Besteuerung beschränkt steuerpflichtiger Künstler und Erhebung der Künstlersozialabgabe
der Abgeordneten Dr. Antje Vollmer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Künstler, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben, unterliegen in der Bundesrepublik Deutschland der beschränkten Steuerpflicht, wenn sie durch künstlerische Darbietungen im Inland Einnahmen erzielen.
Nach der geltenden Gesetzeslage unterliegen Einkünfte, die durch die Ausübung der künstlerischen Tätigkeit erzielt werden, einem Abzugsteuersatz von 15 % der Einnahmen. Der für die Ausübung, d. h. für das Tourneegeschäft, geschaffene begünstigte Steuersatz in Höhe von 15 % wurde seinerzeit damit begründet, daß hier die entstehenden höheren Aufwendungen zu berücksichtigen seien. Mit dem Steuerreformgesetz 1996 wird der Steuersatz in Höhe von 15 % der Einnahmen gestrichen. Aus diesem Grunde gilt nunmehr der bisher im Lizenzbereich angewandte Steuersatz in Höhe von 25 % der Einnahmen. Unter Berücksichtigung der „Nullregelung" beträgt der Steuersatz effektiv 26,75 % der Einnahmen (mit Solidaritätszuschlag 28,75 (Y0).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß an der ursprünglichen Intention eines Steuersatzes in Höhe von 15 % der Einnahmen festzuhalten ist, um der Tatsache zu begegnen, daß Tourneen mit Künstlern in der Regel durch höhere Aufwendungen einen geringeren Gewinn erzielen?
Hält es die Bundesregierung für hinnehmbar, daß es zum Problem der Übermaßbesteuerung — der mit Billigkeitsregeln der Abgabenordnung begegnet werden sollte — keine Verwaltungsanweisungen existieren, die exakt regeln, wie der Übermaßbesteuerung im einzelnen zu begegnen ist?
Wie wird von der Bundesregierung sichergestellt, daß einer etwaigen Übermaßbesteuerung heute in Zukunft zeitnah begegnet wird?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß sich die Situation durch das Steuerreformgesetz 1996 verschärft, weil seinerzeit unterstellt wurde, eine Tournee verursache ca. 70 % Betriebsausgaben (woraus sich ein Steuersatz in Höhe von 50 % des dann erzielten Gewinns ergab), während unter Zugrundelegung des höheren Steuersatzes von ca. 28,75 % der Einnahmen (inklusive Solidaritätszuschlag) der tatsächliche Steuersatz bei 70 % Betriebsausgaben 95,83 % des Gewinns beträgt?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß Kulturbeiträge für die demokratischen Grundstrukturen von hoher Bedeutung sind und ohne Kultur keine Meinungsvielfalt entsteht, die aber das Herz der Demokratie ist?
Sieht auch die Bundesregierung die Gefahr, daß durch die zuvor beschriebene Entwicklung gerade diejenigen Künstler am höchsten besteuert werden, die sich durch den noch geringen Bekanntheitsgrad im Aufbau befinden, weil sie in der Regel höhere Kosten als Einnahmen haben und für sie Deutschland durch die zu entrichtenden höheren Steuern zu teuer wird, mit der Folge, daß Deutschland dann nur noch für die bekannten Künstler attraktiv ist, nicht aber für kleinere und mittlere Künstlergruppen?
Wie beurteilt die Bundesregierung den ab 1. Januar 1996 geltenden erhöhten Steuersatz im Rahmen des Rechts der Europäischen Gemeinschaft in seinen Auswirkungen auf Künstler anderer Mitgliedstaaten, wenn diese in Deutschland auftreten wollen?
Besteht nicht in dem erhöhten Steuersatz die Gefahr einer Abschirmungswirkung gegenüber Künstlern anderer Mitgliedstaaten, welche aber nach Sinn und Zweck des Europäischen Vertrages vermieden werden soll?
Welche Konsequenzen wird die Bundesregierung aus der Art und Höhe der Besteuerung künstlerischer Tätigkeiten in Großbritannien ziehen?
Wird sich die Bundesregierung ein Beispiel an den gesetzgebenden Organen in Großbritannien nehmen, die das Problem der Übermaßbesteuerung erkannt und eine für das ganze Land zuständige Behörde in Birmingham geschaffen haben, die dafür zuständig ist, die Übermaßbesteuerung vor Beginn von Tourneen zu vermeiden, indem ihr prognostizierte Einnahmen- und Ausgabenrechnungen eingereicht werden können, die den voraussichtlichen Gewinn aufzeigen und unter Berücksichtigung dieses Ergebnisses den Steuersatz von den Einnahmen bis auf 4 % bzw. 5 % der Einnahmen je nach Einzelfall herabsetzen?
Kann sich die Bundesregierung die Schaffung einer vergleichbaren Institution in der Bundesrepublik Deutschland vorstellen?
Ist der Bundesregierung bekannt, daß durch die Schaffung einer solchen Behörde in Großbritannien sich im Laufe der Zeit ein Spezialwissen über die wirklichen Kosten aufgebaut hat und hierdurch eine effektive Arbeitsweise geschaffen werden konnte?
Wie reagiert die Bundesregierung auf die Tatsache, daß die Künstlersozialkasse, die für den Nachweis der nichtselbständigen Tätigkeit bisher das Formblatt E 101 für europäische Künstler und D 101 für Künstler aus den Vereinigten Staaten von Amerika anerkannte diese Urkunden ab dem 1. Januar 1996 nicht mehr für den Nachweis der nichtselbständigen Tätigkeit ausreichen lassen will?
Durch welche Vorkehrungen der Bundesregierung soll sichergestellt werden, daß im Rahmen der Küntlersozialversicherung nur solche Konzerte mit der Künstlersozialabgabe belegt werden, an denen selbständige Künstler teilnehmen?
Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen, damit aus Gründen der Rechtssicherheit klargestellt wird, welche Unterlagen vorgelegt werden müssen, um den eindeutigen Nachweis der Arbeitnehmertätigkeit zu erbringen, und daß insbesondere Klarheit über die Anerkennung besteht, bevor die Künstler auf Tournee gehen?
Durch welche Maßnahmen der Bundesregierung soll zukünftig sichergestellt werden, daß für ein- und dieselbe Tournee die Künstlersozialabgabe nicht mehrmals erhoben wird, wenn die häufig anzutreffende Situation bei Tourneeveranstaltungen vorliegt, bei der eine Aufgabenteilung zwischen Tourneeveranstalter und örtlichem Veranstalter stattfindet und nach der Regelung im Künstlersozialversicherungsgesetz beide Veranstalter dem Grunde nach der Abgabeverpflichtung unterliegen, die bestehenden Anmeldeformulare aber nicht gewährleisten, daß für einen bestimmten Künstler die Abgabe nicht zweimal entrichtet wird?
Nach welcher Bemessungsgrundlage ist nach Auffassung der Bundesregierung die Künstlersozialabgabe zu erheben, wenn der Künstler von einer ausländischen Produktionsgesellschaft beschäftigt wird, die im Ausland gezahlte Vergütung dann Bestandteil der Künstlersozialabgabe ist und in der Vergangenheit von seiten der Künstlersozialkasse unterstellt wurde, daß die Künstlersozialversicherung für den Künstler von einer Bemessungsgrundlage in Höhe von 25 % der Einnahmen zu erheben sei, jedoch nicht klar ist, wie die Künstlersozialkasse zu der gesicherten Erkenntnis gelangt, daß gerade diese Bemessungsgrundlage im Schnitt gesehen richtig ist?