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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Grenzüberschreitende Zusammenarbeit und Zusammenleben in den Grenzregionen mit den EU-Nachbarn und der Schweiz (G-SIG: 13011348)

Regelung des Grenzgängerstatus in flg. Bereichen: Kranken-, Alters- und Pflegeversicherung, Mitversicherung von Familienangehörigen, Erziehungs- und Kindergeld, Kinderfreibetrag, Schule und Hochschule sowie berufliche Bildung, Doppelbesteuerungsabkommen (z.B. mit Dänemark), Beratungseinrichtungen, Wohnungsversorgung, Katastrophenschutz, Rechtshilfeabkommen, Gültigkeit der Führerscheine, Telekommunikationsabkommen, Gültigkeit der Bahn-Card, Minderheitenschutz, Verlagerung von Firmen ins Ausland

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

03.06.1996

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/389323. 02. 96

Grenzüberschreitende Zusammenarbeit und Zusammenleben in den Grenzregionen mit den EU-Nachbarn und der Schweiz

der Abgeordneten Achim Großmann, Ursula Schmidt (Aachen), Hans-Werner Bertl, Rudolf Bindig, Lilo Blunck, Marion Caspers -Merk, Karl Diller, Peter Dreßen, Elke Ferner, Lothar Fischer (Homburg), Norbert Formanski, Konrad Gilges, Klaus Hasenfratz, Dr. Barbara Hendricks, Monika Heubaum, Gabriele Iwersen, Jann-Peter Janssen, Marianne Klappert, Dr. Hans- Hinrich Knaape, Brigitte Lange, Dr. Elke Leonhard, Klaus Lohmann (Witten), Dieter Maaß (Herne), Heide Mattischeck, Jutta Müller (Völklingen), Günter Oesinghaus, Manfred Opel, Renate Rennebach, O tto Reschke, Günter Rixe, Reinhold Robbe, Dieter Schloten, Heinz Schmitt (Berg), Walter Schöler, Dietmar Schütz (Oldenburg), Volkmar Schultz (Köln), Lisa Seuster, Horst Sielaff, Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast, Adelheid Tröscher, Matthias Weisheit, Lydia Westrich, Berthold Wittich, Hanna Wolf (München)

Vorbemerkung

Der europäische Einigungsprozeß schreitet voran. Die Grenzen zwischen den Staaten der EU verlieren mehr und mehr ihren trennenden und abgrenzenden Charakter. Die Freizügigkeit für die Menschen, ihren Wohn- und Arbeitsplatz unabhängig von Grenzen und Nationalitäten zu bestimmen, nimmt zu.

Die Bewohner der Grenzregionen profitieren von dieser Entwicklung, leiden aber auch darunter, daß trotz vieler Verträge und Regelungen „Europa im Alltag" nach wie vor sehr kompliziert ist. Lassen sich die Probleme auf regionaler Ebene häufig schnell und in gemeinsamer Absprache lösen, so bereiten individuelle Fragen, sobald Landes- oder Bundesgesetze tangiert werden, größere Probleme.

Für die Grenzbewohner wird dies vor allem spürbar, wenn sie in einem Land arbeiten und im Nachbarland wohnen. Dieser Grenzgängerstatus wirft zunehmend Fragen auf, die die soziale Sicherung des Alltags betreffen. In dem Maße, wie die Erwartungen an die völlige Freizügigkeit innerhalb der EU steigen, drängen die Fragen der sozialen Grundsicherung auf eine Beantwortung.

Deshalb fragen wir die Bundesregierung:

Krankenversicherung

1. Welche Faktoren verhindern aus Sicht der Bundesregierung derzeit die Übernahme des vorliegenden Richtlinienvorschlages der Europäischen Kommission, der die Wahlfreiheit von Krankenversicherungsleistungen bei Rentenempfängern und Familienangehörigen von Grenzgängern unterstützt, in die Gesetzgebung der einzelnen Mitgliedstaaten?

2. Wann ist mit einer Lösung dieses Problems zu rechnen?

3. Sieht die von der Bundesregierung angeregte Änderung des Gemeinschaftsrechtes, nach der die für die Grenzregion zuständigen Behörden Vereinbarungen über eine flexible Inanspruchnahme von Krankenkassenleistungen treffen können sollen, eine generelle Wahlfreiheit vor, oder soll sich diese nur auf bestimmte Sachverhalte beschränken?

4. Wie wird die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die im Januar 1996 beschlossene Kooperation zwischen den führenden Krankenkassen der Niederlande, Belgiens und der Bundesrepublik Deutschland unterstützen?

Sozialsystem

5. Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit für die Beseitigung der Benachteiligung von Grenzgängern als Folge der unterschiedlichen Sozialsysteme, die zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den o. a. Anrainern bestehen, wie z. B. im Falle Dänemarks, das ein über Steuern finanziertes Versorgungsprinzip des Sozialsystems hat?

6. Welche Vorkehrungen trifft die Bundesregierung, mit den Anrainern darauf hinzuwirken, Sozialversicherungsregelungen und Steuersysteme so aufeinander abzustimmen, daß die freie Wahl der Alters- und Krankenversicherung besteht bzw. daß diese Leistungen bei der zu zahlenden Steuer in jedem Fall geltend gemacht werden können?

7. Hat die Bundesregierung und haben die Regierungen der Nachbarstaaten im Vorfeld gesetzgeberischer Verfahren im Steuer- und Sozialbereich Konsultationen über Fragen, die für Grenzgänger relevant sind, gesucht? Wenn ja, wurden konkret Gesetze noch im Gesetzgebungsverfahren geändert, um Probleme für Grenzgänger auszuschließen? Wenn nein, beabsichtigt die Bundesregierung zukünftig derartige Konsultationen?

Altersversicherung

8. Inwieweit ist die Bundesregierung bereit, die Versicherungsanstalten des Bundes und der Länder, die für die Auszahlung der Renten zuständig sind, zu veranlassen, ihre Aufklärungsarbeit gegenüber den Rentenempfängern, die eine Zeit ihres Erwerbslebens im Ausland verbracht haben, zu verbessern und diese darauf hinzuweisen, ihre Rentenanträge mit einem Vorlauf von ungefähr zwei Jahren zu stellen, um die rechtzeitige Auszahlung der Renten beim Eintreten des Ruhestandes zu gewährleisten?

9. Inwieweit ist die Bundesregierung bereit, bei den Empfängern von Erwerbsunfähigkeits- und Witwenrenten, die einen Teil ihres Arbeitslebens im angrenzenden Ausland verbracht haben bzw. die in der Grenzregion leben, zu veranlassen, daß der jeweilige Versicherungsträger einen angemessenen Abschlag auf die endgültige Rente zahlt, da sich das Antragsverfahren für diese Renten aufgrund der Mitzuständigkeit von Institutionen im Ausland erfahrungsgemäß auf bis zu zwei Jahren erstrecken kann?

10. Sollten diese Möglichkeiten (Fragen 8 und 9) ausscheiden, welche anderen Lösungsvorschläge hat die Bundesregierung für das Problem der stark verspätet gezahlten Renten?

11. Gibt es Bestrebungen der Bundesregierung und der angesprochenen Nachbarstaaten, Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Erwerbsunfähigkeit seitens der Rentenversicherungen zu treffen, um so zu verhindern, daß ein deutscher Arbeitnehmer, der z. B. in Luxemburg als erwerbsunfähig eingestuft wird, in Deutschland jedoch nicht, in Luxemburg nicht mehr arbeiten kann, von deutscher Seite jedoch keine Rente bekommt?

Mitversicherung von Familienangehörigen

12. Welche Schritte unternimmt die Bundesregierung, um die Mitversichernng von Familienangehörigen von Grenzgängern in der deutschen Krarkenversicherung sicherzustellen?

13. Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen im Hinblick auf die drastischen Leistungskürzungen der niederländischen Krankenkassen und die damit verbundene Höherbelastung der Angehörigen deutscher Grenzgänger, die laut Gesetz Ärzte an ihrem Wohnort konsultieren müssen?

14. Gibt es ähnliche Entwicklungen in anderen europäischen Nachbarländern und dementsprechend bilaterale Verhandlungen und Initiativen zur Lösung dieser Probleme?

Pflegeversicherung

15. Wie weit sind die Verhandlungen der Bundesregierung mit den Nachbarstaaten über die sog. Sachleistungsaushilfe, die in den Nachbarstaaten lebenden Grenzgängern, die Beiträge an die deutsche Pflegeversicherung entrichten und im Ausland keinen Anspruch auf Leistungen nach dem deutschen Pflegeversicherungsgesetz haben, einen Ausgleich bringen sollen, fortgeschritten?

16. Wird von seiten der Bundesregierung in Erwägung gezogen, den Grenzgängern eine Freistellung von der Pflegeversicherung einzuräumen?

17. Inwieweit ist die Bundesregierung bereit, ein Abkommen der Krankenkassen in der EUREGIO Maas-Rhein und dessen Übertragung auf andere grenzüberschreitende Regionen zu unterstützen, das den mitversicherten Angehörigen von Grenzgängern weiterhin die Möglichkeit gibt, ihre deutschen Ärzte zu konsultieren, auch wenn der Versicherte sich in eine Versicherung des Nachbarlandes hat einschreiben lassen, um die dortigen Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen zu können?

Bundeserziehungsgeld, Kinderfreibetrag und Kindergeld

18. Welche Vorkehrungen trifft die Bundesregierung, die Ungleichbehandlung bei der Gewährung von Erziehungsgeld an Grenzgänger, die in der Form besteht, daß zwar im EU - Ausland wohnende und in Deutschland erwerbstätige Mütter und Väter einen Anspruch auf Erziehungsgeld haben, im EU- Ausland lebende nicht-erwerbstätige deutsche Ehepartner von Grenzgängern jedoch keinen Anspruch auf Erziehungsgeld haben, abzubauen und das Erziehungsgeld hier in gleicher Höhe auszuzahlen wie bei in Deutschland wohnenden Familien?

19. Ist die Bundesregierung bereit, auf der Ebene der Sozialminister mit den angrenzenden Nachbarstaaten Vereinbarungen zu treffen, durch die Ungleichbehandlungen bei den Empfängern von Kindergeld und Unterschiede bei der Höhe der Beträge ausgeglichen werden?

20. Inwieweit sieht die Bundesregierung vor, die Regelung, den Kinderfreibetrag durch das neue Grenzpendlergesetz nur noch dem in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Elternteil zu gewähren, rückgängig zu machen und den Familienlastenausgleich in diesem Gesetz neu zu regeln?

21 Wie werden sich die Änderungen hinsichtlich Höhe und Auszahlungsmodus des Kindergeldes ab Januar 1996 einschließlich der Wahloption zwischen Kindergeld und Kinderfreibetrag auf die Grenzgänger auswirken, und von welcher Stelle werden sie ihr Kindergeld künftig beziehen und dabei sichergehen können, daß ein Kinderfreibetrag für die Familie nicht günstiger gewesen wäre?

Schule, berufliche Bildung und Hochschulen

22. Inwieweit unterstützt die Bundesregierung Bemühungen der Wissenschaftsminister einzelner Bundesländer, die mit den Kollegen der angrenzenden Nachbarregionen der EU- Staaten Kontakt aufgenommen haben, um die grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Hochschulen zu verbessern und durch Angleichung der Studiensysteme und -prüfungen den Studenten den grenzüberschreitenden Besuch von Hochschulen zu ermöglichen?

23. Unterstützt die Bundesregierung Bestrebungen, die auf die gegenseitige Anerkennung von Diplomen spezifischer Einrichtungen der Bildungssysteme der einzelnen Länder (z. B. Fachhochschulen) abzielen?

24. Ist die Bundesregierung darüber hinaus vor diesem Hintergrund bereit, in den Grenzregionen die Gewährung von BAföG-Leistungen flexibler zu gestalten und auch den im grenznahen Ausland studierenden deutschen Studenten Studienbeihilfen zu geben.

25. Welche Möglichkeiten der Anerkennung von beruflichen Befähigungsnachweisen für Grenzgänger gibt es, und wie können sie für diese verbessert werden?

26. Welche Maßnahmen ist die Bundesregierung bereit zu ergreifen, um den Bewohnern im grenznahen Bereich zu den EU-Anrainerstaaten die berufliche Ausbildung und den Abschluß im Nachbarstaat - unabhängig vom Wohnort - zu ermöglichen?

27. Steht die Bundesregierung mit den Nachbarstaaten Belgien, den Niederlanden, Frankreich und anderen europäischen Nachbarn in Kontakt, um die Einrichtung bilingualer Grundschulen in den grenznahen Gemeinden zu schaffen?

Doppelbesteuerungsabkommen

28. Inwieweit besteht zwischen den Verhandlungspartnern Belgien und der Bundesrepulik Deutschland Einvernehmen darüber, die Revision des Doppelbesteuerungsabkommens so zu gestalten, daß zukünftig die Besteuerung im Tätigkeitsstaat mit einem Fiskalausgleich für den Wohnsitzstaat vorgenommen wird?

29. Gibt es über die Höhe des Fiskalausgleiches für den Wohnsitzstaat Einvernehmen?

30. Sind diese Vorschläge der belgischen Seite bereits unterbreitet worden, und welche Reaktionen liegen darauf vor?

31. Wann ist mit einem Anschluß der Verhandlungen zu rechnen?

32. Gibt es außer den bilateralen Verhandlungen mit Belgien weitere überprüfungsbedürftige Doppelbesteuerungsabkommen mit europäischen Nachbarstaaten und ähnlichen Grenzgängerproblemen, und welcher Verhandlungssstand ist derzeit gegeben?

33. Welche Verbesserungen oder Benachteiligungen haben Grenzgänger vom jüngst unterzeichneten deutsch-dänischen Doppelbesteuerungsabkommen, insbesondere Deutsche mit dänischem Arbeitsentgelt oder dänischer Rente und Wohnsitz in Deutschland und Dänen mit Wohnsitz in Deutschland zu erwarten?

34. Wann tritt das deutsch-dänische Doppelbesteuerungsabkommen in seiner überarbeiteten Fassung in Kraft?

Unterstützung von Beratungseinrichtungen

35. Ist die Bundesregierung bereit, den Prozeß des zusammenwachsenden Europas und der zunehmenden Durchlässigkeit der nationalen Grenzen durch Unterstützung von Einrichtungen für die Beratung von Grenzgängern (Beschwerdestellen, Verbraucherberatungen, Umweltinformationsdienste etc.), die ihren Wohnsitz ins angrenzende Nachbarland verlegt haben oder dies beabsichtigen, mitzutragen und sich für die Erweiterung und verbesserte Arbeit dieser Einrichtungen durch den Aufbau eines EUREGIO- Koordinierungsausschusses einzusetzen, der den Abbau bürokratischer Hemmnisse bei allen Grenzgängerproblemen zum Ziel hat?

Wohnraumversorgung und Wohnungsprobleme

36. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, daß das Wohnen in den Grenzregionen von besonderen Problemen gekennzeichnet ist in der Form, daß hier ein Mangel an adäquaten Wohnungen besteht bzw. daß es durch das Einkommensgefälle oder unterschiedliche Miet- und Immobilienpreise zwischen den einzelnen Staaten zu verstärktem Zuzug von Grenzgängern und damit zu Verzerrungen auf dem Wohnungs- und Immobilienmarkt kommt?

Katastrophen- und Zivilschutz

37. Gibt es eine Regelung für die gegenseitige Versorgung im grenznahen Bereich durch Feuerwehr, Rettungsdienste, notärztliche Versorgung u. ä. und wie . kann sie verbessert werden?

Rechtshilfeabkommen

38. Gibt es Rechtshilfeabkommen mit den genannten Anrainerstaaten, die die besondere Situation der Grenzgänger berücksichtigen und ihnen z. B. im Falle einer Ehescheidung die Unterhaltszahlung durch ein Sozialamt des Nachbarstaates gewährleisten, falls der in der Bundesrepublik Deutschland lebende geschiedene Ehepartner seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt?

39. Ist die Bundesregierung bereit, sich für Rechtshilfeabkommen mit den Anrainern einzusetzen, die es ermöglichen, Gesetzesverstöße gegenüber Grenzgängern über die Grenze hinweg besser als bisher zu verfolgen?

Gültigkeit der Führerscheine

40. Auf welchem Stand sind die Verhandlungen der Bundesregierung mit den EU-Nachbarn bezüglich der Einführung des EU-Führerscheines, und wie wird in Zukunft die Einteilung der Gewichtsklassen von Pkw und Lkw aussehen?

41. Sieht die Bundesregierung hier auch die Notwendigkeit einer schnellen Regelung angesichts der Tatsache, daß es Grenzgängern, die in Belgien, den Niederlanden und evtl. auch in den anderen Nachbarstaaten wohnen und in der Bundesrepublik Deutschland an einer Umschulung zum Berufskraftfahrer teilnehmen, derzeit seitens der deutschen Straßenverkehrsämter nicht gestattet ist, den Führerschein Klasse 2 zu machen?

Telekommunikation

42. Ist die Bundesregierung bereit, den Abschluß bilateraler Abkommen zwischen den nationalen Telekommumkationsträgern zu unterstützen, um auf diese Weise die Telefongebühren im grenznahen Bereich den Inlandsgebühren anzupassen?

Grenzüberschreitende Tarifsysteme

43. Strebt die Bundesregierung im Rahmen der europäischen Harmonisierung die grenzüberschreitende Gültigkeit von Vergünstigungen wie der Bahn-Card an?

Minderheitenschutz

44. Welche konkreten Vorkehrungen und Unterstützungsleistungen werden für Minderheiten in den Grenzregionen erbracht?

45. Auf welcher rechtlichen Grundlage und in welchem Umfang gewähren Deutschland (Bund, Länder und Gemeinden) und seine Nachbarn Schutz und Förderung von Minderheiten in den Grenzregionen?

Verlagerung von Firmen ins Ausland

46. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Praxis, daß deutsche Firmen ihren Sitz in Form einer sog. Briefkastenfirma nach Luxemburg verlagern und auf diese Weise Einsparungen bei den Sozialabgaben erzielen und so ihre Arbeitnehmer benachteiligen?

47. Ist die Bundesregierung bereit, Maßnahmen gegen diese Form der Ausnutzung des freien Wettbewerbs innerhalb der EU zu ergreifen?

Fragen47

1

Welche Faktoren verhindern aus Sicht der Bundesregierung derzeit die Übernahme des vorliegenden Richtlinienvorschlages der Europäischen Kommission, der die Wahlfreiheit von Krankenversicherungsleistungen bei Rentenempfängern und Familienangehörigen von Grenzgängern unterstützt, in die Gesetzgebung der einzelnen Mitgliedstaaten?

2

Wann ist mit einer Lösung dieses Problems zu rechnen?

3

Sieht die von der Bundesregierung angeregte Änderung des Gemeinschaftsrechtes, nach der die für die Grenzregion zuständigen Behörden Vereinbarungen über eine flexible Inanspruchnahme von Krankenkassenleistungen treffen können sollen, eine generelle Wahlfreiheit vor, oder soll sich diese nur auf bestimmte Sachverhalte beschränken?

4

Wie wird die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die im Januar 1996 beschlossene Kooperation zwischen den führenden Krankenkassen der Niederlande, Belgiens und der Bundesrepublik Deutschland unterstützen?

5

Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit für die Beseitigung der Benachteiligung von Grenzgängern als Folge der unterschiedlichen Sozialsysteme, die zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den o. a. Anrainern bestehen, wie z. B. im Falle Dänemarks, das ein über Steuern finanziertes Versorgungsprinzip des Sozialsystems hat?

6

Welche Vorkehrungen trifft die Bundesregierung, mit den Anrainern darauf hinzuwirken, Sozialversicherungsregelungen und Steuersysteme so aufeinander abzustimmen, daß die freie Wahl der Alters- und Krankenversicherung besteht bzw. daß diese Leistungen bei der zu zahlenden Steuer in jedem Fall geltend gemacht werden können?

7

Hat die Bundesregierung und haben die Regierungen der Nachbarstaaten im Vorfeld gesetzgeberischer Verfahren im Steuer- und Sozialbereich Konsultationen über Fragen, die für Grenzgänger relevant sind, gesucht?

Wenn ja, wurden konkret Gesetze noch im Gesetzgebungsverfahren geändert, um Probleme für Grenzgänger auszuschließen?

Wenn nein, beabsichtigt die Bundesregierung zukünftig derartige Konsultationen?

8

Inwieweit ist die Bundesregierung bereit, die Versicherungsanstalten des Bundes und der Länder, die für die Auszahlung der Renten zuständig sind, zu veranlassen, ihre Aufklärungsarbeit gegenüber den Rentenempfängern, die eine Zeit ihres Erwerbslebens im Ausland verbracht haben, zu verbessern und diese darauf hinzuweisen, ihre Rentenanträge mit einem Vorlauf von ungefähr zwei Jahren zu stellen, um die rechtzeitige Auszahlung der Renten beim Eintreten des Ruhestandes zu gewährleisten?

9

Inwieweit ist die Bundesregierung bereit, bei den Empfängern von Erwerbsunfähigkeits- und Witwenrenten, die einen Teil ihres Arbeitslebens im angrenzenden Ausland verbracht haben bzw. die in der Grenzregion leben, zu veranlassen, daß der jeweilige Versicherungsträger einen angemessenen Abschlag auf die endgültige Rente zahlt, da sich das Antragsverfahren für diese Renten aufgrund der Mitzuständigkeit von Institutionen im Ausland erfahrungsgemäß auf bis zu zwei Jahren erstrecken kann?

10

Sollten diese Möglichkeiten (Fragen 8 und 9) ausscheiden, welche anderen Lösungsvorschläge hat die Bundesregierung für das Problem der stark verspätet gezahlten Renten?

11

Gibt es Bestrebungen der Bundesregierung und der angesprochenen Nachbarstaaten, Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Erwerbsunfähigkeit seitens der Rentenversicherungen zu treffen, um so zu verhindern, daß ein deutscher Arbeitnehmer, der z. B. in Luxemburg als erwerbsunfähig eingestuft wird, in Deutschland jedoch nicht, in Luxemburg nicht mehr arbeiten kann, von deutscher Seite jedoch keine Rente bekommt?

12

Welche Schritte unternimmt die Bundesregierung, um die Mitversichernng von Familienangehörigen von Grenzgängern in der deutschen Krarkenversicherung sicherzustellen?

13

Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen im Hinblick auf die drastischen Leistungskürzungen der niederländischen Krankenkassen und die damit verbundene Höherbelastung der Angehörigen deutscher Grenzgänger, die laut Gesetz Ärzte an ihrem Wohnort konsultieren müssen?

14

Gibt es ähnliche Entwicklungen in anderen europäischen Nachbarländern und dementsprechend bilaterale Verhandlungen und Initiativen zur Lösung dieser Probleme?

15

Wie weit sind die Verhandlungen der Bundesregierung mit den Nachbarstaaten über die sog. Sachleistungsaushilfe, die in den Nachbarstaaten lebenden Grenzgängern, die Beiträge an die deutsche Pflegeversicherung entrichten und im Ausland keinen Anspruch auf Leistungen nach dem deutschen Pflegeversicherungsgesetz haben, einen Ausgleich bringen sollen, fortgeschritten?

16

Wird von seiten der Bundesregierung in Erwägung gezogen, den Grenzgängern eine Freistellung von der Pflegeversicherung einzuräumen?

17

Inwieweit ist die Bundesregierung bereit, ein Abkommen der Krankenkassen in der EUREGIO Maas-Rhein und dessen Übertragung auf andere grenzüberschreitende Regionen zu unterstützen, das den mitversicherten Angehörigen von Grenzgängern weiterhin die Möglichkeit gibt, ihre deutschen Ärzte zu konsultieren, auch wenn der Versicherte sich in eine Versicherung des Nachbarlandes hat einschreiben lassen, um die dortigen Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen zu können?

18

Welche Vorkehrungen trifft die Bundesregierung, die Ungleichbehandlung bei der Gewährung von Erziehungsgeld an Grenzgänger, die in der Form besteht, daß zwar im EU - Ausland wohnende und in Deutschland erwerbstätige Mütter und Väter einen Anspruch auf Erziehungsgeld haben, im EU- Ausland lebende nicht-erwerbstätige deutsche Ehepartner von Grenzgängern jedoch keinen Anspruch auf Erziehungsgeld haben, abzubauen und das Erziehungsgeld hier in gleicher Höhe auszuzahlen wie bei in Deutschland wohnenden Familien?

19

Ist die Bundesregierung bereit, auf der Ebene der Sozialminister mit den angrenzenden Nachbarstaaten Vereinbarungen zu treffen, durch die Ungleichbehandlungen bei den Empfängern von Kindergeld und Unterschiede bei der Höhe der Beträge ausgeglichen werden?

20

Inwieweit sieht die Bundesregierung vor, die Regelung, den Kinderfreibetrag durch das neue Grenzpendlergesetz nur noch dem in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Elternteil zu gewähren, rückgängig zu machen und den Familienlastenausgleich in diesem Gesetz neu zu regeln?

21

Wie werden sich die Änderungen hinsichtlich Höhe und Auszahlungsmodus des Kindergeldes ab Januar 1996 einschließlich der Wahloption zwischen Kindergeld und Kinderfreibetrag auf die Grenzgänger auswirken, und von welcher Stelle werden sie ihr Kindergeld künftig beziehen und dabei sichergehen können, daß ein Kinderfreibetrag für die Familie nicht günstiger gewesen wäre?

22

Inwieweit unterstützt die Bundesregierung Bemühungen der Wissenschaftsminister einzelner Bundesländer, die mit den Kollegen der angrenzenden Nachbarregionen der EU- Staaten Kontakt aufgenommen haben, um die grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Hochschulen zu verbessern und durch Angleichung der Studiensysteme und -prüfungen den Studenten den grenzüberschreitenden Besuch von Hochschulen zu ermöglichen?

23

Unterstützt die Bundesregierung Bestrebungen, die auf die gegenseitige Anerkennung von Diplomen spezifischer Einrichtungen der Bildungssysteme der einzelnen Länder (z. B. Fachhochschulen) abzielen?

24

Ist die Bundesregierung darüber hinaus vor diesem Hintergrund bereit, in den Grenzregionen die Gewährung von BAföG-Leistungen flexibler zu gestalten und auch den im grenznahen Ausland studierenden deutschen Studenten Studienbeihilfen zu geben.

25

Welche Möglichkeiten der Anerkennung von beruflichen Befähigungsnachweisen für Grenzgänger gibt es, und wie können sie für diese verbessert werden?

26

Welche Maßnahmen ist die Bundesregierung bereit zu ergreifen, um den Bewohnern im grenznahen Bereich zu den EU-Anrainerstaaten die berufliche Ausbildung und den Abschluß im Nachbarstaat - unabhängig vom Wohnort - zu ermöglichen?

27

Steht die Bundesregierung mit den Nachbarstaaten Belgien, den Niederlanden, Frankreich und anderen europäischen Nachbarn in Kontakt, um die Einrichtung bilingualer Grundschulen in den grenznahen Gemeinden zu schaffen?

28

Inwieweit besteht zwischen den Verhandlungspartnern Belgien und der Bundesrepulik Deutschland Einvernehmen darüber, die Revision des Doppelbesteuerungsabkommens so zu gestalten, daß zukünftig die Besteuerung im Tätigkeitsstaat mit einem Fiskalausgleich für den Wohnsitzstaat vorgenommen wird?

29

Gibt es über die Höhe des Fiskalausgleiches für den Wohnsitzstaat Einvernehmen?

30

Sind diese Vorschläge der belgischen Seite bereits unterbreitet worden, und welche Reaktionen liegen darauf vor?

31

Wann ist mit einem Anschluß der Verhandlungen zu rechnen?

32

Gibt es außer den bilateralen Verhandlungen mit Belgien weitere überprüfungsbedürftige Doppelbesteuerungsabkommen mit europäischen Nachbarstaaten und ähnlichen Grenzgängerproblemen, und welcher Verhandlungssstand ist derzeit gegeben?

33

Welche Verbesserungen oder Benachteiligungen haben Grenzgänger vom jüngst unterzeichneten deutsch-dänischen Doppelbesteuerungsabkommen, insbesondere Deutsche mit dänischem Arbeitsentgelt oder dänischer Rente und Wohnsitz in Deutschland und Dänen mit Wohnsitz in Deutschland zu erwarten?

34

Wann tritt das deutsch-dänische Doppelbesteuerungsabkommen in seiner überarbeiteten Fassung in Kraft?

35

Ist die Bundesregierung bereit, den Prozeß des zusammenwachsenden Europas und der zunehmenden Durchlässigkeit der nationalen Grenzen durch Unterstützung von Einrichtungen für die Beratung von Grenzgängern (Beschwerdestellen, Verbraucherberatungen, Umweltinformationsdienste etc.), die ihren Wohnsitz ins angrenzende Nachbarland verlegt haben oder dies beabsichtigen, mitzutragen und sich für die Erweiterung und verbesserte Arbeit dieser Einrichtungen durch den Aufbau eines EUREGIO- Koordinierungsausschusses einzusetzen, der den Abbau bürokratischer Hemmnisse bei allen Grenzgängerproblemen zum Ziel hat?

36

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, daß das Wohnen in den Grenzregionen von besonderen Problemen gekennzeichnet ist in der Form, daß hier ein Mangel an adäquaten Wohnungen besteht bzw. daß es durch das Einkommensgefälle oder unterschiedliche Miet- und Immobilienpreise zwischen den einzelnen Staaten zu verstärktem Zuzug von Grenzgängern und damit zu Verzerrungen auf dem Wohnungs- und Immobilienmarkt kommt?

37

Gibt es eine Regelung für die gegenseitige Versorgung im grenznahen Bereich durch Feuerwehr, Rettungsdienste, notärztliche Versorgung u. ä. und wie . kann sie verbessert werden?

38

Gibt es Rechtshilfeabkommen mit den genannten Anrainerstaaten, die die besondere Situation der Grenzgänger berücksichtigen und ihnen z. B. im Falle einer Ehescheidung die Unterhaltszahlung durch ein Sozialamt des Nachbarstaates gewährleisten, falls der in der Bundesrepublik Deutschland lebende geschiedene Ehepartner seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt?

39

Ist die Bundesregierung bereit, sich für Rechtshilfeabkommen mit den Anrainern einzusetzen, die es ermöglichen, Gesetzesverstöße gegenüber Grenzgängern über die Grenze hinweg besser als bisher zu verfolgen?

40

Auf welchem Stand sind die Verhandlungen der Bundesregierung mit den EU-Nachbarn bezüglich der Einführung des EU-Führerscheines, und wie wird in Zukunft die Einteilung der Gewichtsklassen von Pkw und Lkw aussehen?

41

Sieht die Bundesregierung hier auch die Notwendigkeit einer schnellen Regelung angesichts der Tatsache, daß es Grenzgängern, die in Belgien, den Niederlanden und evtl. auch in den anderen Nachbarstaaten wohnen und in der Bundesrepublik Deutschland an einer Umschulung zum Berufskraftfahrer teilnehmen, derzeit seitens der deutschen Straßenverkehrsämter nicht gestattet ist, den Führerschein Klasse 2 zu machen?

42

Ist die Bundesregierung bereit, den Abschluß bilateraler Abkommen zwischen den nationalen Telekommumkationsträgern zu unterstützen, um auf diese Weise die Telefongebühren im grenznahen Bereich den Inlandsgebühren anzupassen?

43

Strebt die Bundesregierung im Rahmen der europäischen Harmonisierung die grenzüberschreitende Gültigkeit von Vergünstigungen wie der Bahn-Card an?

44

Welche konkreten Vorkehrungen und Unterstützungsleistungen werden für Minderheiten in den Grenzregionen erbracht?

45

Auf welcher rechtlichen Grundlage und in welchem Umfang gewähren Deutschland (Bund, Länder und Gemeinden) und seine Nachbarn Schutz und Förderung von Minderheiten in den Grenzregionen?

46

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Praxis, daß deutsche Firmen ihren Sitz in Form einer sog. Briefkastenfirma nach Luxemburg verlagern und auf diese Weise Einsparungen bei den Sozialabgaben erzielen und so ihre Arbeitnehmer benachteiligen?

47

Ist die Bundesregierung bereit, Maßnahmen gegen diese Form der Ausnutzung des freien Wettbewerbs innerhalb der EU zu ergreifen?

Bonn, den 23. Februar 1996

Achim Großmann Ursula Schmidt (Aachen) Hans-Werner Bertl Rudolf Bindig Lilo Blunck Marion Caspers-Merk Karl Diller Peter Dreßen Elke Ferner Lothar Fischer (Homburg) Norbert Formanski Konrad Gilges Klaus Hasenfratz Dr. Barbara Hendricks Monika Heubaum Gabriele Iwersen Jann-Peter Janssen Marianne Klappert Dr. Hans-Hinrich Knaape Brigitte Lange Dr. Elke Leonhard Klaus Lohmann (Witten) Dieter Maaß (Herne) Heide Mattischeck Jutta Müller (Völklingen) Günter Oesinghaus Manfred Opel Renate Rennebach Otto Reschke Günter Rixe Reinhold Robbe Dieter Schloten Heinz Schmitt (Berg) Walter Schöler Dietmar Schütz (Oldenburg) Volkmar Schultz (Köln) Lisa Seuster Horst Sielaff Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast Adelheid Tröscher Matthias Weisheit Lydia Westrich Berthold Wittich Hanna Wolf (München)

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