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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Nächtliche Straßenbeleuchtung und Hilfestellung für Autohalterinnen und Autohalter (G-SIG: 13011547)

Ausstattung von Straßenlaternen mit dem StVO-Zeichen 394 für nächtliche Abschaltungen, Wirksamkeit der Maßnahme

Fraktion

PDS

Ressort

Bundesministerium für Verkehr

Datum

14.05.1996

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/441718. 04.96

Nächtliche Straßenbeleuchtung und Hilfestellung für Autohalterinnen und Autohalter

des Abgeordneten Dr. Winfried Wolf und der Gruppe der PDS

Vorbemerkung

In der Stadt Königswinter wurden in der ersten Aprilwoche nachts Straßenlaternen abgeschaltet, um Energie und Geld einzusparen. Auf das Jahr hochgerechnet wurden allein für die 3 750 Laternen in Königswinter Einsparungen von fast 100 000 DM erwartet. Bundesweit wären Einsparungen in der Größenordnung von 200 Mio. DM möglich. Die Aktion mußte jedoch abgebrochen werden, nachdem festgestellt wurde, daß die fraglichen Laternen nicht mit dem dafür zwingend vorgeschriebenen Zeichen 394 der StVO (rote Binde) versehen waren. Die Ausrüstung der Straßenlaternen mit der „roten Binde" hätte Kosten zur Folge, die den Einsparungseffekt weitgehend zunichte machen würden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen5

1

Stimmt die Bundesregierung zu, daß das StVO-Zeichen 394 den einzigen Zweck hat, unter Laternen parkende Autobesitzerinnen und -besitzer darüber zu informieren, daß ihr Fahrzeug nicht die ganze Nacht beleuchtet wird?

2

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß demnach in Parkverbotsgebieten (StVO-Zeichen 283, 286 und 290) die vorgeschriebene Anbringung von „roten Binden" völlig nutzlos ist?

3

Hält die Bundesregierung die kostenlose Ausleuchtung von kostenlos bereitgestellten Autostellplätzen für ein besonders schützenswertes Gut oder ein Grundrecht, so daß eigens mittels StVO-Zeichen darauf hingewiesen werden muß, wenn diese Ausleuchtung nicht die ganze Nacht hindurch stattfindet?

4

Gedenkt die Bundesregierung in Zukunft mit ähnlicher Fürsorglichkeit die Beleuchtung von Gehwegen sicherzustellen, die heute meistens durch am Straßenrand abgestellte Autos im Dunkeln liegen, während die Straßenlaternen vorwiegend auf die Beleuchtung der Fahrbahn ausgerichtet sind?

5

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die heute meist anzutreffende Beleuchtungssituation mit auf die Fahrbahn ausgerichteten Lampen und auf den Gehweg fallenden Schatten parkender Autos wegen der starken Kontraste für Fußgänger ungünstig ist und somit für diese größere Sicherheitsrisiken bildet als ein gleichmäßig mit nächtlichem Streulicht ausgeleuchteter Gehweg, und sieht sie insoweit einen Handlungsbedarf?

Bonn, den 18. April 1996

Dr. Winfried Wolf Dr. Gregor Gysi und Gruppe

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