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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Humanitäre Hilfe der Europäischen Union (G-SIG: 13010446)

Programme, Finanzvolumen, deutscher Anteil an der Finanzierung, Aufgaben des Amtes für Humanitäre Soforthilfe der EU-Kommission (ECHO), Vergabekriterien, Verteilung auf die einzelnen Mitgliedsländer, Vergabe an Nichtregierungsorganisationen, Koordinierung mit der deutschen humanitären Hilfe

Fraktion

SPD

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

07.06.1995

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/121126. 04. 95

Humanitäre Hilfe der Europäischen Union

der Abgeordneten Rudolf Bindig, Doris Barnett, Dr. Ulrich Böhme (Unna), Tilo Braune, Dr. Marliese Dobberthien, Günter Gloser, Angelika Graf (Rosenheim), Uwe Hiksch, Stephan Hilsberg, Barbara Imhof, Renate Jäger, Volker Kröning, Eckart Kuhlwein, Heide Mattischeck, Volker Neumann (Bramsche), Albrecht Papenroth, Regina Schmidt-Zadel, Dr. R. Werner Schuster, Wieland Sorge, Dr. Peter Struck, Uta Titze-Stecher, Margitta Terborg, Verena Wohlleben, Rudolf Scharping und der Fraktion der SPD

Vorbemerkung

Neben der bilateralen humanitären Hilfe einzelner Länder ist die humanitäre Hilfe der Europäischen Union von großer Bedeutung für Hilfsmaßnahmen in Notgebieten. Das beachtliche Finanzvolumen für diesen Bereich wird von der EU an verschiedene nationale und internationale Nichtregierungsorganisationen vergeben, die die eigentlichen Hilfsleistungen durchführen.

Angesichts weltweit zunehmender Krisen wenden sich auch deutsche Träger der humanitären Hilfe vermehrt an das Amt für Humanitäre Soforthilfe der EU-Kommission (ECHO), um Mittel zur Durchführung von Hilfsprojekten zu beantragen. Dies liegt nicht zuletzt auch darin begründet, daß der Grundansatz für die deutsche humanitäre Hilfe im Ausland außerhalb der Entwicklungshilfe (Geschäftsbereich des Auswärtigen Amtes, Haushaltsstitel 686 12) in den vergangenen Jahren weit unter dem tatsächlichen Bedarf lag und Anträge von deutschen Hilfsorganisationen zum Teil vom Auswärtigen Amt abschlägig beschieden werden mußten.

Daher fragen wir die Bundesregierung:

Fragen15

1

Welche Programme der humanitären Hilfe gibt es im Rahmen der Europäischen Union?

2

Wie hoch waren diese Programme in den Jahren 1990 bis 1994 dotiert?

3

Wie hoch ist der deutsche Anteil an der Finanzierung der humanitären Programme der Europäischen Union?

4

Wie sehen die Entscheidungsstrukturen im Bereich der humanitären Hilfe der Europäischen Union aus, und welche Aufgaben nimmt das Amt für Humanitäre Soforthilfe der EU-Kommission (ECHO) im einzelnen wahr?

5

Nach welchen Vergabekriterien werden Mittel der humanitären Hilfe der Europäischen Union bewilligt?

6

Wie bewertet die Bundesregierung die Effektivität der Programme der humanitären Hilfe der Europäischen Union?

7

Welche internationalen Träger der humanitären Hilfe haben, bezogen auf den o. g. Zeitraum, Mittel der humanitären Hilfe der Europäischen Union erhalten?

8

Welche Nichtregierungsorganisationen haben in den einzelnen Mitgliedsländern Mittel der humanitären Hilfe der Europäischen Union erhalten?

9

Wie ist die prozentuale Aufteilung der Mittel auf internationale Träger und auf Nichtregierungsorganisationen, und für welche Projekte sind die Mittel hauptsächlich eingesetzt worden?

10

Wie haben sich die humanitären Hilfsmittel der Europäischen Union prozentual auf die einzelnen Mitgliedsländer verteilt?

11

Hält die Bundesregierung den Anteil der humanitären Hilfsmittel der Europäischen Union, der an deutsche Nichtregierungsorganisationen vergeben wird, für angemessen?

12

Treffen Informationen zu, nach denen die umfangreichen humanitären Hilfsmittel der Europäischen Union von den dafür zuständigen Bereichen der EU-Kommission bevorzugt an einige wenige Länder vergeben werden, während Anträge von Nichtregierungsorganisationen anderer Mitgliedsländer nur in weit geringerem Umfang berücksichtigt werden?

13

Falls die unter Frage 12 genannten Informationen zutreffen, in welcher Weise gedenkt die Bundesregierung darauf Einfluß zu nehmen, daß es zu einer ausgewogenen Mittelvergabe innerhalb der Europäischen Union kommt?

14

Welche Rolle kann der Koordinierungsausschuß für humanitäre Hilfe beim Auswärtigen Amt wahrnehmen, um deutsche Nichtregierungsorganisationen besser über die humanitären Hilfsmittel der Europäischen Union zu informieren und diese bei der Antragstellung für europäische Mittel zu unterstützen?

15

Wie wird die europäische humanitäre Hilfe mit der deutschen humanitären Hilfe koordiniert?

Bonn, den 26. April 1995

Rudolf Bindig Doris Barnett Dr. Ulrich Böhme (Unna) Tilo Braune Dr. Marliese Dobberthien Günter Gloser Angelika Graf (Rosenheim) Uwe Hiksch Stephan Hilsberg Barbara Imhof Renate Jäger Volker Kröning Eckart Kuhlwein Heide Mattischeck Volker Neumann (Bramsche) Albrecht Papenroth Regina Schmidt-Zadel Dr. R. Werner Schuster Wieland Sorge Dr. Peter Struck Uta Titze-Stecher Margitta Terborg Verena Wohlleben Rudolf Scharping und Fraktion

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