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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Überwachung des Fernmeldeverkehrs und anderer Kommunikation im Jahr 1995; Kenntnis der Bundesregierung über Auswirkungen (G-SIG: 13011204)

Erkenntnisse der Bundesregierung aus der Überwachung des Fernmeldeverkehrs gem. §§ 100a ff StPO, aufgeschlüsselt auf die Bereiche des Bundeskriminalamts, der einzelnen Bundesländer bzw. der Telekom-Direktionen und nach den einzelnen Überwachungsanordnungen durch Richter und Staatsanwaltschaft, Ergebnisse aus den erweiterten Überwachungsbefugnissen gem. Verbrechensbekämpfungsgesetz, künftige Berichterstattung über die Überwachungspraxis, heimliche Erhebung personenbezogener Daten aufgrund der Länderpolizeigesetze, Bedarf für den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel sowie für die rechtliche Verankerung des großen Lauschangriffs, einverständliches Abhören

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium der Justiz

Datum

31.01.1996

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/345504. 01.96

Überwachung des Fernmeldeverkehrs und anderer Kommunikation im Jahr 1995; Kenntnis der Bundesregierung über Auswirkungen

des Abgeordneten Manfred Such und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Angesichts des Umstands, daß Teile der Bundesregierung weiterhin einen akustischen oder optischen „Großen Lauschangriff " in Wohnungen fordern, ist von Interesse, welche Erkenntnisse die Bundesregierung über die Auswirkungen von bereits angewendeten „kleinen" Lauschangriffen hat, insbesondere über etwaige Ermittlungserfolge gegen gewichtige Kriminalitätsformen.

Da die Bundesregierung anläßlich unserer früheren Anfragen zu diesem Thema (u. a. Drucksachen 12/5269, 12/6517, 13/555) nicht in der Lage war, die zur Bewertung erforderlichen Detail-Angaben zu machen, wie dies in anderen Ländern - z. B. in den USA - bereits praktiziert wird, werden diese Fakten nachstehend für das Jahr 1995 erfragt in der Hoffnung, daß die Bundesregierung die nötigen Erhebungen und Berichte der Justiz inzwischen veranlaßt hat.

Wir fragen die Bundesregierung:

I. Überwachung des Fernmeldeverkehrs gemäß §§ 100aff. StPO im Jahr 1995

  • 1. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung vor bzw. ist sie bereit und in der Lage einzuholen hinsichtlich der nachfolgend erfragten genaueren Umstände von Maßnahmen zur Überwachung des Fernmeldeverkehrs gemäß §§. 100aff. StPO im Jahr 1995, jeweils aufgeschlüsselt
  • — auf die Bereiche des Bundeskriminalamts sowie der einzelnen Bundesländer bzw. der TELEKOM-Direktionen
  • — und nach den einzelnen Überwachungsanordnungen:
  • a) Wie viele Überwachungsanträge wurden insgesamt gestellt wegen welcher Taten des Katalogs gemäß § 100a StPO?
  • b) Wie viele Überwachungsanordnungen ergingen daraufhin jeweils durch den Richter und wie viele durch die Staatsanwaltschaft in Eilfällen?
  • c) Wie viele Anträge wurden abgelehnt? Auf welche Taten des Katalogs gemäß § 100a StPO waren diese Anträge gestützt?
  • d) Was ist der Bundesregierung über die zugrundeliegenden Sachverhalte bekannt?
  • aa) Wegen welcher Katalogtaten ergingen die Anordnungen jeweils?
  • bb) Wie vielen Anordnungen lag der Verdacht eines bloßen Deliktsversuchs zugrunde?
  • cc) Aus welchen Umständen ergab sich jeweils die Annahme, daß die Ermittlungen ohne die beantragte Maßnahme „aussichtslos oder wesentlich erschwert wäre" (§ 100a Satz 1 letzter Halbsatz StPO)?
  • dd) Wie wurde diese Annahme von den antragstellenden Ermittlern glaubhaft gemacht?
  • ee) In wie vielen Fällen wurden Anordnungen von Richtern oder Staatsanwälten aufgrund eines nur mündlichen Antrags ausgesprochen, in wie vielen dann abgelehnt?
  • e) Wie viele Anordnungen ergingen jeweils gegen als Täter oder aber als Teilnehmer verdächtigte Personen?
  • f) Wie viele Anordnungen ergingen jeweils gegen Beschuldigte oder aber gegen Kontaktpersonen gemäß § 100a Satz 2 StPO?
  • g) Wie viele Fernmeldeanschlüsse wurden im Jahr 1995 überwacht:
  • aa) insgesamt,
  • bb) wie viele öffentliche Anschlüsse (Telefonzellen etc.),
  • cc) wie viele Anschlüsse von - jeweils als Täter oder Teilnehmer - Beschuldigten,
  • dd) wie viele Anschlüsse von angeblichen Kontaktpersonen,
  • ee) welches war die höchste Zahl überwachter Anschlüsse pro Anordnung und pro darin genanntem Beschuldigten bzw. Kontaktperson?
  • h) Welche Art von Fernmeldeverbindungen (Telefon, Telefax, Telex, Teletex usw.) wurden in wie vielen Fällen überwacht?
  • i) Für welche Zeiträume ergingen jeweils wie viele Anordnungen:
  • aa) wie häufig für kürzer als einen Monat,
  • bb) wie häufig ein bis zwei Monate,
  • cc) wie häufig zwei bis drei Monate?
  • j) In wie vielen Fällen wurde die Überwachung verlängert um
  • aa) weniger als einen Monat,
  • bb) ein bis zwei Monate,
  • cc) zwei bis drei Monate?
  • k) Wie häufig wurde die Überwachung vor Ende der angeordneten Höchstfrist (§ 100b Abs. 2 Satz 4 StPO) abgebrochen, weil
  • aa) das Ermittlungsziel erreicht war,
  • bb) der Tatverdacht offensichtlich widerlegt war?
  • l) Was ist der Bundesregierung bekannt über die Zahl der dabei überwachten Kommunikationseinheiten?
  • aa) Wie viele Telefongespräche und sonstige Kommunikationseinheiten wurden insgesamt jeweils überwacht und aufgezeichnet?
  • bb) Wie viele Telefongespräche und sonstige Kommunikationseinheiten pro Anordnung und pro darin genanntem Beschuldigten bzw. Kontaktperson wurden jeweils überwacht und aufgezeichnet?
  • cc) Aufgrund wie vieler Anordnungen wurden jeweils überwacht und aufgezeichnet
  • aaa) 1 bis 50 Kommunikationseinheiten,
  • bbb) 50 bis 100 Kommunikationseinheiten,
  • ccc) 100 bis 500 Kommunikationseinheiten,
  • ddd) 500 bis 1 000 Kommunikationseinheiten,
  • eee) 1 000 bis 5 000 Kommunikationseinheiten,
  • fff) 5 000 bis 10 000 Kommunikationseinheiten,
  • ggg) 10 000 bis 50 000 Kommunikationseinheiten,
  • hhh) mehr als 50 000 Kommunikationseinheiten?
  • m) Was ist der Bundesregierung bekannt über die Zahl der dabei überwachten Personen?
  • aa). Mit insgesamt wie vielen Personen, die nicht in den Anordnungen genannt waren, wurde Kommunikation jeweils überwacht und aufgezeichnet?
  • bb) Mit wie vielen Personen, die nicht in den Anordnungen genannt waren, wurden pro Anordnung Telefongespräche und andere Kommunikationseinheiten jeweils überwacht und aufgezeichnet?
  • cc) Aufgrund wie vieler Anordnungen wurde Kommunikation jeweils überwacht und aufgezeichnet mit
  • aaa) 1 bis 50 Personen,
  • bbb) 50 bis 100 Personen,
  • ccc) 100 bis 500 Personen,
  • ddd) 500 bis 1 000 Personen,
  • eee) 1 000 bis 5 000 Personen,
  • fff) 5 000 bis 10 000 Personen,
  • ggg) 10 000 bis 50 000 Personen,
  • hhh) mehr als 50 000 Personen?
  • n) Was ist der Bundesregierung bekannt über den jeweiligen Aufwand für die einzelnen Überwachungsmaßnahmen?
  • aa) Wie viele Mitarbeiter der Polizei welcher Dienststellen, der Bundespost/Telekom sowie p rivate Dritte waren pro Anordnung an der Durchführung beteiligt?
  • bb) Wie hoch beliefen sich die Kosten für die einzelnen Überwachungen jeweils einschließlich anteiliger Personal- und Gerätekosten?
  • o) Was ist der Bundesregierung bekannt über die bei den einzelnen Überwachungsvorgängen verantwortlich Handelnden?
  • aa) Polizeibeamte welcher Dienststellen beantragten die einzelnen Anordnungen (erfolgreich oder vergeblich)?
  • bb) Welche Staatsanwälte oder Richter sprachen die einzelnen Anordnungen und Verlängerungen aus oder lehnten entsprechende Anträge ab?
  • p) Welche Technik wurde im Rahmen der einzelnen Anordnungen jeweils eingesetzt?
  • q) In welchem Umfang wurden pro Anordnung Aufzeichnungen gefertigt:
  • aa) 1 bis 10 Stunden,
  • bb) 10 bis 50 Stunden,
  • cc) 50 bis 100 Stunden,
  • dd) 100 bis 500 Stunden?
  • r) In wie vielen Fällen mit welcher Sachverhaltskonstellation wurden „Raumhintergrundgespräche" überwacht?
  • s) Was ist der Bundesregierung bezüglich der Überwachung von Kommunikation mit Beruf sgeheimnisträgern gemäß §.§. 53 f. StPO bekannt?
  • aa) Im Rahmen wie vieler Anordnungen wurden jeweils wie viele Kommunikationseinheiten mit jeweils welcher Art von Beruf sgeheimträ gern überwacht?
  • bb) In welchen Fällen davon wurden in welchem Umfang Aufzeichnungen gefertigt?
  • cc) Wie wurden die Erkenntnisse bzw. die Aufzeichnungen jeweils verwertet?
  • t) In wie vielen Fällen wurden welche Zufallserkenntnisse über welche Taten innerhalb oder außerhalb des Katalogs gemäß § 100a StPO bezüglich welcher Personen (Verdächtige, Kontaktpersonen oder Dritte) gewonnen und jeweils auf welche Weise mittelbar oder unmittelbar verwertet?
  • u) Was ist der Bundesregierung bekannt über Ergebnisse und etwaige Ermittlungserfolge aufgrund der einzelnen Überwachungsanordnungen (jeweils Anzahl der als belastend eingestuften abgehörten Kommunikationseinheiten; Anzahl der daraus resultierenden Festnahmen, Anklagen, Haùptverfahren, Aburteilungen, Verurteilungen, sonstigen Maßnahmen?
  • v) Wann sind die in der Anordnung genannten sowie die sonstigen von Überwachungsmaßnahmen betroffenen Personen anschließend jeweils benachrichtigt worden?
  • aa) Sofern die Benachrichtigung gemäß § 101 StPO zurückgestellt wurde: Aus welchen Gründen wäre jeweils der Untersuchungszweck andernfalls gefährdet gewesen?
  • bb) Wie viele Betroffene aufgrund wie vieler Überwachungsanordnungen sind bis heute nicht benachrichtigt worden?
  • w) In wie vielen Fällen haben Betroffene mit welchem Ergebnis Rechtsmittel gegen die Überwachung eingelegt?
  • x) Für welche anderen Zwecke sind die Überwachungserkenntnisse und Aufzeichnungen jeweils genutzt worden?
  • aa) In wie vielen Fällen im Rahmen weiterer Ermittlungsverfahren gegen den Beschuldigten, eine Kontaktperson oder Dritte?
  • bb) An welche anderen Stellen sind Erkenntnisse oder Aufzeichnungen zu welchen Zwecken übermittelt worden?
  • y) Wann sind die gefertigten Aufzeichnungen und Abschriften jeweils vernichtet worden? In welchem Stadium befand sich zu der Zeit ein etwaiges Rechtsmittelverfahren?
  • z) Welche Besonderheiten oder auffallenden Probleme sind zur abschließenden Information und Stellungnahme im Rahmen einzelner Anordnungen womöglich aufgetreten?
  • Wie stellen sich die vorstehend erfragten Informationen mit Häufigkeitszahlen im Diagramm - jeweils auch im Vergleich zu den Vorjahren - dar?
  • Welche Folgerungen zieht die Bundesregierung aus diesen Ergebnissen, und welche Empfehlungen gibt die Bundesregierung für die künftige Überwachungspraxis gemäß §§ 100aff. StPO?
  • 2. Welche Ergebnisse auf Umfang und Begleitumstände der Telekommunikationsüberwachung haben insbesondere die mit dem Verbrechensbekämpfungsgesetz beschlossenen Erweiterungen der Überwachungsbefugnisse erbracht?
  • 3. a) Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, daß der Innenminister von Baden-Württemberg, wo nach dessen Angaben fast so viele Fernmeldeanschlüsse überwacht werden wie in den gesamten USA, Ende 1994 zum Teil bereits recht detaillie rt , wie vorstehend unter Nummer 1, über die Umstände der Überwachungspraxis berichtete und im übrigen noch weitergehende Erhebungen angekündigt hat?
  • b) Wird die Bundesregierung dies nun zum Anlaß für entsprechende Bemühungen nehmen? Warum ggf. nicht?
  • c) Trifft es zu, daß die Justizministerkonferenz, weil die bisher vom Bundesministerium für Post und Telekommunikation erstellten Jahresstatistiken über Telefonüberwachungsmaßnahmen künftig entfallen werden und weil solche Statistiken aber u. a. „zur Beantwortung von parlamentarischen Anfragen ... von erheblicher Bedeutung" seien, auf ihrer Sitzung am 22./23. November 1994 ihren Strafrechtsausschuß mit der Prüfung von Maßnahmen beauftragt hat, durch welche die Justiz „in einem möglichst geringen Maße belastet" werden solle?
  • d) Welche Gestaltungsvorschläge für ein effizientes Berichtssystem - vergleichbar aussagekräftig wie diejenigen, welche in vielen anderen Staaten als durchaus nötig und zumutbar für die Justiz angesehen werden - wird die Bundesregierung im Rahmen der Justizministerkonferenz nun bis wann vorlegen, um das Anliegen voranzubringen?

II. Zur heimlichen Erhebung personenbezogener Daten aufgrund der Länderpolizeigesetze

  • 1. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung bereits vor bzw. ist sie bereit einzuholen, hinsichtlich der nachfolgend erfragten genaueren Umstände des Einsatzes „besonderer Mittel der Datenerhebung" durch die Polizeien der Länder im Jahr 1995 aufgrund der neueren Länderpolizeigesetze, nämlich
  • a) längerfristige Observation,
  • b) Einsatz verdeckter Ermittler,
  • c) Einsatz von V-Leuten,
  • d) verdeckte Anfertigung von Bildaufnahmen bzw. -aufzeichnungen,
  • e) verdecktes Abhören bzw. Aufzeichnen des gesprochenen Worts,
  • f) verdeckter Einsatz technischer Mittel bezüglich Wohnungen,
  • g) Einsatz von Personenschutzsendern,
  • aufgeschlüsselt jeweils nach der Art dieser Mittel und den einzelnen Bundesländern?
  • 2. Welche Erkenntnisse über Begleitumstände dieser Einsätze nach den unter Fragekomplex I genannten Kriterien - sofern anwendbar -, insbesondere über die Erfolge aufgrund dieser Maßnahmen, liegen der Bundesregierung vor?
  • 3. Wie viele dieser Maßnahmen wurden durch die Staatsschutz-Abteilungen durchgeführt bzw. veranlaßt?
  • 4. Welche Bundesländer haben nach Erkenntnissen der Bundesregierung welche der vorgenannten Instrumente im Jahr 1995 nicht angewendet?
  • 5. Wie beurteilt die Bundesregierung angesichts der Anzahl und des Erfolgs dieser Anordnungen den tatsächlichen Bedarf für den Einsatz solcher nachrichtendienstlichen Mittel sowie darüber hinaus für die rechtliche Verankerung des sog. „Großen Lauschangriffs"?

III. Einverständliches Abhören

  • 1. In wie vielen Fällen haben die Strafverfolgungsbehörden des Bundes (welche?) und welcher Bundesländer im Jahr 1995 von der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 8. Oktober 1993 (2 StR 400/93, NJW 1994, 596), daß ein Telefongespräch durch Ermittlungsbeamte mitgehört und ggf. aufgezeichnet werden darf, sofern nur einer der Gesprächsteilnehmer zustimmt, Gebrauch gemacht?
  • 2. Wie lauten hinsichtlich der Begleitumstände dieser Fälle die Angaben entsprechend den Kriterien des vorstehenden Fragekomplexes I, soweit anwendbar?

Bonn, den 2. Januar 1996

Fragen40

1

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung vor bzw. ist sie bereit und in der Lage einzuholen hinsichtlich der nachfolgend erfragten genaueren Umstände von Maßnahmen zur Überwachung des Fernmeldeverkehrs gemäß §§. 100aff. StPO im Jahr 1995, jeweils aufgeschlüsselt auf die Bereiche des Bundeskriminalamts sowie der einzelnen Bundesländer bzw. der TELEKOM-Direktionen und nach den einzelnen Überwachungsanordnungen:

1

Wie viele Überwachungsanträge wurden insgesamt gestellt wegen welcher Taten des Katalogs gemäß § 100a StPO?

1

Wie viele Überwachungsanordnungen ergingen daraufhin jeweils durch den Richter und wie viele durch die Staatsanwaltschaft in Eilfällen?

1

Wie viele Anträge wurden abgelehnt? Auf welche Taten des Katalogs gemäß § 100a StPO waren diese Anträge gestützt?

1

Was ist der Bundesregierung über die zugrundeliegenden Sachverhalte bekannt? Wegen welcher Katalogtaten ergingen die Anordnungen jeweils? Wie vielen Anordnungen lag der Verdacht eines bloßen Deliktsversuchs zugrunde? Aus welchen Umständen ergab sich jeweils die Annahme, daß die Ermittlungen ohne die beantragte Maßnahme „aussichtslos oder wesentlich erschwert wäre" (§ 100a Satz 1 letzter Halbsatz StPO)? Wie wurde diese Annahme von den antragstellenden Ermittlern glaubhaft gemacht? In wie vielen Fällen wurden Anordnungen von Richtern oder Staatsanwälten aufgrund eines nur mündlichen Antrags ausgesprochen, in wie vielen dann abgelehnt?

1

Wie viele Anordnungen ergingen jeweils gegen als Täter oder aber als Teilnehmer verdächtigte Personen?

1

Wie viele Anordnungen ergingen jeweils gegen Beschuldigte oder aber gegen Kontaktpersonen gemäß § 100a Satz 2 StPO?

1

Wie viele Fernmeldeanschlüsse wurden im Jahr 1995 überwacht: insgesamt, wie viele öffentliche Anschlüsse (Telefonzellen etc.), wie viele Anschlüsse von - jeweils als Täter oder Teilnehmer - Beschuldigten, wie viele Anschlüsse von angeblichen Kontaktpersonen, welches war die höchste Zahl überwachter Anschlüsse pro Anordnung und pro darin genanntem Beschuldigten bzw. Kontaktperson?

1

Welche Art von Fernmeldeverbindungen (Telefon, Telefax, Telex, Teletex usw.) wurden in wie vielen Fällen überwacht?

1

Für welche Zeiträume ergingen jeweils wie viele Anordnungen: wie häufig für kürzer als einen Monat, wie häufig ein bis zwei Monate, wie häufig zwei bis drei Monate?

1

In wie vielen Fällen wurde die Überwachung verlängert um weniger als einen Monat, ein bis zwei Monate, zwei bis drei Monate?

1

Wie häufig wurde die Überwachung vor Ende der angeordneten Höchstfrist (§ 100b Abs. 2 Satz 4 StPO) abgebrochen, weil das Ermittlungsziel erreicht war, der Tatverdacht offensichtlich widerlegt war?

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Was ist der Bundesregierung bekannt über die Zahl der dabei überwachten Kommunikationseinheiten? Wie viele Telefongespräche und sonstige Kommunikationseinheiten wurden insgesamt jeweils überwacht und aufgezeichnet? Wie viele Telefongespräche und sonstige Kommunikationseinheiten pro Anordnung und pro darin genanntem Beschuldigten bzw. Kontaktperson wurden jeweils überwacht und aufgezeichnet? Aufgrund wie vieler Anordnungen wurden jeweils überwacht und aufgezeichnet 1 bis 50 Kommunikationseinheiten, 50 bis 100 Kommunikationseinheiten, 100 bis 500 Kommunikationseinheiten, 500 bis 1 000 Kommunikationseinheiten, 1 000 bis 5 000 Kommunikationseinheiten, 5 000 bis 10 000 Kommunikationseinheiten, 10 000 bis 50 000 Kommunikationseinheiten, mehr als 50 000 Kommunikationseinheiten?

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Was ist der Bundesregierung bekannt über die Zahl der dabei überwachten Personen? Mit insgesamt wie vielen Personen, die nicht in den Anordnungen genannt waren, wurde Kommunikation jeweils überwacht und aufgezeichnet? Mit wie vielen Personen, die nicht in den Anordnungen genannt waren, wurden pro Anordnung Telefongespräche und andere Kommunikationseinheiten jeweils überwacht und aufgezeichnet? Aufgrund wie vieler Anordnungen wurde Kommunikation jeweils überwacht und aufgezeichnet mit 1 bis 50 Personen, 50 bis 100 Personen, 100 bis 500 Personen, 500 bis 1 000 Personen, 1 000 bis 5 000 Personen, 5 000 bis 10 000 Personen, 10 000 bis 50 000 Personen, mehr als 50 000 Personen?

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Was ist der Bundesregierung bekannt über den jeweiligen Aufwand für die einzelnen Überwachungsmaßnahmen? Wie viele Mitarbeiter der Polizei welcher Dienststellen, der Bundespost/Telekom sowie private Dritte waren pro Anordnung an der Durchführung beteiligt? Wie hoch beliefen sich die Kosten für die einzelnen Überwachungen jeweils einschließlich anteiliger Personal- und Gerätekosten?

1

Was ist der Bundesregierung bekannt über die bei den einzelnen Überwachungsvorgängen verantwortlich Handelnden? Polizeibeamte welcher Dienststellen beantragten die einzelnen Anordnungen (erfolgreich oder vergeblich)? Welche Staatsanwälte oder Richter sprachen die einzelnen Anordnungen und Verlängerungen aus oder lehnten entsprechende Anträge ab?

1

Welche Technik wurde im Rahmen der einzelnen Anordnungen jeweils eingesetzt?

1

In welchem Umfang wurden pro Anordnung Aufzeichnungen gefertigt: 1 bis 10 Stunden, 10 bis 50 Stunden, 50 bis 100 Stunden, 100 bis 500 Stunden?

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In wie vielen Fällen mit welcher Sachverhaltskonstellation wurden „Raumhintergrundgespräche" überwacht?

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Was ist der Bundesregierung bezüglich der Überwachung von Kommunikation mit Beruf sgeheimnisträgern gemäß §.§. 53 f. StPO bekannt? Im Rahmen wie vieler Anordnungen wurden jeweils wie viele Kommunikationseinheiten mit jeweils welcher Art von Beruf sgeheimträ gern überwacht? In welchen Fällen davon wurden in welchem Umfang Aufzeichnungen gefertigt? Wie wurden die Erkenntnisse bzw. die Aufzeichnungen jeweils verwertet?

1

In wie vielen Fällen wurden welche Zufallserkenntnisse über welche Taten innerhalb oder außerhalb des Katalogs gemäß § 100a StPO bezüglich welcher Personen (Verdächtige, Kontaktpersonen oder Dritte) gewonnen und jeweils auf welche Weise mittelbar oder unmittelbar verwertet?

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Was ist der Bundesregierung bekannt über Ergebnisse und etwaige Ermittlungserfolge aufgrund der einzelnen Überwachungsanordnungen (jeweils Anzahl der als belastend eingestuften abgehörten Kommunikationseinheiten; Anzahl der daraus resultierenden Festnahmen, Anklagen, Haùptverfahren, Aburteilungen, Verurteilungen, sonstigen Maßnahmen? Wann sind die in der Anordnung genannten sowie die sonstigen von Überwachungsmaßnahmen betroffenen Personen anschließend jeweils benachrichtigt worden? Sofern die Benachrichtigung gemäß § 101 StPO zurückgestellt wurde: Aus welchen Gründen wäre jeweils der Untersuchungszweck andernfalls gefährdet gewesen? Wie viele Betroffene aufgrund wie vieler Überwachungsanordnungen sind bis heute nicht benachrichtigt worden?

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In wie vielen Fällen haben Betroffene mit welchem Ergebnis Rechtsmittel gegen die Überwachung eingelegt?

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Für welche anderen Zwecke sind die Überwachungserkenntnisse und Aufzeichnungen jeweils genutzt worden? In wie vielen Fällen im Rahmen weiterer Ermittlungsverfahren gegen den Beschuldigten, eine Kontaktperson oder Dritte? An welche anderen Stellen sind Erkenntnisse oder Aufzeichnungen zu welchen Zwecken übermittelt worden?

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Wann sind die gefertigten Aufzeichnungen und Abschriften jeweils vernichtet worden? In welchem Stadium befand sich zu der Zeit ein etwaiges Rechtsmittelverfahren?

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Welche Besonderheiten oder auffallenden Probleme sind zur abschließenden Information und Stellungnahme im Rahmen einzelner Anordnungen womöglich aufgetreten?

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Wie stellen sich die vorstehend erfragten Informationen mit Häufigkeitszahlen im Diagramm - jeweils auch im Vergleich zu den Vorjahren - dar?

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Welche Folgerungen zieht die Bundesregierung aus diesen Ergebnissen, und welche Empfehlungen gibt die Bundesregierung für die künftige Überwachungspraxis gemäß §§ 100aff. StPO?

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Welche Ergebnisse auf Umfang und Begleitumstände der Telekommunikationsüberwachung haben insbesondere die mit dem Verbrechensbekämpfungsgesetz beschlossenen Erweiterungen der Überwachungsbefugnisse erbracht?

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Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, daß der Innenminister von Baden-Württemberg, wo nach dessen Angaben fast so viele Fernmeldeanschlüsse überwacht werden wie in den gesamten USA, Ende 1994 zum Teil bereits recht detaillie rt , wie vorstehend unter Nummer 1, über die Umstände der Überwachungspraxis berichtete und im übrigen noch weitergehende Erhebungen angekündigt hat?

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Wird die Bundesregierung dies nun zum Anlaß für entsprechende Bemühungen nehmen? Warum ggf. nicht?

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Trifft es zu, daß die Justizministerkonferenz, weil die bisher vom Bundesministerium für Post und Telekommunikation erstellten Jahresstatistiken über Telefonüberwachungsmaßnahmen künftig entfallen werden und weil solche Statistiken aber u. a. „zur Beantwortung von parlamentarischen Anfragen ... von erheblicher Bedeutung" seien, auf ihrer Sitzung am 22./23. November 1994 ihren Strafrechtsausschuß mit der Prüfung von Maßnahmen beauftragt hat, durch welche die Justiz „in einem möglichst geringen Maße belastet" werden solle?

3

Welche Gestaltungsvorschläge für ein effizientes Berichtssystem - vergleichbar aussagekräftig wie diejenigen, welche in vielen anderen Staaten als durchaus nötig und zumutbar für die Justiz angesehen werden - wird die Bundesregierung im Rahmen der Justizministerkonferenz nun bis wann vorlegen, um das Anliegen voranzubringen?

1

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung bereits vor bzw. ist sie bereit einzuholen, hinsichtlich der nachfolgend erfragten genaueren Umstände des Einsatzes „besonderer Mittel der Datenerhebung" durch die Polizeien der Länder im Jahr 1995 aufgrund der neueren Länderpolizeigesetze, nämlich längerfristige Observation, Einsatz verdeckter Ermittler, Einsatz von V-Leuten, verdeckte Anfertigung von Bildaufnahmen bzw. -aufzeichnungen, verdecktes Abhören bzw. Aufzeichnen des gesprochenen Worts, verdeckter Einsatz technischer Mittel bezüglich Wohnungen, Einsatz von Personenschutzsendern, aufgeschlüsselt jeweils nach der Art dieser Mittel und den einzelnen Bundesländern?

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Welche Erkenntnisse über Begleitumstände dieser Einsätze nach den unter Fragekomplex I genannten Kriterien - sofern anwendbar -, insbesondere über die Erfolge aufgrund dieser Maßnahmen, liegen der Bundesregierung vor?

3

Wie viele dieser Maßnahmen wurden durch die Staatsschutz-Abteilungen durchgeführt bzw. veranlaßt?

4

Welche Bundesländer haben nach Erkenntnissen der Bundesregierung welche der vorgenannten Instrumente im Jahr 1995 nicht angewendet?

5

Wie beurteilt die Bundesregierung angesichts der Anzahl und des Erfolgs dieser Anordnungen den tatsächlichen Bedarf für den Einsatz solcher nachrichtendienstlichen Mittel sowie darüber hinaus für die rechtliche Verankerung des sog. „Großen Lauschangriffs"?

1

In wie vielen Fällen haben die Strafverfolgungsbehörden des Bundes (welche?) und welcher Bundesländer im Jahr 1995 von der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 8. Oktober 1993 (2 StR 400/93, NJW 1994, 596), daß ein Telefongespräch durch Ermittlungsbeamte mitgehört und ggf. aufgezeichnet werden darf, sofern nur einer der Gesprächsteilnehmer zustimmt, Gebrauch gemacht?

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Wie lauten hinsichtlich der Begleitumstände dieser Fälle die Angaben entsprechend den Kriterien des vorstehenden Fragekomplexes I, soweit anwendbar?

Bonn, den 2. Januar 1996

Manfred Such Joseph Fischer (Frankfurt), Kerstin Müller (Köln) und Fraktion

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