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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Zur Einhaltung des Deutsch-Vietnamesischen Rücknahmeabkommens (G-SIG: 13011190)

Festnahme und Verhör aus Deutschland abgeschobener Vietnamesen nach ihrer Rückkehr, Internierungseinrichtungen für Rückkehrer, Unterrichtung der Bundesregierung über den Verbleib von Rückkehrern durch die vietnamesische Regierung

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

16.01.1996

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/338518.12.95

Zur Einhaltung des Deutsch-Vietnamesischen Rückübernahmeabkommens

der Abgeordneten Christa Nickels und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Im Briefwechsel zum Deutsch-Vietnamesischen Rückübernahmeabkommen (DVRA) hat die vietnamesische Seite der Bundesregierung ausdrücklich zugesichert, auf eine Strafverfolgung von Rückkehrern wegen ihrer unerlaubten Ausreise und ihres unerlaubten Aufenthaltes in Deutschland zu verzichten.

Darüber hinaus wurde der Bundesregierung zugesichert, daß Rückkehrer eine strafrechtliche Verfolgung wegen politischer Betätigung im Ausland nicht zu befürchten hätten.

Der Briefwechsel enthält hingegen keinerlei Vereinbarungen über den Schutz bzw. die Zusicherung von Straffreiheit für vietnamesische Bürgerinnen und Bürger, die früher politisch-oppositionell aktiv gewesen sind und das Land aus diesem Grunde verlassen haben.

In den Verhandlungen zu dem Rückübernahmeabkommen sei aber klargestellt worden, so die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Christa Nickels vom 1. September 1995 (Drucksache 13/2244), „daß die Rückkehrer weder in sogenannte Unierziehungslager noch in wie auch immer ausgestaltete Internierungslager gebracht werden."

Berichten aus der Presse vom 30. November 1995 ist zu entnehmen, daß aus Deutschland abgeschobene Vietnamesen nach ihrer Rückkehr tagelang festgenommen und verhört werden.

Wie jetzt bekannt wurde, wurden am 24. Oktober 1995 vier abgelehnte vietnamesische Asylbewerber, die von bundesdeutschen Behörden nach Hanoi abgeschoben worden waren, wegen „gesundheitlicher Untersuchungen" unmittelbar vom Flughafen in ein Polizeigebäude im Stadtteil Tu Nghiem verbracht. Sie trafen dort auf eine weitere Gruppe von Rückkehrern, die bereits eine Woche vor ihnen aus Deutschland abgeschoben und seitdem dort festgehalten worden war.

Die Vietnamesen hatten das Gebäude nicht verlassen dürfen und mußten sich tagelangen Verhören stellen, in denen sie zu ihrer politisch-oppositionellen Vergangenheit in Vietnam und in Deutschland befragt wurden. Bis auf Lebensmitteleinkäufe, die sie unter strenger Polizeibewachung erledigen mußten, durften sie das Gebäude zwei Wochen lang nicht verlassen. Und auch dann haben sie sich erst durch die Zahlung von Bestechungsgeldern aus dem Polizeigewahrsam befreien können.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:

1. a) Welche Informationen liegen der Bundesregierung über diesen Vorfall vor?

b) Sind die Informationen über das Auswärtige Amt, über Menschenrechtsorganisationen oder über die Presse der Bundesregierung zur Kenntnis gelangt?

c) Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor,

  • Um wie viele Personen es sich bei dem Vorfall handelte?
  • Wie viele Personen auf diese Weise am 24. Oktober 1995 auf dem Flughafen in Hanoi „empfangen" und in das Polizeigebäude im Stadtteil Tu Nghiem gebracht wurden?
  • Wie viele Personen sich zu diesem Zeitpunkt bereits in dem Polizeigebäude befanden?

2. a) Sind der Bundesregierung noch weitere derartige Internierungseinrichtungen für Rückkehrer bekannt?

b) Wenn ja, wo befinden sie sich, wie viele Menschen werden dort festgehalten?

c) Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor,

  • wie lange die Aufenthaltsdauer ist?
  • Wie die vietnamesischen Behörden die Internierung von Rückkehrern begründen?
  • Aufgrund welcher Rechtsgrundlage die Rückkehrer in Polizeigewahrsam genommen werden?

d) Wie beurteilt die Bundesregierung dies aus rechtlicher Sicht?

3. a) Wie reagiert die Bundesregierung auf die genannten Vorfälle vor dem Hintergrund ihrer Vereinbarungen mit der vietnamesischen Regierung, wonach Rückkehrer weder in Umerziehungslager noch in wie auch immer gestaltete Internierungslager gebracht werden?

b) Ist die Bundesregierung in diesem Zusammenhang gegenüber der vietnamesischen Regierung vorstellig geworden?

c) Wenn nein, warum nicht?

d) Welche Schritte gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um sicherzustellen, daß vietnamesische Rückkehrer in Zukunft weder inhaftiert noch in sonstigen Internierungseinrichtungen festgehalten und der Freiheit beraubt werden?

4. a) Wie schätzt die Bundesregierung nach diesen Vorfällen den Hinweis der vietnamesischen Regierung ein, nach dem der „Rücktransport der Rückkehrer in ihre Heimatortschaften unter Umständen einen kurzfristigen Aufenthalt in Aufnahmeeinrichtungen erforderlich machen könnte" (Antwort auf die zweite Frage in der o. g. Drucksache)?

b) Hat die Bundesregierung Kenntnis von der Lage dieser oder anderer „Aufnahmeeinrichtungen" für Rückkehrer, ihrer Aufnahmekapazität, der Frequentierung, der Zeit, wie lange die Rückkehrer dort untergebracht werden, die näheren Umstände der Einkasernierung?

c) Läßt die Bundesregierung sich regelmäßig von der vietnamesischen Regierung über den Verbleib von Rückkehrern unmittelbar im Anschluß nach ihrem Eintreffen in Vietnam berichten?

d) Wenn nein, warum nicht?

e) Ist dies in Zukunft beabsichtigt?

Fragen16

1

a) Welche Informationen liegen der Bundesregierung über diesen Vorfall vor?

1

b) Sind die Informationen über das Auswärtige Amt, über Menschenrechtsorganisationen oder über die Presse der Bundesregierung zur Kenntnis gelangt?

1

c) Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, Um wie viele Personen es sich bei dem Vorfall handelte?

Wie viele Personen auf diese Weise am 24. Oktober 1995 auf dem Flughafen in Hanoi „empfangen" und in das Polizeigebäude im Stadtteil Tu Nghiem gebracht wurden?

Wie viele Personen sich zu diesem Zeitpunkt bereits in dem Polizeigebäude befanden?

2

a) Sind der Bundesregierung noch weitere derartige Internierungseinrichtungen für Rückkehrer bekannt?

2

b) Wenn ja, wo befinden sie sich, wie viele Menschen werden dort festgehalten?

2

c) Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor,

wie lange die Aufenthaltsdauer ist?

Wie die vietnamesischen Behörden die Internierung von Rückkehrern begründen?

Aufgrund welcher Rechtsgrundlage die Rückkehrer in Polizeigewahrsam genommen werden?

2

d) Wie beurteilt die Bundesregierung dies aus rechtlicher Sicht?

3

a) Wie reagiert die Bundesregierung auf die genannten Vorfälle vor dem Hintergrund ihrer Vereinbarungen mit der vietnamesischen Regierung, wonach Rückkehrer weder in Umerziehungslager noch in wie auch immer gestaltete Internierungslager gebracht werden?

3

b) Ist die Bundesregierung in diesem Zusammenhang gegenüber der vietnamesischen Regierung vorstellig geworden?

3

c) Wenn nein, warum nicht?

3

d) Welche Schritte gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um sicherzustellen, daß vietnamesische Rückkehrer in Zukunft weder inhaftiert noch in sonstigen Internierungseinrichtungen festgehalten und der Freiheit beraubt werden?

4

a) Wie schätzt die Bundesregierung nach diesen Vorfällen den Hinweis der vietnamesischen Regierung ein, nach dem der „Rücktransport der Rückkehrer in ihre Heimatortschaften unter Umständen einen kurzfristigen Aufenthalt in Aufnahmeeinrichtungen erforderlich machen könnte" (Antwort auf die zweite Frage in der o. g. Drucksache)?

4

b) Hat die Bundesregierung Kenntnis von der Lage dieser oder anderer „Aufnahmeeinrichtungen" für Rückkehrer, ihrer Aufnahmekapazität, der Frequentierung, der Zeit, wie lange die Rückkehrer dort untergebracht werden, die näheren Umstände der Einkasernierung?

4

c) Läßt die Bundesregierung sich regelmäßig von der vietnamesischen Regierung über den Verbleib von Rückkehrern unmittelbar im Anschluß nach ihrem Eintreffen in Vietnam berichten?

4

d) Wenn nein, warum nicht?

4

e) Ist dies in Zukunft beabsichtigt?

Bonn, den 18. Dezember 1995

Christa Nickels Joseph Fischer (Frankfurt), Kerstin Müller (Köln) und Fraktion

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