrollen von Taxifahrgästen und Taxifahrern durchgeführt?

Wenn ja, in wie vielen Fällen wurden dabei in den Jahren 1995 bis heute von der Bundespolizei (bzw. vom Bundesgrenzschutz) unerlaubte Grenzübertritte bzw. Beihilfen hierzu jährlich festgestellt, und gegen wie viele Taxifahrer aus der Bundesrepublik Deutschland bzw. aus welchen Nachbarstaaten wurde Anzeige wegen Beihilfe zur unerlaubten Einreise gestellt?

8

Teilt die Bundesregierung die in der Vorbemerkung wiedergegebene Auffassung, dass es sich bei der Beförderung von Fahrgästen ohne gültigen Aufenthaltstitel um „Beihilfe zum illegalen Aufenthalt“ handele?

Wenn ja, welche Rechtsgrundlagen bestehen hierfür auf nationaler und EU-Ebene, und wie ist die Rechtsprechung?

9

Welche Folgen hätte es nach Ansicht der Bundesregierung, wenn Taxifahrer in Großstädten mit hohem migrantischen Bevölkerungsanteil regelmäßig die Ausweispapiere ihrer Fahrgäste kontrollieren würden?

10

Sind Taxifahrer, wenn sie mit Fahrgästen eine EU-Binnengrenze überqueren, generell verpflichtet, sich deren Ausweis oder Pass zeigen zu lassen?

a) Genügt bereits ein Ausweis oder muss ein Reisepass vorgelegt werden, und wenn nur ein Ausweis vorgelegt wird, wie soll hieraus die Berechtigung zum Grenzübertritt hervorgehen, da er weder Visa noch Aufenthaltstitel enthält?

b) Müssen nur bestimmte Menschen von Taxifahrern „kontrolliert“ werden, etwa Drittstaatsangehörige, und wenn ja, wie sollen diese äußerlich vom Taxifahrer erkannt werden, und inwieweit wäre eine solche selektive Kontrollpraxis vereinbar mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz?

11

Treffen Berichte zu, dass auch Privatpersonen, die „Tramper“ (über die Grenze) mitnehmen, mit Verfahren wegen des Verdachts der Schleusung rechnen müssen, falls ihre Fahrgäste nicht die notwendigen Pass- oder Einreisepapiere besitzen?

12

Inwiefern erfüllen auch andere Formen des gewerblichen Umgangs mit Menschen ohne Aufenthaltstitel den Tatbestand der „Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt“ (z. B. Verkauf von Lebensmitteln oder Medikamenten)?

Berlin, den 25. Januar 2008

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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