Der Brand in einer Lübecker Asylunterkunft
der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Gruppe der PDS
Vorbemerkung
In der Nacht vom 17./18. Januar 1996 brach in der Asylunterkunft in der Lübecker Hafenstraße ein Brand aus, bei dem zehn Menschen ums Leben kamen. Zunächst verhaftete die Polizei drei Tatverdächtige aus Grevesmühlen. Sie sollen laut Angaben der Medien der Neonazi-Szene angehören; auch ihr Äußeres, Bomberjacken und Springerstiefel (einer mit Skinhead-Haarschnitt) schien dies zu bestätigen. Weiter berichteten die Medien, daß sie in der Brandnacht 100 Meter von dem brennenden Haus entfernt in ihrem Wagen (in einigen Zeitungen heißt es auf dem Weg zu ihren Wagen) von der Polizei kontrolliert worden seien (vgl. „analyse und kritik", 8. Februar 1996).
Bereits einen Tag später wurden die Tatverdächtigen wieder freigelassen. Nach Darstellung der Presse ging die Polizei nicht mehr von einem fremdenfeindlichen Anschlag aus. Am Abend des 20. Januar 1996 präsentierte die Polizei dann einen 20-jährigen libanesischen Flüchtling als Tatverdächtigen. Er war bereits am 19. Januar 1996 zusammen mit seinen beiden Brüdern festgenommen worden. Die beiden Brüder mußten einen Tag später wieder aus der Haft entlassen werden. Der 20jährige bestreitet bis heute, den Brand gelegt zu haben. Offenbar gehen Polizei und Staatsanwaltschaft seit diesem Zeitpunkt nur noch davon aus, daß der 20jährige Libanese der Täter ist.
Dabei gibt es aber nach wie vor eine ganze Reihe von Hinweisen, die einen fremdenfeindlichen Anschlag keineswegs ausschließen:
- So soll es laut Angaben der „jungen welt" vom 24. Januar 1996 in der Vergangenheit mehrere versuchte Brandanschläge auf die Unterkunft gegeben haben, den letzten im Dezember 1995. Es sei ein Behälter mit brennbarer Flüssigkeit gegen das Haus geschleudert worden.
- Einer der wichtigsten Punkte, der für die Staatsanwaltschaft einen fremdenfeindlichen Anschlag ausschließt, ist immer noch nicht geklärt, nämlich daß das Haus abgeschlossen gewesen sei und niemand von außen hätte hineingelangen können. Dem widerspricht aber, daß offenbar die Scheibe der Aluminiumtür schon lange kaputt gewesen sei und man hier durchaus hätte einsteigen können. Außerdem sollen nach weiteren Aussagen auch Fensterscheiben eingeschlagen gewesen sein. Nach Aussagen von Flüchtlingen und Diakonie-Mitarbeitern soll die Tür stets offen gewesen sein, damit die Bewohner, die keinen Schlüssel hatten, jederzeit ins Haus gelangen konnten (vgl. ,,analyse und kritik", 8. Februar 1996).
- So ist auch das angebliche Motiv, daß die Polizei dem 20jährigen Libanesen unterstellt, er habe mit einem Mitbewohner Streit gehabt, mittlerweile widerlegt. Der angeblich an dem Streit Beteiligte erklärte bereits einen Tag nach dem Brand gegenüber dem ZDF, daß dies nicht zutreffe, er habe ihn noch nicht einmal persönlich gekannt (Hamburger Morgenpost, 24. Januar 1996, vgl. „analyse und kritik", 8. Februar 1996) .
In einer Sendung vom 8. März 1996 beurteilt die Fernsehsendung „Monitor" die bisherige Ermittlungsarbeit der Staatsanwaltschaft Lübeck als Skandal. Laut „Monitor" ist die Brandursache weiter ungeklärt, und die wesentlichen Gründe für den dringenden Tatverdacht gegen den Libanesen .. . ließen sich nicht mehr aufrechterhalten (vgl. taz, 9. März 1996).
Nach dem Bericht von „Monitor" soll das Feuer entgegen den Angaben der Staatsanwaltschaft nicht im ersten Obergeschoß, sondern im Eingangsbereich ausgebrochen sein (vgl. taz, 9. März 1996).
- Von den Medien in die Öffentlichkeit lancierte wiedergegebene Auszüge aus abgehörten Gesprächen aus der Besucherzelle, nach denen der 20jährige angeblich seine Tat gestanden haben soll, können nicht als Geständnisse gewertet werden, es handele sich um aus dem Zusammenhang gerissene Wortfetzen. Die Beteuerung seiner Unschuld habe die Staatsanwaltschaft unterschlagen (vgl. taz, 9. März 1996) .
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Haben sich die Bundesanwaltschaft beim Bundesgerichtshof (GBA) und das Bundeskriminalamt (BKA) jemals in die Ermittlungen des Lübecker Brands in der Asylunterkunft eingeschaltet?
Wenn nein, wieso nicht, obwohl doch bei diesem Brand zehn Menschen ums Leben kamen und die Ermittlungsbehörden zunächst auch von der Möglichkeit eines fremdenfeindlichen Anschlags ausgingen?
Wenn nein, wieso nicht, obwohl in vergleichbaren Fällen, wie in Solingen, GBA und BKA die Ermittlungen übernahmen?
Wenn ja, wann haben GBA und BKA die Ermittlungen übernommen, und wie lange haben sie sie geführt?
Zu welchen Ergebnissen sind sie bei den Ermittlungen gekommen?
Wann wurden die Ermittlungen weshalb abgegeben?
Wie viele rechtsextreme, fremdenfeindliche und antisemitische Straftaten hat es im Raum Lübeck seit Anfang 1993 gegeben?
Welche rechtsextremen, fremdenfeindlichen und antisemitischen Gruppen, Organisationen und Parteien sind im Raum Lübeck aktiv?
Welche verfassungsschutzrelevanten Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die drei Personen, die nach dem Brand in Lübeck zunächst vorübergehend festgenommen worden sind und die der rechtsextremen Szene zugeordnet werden?