Haltung der Bundesregierung zur Kennzeichnung von gentechnisch veränderten und hergestellten Lebensmitteln nach der Entscheidung des Europaparlaments
der Abgeordneten Wolfgang Bierstedt, Dr. Ruth Fuchs und der Gruppe der PDS
Vorbemerkung
Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung haben immer betont, daß sie sich für eine umfassende Kennzeichnung gentechnisch veränderter Lebensmittel einsetzen wollen. Nachdem die umfassende Kennzeichnung dieser Lebensmittel schon im Ministerrat der EU keine Mehrheit gefunden hatte, sind nun auch diejenigen Anträge im Europaparlament gescheitert, welche diese umfassende Kennzeichnung gentechnisch veränderter und hergestellter Lebensmittel forderten. Kern der nun verabschiedeten Lösung ist, daß nur Produkte gekennzeichnet werden, die im Vergleich zu herkömmlichen Nahrungsmitteln einen chemischen Unterschied aufweisen bzw. bei denen ein solcher Unterschied nachweisbar ist.
Obwohl die Verhandlungen des Vermittlungsausschusses zwischen Rat und Europaparlament noch ausstehen, kann nach der gegenwärtigen Entwicklung nicht ausgeschlossen werden, daß es zu keiner Novel-Food-Verordnung kommen wird, die eine umfassende Kennzeichnung gentechnisch hergestellter und veränderter Lebensmittel zum Inhalt hat.
Wir fragen deshalb die Bundesregierung:
Fragen4
Wie reagiert die Bundesregierung auf den Beschluß des Europaparlaments zur Lebensmittelkennzeichnung?
Vertritt die Bundesregierung nach wie vor die Auffassung, daß eine umfassende Kennzeichnung von gentechnisch veränderten und hergestellten Lebensmitteln unverzichtbar ist?
Wie gedenkt die Bundesregierung dieser Position noch zur Durchsetzung zu verhelfen?
Erwägt die Bundesregierung für den Fall, daß auf EU-Ebene keine Regelung im Sinne ihrer Position erreicht werden kann, eine nationale Sonderregelung, um wenigstens für die Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland eine sie befriedigende Kennzeichnung durchzusetzen?