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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Auswirkungen des Jahressteuergesetzes 1996 auf verschiedene Einkommensgruppen und den Familienlastenausgleich (G-SIG: 13011479)

Nettoentlastungen bzw. -belastungen an Fallbeispielen für Steuerpflichtige der Steuerklassen I bis V, Auswirkungen auf Beamte, Selbständige und Freiberufler, auf Bezieher von Nachtarbeits-, Feiertags- und sonstigen Lohnzuschlägen, Auswirkungen des geänderten Familienlastenausgleichs auf Ein-Eltern-Familien sowie auf Bezieher von Sozialleistungen, Klagen und Beschwerden gegen die Neuregelungen im Jahressteuergesetz, Folgen und Kosten der Systemumstellung im Familienlastenausgleich bei Behörden und Unternehmen, Probleme für Kindergeldberechtigte

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

17.06.1996

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/425114. 03. 96

Auswirkungen des Jahressteuergesetzes 1996 auf verschiedene Einkommensgruppen und den Familienlastenausgleich

der Abgeordneten Christine Scheel, Rita Grießhaber, Irmingard Schewe-Gerigk, Kristin Heyne, Matthias Berninger, Werner Schulz (Berlin) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Im Januar 1996 haben zum ersten Mal die Neuregelungen des Jahressteuergesetzes 1996 gegriffen. Die Tarifreform bei der Einkommensteuer, die die steuerliche Freistellung des Existenzminimums nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes umsetzen soll und die Neuregelung des Familienlastenausgleichs führen auf den Lohnabrechnungen der Lohn- und Gehaltsempfänger vielerorts zu unerwarteten Veränderungen.

Auch die Nebenwirkungen des Jahressteuergesetzes in anderen Bereichen staatlicher sozialer Förderung, wie z. B. beim Pflegegeld, Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) usw., werden erstmals sichtbar.

Trotz wiederholter Aussagen der Bundesregierung, daß durch die steuerliche Freistellung des Existenzminimums und die Tarifreform sowie den Umstellungen bei der Familienförderung, alle kleinen und mittleren Einkommen besser gestellt sein würden als vorher, werden zunehmend negative Veränderungen sichtbar. Insbesondere von Sozialleistungen abhängige Bevölkerungsgruppen wie Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger, Wohngeldempfängerinnen und -empfänger, BAföG-Bezieherinnen und -Bezieher, Pflegeeltern erleben böse Überraschungen. Aber auch ganz durchschnittliche Einkommensverhältnisse und teilzeitbeschäftigte Ehepartner leiden unter Verschlechterungen oder haben kaum finanzielle Verbesserungen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:

I. Steuerpflichtige Beschäftigungsverhältnisse

1. Welche Nettoentlastungen bzw. -belastungen ergeben sich für Steuerpflichtige der Steuerklasse I in folgenden Fallbeispielen? -

  • a) Ledige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 1995 und 1996: Wie hoch sind die monatlichen Belastungen durch Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Pflegeversicherung, Krankenversicherung für monatliche Bruttolöhne von 1 500 DM, 2 500 DM, 3 000 DM, 4 000 DM, 5 000 DM, 6 000 DM, 7 000 DM, 8 000 DM, 9 000 DM, 10 000 DM, 20 000 DM und 30 000 DM? Welche monatlichen Nettolöhne ergeben sich nach Abzug aller genannten Abgaben und Steuern, und wie hoch ist der prozentuale Anteil der so ermittelten Nettolöhne von den Ausgangs-Bruttolöhnen? Wie hoch sind die Netto-Differenzen zwischen 1995 und 1996?
  • b) Ledige oder geschiedene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Unterhaltsverpflichtungen für ein Kind im Alter von fünf Jahren, zehn Jahren und 15 Jahren?
  • c) Ledige oder geschiedene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Unterhaltsverpflichtungen für zwei Kinder im Alter von fünf und zehn Jahren?
  • d) Ledige oder geschiedene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Unterhaltsverpflichtungen für drei Kinder im Alter von fünf, zehn und 15 Jahren? Wie hoch sind die jeweiligen monatlichen Belastungen durch Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Pflegeversicherung, Krankenversicherung für monatliche Bruttolöhne von 1 500 DM, 2 500 DM, 3 000 DM, 4 000 DM, 5 000 DM, 6 000 DM, 7 000 DM, 8 000 DM, 9 000 DM, 10 000 DM, 20 000 DM und 30 000 DM? Welche monatlichen Nettolöhne ergeben sich nach Abzug aller genannten Abgaben und Steuern, ergänzt um die Höhe der jeweiligen gesetzlich vorgeschriebenen Mindest-Unterhaltsleistungen für das Kind und unter Angabe und Anrechnung des Kinderfreibetrages bzw. Kindergeldanteiles? Wie hoch ist der prozentuale Anteil der so ermittelten Nettolöhne von den Ausgangs-Bruttolöhnen? Wie hoch sind die Netto-Differenzen zwischen 1995 und 1996?

2. Wie haben sich die Veränderungen durch das Jahressteuergesetz 1996 unter Annahme der gleichen Lebensverhältnisse und Angabe der dort gewünschten Informationen wie in den Fragen 1 a) bis d) für Beamte, Selbständige und Freiberufler ausgewirkt?

3. Welche Nettoentlastungen bzw. -belastungen ergeben sich für Steuerpflichtige der Steuerklasse II in folgenden Fallbeispielen

  • a) alleinerziehend mit einem Kind 1995 und 1996,
  • b) alleinerziehend mit zwei Kindern 1995 und 1996,
  • c) alleinerziehend mit drei Kindern 1995 und 1996? Wie hoch sind die jeweiligen monatlichen Belastungen durch Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Pflegeversicherung, Krankenversicherung für monatliche Bruttolöhne von 1 500 DM, 2 500 DM, 3 000 DM, 4 000 DM, 5 000 DM, 6 000 DM, 7 000 DM, 8 000 DM, 9 000 DM, 10 000 DM, 20 000 DM und 30 000 DM? Welche monatlichen Nettolöhne ergeben sich nach Abzug aller genannten Abgaben und Steuern, ergänzt um die Angabe und Anrechnung des Kinderfreibetrages bzw. Kindergeldes? Wie hoch ist der prozentuale Anteil der so ermittelten Nettolöhne von den Ausgangs-Bruttolöhnen? Wie hoch sind die Netto-Differenzen zwischen 1995 und 1996?

4. Wie haben sich die Veränderungen durch das Jahressteuergesetz 1996 unter Annahme der gleichen Lebensverhältnisse und Angabe der dort gewünschten Informationen wie in Frage 3 für Beamte, Selbständige und Freiberufler ausgewirkt?

5. Welche Nettoentlastungen bzw. -belastungen ergeben sich für Steuerpflichtige der Steuerklasse III in folgenden Fallbeispielen und nach Angabe der gewünschten Informationen in der tabellarischen Übersicht

  • a) Ehepaare ohne Kinder 1995 und 1996,
  • b) Ehepaare mit einem Kind 1995 und 1996,
  • c) Ehepaare mit zwei Kindern 1995 und 1996,
  • d) Ehepaare mit drei Kindern 1995 und 1996,
  • e) Ehepaare mit fünf Kindern 1995 und 1996? Wie hoch sind die jeweiligen monatlichen Belastungen. durch Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Pflegeversicherung, Krankenversicherung für monatliche Bruttolöhne von 2 500 DM, 3 000 DM, 4 000 DM, 5 000 DM, 6 000 DM, 7 000 DM, 8 000 DM, 9 000 DM, 10 000 DM, 20 000 DM und 30000 DM? Welche monatlichen Nettolöhne ergeben sich nach Abzug aller genannten Abgaben und Steuern, ergänzt um die Angabe und Anrechnung des Kinderfreibetrages bzw. Kindergeldes? Wie hoch ist der prozentuale Anteil der so ermittelten Nettolöhne von den Ausgangs-Bruttolöhnen? Wie hoch sind die Netto-Differenzen zwischen 1995 und 1996?

6. Wie haben sich die Veränderungen durch das Jahressteuergesetz 1996 unter Annahme der gleichen Lebensverhältnisse und Angabe der dort gewünschten Informationen wie in Frage 5 für Beamte, Selbständige und Freiberufler ausgewirkt?

7. Wie haben sich die Veränderungen durch das Jahressteuergesetz 1996 für Ehepaare ausgewirkt, die beide berufstätig sind und jeweils nach Steuerklasse IV veranlagt werden anhand der genannten Fallbeispiele wie in Frage 5 und unter der Annahme, daß beide Partner jeweils den gleichen dort genannten Bruttolohn verdienen?

8. Wie haben sich die Veränderungen durch das Jahressteuergesetz 1996 für Ehepaare ausgewirkt, die beide berufstätig sind, der eine Partner aber teilzeitbeschäftigt nach Steuerklasse V und der andere Partner nach Steuerklasse III veranlagt wird unter Annahme der gleichen Familienverhältnisse wie in Frage 5 und anhand der im folgenden angeführten Einkommensverhältnisse?

  • Wie hoch sind die jeweiligen monatlichen Belastungen durch Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Pflegeversicherung, Krankenversicherung für monatliche Bruttolöhne von a) Partner 1, Steuerklasse III, 2 000 DM und Partner 2, Steuerklasse V, 1 000 DM, b) Partner 1, Steuerklasse III, 3 000 DM und Partner 2, Steuerklasse V, 1 500 DM, c) Partner 1, Steuerklasse III, 4 000 DM und Partner 2, Steuerklasse V, 1 700 DM, d) Partner 1, Steuerklasse III, 6 500 DM und Partner 2, Steuerklasse V, 2 000 DM, e) Partner 1, Steuerklasse III, 8 000 DM und Partner 2, Steuerklasse V, 2 500 DM? Welche monatlichen Nettolöhne ergeben sich nach Abzug aller genannten Abgaben und Steuern für jeweils die einzelnen Partner und für das gemeinsame Einkommen, ergänzt um die Angabe und Anrechnung des Kinderfreibetrages bzw. Kindergeldes? Wie hoch ist der prozentuale Anteil der so ermittelten Nettolöhne von den Ausgangs-Bruttolöhnen? Wie hoch sind die Netto-Differenzen zwischen 1995 und 1996?

9. Wie reagiert die Bundesregierung auf die Erfahrung vieler teilzeitbeschäftigter Ehepartner, daß durch die Neuregelungen des Jahressteuergesetzes 1996 ihre steuerliche Belastung in der Lohnsteuerklasse V um ein Vielfaches höher ist als vorher, und die darin eine demotivierende und leistungsfeindliche Diskriminierung insbesondere für teilzeitbeschäftigte Ehefrauen sehen?

Wie verträgt sich diese negative Auswirkung des Jahressteuergesetzes 1996 mit der Zielsetzung der Bundesregierung, mehr Beschäftigungsanreize für Teilzeitarbeitsplätze zu schaffen?

10. Wie wirken sich die Neuregelungen des Jahressteuergesetzes 1996 auf die Bezieherinnen und Bezieher von Nachtarbeit-, Feiertags- und anderen Lohnzuschlägen aus, deren Steuerfreiheit nach § 3 EStG eingeschränkt ist?

Wie verändert sich die Lohnsteuerbelastung für die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer?

War die Bundesregierung sich dieser Auswirkungen vor Inkrafttreten der Neuregelungen bewußt?

Wie begründet sie die Schlechterstellungen gegenüber den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern?

11. Mit welcher Begründung hat die Bundesregierung im Jahressteuergesetz 1996 darauf verzichtet, neben der Verdopplung des Grundfreibetrages für Steuerpflichtige der Steuerklasse III, ebenfalls den Haushaltsfreibetrag für Alleinerziehende der Steuerklasse II anzuheben oder zumindest die anfallenden Kinderbetreuungskosten von Alleinerziehenden in Gänze steuerabzugsfähig zu stellen?

Wie verhält sich die Bundesregierung zu dem Vorwurf, daß durch dieses Versäumnis der Familienlastenausgleich für Ein-Eltern-Familien schlechter ausfällt als für verheiratete Eltern?

II. Bezieherinnen und Bezieher von Sozialleistungen

12. Wie wirken sich die Änderungen im Familienlastenausgleich bei Empfängerinnen und Empfängern von Leistungen der Sozialhilfe, nach dem Unterhaltsvorschußgesetz, des Bundesausbildungsförderungsgesetzes, nach dem Wohngeldgesetz, dem Bundeskindergeldgesetz, Verwandtenpflegegeld und Pflegegeld aus?

13. Inwieweit wird in diesen Leistungsgesetzen das Kindergeld bzw. das um die Lohnsteuer geminderte Einkommen bei der Leistungsberechnung zum Abzug gebracht oder zur Beri nessungsgrundlage herangezogen?

14. Unter welchen Voraussetzungen werden Bezieher von Leistungen aus der Sozialhilfe, von Unterhaltsvorschuß, von Wohngeld, Pflegegeld oder nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz mit der Neuregelung des Familienlastenausgleichs finanziell schlechter gestellt als vorher?

15. Was wird die Bundesregierung unternehmen, um entsprechende Schlechterstellungen dieser ohnehin niedrigsten Einkunftsbezieher zukünftig zu verhindern?

III. Klagen und Beschwerden gegen die Neuregelungen im Jahressteuergesetz 1996

16. Wie viele Beschwerden und Anfragen hat die Bundesregierung seit der Neuregelung des Familienlastenausgleichs aus der Bevölkerung und von Unternehmen, Verbänden und Organisationen bekommen, und was sind die Hauptbeschwerdegründe?

17. Ist der Bundesregierung bekannt, ob und wenn ja, welche gerichtlichen Klagen durch Privatpersonen, Verbände und Organisationen oder Unternehmen in Vorbereitung sind, die durch die Neuregelungen des Jahressteuergesetzes 1996 bedingt werden?

18. Wie reagiert die Bundesregierung auf den Aufruf, die Familien sollen gegen das neue Kindergeld bei den Familienkassen Widerspruch einlegen, und die angedrohten neuen verfassungsrechtlichen Klagen durch den Familienbund der deutschen Katholiken und die Unternehmensverbände Niedersachsens?

19. Auf wessen Veranlassung wurden die Lohnsteuerrichtlinien 1996 dahingehend geändert, daß die Arbeitgeberleistungen an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für die Vermittlung von Unterbringungs- und anderen Kinderbetreuungsmöglichkeiten zukünftig nicht mehr steuerfrei sind?

Wie viele Steuermehreinnahmen verspricht sich die Bundesregierung von dieser Änderung?

Wie viele Arbeitsplätze erwerbstätiger Eltern in Unternehmen und wie viele Arbeitsplätze in Vermittlungsorganisationen und Tagesmütter-Organisationen sind nach Erkenntnissen der Bundesregierung dadurch gefährdet?

Gibt es bereits Beschwerden gegen diese Änderung?

Warum wurde diese Änderung im Finanzausschuß des Deutschen Bundestages nicht erörtert?

IV. Kosten der behördlichen Systemumstellung im Familienlastenausgleich

20. Wie hoch waren die Kosten (aufgeschlüsselt nach Personalkosten - incl. Fortbildungsaufwand, Kommunikation- und Portokosten, technische Aus- und Umrüstung und weiteren Sach- und Verwaltungskosten), die bei den notwendigen technischen und organisatorischen Umstellungen der früheren Kindergeldkassen und jetzigen Familienkassen bis jetzt entstanden sind?

21. Wie hoch waren die vergleichbaren Kosten der ehemaligen Kindergeldkassen im gleichen Zeitraum 1994?

22. Wer trägt die Verwaltungskosten der jetzigen Familienkassen, und wie hoch waren die bisher bereits ergangenen Erstattungsforderungen und -zahlungen?

23. Wie viele Kindergeldberechtigte haben im Monat Januar 1996 noch kein Kindergeld erhalten?

24. Werden die durch die Systemumstellung verursachten Verzögerungen bei den Kindergeldauszahlungen den Familien verzinst erstattet?

V Folgen der Systemumstellung bei den Unternehmen

25. Wie viele Unternehmen, aufgeschlüsselt nach Beschäftigungszahl, haben nach Erkenntnissen der Bundesregierung im Monat Januar 1996 regulär mit der Auszahlung von Kindergeld begonnen?

26. Wie viele Unternehmen, aufgeschlüsselt nach Beschäftigungszahl, haben nach Erkenntnissen der Bundesregierung Freistellung von Kindergeldzahlung beantragt, und mit welcher Begründung?

27. Hält die Bundesregierung die Angaben über den durch die Übernahme der Auszahlung des Kindergeldes verursachten Mehrkosten in den Unternehmen, wie sie von seiten des Deutschen Industrie- und Handelstages (DIHT) oder der Allianz in München (vgl. Wirtschaftswoche Nr. 5/25. Januar 1996) beziffert werden, für realistisch?

28. Gibt es bereits Erstattungsanforderungen für die durch die Kindergeldauszahlung bedingten Mehrkosten in den Unternehmen bei Finanzämtern?

Wenn ja, in welcher Höhe und mit welchen spezifischen Kostenangaben?

29. Wie reagiert die Bundesregierung auf den Vorschlag einiger Unternehmen, die zusätzlichen Verwaltungskosten im Unternehmen durch Einbehaltung von 4 % der Lohnsteuerzahlungen an das Finanzamt, entsprechend dem Anteil, den der Staat von den Kirchen für die Erhebung der Kirchensteuer erstattet bekomme, zu decken?

30. Wird die Bundesregierung den Vorschlag des DIHT, das Kindergeld von den Finanzämtern auszahlen zu lassen, aufgreifen?

Wenn nein, warum nicht?

VI. Fragen im Zusammenhang mit Kindergeldberechtigten

31. Wer zahlt das Kindergeld bei mehreren steuerpflichtigen Beschäftigungsverhältnissen des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin?

Wie viele Fälle dieser Art sind der Bundesregierung bekannt?

32. Welche Regelungen gelten für Beschäftigte, die sowohl Einkünfte aus selbständiger als auch aus unselbständiger Arbeit haben?

33. Wie ist der Übergang zwischen den zahlenden Arbeitgebern beim Arbeitsplatzwechsel der Kindergeldempfänger mitten im Jahr geregelt?

34. Was passiert, wenn ein Arbeitgeber aus Liquiditätsgründen oder Konkursanmeldung keinen Lohn mehr zahlt und damit auch kein Kindergeld?

35. Welche Institutionen sind mit der Aufklärung und Information der Familien über die neuen Kindergeldregelungen beauftragt, und wie viele Anfragen, Beschwerden aus der Bevölkerung hat die Bundesregierung in diesem Zusammenhang bereits erhalten?

36. Wie verhält sich die Bundesregierung zu dem Vorwurf der Steuerlüge von seiten der Familien, die zunehmend merken, daß sie die ihnen zustehenden Leistungen mit erhöhter steuerlicher Belastung oder Schlechterstellung in anderen Bereichen bezahlen müssen?

37. Wie viele Fälle von Familien sind der Bundesregierung bekannt, die durch die Neuregelungen des Jahressteuergesetzes 1996 ihren vorherigen Anspruch auf Kindergeld auch anteilig verloren haben?

Um welche Personenkreise und Familien handelt es sich dabei?

Welche Regelungen des Jahressteuergesetzes 1996 sind dafür verantwortlich, und wie begründet die Bundesregierung diese Neuregelungen?

38. Welche Institutionen des öffentlichen Dienstes auf Bundes-, Länder- und Gemeindeebene zahlen das Kindergeld als Arbeitgeber an ihre kindergeldberechtigten Angestellten und/oder Beamten aus?

Ist es grundsätzlich vorgesehen, daß die Bundesbehörden, Bundesministerien sowie Deutscher Bundestag und Bundesrat als Arbeitgeber ihre Pflicht zur Auszahlung des Kindergeldes übernehmen?

Wenn nein, warum sollen die öffentlichen Arbeitgeber in dieser Hinsicht sich von privaten Arbeitgebern unterscheiden?

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen38

1

Welche Nettoentlastungen bzw. -belastungen ergeben sich für Steuerpflichtige der Steuerklasse I in folgenden Fallbeispielen?

a) Ledige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 1995 und 1996: Wie hoch sind die monatlichen Belastungen durch Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Pflegeversicherung, Krankenversicherung für monatliche Bruttolöhne von 1 500 DM, 2 500 DM, 3 000 DM, 4 000 DM, 5 000 DM, 6 000 DM, 7 000 DM, 8 000 DM, 9 000 DM, 10 000 DM, 20 000 DM und 30 000 DM? Welche monatlichen Nettolöhne ergeben sich nach Abzug aller genannten Abgaben und Steuern, und wie hoch ist der prozentuale Anteil der so ermittelten Nettolöhne von den Ausgangs-Bruttolöhnen? Wie hoch sind die Netto-Differenzen zwischen 1995 und 1996?

b) Ledige oder geschiedene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Unterhaltsverpflichtungen für ein Kind im Alter von fünf Jahren, zehn Jahren und 15 Jahren?

c) Ledige oder geschiedene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Unterhaltsverpflichtungen für zwei Kinder im Alter von fünf und zehn Jahren?

d) Ledige oder geschiedene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Unterhaltsverpflichtungen für drei Kinder im Alter von fünf, zehn und 15 Jahren? Wie hoch sind die jeweiligen monatlichen Belastungen durch Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Pflegeversicherung, Krankenversicherung für monatliche Bruttolöhne von 1 500 DM, 2 500 DM, 3 000 DM, 4 000 DM, 5 000 DM, 6 000 DM, 7 000 DM, 8 000 DM, 9 000 DM, 10 000 DM, 20 000 DM und 30 000 DM? Welche monatlichen Nettolöhne ergeben sich nach Abzug aller genannten Abgaben und Steuern, ergänzt um die Höhe der jeweiligen gesetzlich vorgeschriebenen Mindest-Unterhaltsleistungen für das Kind und unter Angabe und Anrechnung des Kinderfreibetrages bzw. Kindergeldanteiles? Wie hoch ist der prozentuale Anteil der so ermittelten Nettolöhne von den Ausgangs-Bruttolöhnen? Wie hoch sind die Netto-Differenzen zwischen 1995 und 1996?

2

Wie haben sich die Veränderungen durch das Jahressteuergesetz 1996 unter Annahme der gleichen Lebensverhältnisse und Angabe der dort gewünschten Informationen wie in den Fragen 1 a) bis d) für Beamte, Selbständige und Freiberufler ausgewirkt?

3

Welche Nettoentlastungen bzw. -belastungen ergeben sich für Steuerpflichtige der Steuerklasse II in folgenden Fallbeispielen

a) alleinerziehend mit einem Kind 1995 und 1996,

b) alleinerziehend mit zwei Kindern 1995 und 1996,

c) alleinerziehend mit drei Kindern 1995 und 1996? Wie hoch sind die jeweiligen monatlichen Belastungen durch Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Pflegeversicherung, Krankenversicherung für monatliche Bruttolöhne von 1 500 DM, 2 500 DM, 3 000 DM, 4 000 DM, 5 000 DM, 6 000 DM, 7 000 DM, 8 000 DM, 9 000 DM, 10 000 DM, 20 000 DM und 30 000 DM? Welche monatlichen Nettolöhne ergeben sich nach Abzug aller genannten Abgaben und Steuern, ergänzt um die Angabe und Anrechnung des Kinderfreibetrages bzw. Kindergeldes? Wie hoch ist der prozentuale Anteil der so ermittelten Nettolöhne von den Ausgangs-Bruttolöhnen? Wie hoch sind die Netto-Differenzen zwischen 1995 und 1996?

4

Wie haben sich die Veränderungen durch das Jahressteuergesetz 1996 unter Annahme der gleichen Lebensverhältnisse und Angabe der dort gewünschten Informationen wie in Frage 3 für Beamte, Selbständige und Freiberufler ausgewirkt?

5

Welche Nettoentlastungen bzw. -belastungen ergeben sich für Steuerpflichtige der Steuerklasse III in folgenden Fallbeispielen und nach Angabe der gewünschten Informationen in der tabellarischen Übersicht

a) Ehepaare ohne Kinder 1995 und 1996,

b) Ehepaare mit einem Kind 1995 und 1996,

c) Ehepaare mit zwei Kindern 1995 und 1996,

d) Ehepaare mit drei Kindern 1995 und 1996,

e) Ehepaare mit fünf Kindern 1995 und 1996? Wie hoch sind die jeweiligen monatlichen Belastungen. durch Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Pflegeversicherung, Krankenversicherung für monatliche Bruttolöhne von 2 500 DM, 3 000 DM, 4 000 DM, 5 000 DM, 6 000 DM, 7 000 DM, 8 000 DM, 9 000 DM, 10 000 DM, 20 000 DM und 30000 DM? Welche monatlichen Nettolöhne ergeben sich nach Abzug aller genannten Abgaben und Steuern, ergänzt um die Angabe und Anrechnung des Kinderfreibetrages bzw. Kindergeldes? Wie hoch ist der prozentuale Anteil der so ermittelten Nettolöhne von den Ausgangs-Bruttolöhnen? Wie hoch sind die Netto-Differenzen zwischen 1995 und 1996?

6

Wie haben sich die Veränderungen durch das Jahressteuergesetz 1996 unter Annahme der gleichen Lebensverhältnisse und Angabe der dort gewünschten Informationen wie in Frage 5 für Beamte, Selbständige und Freiberufler ausgewirkt?

7

Wie haben sich die Veränderungen durch das Jahressteuergesetz 1996 für Ehepaare ausgewirkt, die beide berufstätig sind und jeweils nach Steuerklasse IV veranlagt werden anhand der genannten Fallbeispiele wie in Frage 5 und unter der Annahme, daß beide Partner jeweils den gleichen dort genannten Bruttolohn verdienen?

8

Wie haben sich die Veränderungen durch das Jahressteuergesetz 1996 für Ehepaare ausgewirkt, die beide berufstätig sind, der eine Partner aber teilzeitbeschäftigt nach Steuerklasse V und der andere Partner nach Steuerklasse III veranlagt wird unter Annahme der gleichen Familienverhältnisse wie in Frage 5 und anhand der im folgenden angeführten Einkommensverhältnisse?

Wie hoch sind die jeweiligen monatlichen Belastungen durch Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Pflegeversicherung, Krankenversicherung für monatliche Bruttolöhne von a) Partner 1, Steuerklasse III, 2 000 DM und Partner 2, Steuerklasse V, 1 000 DM, b) Partner 1, Steuerklasse III, 3 000 DM und Partner 2, Steuerklasse V, 1 500 DM, c) Partner 1, Steuerklasse III, 4 000 DM und Partner 2, Steuerklasse V, 1 700 DM, d) Partner 1, Steuerklasse III, 6 500 DM und Partner 2, Steuerklasse V, 2 000 DM, e) Partner 1, Steuerklasse III, 8 000 DM und Partner 2, Steuerklasse V, 2 500 DM? Welche monatlichen Nettolöhne ergeben sich nach Abzug aller genannten Abgaben und Steuern für jeweils die einzelnen Partner und für das gemeinsame Einkommen, ergänzt um die Angabe und Anrechnung des Kinderfreibetrages bzw. Kindergeldes? Wie hoch ist der prozentuale Anteil der so ermittelten Nettolöhne von den Ausgangs-Bruttolöhnen? Wie hoch sind die Netto-Differenzen zwischen 1995 und 1996?

9

Wie reagiert die Bundesregierung auf die Erfahrung vieler teilzeitbeschäftigter Ehepartner, daß durch die Neuregelungen des Jahressteuergesetzes 1996 ihre steuerliche Belastung in der Lohnsteuerklasse V um ein Vielfaches höher ist als vorher, und die darin eine demotivierende und leistungsfeindliche Diskriminierung insbesondere für teilzeitbeschäftigte Ehefrauen sehen?

Wie verträgt sich diese negative Auswirkung des Jahressteuergesetzes 1996 mit der Zielsetzung der Bundesregierung, mehr Beschäftigungsanreize für Teilzeitarbeitsplätze zu schaffen?

10

Wie wirken sich die Neuregelungen des Jahressteuergesetzes 1996 auf die Bezieherinnen und Bezieher von Nachtarbeit-, Feiertags- und anderen Lohnzuschlägen aus, deren Steuerfreiheit nach § 3 EStG eingeschränkt ist?

Wie verändert sich die Lohnsteuerbelastung für die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer?

War die Bundesregierung sich dieser Auswirkungen vor Inkrafttreten der Neuregelungen bewußt?

Wie begründet sie die Schlechterstellungen gegenüber den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern?

11

Mit welcher Begründung hat die Bundesregierung im Jahressteuergesetz 1996 darauf verzichtet, neben der Verdopplung des Grundfreibetrages für Steuerpflichtige der Steuerklasse III, ebenfalls den Haushaltsfreibetrag für Alleinerziehende der Steuerklasse II anzuheben oder zumindest die anfallenden Kinderbetreuungskosten von Alleinerziehenden in Gänze steuerabzugsfähig zu stellen?

Wie verhält sich die Bundesregierung zu dem Vorwurf, daß durch dieses Versäumnis der Familienlastenausgleich für Ein-Eltern-Familien schlechter ausfällt als für verheiratete Eltern?

12

Wie wirken sich die Änderungen im Familienlastenausgleich bei Empfängerinnen und Empfängern von Leistungen der Sozialhilfe, nach dem Unterhaltsvorschußgesetz, des Bundesausbildungsförderungsgesetzes, nach dem Wohngeldgesetz, dem Bundeskindergeldgesetz, Verwandtenpflegegeld und Pflegegeld aus?

13

Inwieweit wird in diesen Leistungsgesetzen das Kindergeld bzw. das um die Lohnsteuer geminderte Einkommen bei der Leistungsberechnung zum Abzug gebracht oder zur Beri nessungsgrundlage herangezogen?

14

Unter welchen Voraussetzungen werden Bezieher von Leistungen aus der Sozialhilfe, von Unterhaltsvorschuß, von Wohngeld, Pflegegeld oder nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz mit der Neuregelung des Familienlastenausgleichs finanziell schlechter gestellt als vorher?

15

Was wird die Bundesregierung unternehmen, um entsprechende Schlechterstellungen dieser ohnehin niedrigsten Einkunftsbezieher zukünftig zu verhindern?

16

Wie viele Beschwerden und Anfragen hat die Bundesregierung seit der Neuregelung des Familienlastenausgleichs aus der Bevölkerung und von Unternehmen, Verbänden und Organisationen bekommen, und was sind die Hauptbeschwerdegründe?

17

Ist der Bundesregierung bekannt, ob und wenn ja, welche gerichtlichen Klagen durch Privatpersonen, Verbände und Organisationen oder Unternehmen in Vorbereitung sind, die durch die Neuregelungen des Jahressteuergesetzes 1996 bedingt werden?

18

Wie reagiert die Bundesregierung auf den Aufruf, die Familien sollen gegen das neue Kindergeld bei den Familienkassen Widerspruch einlegen, und die angedrohten neuen verfassungsrechtlichen Klagen durch den Familienbund der deutschen Katholiken und die Unternehmensverbände Niedersachsens?

19

Auf wessen Veranlassung wurden die Lohnsteuerrichtlinien 1996 dahingehend geändert, daß die Arbeitgeberleistungen an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für die Vermittlung von Unterbringungs- und anderen Kinderbetreuungsmöglichkeiten zukünftig nicht mehr steuerfrei sind?

Wie viele Steuermehreinnahmen verspricht sich die Bundesregierung von dieser Änderung?

Wie viele Arbeitsplätze erwerbstätiger Eltern in Unternehmen und wie viele Arbeitsplätze in Vermittlungsorganisationen und Tagesmütter-Organisationen sind nach Erkenntnissen der Bundesregierung dadurch gefährdet?

Gibt es bereits Beschwerden gegen diese Änderung?

Warum wurde diese Änderung im Finanzausschuß des Deutschen Bundestages nicht erörtert?

20

Wie hoch waren die Kosten (aufgeschlüsselt nach Personalkosten - incl. Fortbildungsaufwand, Kommunikation- und Portokosten, technische Aus- und Umrüstung und weiteren Sach- und Verwaltungskosten), die bei den notwendigen technischen und organisatorischen Umstellungen der früheren Kindergeldkassen und jetzigen Familienkassen bis jetzt entstanden sind?

21

Wie hoch waren die vergleichbaren Kosten der ehemaligen Kindergeldkassen im gleichen Zeitraum 1994?

22

Wer trägt die Verwaltungskosten der jetzigen Familienkassen, und wie hoch waren die bisher bereits ergangenen Erstattungsforderungen und -zahlungen?

23

Wie viele Kindergeldberechtigte haben im Monat Januar 1996 noch kein Kindergeld erhalten?

24

Werden die durch die Systemumstellung verursachten Verzögerungen bei den Kindergeldauszahlungen den Familien verzinst erstattet?

25

Wie viele Unternehmen, aufgeschlüsselt nach Beschäftigungszahl, haben nach Erkenntnissen der Bundesregierung im Monat Januar 1996 regulär mit der Auszahlung von Kindergeld begonnen?

26

Wie viele Unternehmen, aufgeschlüsselt nach Beschäftigungszahl, haben nach Erkenntnissen der Bundesregierung Freistellung von Kindergeldzahlung beantragt, und mit welcher Begründung?

27

Hält die Bundesregierung die Angaben über den durch die Übernahme der Auszahlung des Kindergeldes verursachten Mehrkosten in den Unternehmen, wie sie von seiten des Deutschen Industrie- und Handelstages (DIHT) oder der Allianz in München (vgl. Wirtschaftswoche Nr. 5/25. Januar 1996) beziffert werden, für realistisch?

28

Gibt es bereits Erstattungsanforderungen für die durch die Kindergeldauszahlung bedingten Mehrkosten in den Unternehmen bei Finanzämtern?

Wenn ja, in welcher Höhe und mit welchen spezifischen Kostenangaben?

29

Wie reagiert die Bundesregierung auf den Vorschlag einiger Unternehmen, die zusätzlichen Verwaltungskosten im Unternehmen durch Einbehaltung von 4 % der Lohnsteuerzahlungen an das Finanzamt, entsprechend dem Anteil, den der Staat von den Kirchen für die Erhebung der Kirchensteuer erstattet bekomme, zu decken?

30

Wird die Bundesregierung den Vorschlag des DIHT, das Kindergeld von den Finanzämtern auszahlen zu lassen, aufgreifen?

Wenn nein, warum nicht?

31

Wer zahlt das Kindergeld bei mehreren steuerpflichtigen Beschäftigungsverhältnissen des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin?

Wie viele Fälle dieser Art sind der Bundesregierung bekannt?

32

Welche Regelungen gelten für Beschäftigte, die sowohl Einkünfte aus selbständiger als auch aus unselbständiger Arbeit haben?

33

Wie ist der Übergang zwischen den zahlenden Arbeitgebern beim Arbeitsplatzwechsel der Kindergeldempfänger mitten im Jahr geregelt?

34

Was passiert, wenn ein Arbeitgeber aus Liquiditätsgründen oder Konkursanmeldung keinen Lohn mehr zahlt und damit auch kein Kindergeld?

35

Welche Institutionen sind mit der Aufklärung und Information der Familien über die neuen Kindergeldregelungen beauftragt, und wie viele Anfragen, Beschwerden aus der Bevölkerung hat die Bundesregierung in diesem Zusammenhang bereits erhalten?

36

Wie verhält sich die Bundesregierung zu dem Vorwurf der Steuerlüge von seiten der Familien, die zunehmend merken, daß sie die ihnen zustehenden Leistungen mit erhöhter steuerlicher Belastung oder Schlechterstellung in anderen Bereichen bezahlen müssen?

37

Wie viele Fälle von Familien sind der Bundesregierung bekannt, die durch die Neuregelungen des Jahressteuergesetzes 1996 ihren vorherigen Anspruch auf Kindergeld auch anteilig verloren haben?

Um welche Personenkreise und Familien handelt es sich dabei?

Welche Regelungen des Jahressteuergesetzes 1996 sind dafür verantwortlich, und wie begründet die Bundesregierung diese Neuregelungen?

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Welche Institutionen des öffentlichen Dienstes auf Bundes-, Länder- und Gemeindeebene zahlen das Kindergeld als Arbeitgeber an ihre kindergeldberechtigten Angestellten und/oder Beamten aus?

Ist es grundsätzlich vorgesehen, daß die Bundesbehörden, Bundesministerien sowie Deutscher Bundestag und Bundesrat als Arbeitgeber ihre Pflicht zur Auszahlung des Kindergeldes übernehmen?

Wenn nein, warum sollen die öffentlichen Arbeitgeber in dieser Hinsicht sich von privaten Arbeitgebern unterscheiden?

Bonn, den 13. März 1996

Christine Scheel Rita Grießhaber Irmingard Schewe-Gerigk Kristin Heyne Matthias Berninger Werner Schulz (Berlin) Joseph Fischer (Frankfurt), Kerstin Müller (Köln) und Fraktion

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