Schutz des Donaudeltas
der Abgeordneten Ulrike Mehl, Dr. Angelica Schwall-Düren, Michael Müller (Düsseldorf), Hans-Werner Bertl, Friedhelm Julius Beucher, Ursula Burchardt, Dr. Marliese Dobberthien, Dagmar Freitag, Norbert Gansel, Dieter Grasedieck, Dr. Liesel Hartenstein, Klaus Hasenfratz, Rolf Hempelmann, Reinhold Hiller (Lübeck), Eike Hovermann, Hans-Peter Kemper, Siegrun Klemmer, Horst Kubatschka, Eckart Kuhlwein, Klaus Lennartz, Dieter Maaß (Herne), Christoph Matschie, Manfred Opel, Gudrun Schaich-Walch, Dieter Schloten, Dagmar Schmidt (Meschede), Regina Schmidt-Zadel, Walter Schöler, Dietmar Schütz (Oldenburg), Reinhard Schultz (Everswinkel), Johannes Singer, Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast, Antje-Marie Steen, Franz Thönnes, Hans-Eberhard Urbaniak, Wolfgang Weiermann, Hildegard Wester, Dr. Wolfgang Wodarg
Vorbemerkung
Das Donaudelta wurde aufgrund seiner herausragenden ökologischen Bedeutung als UNESCO-Biosphärenreservat anerkannt und im November 1993 von der rumänischen Regierung unter Schutz gestellt. Auch nach dem Übereinkommen über den Schutz von Feuchtgebieten, insbesondere als Lebensraum für Wasser- und Wattvögel, von internationaler Bedeutung (RAMSAR-Konvention) gilt das Donaudelta als besonders schutzwürdiges Naturerbe. Es besteht allerdings große Besorgnis, daß Straßenbauprojekte, touristische Erschließung, Überfischung, landwirtschaftliche Übernutzung und unkontrollierte Jagd diesen ökologisch besonders wertvollen Lebensraum zunehmend beeinträchtigen und gefährden.
Die Europäische Kommission hat mit ihrem Dokument über die sinnvolle Nutzung von Feuchtgebieten (KOM-Nr. [95] 189 endg.) eine dringend erforderliche übergreifende Strategie zum Erhalt, zur Wiederherstellung und zur nachhaltigen Nutzung von Feuchtgebieten vorgelegt. Diese umfaßt nicht allein Gebiete innerhalb der Europäischen Union, sondern bezieht ebenso Perspektive für die internationale Zusammenarbeit mit ein. Dabei wird insbesondere die Unterstüzung der Schutzbemühungen in den Ländern Mittel- und Osteuropas herausgestellt.
Darüber hinaus beinhaltet das Übereinkommen vom 29. Juni 1994 über die Zusammenarbeit zum Schutz und zur verträglichen Nutzung der Donau (Donauschutzübereinkommen) weitreichende Regelungen zum Schutz der Donau im gesamten Einzugsgebiet. Als Ziele und Grundsätze der Zusammenarbeit werden in Artikel 2 des Übereinkommens ausdrücklich auch der Schutz und die Wiederherstellung von Ökosystemen sowie die Verhütung bleibender Umweltschäden genannt.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:
Fragen12
Welche Straßenbauprojekte und Wasserbaumaßnahmen sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Biosphärenreservat Donaudelta bereits begonnen worden oder geplant?
Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung für diese Projekte und Maßnahmen die Umwelt- und Naturverträglichkeit sichergestellt?
Werden nach Kenntnis der Bundesregierung Finanzmittel der Europäischen Union für diese Projekte und Maßnahmen bereitgestellt? Wenn ja, welche, und in welcher Höhe?
Stellt die Bundesregierung im Rahmen der bilateralen Zusammenarbeit Finanzmittel für diese Projekte und Maßnahmen zur Verfügung? Wenn ja, in welcher Höhe?
Welche Anforderungen stellt die Europäische Union bzw. die Bundesregierung an die Mittelvergabe hinsichtlich der Umwelt- und Naturverträglichkeit?
Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung bei der fischerei- und landwirtschaftlichen Nutzung im Donaudelta die Umwelt- und Naturverträglichkeit derzeit und zukünftig gesichert?
Welche touristische Nutzung des Donaudeltas ist nach Kenntnis der Bundesregierung geplant, welche Konzeptionen liegen vor, und wie soll dabei die Umwelt- und Naturverträglichkeit gesichert werden?
Welche Informationen liegen der Bundesregierung über Jagdtourismus im Donaudelta vor, der nach Auskunft von Naturschutzorganisationen eine ernste Bedrohung für seltene und geschützte Arten darstellt, und wie bewertet sie diese?
Welche Informationen liegen der Bundesregierung zur Nutzung der Störpopulationen im Donaudelta vor, und wie bewertet sie diese?
Welche Informationen liegen der Bundesregierung zu Schiffsverschrottungen im Mündungsbereich des mittleren Donauarms vor, bei denen ungehindert Treib- und Schmierstoffe ins Wasser gelangen sollen? Welche Schutz- und Sanierungsmaßnahmen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung diesbezüglich ergriffen?
Welche Finanzmittel stellt die Europäische Union in welcher Höhe für Naturschutz und zur Unterstützung der angewandten Naturschutzforschung im Donaudelta mittelfristig zur Verfügung, und welche konkreten Ziele werden mit den Forschungsarbeiten verfolgt?
Welche Maßnahmen zum Schutz des Donaudeltas wird die Bundesregierung im Rahmen des Donauschutzübereinkommens ergreifen, um insbesondere die in Artikel 2 Abs. 3 und 5 des Übereinkommens genannten Ziele „Wiederherstellung von Ökosystemen und Verhütung bleibender Umweltschäden" den „Schutz der Ökosysteme" möglichst schnell zu erreichen?