Erwerb von Immobilien in der Türkei
des Abgeordneten Cern Özdemir und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern, aber auch Presseberichte (vgl. Stuttgarter Zeitung vom 10. Januar 1996) lassen darauf schließen, daß es beim Erwerb und Besitz von Immobilien und insbesondere von Ferienwohnungen in der Türkei immer wieder zu erheblichen Problemen kommt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Wie viele Fälle sind der Bundesregierung bekannt, in denen es beim Erwerb bzw. Besitz von Immobilien in der Türkei seit dem 1. Januar 1988 zu Schwierigkeiten gekommen ist, beispielsweise beim Eintrag in das Grundbuch oder durch Umwidmung von Gebieten in militärische Sperrzonen?
In welchen Regionen der Türkei traten jeweils welche Schwierigkeiten auf (aufgeschlüsselt nach Kalenderjahren)?
In wie vielen Fällen konnten diese Schwierigkeiten durch die Hilfe bundesdeutscher Behörden beseitigt werden, und welcher Art waren die Interventionen auf deutscher Seite?
Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, welche materiellen Schäden bundesdeutschen Besitzern von Immobilien in der Türkei entstanden sind und wie hoch die Entschädigungsleistungen auf türkischer Seite in den Fällen waren, in denen entsprechende Zahlungen erfolgt sind?
Kann die Bundesregierung bestätigen, ob die Türkei bi- bzw. multilaterale Vereinbarungen über den Erwerb von Immobilien in vollem Umfang einhält, und welche Ursachen sind ihr ggf. für Verstöße gegen entsprechende Abkommen bekannt?
Welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung in diesem Zusammenhang?
Gibt die Deutsche Botschaft in der Türkei Hinweise zu den Modalitäten und Risiken für den Erwerb von Immobilien in der Türkei durch deutsche Staatsbürger, und falls ja, welchen Inhalt haben diese Hinweise?