Bundeserziehungsgeld
der Abgeordneten Rita Grießhaber und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Seit Einführung des Bundeserziehungsgeldes 1986 bekommen kontinuierlich weniger Bürgerinnen und Bürger das ungeminderte Erziehungsgeld von 600 DM. Das liegt an den starren Einkommensgrenzen, die nicht an die allgemeine Einkommensentwicklung angepaßt werden und folglich immer mehr Menschen aus den Leistungen des Bundeserziehungsgeldes ausgrenzen.
Die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Claudia Nolte, hat in einer Pressemitteilung vom 23. Mai 1995 daraus gefolgert: „Daher müßten die Einkommensgrenzen angehoben werden, damit wieder ein größerer Teil der Eltern volles Erziehungsgeld auch nach dem sechsten Lebensmonat des Kindes erhält." Dies ist bislang nicht geschehen. Von den Empfängerinnen und Empfängern des Bundeserziehungsgeldes sind außerdem lediglich 1,8 % Männer.
Wir fragen daher die Bundesregierung:
Fragen11
Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um mehr Männer dazu bewegen, Erziehungsgeld und -urlaub in Anspruch zu nehmen?
Wie gedenkt die Bundesregierung in dieser Wahlperiode die Entschließung des Deutschen Bundestages vom 21. Juni 1991 (Drucksache 12/837) zur eigenständigen Alterssicherung von Frauen umzusetzen?
Wie stellt sich die Bundesregierung eine Dynamisierung der Einkommensgrenzen beim Erziehungsgeld vor?
Wie hoch ist der Anteil der Empfänger von ungemindertem Erziehungsgeld in Relation zur Geburtenrate? Wie hoch war er 1986 bei Einführung des Bundeselterziehungsgeldes?
Wie hoch müßten die Einkommensgrenzen sein, damit heute genausoviele Bürgerinnen und Bürger ungemindertes Erziehungsgeld erhalten wie 1986?
Wie hoch wäre der jährliche finanzielle Mehraufwand für das Bundeserziehungsgeld bei Anhebung der Einkommensgrenzen auf den Betrag, der sich aus Frage 5 ergibt?
Wie hoch wäre der finanzielle Mehraufwand, wenn das Bundeserziehungsgeld mit den jetzt geltenden Einkommensgrenzen drei Jahre lang ausgezahlt würde?
Wieviel würde es kosten, das Bundeserziehungsgeld drei Jahre mit den Einkommensgrenzen auszubezahlen, die sich aus Frage 5 ergeben?
Wieviel würde die Anhebung der Kinderfreibeträge beim Bundeserziehungsgeld von jetzt 4 200 DM auf die Höhe des vom Bundesverfassungsgericht festgeschriebenen Existenzminimums von Kindern von rund 6 700 DM (einschließlich Kindergeld) kosten?
Welche Mehrkosten entstehen bei einer Anhebung der Rentenanwartschaften bei Erziehungsarbeit von derzeit 75 % (0,75 Entgeltpunkte) auf 100 % (1 Entgeltpunkt) der durchschnittlichen Anwartschaften?
Wie hoch wären bei einer solchen Anhebung der Rentenanwartschaften für Kindererziehung auf 100 % voraussichtlich die Einsparungen an Sozialhilfeleistungen?