Konflikt zwischen militärischem Radar und der Windenergienutzung
der Abgeordneten Jürgen Trittin, Hans-Josef Fell, Sylvia Kotting-Uhl, Bärbel Höhn und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
In den Landkreisen Aurich und Wittmund wurden Genehmigungen für Windkraftanlagen verweigert, da die Bundeswehr einen entgegenstehenden öffentlichen Belang (betriebliche Gründe) geltend gemacht hat. Hintergrund der Einwände ist die Ablösung der analogen Radartechnik durch eine digitale, die das Problem mit sich bringt, dass Kleinflugzeuge im Bereich von Windparks nicht radarseitig erfasst werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Ist es zutreffend, dass die Bundeswehr bei Genehmigungsverfahren von Windkraftanlagen öffentliche Belange geltend gemacht hat und dies auf den in den nächsten Jahren vorgesehenen Einsatz einer digitalen Radartechnik zurückzuführen ist?
Ist es richtig, dass es digitale Radartechnik gibt, wie sie z. B. die US-Airforce in Deutschland verwendet, die eine radartechnische Erfassung von Kleinflugzeugen in Windparks ermöglicht?
Ist es zutreffend, dass der Hersteller der digitalen Radartechnik bereits feststeht, obwohl dessen Geräte nicht den Anforderungen der Bundeswehr entsprechen?
Ist es zutreffend, dass die Bundeswehr einen weiträumigen Schutzanspruch von bis zu 56 km Radius anstrebt und dazu eine Änderung der Einzelschutzbereichsforderung auf Grundlage des Allgemeinen Umdrucks Nummer 51 mit Stand vom März 2002 anstrebt?
Wie bewertet die Bundesregierung die von der Bundeswehr angestrebte Änderung der Einzelschutzbereichsforderung?
Teilt die Bundesregierung die Prognose der Windenergiebranche, dass allein in den Landkreisen Wittmund und Aurich in Zukunft 220 Windkraftanlagen mit einem Investitionsvolumen von 750 Mio. Euro und einer Installationsleistung von ca. 500 MW nicht genehmigt werden, wenn die Bundeswehr wegen der Einführung der digitalen Radartechnik im Rahmen von Genehmigungsverfahren für Windkraftanlagen einen entgegenstehenden öffentlichen Belang geltend macht?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit, die geplante digitale Radartechnik nachzurüsten bzw. auf leistungsfähigere Alternativgeräte zurückzugreifen?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit, in Windparks Kontrollzonen (so genannte TMZ) festzulegen, die nur von Luftfahrzeugen mit einem Transponder (Mode S) überflogen werden dürfen?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkungen auf die Rentabilität von Windparks, wenn diese mit einer von der Bundeswehr angedachten Abschaltberechtigung ausgestattet würden?