Verbesserung des Gewässerschutzes durch Überprüfung von Heizöllagerung in Privathäusern
der Abgeordneten Michael Müller (Düsseldorf), Ingrid Becker-Inglau, Wolfgang Behrendt, Friedhelm Julius Beucher, Hans Büttner (Ingolstadt), Marion Caspers-Merk, Christel Deichmann, Arne Fuhrmann, Dieter Grasedieck, Dr. Barbara Hendricks, Ingrid Holzhüter, Jann-Peter Janssen, Ilse Janz, Susanne Kastner, Siegrun Klemmer, Nicolette Kressl, Horst Kubatschka, Eckart Kuhlwein, Klaus Lennartz, Klaus Lohmann (Witten), Christoph Matschie, Ulrike Mehl, Jutta Müller (Völklingen), Georg Pfannenstein, Karin Rehbock-Zureich, Bernd Reuter, Otto Schily, Dagmar Schmidt (Meschede), Wilhelm Schmidt (Salzgitter), Walter Schöler, Dietmar Schütz (Oldenburg), Richard Schuhmann (Delitzsch), Ilse Schumann, Dr. R. Werner Schuster, Dr. Angelica Schwall-Düren, Ernst Schwanhold, Dr. Bodo Teichmann, Hans-Eberhard Urbaniak, Wolfgang Weiermann, Lydia Westrich
Vorbemerkung
Die letzten Hochwasser haben zu vielen Ölunfällen durch nicht vorschriftsmäßig installierte Heizöltanks geführt. Insgesamt gehen von Heizöllagern in Privathäusern Gefahren für Umwelt und Gesundheit aus, denen nur durch eine nach dem Wasserhaushaltsgesetz vorgeschriebene regelmäßige Überprüfung begegnet werden kann. Die Öltanks, die Lagerräume und die Ölleitungen müssen dem Stand der Technik entsprechen. Dies ist in vielen Fällen sicher nicht der Fall. Es ist sicherzustellen, daß flächendeckend eine kostengünstige Überwachung dieser privaten Heizöllager durchgeführt wird. Dies könnte durch Schornsteinfeger geschehen, die diese Überprüfung wettbewerbsneutral bei ihren regelmäßigen Kontrollen und Kehrtätigkeiten mit engem Kundenkontakt als zusätzliche Pflichtaufgabe kostengünstig übernehmen könnten.
Wir fragen daher die Bundesregierung:
Fragen7
Welche Rechtsvorschriften legen Anforderungen an die Heizöllagerung in Privathäusern sowie deren Wartung und Kontrolle beim Betrieb fest?
Wer ist zur Zeit für die Überwachung der Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen an die Heizöllagerung in Privathäusern zuständig?
Werden alle Heizöllagerräume und -leitungen regelmäßig durch Fachleute auf ihren nach den Anforderungen des Baurechts, Gewerberechts, Umweltschutzrechts und Wasserrechts erforderlichen Zustand hin überprüft?
Welche Erkenntnisse liegen über den derzeitigen Zustand der privaten Heizöllager vor?
Welche Gefahren gehen von diesen zum Teil unkontrolliert aufgestellten und betriebenen Heizöllagern für die Sicherheit und Gesundheit der Betreiber und Dritter und für die Umwelt aus?
Ist es angesichts der Gefahren vertretbar, die Verantwortung für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften beim Betrieb von Heizöltanks weitgehend den Hausbesitzern zu überlassen, oder sollte eine regelmäßige Überprüfung vorgeschrieben und geregelt werden?
Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag, die Überprüfung von Heizöltanks, Lagerräumen und Ölleitungen in Privathäusern den Schornsteinfegern als Pflichtaufgabe zu übertragen?