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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Abschiebungen von Kurden in die Türkei (G-SIG: 13011506)

Abschiebungen von sieben Straftätern seit März 1995 und deren Behandlung in der Türkei

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

08.05.1996

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/431804. 04. 96

Abschiebungen von Kurden in die Türkei

der Abgeordneten Amke Dietert-Scheuer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Nach den gewalttätigen Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit der verbotenen Demonstration von Kurdinnen und Kurden in Dortmund am 16. März 1996 forderten höchste deutsche Staatsvertreter vom Bundespräsidenten über den Bundeskanzler bis zu verschiedenen Bundes- und Landesministern eine zügige Ausweisung der „Rädelsführer", teilweise selbst einfacher Teilnehmer an verbotenen Demonstrationen. Am 19. März 1996 meldete dpa unter Berufung auf die halbamtliche türkische Nachrichtenagentur „Anadolu", Teilnehmer an verbotenen Demonstrationen - auch wenn diese im Ausland stattgefunden haben - würden in der Türkei vor Staatssicherheitsgerichte gestellt werden. Einer Meldung von „Reuter" vom 20. März 1996 zufolge soll die Türkei die Abschiebung von kurdischen Straftätern gemäß dem Abkommen vom März 1995 gefordert haben. Die türkische Tageszeitung „Hürriyet" berichtete am 20. März 1996, daß sich nach den Gewaltaktionen der PKK die deutsch-türkischen Beziehungen erwärmt hätten. Der Staatssekretär im Auswärtigen Amt, Peter Hartmann, sei vom 20. bis 22. März 1996 in Ankara, um mit dem Staatssekretär im türkischen Außenministerium, Onur Öymen, und mit Außenminister Emre Gönensay zu sprechen. An Peter Hartmann solle dabei die Aufforderung gerichtet werden, daß Deutschland die Maßnahmen gegen die PKK verschärfe. Des weiteren sollten Probleme bei der Umsetzung des im letzten Jahr unterschriebenen Abkommens zur Abschiebung von Mitgliedern der PKK besprochen werden.

Laut Presseberichten sollen seit März 1995 insgesamt sieben „türkische Staatsangehörige, die sich an Straftaten im Zusammenhang mit der Tätigkeit der PKK und anderen Terrororganisationen in der Bundesrepublik Deutschland beteiligt haben", gemäß den vom damaligen türkischen Innenminister, Nahit Mentese, in einem Brief vom 10. März 1995 an den Bundesminister des Innern, Manfred Kanther, gemachten Zusagen in die Türkei, abgeschoben worden sein.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:

Fragen13

1

Um welche Fälle handelt es sich bei den seit März 1995 abgeschobenen sieben Straftätern (bitte Aufstellung mit Abschiebedatum)?

2

Wurden in diesen Fällen Auskünfte über drohende Strafverfolgung in der Türkei eingeholt?

Wenn ja, welche Auskünfte wurden erteilt?

3

Wurden die betroffenen Personen nach Einreise in die Türkei verhört?

Wenn ja, wie lange wurden sie jeweils festgehalten?

Was ist über den Inhalt der Verhöre bekannt?

4

Wurden die Abgeschobenen neben der Flughafenpolizei auch von anderen Dienststellen der Polizei oder der Gendarmerie verhört, insbesondere von der „Abteilung zur Bekämpfung des Terrorismus" (terörle mücadele subesi)?

Wenn ja, was ist über den Inhalt der Verhöre bekannt?

5

Sind in diesen Fällen Beschwerden über Folter, Mißhandlungen oder Drohungen - sei es bei der Flughafenpolizei, sei es bei anderen Dienststellen - erhoben worden?

Wenn ja, in welcher Weise, und mit welchem Ergebnis wurde diesen Beschwerden nachgegangen?

6

Wurden im Falle von Verhören in jedem Fall unverzüglich Rechtsanwälte zugelassen?

7

Sind in der Türkei Strafverfahren gegen eine oder mehrere der sieben abgeschobenen Personen eingeleitet worden?

Wenn ja, was wurde den betreffenden Personen vorgeworfen (bitte Tatvorwurf und entsprechende Paragraphen des türkischen StGB)?

Stimmten die Vorwürfe mit ggf. vorher von türkischer Seite erteilten Auskünften überein?

8

Hat es Festnahmen, Strafverfahren oder sonstige Pressionen gegen eine oder mehrere dieser sieben abgeschobenen Personen nach dem Verfahren unmittelbar bei der Einreise gegeben?

Wenn ja, auf Grundlage welcher Vorwürfe?

9

Welche konkreten Ergebnisse haben die Gespräche von Staatssekretär Peter Hartmann in Ankara gebracht?

10

Betrachtet die Bundesregierung im Anschluß an diese Gespräche die Probleme bei der Abwicklung des Abkommens vom März 1995 als gelöst?

Worin bestanden diese Probleme bisher im einzelnen?

11

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu einer Meldung von dpa vom 19. März 1996 vor, nach der davon ausgegangen werden muß, daß abgeschobene Demonstrantinnen und Demonstranten in der Türkei mit Haftstrafen zwischen 10 und 15 Jahren rechnen müssen?

12

Würde die Bundesregierung ein derart hohes Strafmaß als Indiz dafür betrachten, daß die Strafe auch auf die politische Überzeugung der betroffenen Person zielt?

13

Wäre für die Bundesregierung ein drohendes Strafmaß, das auch auf die politische Überzeugung eines Verurteilten abzielt, ein Grund, von einer Abschiebung abzusehen?

Bonn, den 4. April 1996

Amke Dietert-Scheuer Joseph Fischer (Frankfurt), Kerstin Müller (Köln) und Fraktion

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