Arbeits- und sozialrechtlicher Status deutscher Lehrkräfte im Ausland
der Abgeordneten Inge Wettig-Danielmeier, Siegfried Vergin, Ernst Bahr, Doris Barnett , Hans-Werner Bertl, Friedhelm Julius Beucher, Peter Dreßen, Elke Ferner, Iris Follak, Arne Fuhrmann, Konrad Gilges, Angelika Graf (Rosenheim), Reinhold Hemker, Ingrid Holzhüter, Eike Hovermann, Wolfgang Ilte, Renate Jäger, Sabine Kaspereit, Marianne Klappert, Dr. Hans-Hinrich Knaape, Nicolette Kressl, Christine Kurzhals, Brigitte Lange, Dr. Elke Leonhard, Christa Lörcher, Dieter Maaß (Herne), Ulrike Mascher, Christoph Matschie, Herbert Meißner, Michael Müller (Düsseldorf), Leyla Onur, Karin Rehbock-Zureich, Renate Rennebach, Dieter Schloten, Gisela Schröter, Brigitte Schulte (Hameln), Angelica Schwall-Düren, Rolf Schwanitz, Bodo Seidenthal, Johannes Singer, Jörg-Otto Spiller , Dr. Bodo Teichmann, Ute Vogt (Pforzheim), Wolfgang Weiermann, Gert Weisskirchen (Wiesloch), Gunter Weißgerber, Hildegard Wester
Vorbemerkung
Der Deutsche Bundestag hatte 1990 (Drucksache 11/6478) gefordert, in Zusammenarbeit mit den Bundesländern ein Rahmenstatut zu erlassen, das für alle Kategorien deutscher Lehrer im Ausland gültig ist. Darin sollten auch die steuerlichen und die sozialversicherungsrechtlichen Fragen einschließlich der Problematik der Arbeitslosenversicherung geregelt werden.
Hinsichtlich der Besoldung und der Sozialversicherung nicht beamteter Lehrer sei ferner zu prüfen, ob das Modell „Integrierte Fachkräfte" aus dem Bereich der wirtschaftlichen Zusammenarbeit anwendbar ist.
Am 21. Dezember 1994 wurde schließlich ein solches Rahmenstatut unterzeichnet und trat am selben Tag in Kraft.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Wie viele Lehrerinnen und Lehrer in welchen Kategorien wurden seit 1990 im Rahmen der verschiedenen Lehrerentsendprogramme an deutsche Auslandsschulen oder an Schulen mit Deutschunterricht im Ausland oder durch besondere Maßnahmen vermittelt?
In welcher Form sollen die bestehenden Programme fortgesetzt werden? Werden derzeit weitere Maßnahmen bzw. Programme auch in Zusammenarbeit mit den Ländern geplant?
In der Verantwortung welcher Ressorts außerhalb der Zuständigkeit des Auswärtigen Amtes werden Lehrerinnen und Lehrer im Rahmen politischer Maßnahmen im Bereich von Schul- und Ausbildungsprogrammen eingesetzt?
Welche Verbesserungen der sozialrechtlichen, steuerlichen und sonstigen Stellung der Programmlehrkräfte sind in den letzten Jahren erreicht worden, und welche Fragen bleiben aus welchen Gründen noch offen?
Ist es insbesondere richtig, daß die Programmlehrkräfte auch nach Unterzeichnung des oben genannten Rahmenstatus arbeitsrechtlich nicht abgesichert sind?
a) Wurde in diesem Zusammenhang überprüft, ob das Modell „Integrierte Fachkräfte" aus dem Bereich der wirtschaftlichen Zusammenarbeit anwendbar ist, und wenn ja, zu welchem Ergebnis führte diese Prüfung?
b) Warum erhalten Programmlehrkräfte keine Angestelltenverträge von deutscher Seite, um sie dadurch in das deutsche Sozialversicherungssystem zu integrieren, zumal sie aufgrund ihres derzeit unsicheren Status bei einem anderen „Angebot" aus Deutschland sofort und häufig mitten im Schuljahr ihre Tätigkeit im Ausland abbrechen?
c) Warum werden sie auch nicht auf anderem Wege in die deutsche Arbeitslosenversicherung eingebunden?
d) Inwiefern ist die im Rahmenstatut mit einer „Kann-Bestimmung" statt dessen vorgesehene Überbrückungshilfe eine verbindliche Regelung?
e) Entspricht die Überbrückungshilfe nach der Bezugsdauer und ihrer Höhe den Sätzen, die im Arbeitsförderungsgesetzt festgelegt sind?
f) Können Programmlehrer in die gesetzliche Rentenversicherung aufgenommen werden, und wenn ja, wie soll dies praktisch geschehen?
Ist in dem Rahmenstatut vorgesehen, die Fahrtkosten bei Heimaturlaubsreisen der Auslandslehrer zu bezuschussen?
In welcher Form und mit welchem Ergebnis hat der Bund Einfluß auf die Länder genommen, damit die überdurchschnittlichen Leistungen der Programmlehrkräfte sowie ihre Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen unter fachkundiger deutscher Leitung in der Bundesrepublik Deutschland als Einstellungskriterien stärker als bisher berücksichtigt werden?
a) Wird auf diejenigen Bundesländer Einfluß genommen, die derzeit noch nicht einmal „Bonuspunkte" für den Auslandseinsatz gewähren, diese Regelung von derzeit sechs Bundesländern zu übernehmen?
b) Inwiefern kann die in dem Zusammenhang erstellten Leistungsbeschreibung eine klar definierte Gewichtung bei der Prüfung über eine Einstellung gegeben werden?
c) Wurden während der Verhandlungen zum Rahmenstatut und zu den Ausführungsbestimmungen Überlegungen dazu angestellt, inwiefern diese Leistungsbeschreibung so weiterentwickelt werden kann, daß sie auf dem freien Arbeitsmarkt für den weiteren beruflichen Werdegang verwendet werden kann?