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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Veräußerungen von Immobilien der Deutschen Bahn AG

<span>Ausgestaltung der Regelung über das Eigentum an zukünftig nicht mehr bahnnotwendigen Liegenschaften der Bahn AG gem. Bundeseisenbahnneugliederungsgesetz, erfolgte Rückgaben an das Bundeseisenbahnvermögen, Zuordnung aller Liegenschaften zu Tochterunternehmen der Bahn AG sowie Zuordnung der Immobilientöchter Aurelis Real Estate GmbH und Aurelis Management GmbH, Verkauf der Aurelis-Töchter: Zustimmung der Bundesregierung und fehlende Zustimmung von Bundestag und Bundesrat trotz § 65 Art. 7 BHO</span>

Fraktion

DIE LINKE

Datum

13.02.2008

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/794929. 01. 2008

Veräußerungen von Immobilien der Deutschen Bahn AG

der Abgeordneten Ulrich Maurer, Dr. Gesine Lötzsch, Heidrun Bluhm, Eva Bulling-Schröter, Lutz Heilmann, Hans-Kurt Hill, Dorothee Menzner und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen7

1

Welche Regelung über das Eigentum an zukünftig nicht mehr bahnnotwendigen Liegenschaften im Besitz der Deutschen Bahn AG (DB AG) hat die Bundesregierung in der Rahmenvereinbarung vom 4./5. August 1996 zwischen dem damaligen Bundesministerium für Verkehr (BMV), Bundesministerium der Finanzen (BMF) der DB AG und dem Bundeseisenbahnvermögen (BEV) nach § 23 Abs. 6 des Gesetzes zur Zusammenführung und Neugliederung der Bundeseisenbahnen (BEZNG) vom 27. Dezember 1993 (BGBI. I S. 2401) getroffen?

2

Entspricht diese Regelung dem Willen des Gesetzgebers, dass nicht bahnnotwendige Liegenschaften beim BEV verbleiben sollen (§ 20 Abs. 3 BEZNG)?

3

Hat die DB AG entsprechend dem Willen des Gesetzgebers (§ 20 ff. BEZNG) Liegenschaften bei einem späteren Wegfall der Bahnnotwendigkeit an das BEV zurückgegeben?

4

Hat die DB AG ihre Verpflichtung nach §§ 2 und 25 BEZNG, ihr Eigentum an allen Liegenschaften ihren Tochtergesellschaften (im Gesetz werden die Bereiche Personennahverkehr, Personenfernverkehr, Güterverkehr und Fahrweg genannt) zuzuordnen, erfüllt, oder sind Liegenschaften der DB AG (Holding) zugeordnet?

5

Welcher Tochtergesellschaft hat die DB AG ihre Immobilientöchter Aurelis Real Estate GmbH & Co. KG und Aurelis Management GmbH zugeordnet, und über welche bahnnotwendigen/nicht bahnnotwendigen Liegenschaften der DB AG hat die Aurelis verfügt?

6

Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung als Eigentümerin der DB AG am 23. November 2007 dem Verkauf sämtlicher Anteile der DB AG an der Immobilientochter Aurelis Real Estate GmbH & Co. KG und der Aurelis Management GmbH für einen Kaufpreis von 1,6 Mrd. Euro an das Konsortium des Bauunternehmens Hochtief Projektentwicklung GmbH und des Finanzinvestors Redwood Grove International LP zugestimmt?

7

Wie begründet die Bundesregierung, dass sie zu dem in Frage 6 genannten Verkauf nicht die Einwilligung des Deutschen Bundestages und des Bundesrats eingeholt hat, obwohl § 65 Abs. 7 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) vorschreibt: „Haben Anteile an Unternehmen besondere Bedeutung und ist deren Veräußerung im Haushaltsplan nicht vorgesehen, so dürfen sie nur mit Einwilligung des Bundestages und des Bundesrats veräußert werden, soweit nicht aus zwingenden Gründen eine Ausnahme geboten ist“?

Berlin, den 25. Januar 2008

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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