Zur gegenwärtigen innenpolitischen, rechtsstaatlichen und menschenrechtlichen Situation in Ägypten
der Abgeordneten Amke Dietert-Scheuer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Im Vorfeld der Parlamentswahlen im November letzten Jahres in Ägypten fanden do rt Verhaftungswellen gegen die islamistische Opposition statt, die auch in der internationalen Öffentlichkeit Aufsehen erregten. 49 Mitglieder der Moslembrüder, darunter Universitätsprofessoren, Ärzte und Rechtsanwälte, die sich weder einer Gewalttat schuldig gemacht noch zur Gewalt aufgerufen hatten, wurden auf Anordnung des Präsidialdekrets 297/ 1995 vor Militärgerichte gestellt, nachdem ihre Kandidaturen zur Parlamentswahl am 29. November 1995 bekannt wurden (siehe Human Rights Watch/Middle East, Human Rights Watch conderns military cou rt decision to imprison Muslim brotherhood figures, including former Members of Parliament. Cairo/New York: 25. November 1995, S. 2 f.).
Die Praxis, Zivilisten vor Militärgerichte zu stellen, die auf das Präsidialdekret Nr. 25/1966 zurückgeht, nimmt gerade in der letzten Zeit ständig zu und richtet sich mittlerweile nicht nur gegen Angeklagte, die terroristischer Gewalttaten beschuldigt werden, sondern zunehmend auch gegen die politische Opposition im Lande. Ermöglicht wird dieses Verfahren durch den mittlerweile seit 1980 geltenden Ausnahmezustand. Für die Betroffenen bedeuten die Verfahren vor Militärgerichten, daß weder ein Berufungsverfahren bei einer höheren Instanz noch eine faire Verteidigung möglich ist. Aus diesem Grund hatten die Anwälte der Angeklagten unter Protest ihre Mandate niedergelegt.
Von unabhängigen Prozeßbeobachtern, der Menschenrechtsorganisation amnesty international und Human Rights Watch/ Middle East wurden diese Verfahren und die Verurteilung der Angeklagten zu schwerer Zwangsarbeit und Gefängnisstrafen scharf kritisiert und ihre sofortige Freilassung gefordert (siehe amnesty international, Ägypten: Die Menschenrechtsverletzungen nehmen zu. Bonn: 25. September 1995, S. 1 f.).
Diese Verfahren vor Militärgerichten stellen nur einen Teil der ständig wachsenden Repression der ägyptischen Regierung gegenüber der islamistischen Opposition dar. Bei Angehörigen der Moslembrüder, bei denen es sich häufig um im öffentlichen und politischen Leben bekannte Persönlichkeiten handelt, wird dies auf dem Weg der Militärgerichtsbarkeit umgesetzt, während vermutliche Mitglieder oder Sympathisanten radikaler Gruppierungen in Gefangenenlagern unter menschenunwürdigen Bedingungen inhaftiert sind. Eine besondere Härte besteht darin, daß sie vielfach weit entfernt von ihren Heimatorten festgehalten werden, was bei den Haftbedingungen in Ägypten die Situation für die Gefangenen in besonderem Maße verschärft und sie zusätzlich gefährdet. In der Praxis bedeutet dies, daß Besuche und eine Versorgung durch Verwandte und eine Betreuung durch Anwälte so gut wie unmöglich ist.
Nach Berichten 'der ägyptischen Menschenrechtsorganisation sind aufgrund der katastrophalen Verhältnisse in diesen Lagern sowie durch Folter und grausame und unmenschliche Behandlungen durch die Sicherheitskräfte zwischen November 1994 und August 1995 17 Personen zu Tode gekommen.
Viele der Maßnahmen nicht nur gegen islamistische, sondern auch gegen linke Oppositionelle hatten sich besonders im Vorfeld der Wahlen verschärft. Die Opposition ist z. T. massiv behindert worden und wurde von einer Kontrolle der Wahlverfahren sowie von der Stimmenauszählung in den Wahllokalen in vielen Fällen z. T. mit Gewalt ausgeschlossen. Bei der Registrierung der Wähler kam es von Regierungsseite und von seiten der regierenden NDP und ihren Kandidaten zu gezielten Manipulationen, wobei Tausende von Stimmen mehrfach registriert oder den Wählerlisten hinzugefügt wurden. In 690 Fällen wurden Beschwerden gegen die Rechtmäßigkeit der Wahl aus unterschiedlichen Gründen eingereicht, davon allein 520 wegen falscher Stimmauszählung.
Nach Berichten aus der Presse sowie eines Reports des CHRL (Center for Human Rights Legal Aid) vom Dezember 1995, einer unabhängigen Nichtregierungsorganisation in Ägypten, sind während der Wahlen 26 Personen bei Auseinandersetzungen ums Leben gekommen, 350 wurden verletzt.
Auch für den Bereich der Presse- und Meinungsfreiheit sind Entwicklungen zu beobachten, die Anlaß zu großer Besorgnis geben. Von staatlicher Seite stehen besonders Journalisten und Herausgeber von Zeitungen unter dem Druck des restriktiven Pressegesetzes 93/1995. So wurden im Jahre 1995 120 Journalisten von der Staatsanwaltschaft verhört und teilweise vor Gericht gestellt. Zwei Journalisten wurden vor Militärgerichte gestellt, zwei zweijährige Haftstrafen und hohe Geldstrafen wurden verhängt.
Zahlreiche Künstler und Schriftsteller werden darüber hinaus von islamistischen Kräften bedroht und der Apostasie oder Blasphemie angeklagt.
Die Praxis der sog. Hisba-Klagen wurde besonders im Fall des ägyptischen Professors Nasr Abou-Zeid auch in der internationalen Öffentlichkeit bekannt. Hisba-Klagen bezeichnen das Recht jedes Muslims, gegen einen anderen Muslim oder eine Gruppe von Muslimen Klage einzureichen, wenn der Verdacht vorliegt, daß dem Islam Schaden zugefügt wurde oder zentrale islamische Lehren verletzt wurden. Nachdem das ägyptische Parlament nun im Februar diesen Jahres ein Gesetz verabschiedet hat, wonach die Hisba-Klagen nicht mehr von Einzelpersonen, sondern nur durch die Staatsanwaltschaft erhoben werden können, benutzen islamistische Kräfte die Möglichkeit einer Anzeige wegen Blasphemie, um Künstler und Intellektuelle unter Druck zu setzen.
Dies vorausgeschickt, fragen wir die Bundesregierung:
Fragen17
Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über die Praxis der Militärjustiz gegenüber Zivilisten in Ägypten vor?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß diese Form der Gerichtsbarkeit Artikel 10 der Internationalen Erklärung der Menschenrechte von 1948 widerspricht, wonach jeder Anspruch auf Gleichheit vor dem Gesetz und Anspruch auf ein faires Verfahren hat?
Wie viele Zivilisten sind nach Kenntnis der Bundesregierung von Militärgerichten im Zeitraum zwischen 1992 und 1995 zu a) Todesstrafen, b) Zwangsarbeit, c) langjährigen Haftstrafen verurteilt worden?
Welche Anklagen lagen den Urteilen zugrunde, und wie viele der Todesstrafen sind bisher vollstreckt worden?
Welche Einflußmöglichkeit sieht die Bundesregierung gegenüber der ägyptischen Regierung, um dieser Praxis der Militärgerichtsbarkeit entgegenzuwirken, und inwieweit hat sie bereits von diesen Einflußmöglichkeiten Gebrauch gemacht?
Gab es von seiten der Bundesregierung eine Prozeßbeobachtung bei den jüngsten Verfahren gegen Mitglieder der Moslembruderschaft?
Ist der Bundesregierung bekannt, was in der Praxis die Strafe der schweren Zwangsarbeit in Ägypten bedeutet, unter welchen Bedingungen sie stattfindet und wie viele der in den jüngsten Prozessen zu schwerer Zwangsarbeit Verurteilten über 60 Jahre alt sind?
Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über die Existenz von Gefangenenlagern im Wadi al-Gedid und im Wadi Natroun und über die Haftbedingungen in diesen Lagern vor?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über Umstände und Anzahl ungeklärter Todesfälle von Gefangenen in Wüstenlagern im Jahre 1995?
Was ist der Bundesregierung über den Verlauf der Wahlen in Ägypten und besonders das Vorgehen der ägyptischen Regierung gegenüber der Opposition bekannt?
Kann die Bundesregierung Berichte von Wahlbeobachtern der Nichtregierungsorganisation CHRL bestätigen, wonach es bei den Wahlen zu umfangreichen Wahlfälschungen gekommen ist, und teilt sie die Auffassung, daß es auch massive Manipulationen von Regierungsseite bei den Wahlen gab, wie die Hinzufügung von Stimmen sowie Mehrfachregistrierung von Wählern z. B. im Wahlbezirk Maasara, dem 14 000 Wähler angehören und wo durch Mehrfachregistrierung (z. T. bis zu viermal) aus 750 Stimmen 2 000 Stimmen wurden?
Falls die Bundesregierung die Einschätzung teilt, daß es zu umfangreichen Wahlfälschungen im Rahmen der letzten Parlamentswahlen in Ägypten kam, welche Konsequenzen hat sie bisher gegenüber der ägyptischen Regierung daraus gezogen?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, gegenüber der ägyptischen Regierung auf eine Garantie der Rechtsstaatlichkeit von Gerichtsverfahren sowie auf umfassende Demokratisierungsmaßnahmen hinzuwirken, und wie verhalten sich hierzu die umfangreichen Wirtschafts- und Finanzhilfen der Bundesrepublik Deutschland an Ägypten?
Unterstützt die Bundesregierung im Rahmen ihrer Entwicklungszusammenarbeit mit Ägypten Nichtregierungsorganisationen, die im Bereich von Demokratisierung und Menschenrechten aktiv sind, und wenn ja, auf welche Weise?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die derzeitige Situation von Presse- und Meinungsfreiheit in Ägypten, besonders unter Berücksichtigung des Pressegesetzes 93/1995, und welche Folgerungen zieht sie daraus?
Hat die Bundesregierung die Situation von Presse- und Meinungsfreiheit in Gesprächen mit der ägyptischen Regierung erörtert, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie viele Hisba-Verfahren bzw. Verfahren wegen Blasphemie derzeit gegen Intellektuelle und Künstler in Ägypten laufen?
Wie viele Verfahren sind nach Erkenntnissen der Bundesregierung bereits mit welchem Ergebnis abgeschlossen?
Wie ist nach Erkenntnissen der Bundesregierung der aktuelle Stand des Verfahrens gegen den Kairoer Professor Nasr Abou-Zeid?