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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Erfahrungen mit dem "standardisierten Bewertungsverfahren" (G-SIG: 13011388)

Erfahrungen mit der "standardisierten Bewertung" 1990 bis 1995, Verzicht auf die standardisierte Bewertung bei der geplanten Verlängerung einer U-Bahn-Linie in Berlin

Fraktion

PDS

Ressort

Bundesministerium für Verkehr

Datum

26.03.1996

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/405006. 03. 96

Erfahrungen mit dem „standardisierten Bewertungsverfahren"

des Abgeordneten Dr. Winfried Wolf und der Gruppe der PDS

Vorbemerkung

Zur bundesweit einheitlichen Beurteilung von großen Investitionsvorhaben im öffentlichen Personennahverkehr, die nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) gefördert werden sollen, hat die Bundesregierung in den 80er Jahren das Instrument der „standardisierten Bewertung" entwickelt und eingeführt.

Einige sahen darin einen wichtigen Schritt zu einer gerechteren, weil gutachterlich gestützten Vergabe von Fördergeldern des Bundes.

Andere kritisierten, daß die scheinbare Objektivität der Methode durch die Auswahl der zu untersuchenden Abschnitte unterlaufen werde.

So wurde beispielsweise für die Verlängerung der U-Bahn-Linie 5 in Berlin der Abschnitt vom Alexanderplatz bis zur Turmstraße untersucht, obwohl in den nächsten Jahren nur der Teilabschnitt vom Alexanderplatz durch das Regierungsviertel bis zum Lehrter Bahnhof realisiert werden soll und eine Weiterführung zur Turmstraße - wenn überhaupt - nur langfristig erfolgen wird. Es wurde daraufhin die Vermutung geäußert, daß eine Bewertung des Teilabschnittes keinen ausreichenden Nutzen-Kosten-Faktor ergeben hätte.

Kritisiert wird ferner, daß die Öffentlichkeit über Durchführung und Ergebnisse „standardisierter Bewertungen" oft nur in geringem Umfang oder überhaupt nicht unterrichtet wird.

Vor diesem Hintergrund ist es von Interesse, über Anlaß, Einsatzhäufigkeit und Ergebnisse der Methode sowie ggf. geplante Modifikationen informiert zu werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen7

1

In welchen Fällen, die nach dem GVFG finanziert werden sollen, ist für ein Vorhaben eine „ standardisierte Bewertung " durchzuführen?

2

Wer entscheidet, welche Varianten im Rahmen der „standardisierten Bewertung" zu untersuchen sind, und wer finanziert die „standardisierte Bewertung", wenn damit externe Gutachter beauftragt werden?

3

Für welche Vorhaben bzw. Vorhabenvarianten wurden der Bundesregierung von 1990 bis 1995 „standardisierte Bewertungen" vorgelegt, und welcher Nutzen-Kosten-Faktor wurde jeweils ermittelt (Bitte einzeln aufführen mit Ort und Faktor)?

4

Für welche Vorhaben bzw. Vorhabenvarianten waren zu Beginn des Jahres 1996 „standardisierte Bewertungen" in Arbeit, aber noch nicht abgeschlossen?

5

In welchen Fällen der von 1990 bis 1995 vorgelegten „standardisierten Bewertungen" wurde aufgrund des Untersuchungsergebnisses auf die Förderung des Vorhabens gemäß GVFG verzichtet?

6

Warum wurde bei der geplanten Verlängerung der U-Bahn-Linie 5 in Berlin auf eine „standardisierte Bewertung" des Abschnittes Alexanderplatz - Regierungsviertel - Lehrter Bahnhof verzichtet?

7

Wie beurteilt die Bundesregierung die bisherigen Erfahrungen mit der „standardisierten Bewertung", wird sie an diesem Instrument festhalten und dieses ggf. modifizieren?

Bonn, den 1. März 1996

Dr. Winfried Wolf Dr. Gregor Gysi und Gruppe

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