Gefechtsübungszentrum des Heeres auf dem Truppenübungsplatz Magdeburg
der Abgeordneten Steffi Lemke, Angelika Beer, Winfried Nachtwei und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Das in der Colbitz-Letzlinger Heide geplante Gefechtsübungszentrum (GÜZ) wird in ökologischer und wirtschaftlicher, u. a. arbeitsmarktpolitischer, Hinsicht Auswirkungen auf die betroffene Region haben. Diese Aspekte sind bisher in den offiziellen Äußerungen der zuständigen Behörden nur zum Teil berücksichtigt worden.
Wir fragen deshalb die Bundesregierung:
Fragen15
Von welchen Stationierungsorten des Bundesgebietes werden die im GÜZ zu Übungszwecken anwesenden Truppen voraussichtlich stammen, und wie werden diese Verbände zum GÜZ transportiert?
Wie viele Wochen pro Jahr sind für den Übungsbetrieb vorgesehen und wie werden sich die Übungszeiträume über das Jahr verteilen?
Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Anteil der Truppenverbände aus den übrigen NATO-Staaten, die das GÜZ nutzen werden? Wie groß werden diese Verbände voraussichtlich sein, und aus welchen NATO-Staaten werden sie voraussichtlich stammen? Wie viele Wochen pro Jahr soll das GÜZ ausländischen Streitkräften zur Verfügung stehen?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Nutzung eines GÜZ in den neuen Bundesländern durch Truppenverbände anderer NATO-Staaten, obwohl der „Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland" vom 12. September 1990 eine Verlegung ausländischer Streitkräfte auf das Gebiet der neuen Bundesländer ausdrücklich ausschließt? Wie wird dem besonderen Sicherheitsbedürfnis der Staaten der ehemaligen Sowjetunion bei der Nutzung des GÜZ durch ausländische Streitkräfte Rechnung getragen?
Wie reagiert die Bundesregierung auf eine Meldung in der Zeitschrift „Wehrdienst" vom 21. November 1994, nach der nach Auffassung des Bundesrechnungshofes die Altlastensanierung der Flächen der Colbitz-Letzlinger Heide mindestens 2 Mrd. DM kosten und vermutlich zehn Jahre in Anspruch nehmen wird, weswegen eine geplante Inbetriebnahme der ersten Stufe des GÜZ bereits 1997 nicht realistisch und die Eilbedürftigkeit eines diesbezüglichen Beschaffungsvertrages nicht gegeben sei?
Wie begründet die Bundesregierung ihre Planung, das GÜZ auf dem Truppenübungsplatz Magdeburg zu errichten, obwohl diese ehemaligen sowjetischen Übungsflächen wegen ihrer ökologischen Zerstörungen und Belastungen nicht den Ansprüchen genügen, die auf den sonstigen Truppenübungsplätzen der Bundeswehr an die Naturausstattung der Flächen gestellt werden?
Liegt der Bundesregierung für das GÜZ, auf dem Nicht-Gefechtsmunition verschossen werden wird und das damit die Kriterien eines „Schießplatzes" nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) erfüllt, ein in diesem Fall zwingend vorgeschriebener Genehmigungsantrag nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) vor? Wenn nicht, aus welchem Grund verzichtet die Bundesregierung auf einen Genehmigungsantrag?
Für welche Tageszeiten und Höhen wird der Luftraum über dem GÜZ nach der Inbetriebnahme voraussichtlich gesperrt werden?
Welche Waffensysteme der Bundeswehr und welche Typen von Geräuschsimulatoren, Handfeuerwaffen, Übungs- und Signalmunition, Pyrotechnika und Reizstoffmunition werden im GÜZ voraussichtlich eingesetzt?
Ist es richtig, daß dem von der Bundesregierung in Auftrag gegebenen Hydrogeologischen Gutachten der Bundesanstalt für Geowissenschaften, das die Gefährdung des Trinkwasserreservoirs unter der Colbitz-Letzlinger Heide durch eine militärische Nutzung des Gebietes beurteilen sollte, kein detailliertes Nutzungskonzept des geplanten GÜZ vorlag, das die einzelnen militärischen Nutzungen hinsichtlich ihres umweltgefährdenden Potentials differenziert und bewertet hätte? Läßt sich daraus folgerichtig ableiten, daß die Bundesregierung der Meinung ist, daß von einer militärischen Nutzung im allgemeinen keine Umweltgefahren ausgehen können, und wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die erheblichen Umweltbelastungen durch das US-Gefechtszentrum Hohenfels?
Welche maximalen Lärm-Emissionswerte (Tag- und Nachtwert in Dezibel) sind nach der Inbetriebnahme des GÜZ zu erwarten?
Durch welche Maßnahmen im militärischen Übungsbetrieb wird die Bundeswehr gewährleisten, daß die auf eine gleichzeitige zivile Nutzung ausgerichteten Raumordnungsziele des Landes Sachsen-Anhalt für die Colbitz-Letzlinger Heide (u. a. Errichtung eines Naturparkes) verwirklicht werden können?
In welchen Wirtschaftsbereichen und für welche Tätigkeiten werden im GÜZ zivile Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen voraussichtlich eingesetzt?
In welchen Regionen des Bundesgebietes werden Ausschreibungen für diese zivilen Stellen voraussichtlich vorgenommen? Für welchen Zeitpunkt ist der Beginn der Ausschreibungen geplant, und in welchen zeitlichen Abständen sollen die Stellen für die unterschiedlichen Bereiche ausgeschrieben werden?
Welche Qualifikationen setzen die vorgesehenen zivilen Arbeitsplätze voraus? Welche Lohn- und Gehaltsgruppen und welche Dauer der Arbeitsverhältnisse werden den Ausschreibungen dieser Arbeitsplätze zugrunde gelegt?