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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Haltung der Bundesregierung zur Kennzeichnung von gentechnisch veränderten und hergestellten Lebensmitteln nach der Entscheidung des Europaparlaments (G-SIG: 13011473)

Durchsetzung einer umfassenden Kennzeichnung von gentechnisch veränderten und hergestellten Lebensmitteln

Fraktion

PDS

Ressort

Bundesministerium für Gesundheit

Datum

15.04.1996

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/420718. 03. 96

Haltung der Bundesregierung zur Kennzeichnung von gentechnisch veränderten und hergestellten Lebensmitteln nach der Entscheidung des Europaparlaments

der Abgeordneten Wolfgang Bierstedt, Dr. Ruth Fuchs und der Gruppe der PDS

Vorbemerkung

Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung haben immer betont, daß sie sich für eine umfassende Kennzeichnung gentechnisch veränderter Lebensmittel einsetzen wollen. Nachdem die umfassende Kennzeichnung dieser Lebensmittel schon im Ministerrat der EU keine Mehrheit gefunden hatte, sind nun auch diejenigen Anträge im Europaparlament gescheitert, welche diese umfassende Kennzeichnung gentechnisch veränderter und hergestellter Lebensmittel forderten. Kern der nun verabschiedeten Lösung ist, daß nur Produkte gekennzeichnet werden, die im Vergleich zu herkömmlichen Nahrungsmitteln einen chemischen Unterschied aufweisen bzw. bei denen ein solcher Unterschied nachweisbar ist.

Obwohl die Verhandlungen des Vermittlungsausschusses zwischen Rat und Europaparlament noch ausstehen, kann nach der gegenwärtigen Entwicklung nicht ausgeschlossen werden, daß es zu keiner Novel-Food-Verordnung kommen wird, die eine umfassende Kennzeichnung gentechnisch hergestellter und veränderter Lebensmittel zum Inhalt hat.

Wir fragen deshalb die Bundesregierung:

Fragen4

1

Wie reagiert die Bundesregierung auf den Beschluß des Europaparlaments zur Lebensmittelkennzeichnung?

2

Vertritt die Bundesregierung nach wie vor die Auffassung, daß eine umfassende Kennzeichnung von gentechnisch veränderten und hergestellten Lebensmitteln unverzichtbar ist?

3

Wie gedenkt die Bundesregierung dieser Position noch zur Durchsetzung zu verhelfen?

4

Erwägt die Bundesregierung für den Fall, daß auf EU-Ebene keine Regelung im Sinne ihrer Position erreicht werden kann, eine nationale Sonderregelung, um wenigstens für die Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland eine sie befriedigende Kennzeichnung durchzusetzen?

Bonn, den 18. März 1996

Wolfgang Bierstedt Dr. Ruth Fuchs Dr. Gregor Gysi und Gruppe

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