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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Finanzkrise der UNO und Haltung der Bundesregierung (G-SIG: 13011665)

Liquiditäts- und Budgetkrise der VN, Beitragsleistungen der Bundesrepublik Deutschland, Zahlungsverhalten der USA, Anreize und Sanktionen für pünktliche und vollständige Zahlung, Anpassung des VN-Budgets an wachsende Aufgaben, Stellenabbau, Erhöhung der freiwilligen Beitragsleistungen der Bundesrepublik Deutschland an UNDP, neue Finanzierungsmechanismen

Fraktion

PDS

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

14.10.1996

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/476923. 05. 96

Finanzkrise der UNO und Haltung der Bundesregierung

der Abgeordneten Manfred Müller (Berlin), Heinrich Graf von Einsiedel, Andrea Gysi, Hanns-Peter Hartmann, Dr. Willibald Jacob, Steffen Tippach, Gerhard Zwerenz, Dr. Gregor Gysi und der Gruppe der PDS

Vorbemerkung

Die Mitgliedstaaten der UNO haben der Weltorganisation zum 50. Jahrestag ihre Reverenz erwiesen und nahezu einmütig war das Bekenntnis, daß für die Völkergemeinschaft eine internationale Staatenorganisation wie die Vereinten Nationen unentbehrlich ist, wenn die globalen Menschheitsprobleme - Frieden und Abrüstung, nachhaltige Entwicklung, Erhaltung der Umwelt - auf den Weg der Lösung gebracht werden sollen.

Im krassen Gegensatz dazu steht die finanzielle Situation der VN und die Zahlungsmoral ihrer Mitglieder, allen voran der USA, die den VN per 31. Dezember 1995 allein rd. 1,2 Mrd. Dollar schulden.

Die Summe der Beitragsrückstände ihrer Mitgliedstaaten hat insgesamt die bisher einmalige Höhe von 2,8 Mrd. Dollar erreicht und bei der Weltorganisation zu akuten Liquiditätsproblemen geführt.

Die VN befinden sich gegenwärtig in der schwersten Finanzkrise ihrer Geschichte. Wenn nicht kurzfristig Maßnahmen zur Überwindung dieser Probleme ergriffen werden, sind die VN noch vor Jahresende generell zahlungsunfähig und damit auch unfähig, die ihnen übertragenen Aufgaben im Interesse der Staaten und Völker zu lösen.

Es gibt nicht wenige Stimmen, die darauf verweisen, daß es insbesondere den USA als dem Hauptschuldner darum geht, die VN finanziell auszutrocknen, um sie zu disziplinieren und zum Wohlverhalten zu zwingen.

Nach Angaben des Untergeneralsekretärs für Verwaltung und Management, Joseph Connor, ist die Haushaltskasse der VN, der General Fund, bereits jetzt leer und die VN können ihre Liquidität für allgemeine Zahlungen nur durch Umschichtungen aus dem Budget für friedenserhaltende Maßnahmen für kurze Zeit verlängern. Gehe nicht ein Teil der Schulden der USA, Japans und auch der Bundesrepublik Deutschland (rd. 50 Mio. Dollar des Jahresbeitrages 1996) bis Juni ein, drohe der finanzielle Kollaps schon ab August diesen Jahres.

Diese Finanzkrise wird durch Haushaltsentscheidungen ihrer Mitgliedstaaten weiter verschärft. Erstmals in der Geschichte der VN wurde von der Generalversammlung am 23. Dezember 1995 ein Zweijahreshaushalt für 1996/97 verabschiedet, dessen Höhe real unter der der Vorjahre liegt. Es gilt das Prinzip des realen Nullwachstums. Dies steht jedoch in krassem Widerspruch zur gleichzeitigen Übertragung immer neuer Aufgaben an die VN.

Die Entscheidungen der verschiedenen Weltkonferenzen der letzten Jahre, die zusätzlichen Anforderungen im humanitären Bereich, der Anstieg der Mitgliederzahl und die Häufigkeit von Beratungen der Organe der VN, nicht zuletzt des Sicherheitsrates, bedeuten für die VN zusätzliche Ausgaben, die aber nicht finanziell ausgeglichen wurden. Die Mitgliedstaaten übertrugen den VN ständig neue Aufgaben ohne bereit zu sein, diese auch zu finanzieren.

Ähnlich gravierend fallen der Rückgang oder die Stagnation der freiwilligen Beitragsleistungen der Staaten an die Entwicklungsorganisationen der VN ins Gewicht. Vor allem UNDP mußte in den letzten Jahren deutliche finanzielle Einbußen verkraften. Als Folge davon mußte UNDP die Zahl seiner Entwicklungsprojekte seit 1992 um fast ein Drittel reduzieren. Da die Beitragsleistungen an den Entwicklungsfonds der VN außerdem nur jährlich in einer Wiederauffüllungskonferenz festgelegt werden, ist eine mitteloder gar langfristige Finanzierung der Entwicklungsarbeit nicht möglich.

Die Bundesregierung stellt sich als stets pünktlicher und vorbildlicher Beitragszahler dar. Sowohl dies, als auch ihre generelle Haltung zur Finanzkrise der VN müssen jedoch kritisch hinterfragt werden:

Bei seiner Rede vor der Generalversammlung am 27. September 1995 kritisierte der Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Klaus Kinkel, lediglich „die Beitragsrückstände wohlhabender Mitglieder" und vier Wochen später beschränkte er sich auf der Sondersitzung der Generalversammlung auf den Aufruf „Zahlen wir unsere Beiträge, ohne die die Vereinten Nationen ihre lebenswichtigen Aufgaben nicht erfüllen können".

Zweifellos zählt die Bundesrepublik Deutschland zu den besseren Beitragszahlern. Pünktlich, wie oft gesagt, zahlt aber auch die Bundesregierung die Beiträge nicht, denn sie zahlt nicht innerhalb des vorgeschriebenen Zeitraumes ihre volle Beitragssumme.

Gravierender jedoch ist die deutsche Mitverantwortung für die Budgetkrise der VN. Die Bundesregierung zählt zu den hartnäckigsten Verfechtern des realen Nullwachstums für den VN - Haushalt und verhindert damit seit Jahren, daß die VN die für die Erfüllung der Aufgaben notwendigen Finanzmittel erhält. Diese Haltung widerspricht dem häufig verbal ausgesprochenen „deutschen Bekenntnis für eine starke UNO" (z. B. Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Klaus Kinkel, am 25. Oktober 1995 in seiner Regierungserklärung zur UNO).

Das gilt auch für die regelmäßigen freiwilligen Beiträge an die Entwicklungsorganisationen der VN. Diese Beiträge stagnieren seit fünf Jahren; in einigen Fällen, wie bei UNDP, sind sie sogar nominal rückläufig. Dies ist um so schwerwiegender, als UNDP die zentrale Führungs-, Koordinierungs- und Finanzierungsrolle für diesen Bereich ausüben soll. Mit anderen Staaten, deren Beiträge für UNDP zurückgehen, gehört die Bundesrepublik Deutschland zu den Hauptveranwortlichen für die desolate Finanzsituation von UNDP. Mit der Entscheidung, den Anteil der multilateralen Entwicklungsfinanzierung auf 30 Prozent der gesamten Entwicklungsmittel zu begrenzen, ist eine weitere Reduzierung der freiwilligen Beiträge zum VN-Entwicklungssystem vorprogrammiert, wenn dieser Beschluß nicht zurückgenommen wird.

In den VN, unter den Mitgliedsländern, in verschiedenen Kommissionen und Expertengremien werden seit längerer Zeit Diskussionen über die Bewältigung der Finanzkrise der VN geführt und Vorschläge dazu unterbreitet. Sie beziehen sich auf Anreize und Sanktionen für die vollständige und pünktliche Beitragszahlung, auf die Erhöhung der Betriebsmittelfonds der VN, auf zusätzliche freiwillige Leistungen, auf die Reform des Beitragssystems, auf die Überwindung der Nullwachstumsdoktrin sowie die Einführung neuer Finanzierungsmechanismen und von den Beiträgen unabhängigen Finanzierungsquellen der VN.

Von der Bundesregierung wird zu diesen Fragen eine zögerliche und sogar ablehnende Haltung eingenommen.

Nachdem sich auch der Unterausschuß Vereinte Nationen/Internationale Organisationen des Auswärtigen Ausschusses des Deutschen Bundestages in einer Beratung am 13. März 1996 mit der Finanzkrise der Vereinten Nationen und einem EU-Vorschlag für ihre Behebung befaßte, in der von den Regierungsvertretern, nicht „allzuviel Positives und Konkretes" vorgetragen werden konnte, halten wir die Beantwortung der folgenden Fragen zur Finanzkrise der VN und zur Haltung der Bundesregierung für dringend erforderlich. Wir berufen uns dabei auch auf einen geradezu beschwörenden Appell zu Aktionen gegen die Finanzkrise der VN, der von Repräsentanten von Nichtregierungsorganisationen, von Politikerinnen und Politikern, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, Persönlichkeiten des internationalen öffentlichen Lebens vor kurzem veröffentlicht wurde und der auch von der Deutschen Gesellschaft für die Vereinten Nationen unterstützt wird.

Wir fragen die Bundesregierung:

Bonn, den 9. Mai 1996

Fragen10

1

Wie beurteilt die Bundesregierung die Finanzkrise der Vereinten Nationen, sowohl unter dem Gesichtspunkt der gegenwärtigen Liquiditätskrise, wie auch der Budgetkrise, die sich aus der wachsenden Diskrepanz zwischen Aufgabenentwicklung und Nullwachstum des Haushaltes ergibt, und der Krise der Entwicklungsfinanzierung?

a) Welche Maßnahmen sollten nach ihrer Auffassung zur Überwindung der Krise ergriffen werden?

b) Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher ergriffen, um ihren Beitrag zur Überwindung der Krise zu leisten und welche Aktivitäten gedenkt sie zu ergreifen?

2

Wie hat sich die Höhe der Beitragsleistungen zum regulären Haushalt der Vereinten Nationen seit dem Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zu den Vereinten Nationen absolut und in Relation zum gesamten Bundeshaushalt entwickelt?

a) Wie hat sich die Höhe der freiwilligen Beitragsleistungen an die Vereinten Nationen seit dem Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zu den Vereinten Nationen absolut und im Verhältnis zum gesamten Bundeshaushalt entwickelt?

b) Wie hat sich die Höhe der gesamten Beitragsleistungen an die Vereinten Nationen seit dem Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zu den Vereinten Nationen absolut und im Verhältnis zum gesamten Bundeshaushalt entwickelt?

c) In welchem Umfang und zu welchem Zweck hat die Bundesregierung in den vergangenen drei bis vier Jahren die Arbeit der VN mit einmaligen freiwilligen Leistungen unterstützt, welche Leistungen sind hier 1996 vorgesehen?

d) Welche Beiträge leistet die Bundesrepublik Deutschland 1996 zu den Vereinten Nationen, ihren Spezial- und Sonderorganisationen im einzelnen?

3

Was versteht die Bundesregierung unter pünktlicher und vollständiger Beitragszahlung?

In welchen Jahren hat die Bundesregierung die Beiträge der Bundesrepublik Deutschland entsprechend den Finanzregeln der VN geleistet?

Ist sie bereit, die Pflichtbeiträge zum regulären VN-Haushalt angesichts der Liquiditätskrise der VN innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Zahlungsaufforderung durch den Generalsekretär in vollem Umfang zu zahlen?

4

Mit welchen bilateralen oder multilateralen Maßnahmen hat die Bundesregierung im Verlaufe des letzten Jahres angesichts der akuten Liquiditätskrise der VN und der erheblichen Rückstände der USA, auf das Zahlungsverhalten der USA in bezug auf den regulären Haushalt der VN Einfluß genommen?

a) In welcher Form und mit welchem Inhalt hat sich die Bundesregierung hierzu gegenüber der US-Regierung und dem Kongreß geäußert?

b) Welche Konsequenzen wird nach Einschätzung der Bundesregierung die fortgesetzte Zahlungsverweigerung der USA für die Arbeit der VN 1996 haben; teilt sie die Befürchtung des Untergeneralsekretärs für Verwaltung und Management, Joseph Connor, daß die VN bis Ende 1996 zahlungsunfähig sein werden?

c) Ist die Bundesregierung im Falle fortgesetzter Zahlungsverweigerungen der USA zu freiwilligen Notfallzahlungen an die VN bereit, um sie vor der Insolvenz zu bewahren und ein Mindestmaß an Arbeitsfähigkeit zu gewährleisten?

5

Welche Haltung nimmt die Bundesregierung zu den Vorschlägen für Anreize und Sanktionen im Hinblick auf die pünktliche und vollständige Zahlung der Beiträge an die VN ein?

a) Unterstützt sie die Einführung von Anreizen zur pünktlichen und vollständigen Zahlung der Pflichtbeiträge und von Sanktionsmaßnahmen für säumige Zahler, bei Ausnahmeregelungen für besonders arme Länder?

b) Unterstützt sie den Vorschlag, bei der Vergabe von Aufträgen durch die VN Güter- und Dienstleistungsanbieter aus denjenigen Ländern nicht zu berücksichtigen, die aus politischen Gründen mit ihren Beitragszahlungen im Rückstand sind?

c) Unterstützt sie den Vorschlag, bei der Rekrutierung von VN-Personal Bewerberinnen und Bewerber aus den Ländern zu bevorzugen, die mit ihren Beitragszahlungen an die VN nicht im Rückstand sind?

d) Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß derartige Sanktionsmaßnahmen hauptsächlich die USA betreffen würden, und wie beurteilt sie unter diesen Umständen die Realisierungschancen solcher Maßnahmen?

6

a) Wie steht die Bundesregierung zu den Vorschlägen für eine Reform des Beitragssystems, insbesondere dem Vorschlag des Generalsekretärs der VN, Boutros-Ghali, vom Februar 1996, den Höchstbeitragssatz von derzeit 25 auf 15 oder 20 Prozent zu begrenzen, um die politische und ökonomische Abhängigkeit der VN von den USA zu reduzieren?

b) Unterstützt die Bundesregierung den Vorschlag von Boutros-Ghali, auch unter Berücksichtigung der Tatsache, daß die Bundesrepublik Deutschland (wie andere leistungsfähige Länder) einen höheren Beitragssatz leisten müßte?

c) Bis zu welcher Höhe würde sie eine als Konsequenz daraus zu erwartende Erhöhung des deutschen Beitragssatzes akzeptieren?

7

a) Welche Vorstellungen hat die Bundesregierung angesichts der wachsenden Aufgaben der VN, die auch nach ihrer Auffassung lebenswichtig sind (Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Klaus Kinkel), über eine Anpassung des VN -Budgets an diese Aufgaben?

b) Hält sie an ihrer Forderung nach einem Null-Wachstum des regulären Haushalts fest?

c) Wenn ja, wie begründet sie eine solche Haltung; wenn nein, was gedenkt sie zur Revidierung der realen Kürzung des VN-Haushaltes 1996/97 und zur Korrektur der Positionen der Genfer Gruppe hinsichtlich der Null-Wachstums-Doktrin zu tun?

8

a) Wie begründet die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Ausführungen vom Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Klaus Kinkel, in seiner Regierungserklärung zum 50. Jahrestag der VN am 25. Oktober 1995, daß der reguläre Haushalt der VN mit 1,3 Mrd. Dollar gerade so hoch sei, wie der Haushalt von Bonn oder Bielefeld und deshalb vom bürokratischen Moloch keine Rede sein könne, ihre Zustimmung zur realen Kürzung des regulären VN-Haushaltes 1996/97?

b) Wie hält die Bundesregierung es mit der wiederholt geforderten Stärkung der VN für vereinbar, daß nach Schätzung von Untergeneralsekretär Joseph Connor, die er am 5. Februar 1996 vor der Arbeitsgruppe der Generalversammlung zur Finanzsituation der VN abgab (VN Dok. WGFS/32), infolge der realen Kürzungen das aus dem regulären Haushalt finanzierte VN-Personal um 10 Prozent gegenüber dem Niveau von 1994/95 reduziert werden muß, was den Abbau von 1 000 Stellen bedeutet?

c) Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß die im Arbeitsprogramm 1996/97 für die VN von ihren Mitgliedstaaten festgelegten Aufgaben durch diesen Stellenabbau besser erfüllt werden können?

d) Welche Abteilungen des VN-Sekretariats arbeiten nach Auffassung der Bundesregierung ineffizient?

Gibt es nach ihrer Auffassung Abteilungen, bzw. Teile von Abteilungen im VN-Sekretariat, deren Arbeit überflüssig ist und die aufgelöst werden sollten, und wenn ja, welche?

9

a) Ist die Bundesregierung bereit, die freiwilligen Beitragsleistungen an UNDP ab 1996 zu erhöhen, da nach Angaben des UNDP-Administrators Gus Speth vom November 1995 das Entwicklungsprogramm der VN wesentlich höhere Beiträge benötigt, um die Aufgaben, die ihm durch seinen Verwaltungsrat übertragen wurden, erfüllen zu können?

b) Ist die Bundesregierung bereit, die freiwilligen Beitragsleistungen an UNDP ab 1996 zu erhöhen?

c) Nach welchen Kriterien entscheidet die Bundesregierung über die Höhe der freiwilligen Beiträge an UNDP?

d) Ist sie bereit, eine Änderung des Beschlusses herbeizuführen, der den Anteil der multilateralen Entwicklungsfinanzierung auf 30 Prozent der gesamten Entwicklungsmittel begrenzt?

e) Ist die Bundesregierung der Ansicht, daß auf der Grundlage jährlicher Wiederauffüllungsrunden mit unsicherem Ausgang für UNDP eine mittelfristige und langfristige Projekt- und Programmplanung effektiv möglich ist?

f) Wäre die Bundesregierung zu längerfristigen Finanzzusagen an UNDP bereit, vergleichbar z. B. zur Finanzierungspraxis der IDA (International Development Association)?

10

a) Welche Haltung nimmt die Bundesregierung zu den Vorschlägen ein, zur Überwindung der Finanzkrise der VN, vor allem zur Sicherstellung ihrer humanitären und sozialen Aufgaben, neue Finanzierungsmechanismen zu schaffen, insbesondere solche, die die Interessen der VN und ihrer Mitgliedstaaten miteinander verbinden, also die Erhebung globaler Steuern oder Gebühren so zu organisieren, daß sowohl die VN als auch die Mitgliedstaaten daraus Nutzen ziehen?

b) Besteht in der Bewertung internationaler Finanzspekulationen innerhalb der Bundesregierung Konsons mit der Einschätzung, die der Bundesminister Dr. Klaus Töpfer in seiner Rede vor der Kommission der VN für nachhaltige Entwicklung (CSD) am 27. April 1995 vornahm und in der es heißt: „The uncontrolled speculations on the international monetary and financial markets, combined with destabilizing effects on the exchange rate, the repercussions and impacts of the budget deficits also in the developed world is of direct impo rtance for global cooperation and sustainable development. Of course we cannot fight this speculations by a kind of levy or a tax - but such a taxation could be a very important signal to counteract those destabilizing speculations"?

c) Wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Durchführbarkeit internationaler Steuern, wie einer Steuer auf Wechselkurstransaktionen (die sog. Tobin-Tax), die auch den VN zugute kommen könnten?

d) Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit der Einführung einer „Internationally Agreed Tax on Air Transport (IATT)", wie sie in einem Bericht des Generalsekretärs der VN zur vierten Sitzung der CSD erwähnt wird (UN Dok. E/CN.17/1996/7, para. 21ff.)?

e) Welche Position bezieht die Bundesregierung zu dem Vorschlag, einen geringfügigen Anteil (1/1 000) an den Weltrüstungsausgaben in einer Umlage für die VN zu erheben?

f) Schließt die Bundesregierung ihre Unterstützung für eine internationale Steuer grundsätzlich aus, wenn die Mitgliedsstaaten der VN über die Gestaltung der Steuer und die Höhe des Steuersatzes zu entscheiden hätten, die Erhebung auf nationaler Ebene stattfände und die Mittelverwendung vollständig unter Kontrolle der Mitgliedstaaten erfolgen würde?

g) Unterstützt die Bundesregierung den Vorschlag, im Rahmen der VN ein zwischenstaatliches Expertinnen- und Expertenpanel („Intergovernemental Panel on Innovative Financial Mechanism") einzusetzen, daß die Möglichkeit neuer Finanzierungsmechanismen prüfen und konkrete Beschlußempfehlungen vorlegen sollte?

h) Unterstützt die Bundesregierung den Vorschlag des Generalsekretärs der VN Boutros-Ghali (vgl. UN Dok. SG/SM/5892 vom 6. Februar 1996), eine Sondersitzung der Generalversammlung der VN im Laufe des Jahres 1996 einzuberufen, um dort einen umfassenden Plan zur Bewältigung der Finanzkrise zu verabschieden?

Bonn, den 9. Mai 1996

Manfred Müller (Berlin) Heinrich Graf von Einsiedel Andrea Gysi Hanns-Peter Hartmann Dr. Willibald Jacob Steffen Tippach Gerhard Zwerenz Dr. Gregor Gysi und Gruppe

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