Rechtsextremistische Vorfälle in der Bundeswehr
der Abgeordneten Eva-Maria Bulling-Schröter, Ulla Jelpke, Heinrich Graf von Einsiedel, Gerhard Zwerenz, Dr. Gregor Gysi und der Gruppe der PDS
Vorbemerkung
In verschiedenen Abständen werden rechtsextremistische Ausschreitungen von Bundeswehrangehörigen bekannt (siehe tageszeitung vom 5. August 1994, 6. Juni 1994, 27. April 1994, 22. Dezember 1992). Ein Teil davon fanden innerhalb von Bundeswehrkasernen oder -geländen statt. Auch wenn solche Straftaten gelegentlich öffentlich werden, können sich die Täter nicht selten unter dem Schutz eines „Korpsgeistes" oder aufgrund von mangelnder Aussagebereitschaft von Zeugen infolge der starker Hierarchien einer Strafverfolgung entziehen (siehe Süddeutsche Zeitung vom 8. Juni 1995, Schongauer Nachrichten vom 4. und 5. Juli 1995).
In der Broschüre des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung „Offensive gegen Fremdenfeindlichkeit" heißt es: „Die Führung der Bundeswehr hat bereits im Oktober 1991 und danach mehrfach auf den verschiedensten Führungsebenen den nachgeordneten Bereich angewiesen, fremdenfeindlichen Verhalten und extremistischen Entwicklungen mit Entschiedenheit zu begegnen und vor allem durch erzieherische Einwirkung vorzubeugen.
Besondere Bedeutung kommt hierbei der politischen Bildung zu, die sich dieser Thematik im Rahmen von staatsbürgerlichen Unterrichts- und Seminarveranstaltungen verstärkt und konsequent widmet (Stundenansatz pro Quartal und Soldat mindestens zwölf Stunden).
Über diese Maßnahmen im Bereich der politischen Bildung hinaus wird die Aufklärungskampagne gegen Extremismus und Fremdenfeindlichkeit durch entsprechende Beiträge in den Medien der Truppeninformation unterstützt."
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Gab oder gibt es Ermittlungen gegen Bundeswehrsoldaten wegen des Verdachts rechtsextremistischer Straftaten innerhalb der Bundeswehr?
In wie vielen Fällen haben die Ermittlungen zu öffentlichen Anklagen geführt?
In wie vielen Fällen wurden Bundeswehrsoldaten verurteilt?
Wie viele Ermittlungsverfahren wurden eingestellt?
Welchen Kategorien von Straftaten sind einerseits die Ermittlungsverfahren, andererseits die Verurteilungen (jeweils Anzahl je Kategorie) zuzuordnen?
Wie sieht bei derartigen Vorkommnissen die Ermittlungstätigkeit der Bundeswehr grundsätzlich aus?
Werden bei rechtsextremistischen Vorfällen bei der Bundeswehr grundsätzlich von Amts wegen die Strafverfolgungsbehörden eingeschaltet?
Wenn nein, warum nicht?
In welcher Art und Weise werden die öffentlichen Strafverfolgungsbehörden bei der Verfolgung rechtsextremistischer Straftaten in der Bundeswehr von der Bundeswehr unterstützt?
Wird in solchen Fällen der Verfassungsschutz eingeschaltet?
Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung über einen Vorfall im Januar 1994 in der Bundeswehrkaserne Landsberg/Lech, wo Unteroffiziere während eines Trinkgelages Bundeswehreigentum beschädigten und mehrfach im Chor laut „Sieg-Heil" riefen, insbesondere auch über die Täter (siehe Süddeutsche Zeitung vom 8. Juni 1995, Schongauer Nachrichten vom 4. und 5. Juli 1995)?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über rechtsextremistische Vorfälle in Landsberg, bei dem ein Holocaust-Denkmal und ein Gedenkstein eines namhaften ausländischen Politikers beschädigt und mit einem Hakenkreuz beschmiert wurden, insbesondere auch über die Täter?
Haben in diesem Falle auch Ermittlungen wegen Beteiligung von Bundeswehrsoldaten stattgefunden?
Wurden in den genannten Vorfällen auch disziplinarrechtliche Verfahren eingeleitet?
Wenn nein, warum nicht, wenn ja, mit welchen Folgen?
Sind der Bundesregierung bei Ermittlungen gegen Bundeswehrsoldaten, insbesondere auch in den zuvor genannten beiden Vorkommnissen, Fälle von Zeugenbeeinflussungen oder von anderen Behinderungen von Ermittlungen bekannt?
In welcher Art und Weise stellt die Bundesregierung sicher, daß die Organe der Bundeswehr sämtliche rechtsstaatliche Mittel zur Aufklärung rechtsextremistischer Vorfälle im Bereich der Bundeswehr ausschöpfen und staatliche Ermittlungsorgane in ihrer Tätigkeit nicht behindert werden?
Sind der Bundesregierung in diesem Zusammenhang Bemühungen von Bundeswehrorganen bekannt geworden, das öffentliche Bekanntwerden dieser Vorkommnisse und deren strafrechtliche Verfolgung durch andere Organe als die der Bundeswehr zu vermeiden?
Entspricht es den Tatsachen, daß bei Straftaten von Bundeswehrangehörigen auf Militärgeländen die zivile Staatsanwaltschaft an den Kasernentoren ihre Tätigkeit einstellen und militärischen Behörden die Ermittlung übergeben muß?
Wenn ja, was ist dafür die Begründung?
Kann der in der eingangs zitierten Broschüre des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung „Offensive gegen Fremdenfeindlichkeit" erwähnte Stundenansatz an politischer Bildung nachweislich für jeden Soldaten, unabhängig vom Dienstgrad, tatsächlich ermöglicht bzw. erbracht werden?
Wenn nein, warum und in welchen Bereichen nicht, und wie ist dies zu begründen?
Wie viele Waffen, Munition und Sprengstoffe wurden von Angehörigen der Bundeswehr mit nachgewiesenem oder vermutetem rechtsextremistischen Hintergrund entwendet?
Wie sehen die (weiteren) konkreten Maßnahmen gegen Rechtsextremismus in der Bundeswehr aus?