Der mutmaßliche rechtsextreme Mörder von Gladbeck, das Bundesamt für Verfassungsschutz und die Auskunftsverweigerung der Bundesregierung
der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Gruppe der PDS
Vorbemerkung
Die teilweise Nichtbeantwortung der Kleinen Anfrage der Gruppe der PDS „Der fünffache Mörder von Gladbeck und sein rechtsextremer Hintergrund" begründete die Bundesregierung mit der Floskel: „Es ist ständige Übung der Bundesregierung, zu laufenden Ermittlungsverfahren nicht Stellung zu nehmen. Im übrigen wird auf die Zuständigkeit der Ermittlungsbehörden des Landes Nordrhein-Westfalen verwiesen. Verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse zu Einzelpersonen veröffentlicht die Bundesregierung nur unter den Voraussetzungen des § 16 Abs. 2 Satz 2 BVerfSchG." (Antwort der Bundesregierung vom 14. Mai 1996, Drucksache 13/4635).
Mit dieser Formulierung entzog sich die Bundesregierung der parlamentarischen Kontrolle. Dafür hatte die Bundesregierung auch allen Grund. Laut ,,Tagesthemen" vom 24. Mai 1996 soll das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) den mutmaßlichen Mörder von Gladbeck, Thomas Lemke, seit Frühjahr 1995 observiert haben. Zu dieser Zeit wurde Thomas Lemke nicht nur mit Haftbefehl gesucht, sondern in dieser Zeit soll er zwei Morde begangen haben. Das BfV will das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen fortlaufend über seine Erkenntnisse, die es offenbar auch über eine „Quelle" erhielt, informiert haben. Nach dem letzten Mord, den Thomas Lemke begangen haben soll, wurde das Bundeskriminalamt durch das BfV informiert. Thomas Lemke wurde zwei Tage nach dieser Tat verhaftet.
Mit der Verweigerung einer Auskunft verhielt sich die Bundesregierung widersprüchlich. Während sie der Gruppe der PDS so gut wie jede Auskunft verweigerte (so u. a., welche Tötungsdelikte er begangen haben soll, ob diese Tötungsdelikte als rechtsextrem eingestuft werden und welche Rolle er im rechtsextremen Organisationsgeflecht gespielt hatte), schrieb der Bundesminister des Innern, Manfred Kanther, in einer Pressemitteilung vom 24. Mai 1996 zum Verfassungsschutzbericht 1995: „Die im März 1996 bekanntgewordenen Tötungsdelikte durch den Rechtsextremisten Lemke haben nach bisherigem Ermittlungsstand keinen politischen, sondern einen allgemein kriminellen Hintergrund" .
Bereits am 29. April 1996 hatten die Ermittlungsbehörden auf einer Pressekonferenz in Recklinghausen die Öffentlichkeit über den vorläufigen Abschluß der Ermittlungen informiert. Die Morde wurden hier bereits als unpolitische Taten dargestellt. Offenbar stützt Bundesminister Manfred Kanther sich auf diese Ermittlungsergebnisse.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen17
Von wann bis wann hat das BfV Thomas Lemke observiert, und was war der Anlaß dieser Beobachtung?
Was war das Ziel für die Beobachtung durch das BfV?
Hat das BfV in diesem Zusammenhang auch mit dem Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Nordrhein-Westfalen zusammengearbeitet? Wenn ja, wie hat sich diese Zusammenarbeit gestaltet?
a) Welche Bundes- und Landesbehörden hat das BfV wann über seine Erkenntnisse aus der Beobachtung Thomas Lemkes informiert?
b) Wann, wie oft und zu welchen Anlässen wurde das LKA Nordrhein-Westfalen über Erkenntnisse aus den Beobachtungen Thomas Lemkes informiert?
c) Wann, wie oft und zu welchen Anlässen wurde das Bundeskriminalamt (BKA) über Erkenntnisse des BfV im Fall Thomas Lemke informiert?
d) Wurde der Fall Thomas Lemke auch in der „Informationsgruppe zur Beobachtung und Bekämpfung rechtsextremistischer/-terroristischer, insbesondere fremdenfeindlicher Straftaten" (IGR) behandelt? Wenn ja, wann, in welchen Gremien, mit welchem Ziel und welchen Ergebnissen?
a) Wie viele Morde soll Thomas Lemke während des Zeitraums der Observation durch das BfV begangen haben?
b) Wegen wie vieler verübter Morde wird Thomas Lemke nach Erkenntnissen der Bundesregierung beschuldigt (bitte einzeln mit Zeitpunkt, Ort und zu vermutender oder tatsächlicher Motivation aufführen)?
c) Welche weiteren Straftaten hatte Thomas Lemke nach Erkenntnissen der Bundesregierung begangen, und wie wurden diese im einzelnen geahndet (bitte nach Datum, Delikt und evtl. Strafmaß aufführen)?
a) Wie viele Beamte des BfV waren an der Beobachtung Thomas Lemkes beteiligt?
b) Konnte man dabei auch auf „Quellen" zurückgreifen?
c) Wie hoch waren die Kosten dieses Einsatzes?
d) Wie bewertet die Bundesregierung die Ergebnisse dieses Einsatzes?
e) Ist die Bundesregierung der Ansicht, daß es im Verlaufe des Einsatzes „Pannen" gegeben hat, und wenn ja, um welche handelt es sich dabei?
Wurde Thomas Lemke in der Zeit, als er durch das BfV beobachtet wurde, per Haftbefehl gesucht? Handelte es sich hierbei um einen bundesweiten und internationalen Haftbefehl und Fahndungsaufruf?
Wegen welcher Straftaten, die er begangen haben soll, wurde er mit Haftbefehl gesucht?
a) Wurden die Tötungsdelikte, die Thomas Lemke begangen haben soll, dem BKA als Tötungsdelikte mit tatsächlicher oder zu vermutender rechtsextremer Motivation gemeldet, wenn ja, hat sich die Beurteilung dieser Straftaten evtl. im Laufe der Ermittlungen geändert, oder wurde eine rechtsextreme Motivation von vornherein ausgeschlossen?
b) Ist der Bundesregierung der Inhalt der Verlautbarungen der Ermittlungsbehörden auf der Pressekonferenz am 29. April 1996 in Recklinghausen bekannt, und falls ja, wie lautete dieser? Hat der Bundesminister des Innern, Manfred Kanther, sich bei seiner Äußerung in der Pressemitteilung vom 24. Mai 1996 zum Verfassungsschutzbericht 1995 auf diese Ergebnisse bezogen?
Welche verfassungsschutzrelevanten Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Thomas Lemke?
In welchen rechtsextremen Organisationen war Thomas Lemke von wann bis wann Mitglied?
Welche verfassungsschutzrelevanten Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Verbindung Thomas Lemkes zur „Hilfsgemeinschaft Nationaler Gefangener" (HNG)?
Welche verfassungsschutzrelevanten Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Verbindungen Thomas Lemkes zu österreichischen Rechtsextremisten und rechtsextremen Organisationen in Österreich?
a) Wann und aus welchem Anlaß hatten bundesdeutsche Behörden im Fall Thomas Lemke Kontakt zu welchen amerikanischen Behörden?
b) Wurden Informationen mit amerikanischen Behörden ausgetauscht, und wenn ja, auf welcher gesetzlichen Grundlage geschah dies?
c) Gab es Kontakte zu weiteren ausländischen Behörden, und wenn ja, wann, mit welchen und aus welchem Anlaß?
Wurde die Parlamentarische Kontrollkommission unterrichtet, und wenn ja, wann, warum und auf wessen Veranlassung hin?
Wurde Thomas Lemke zu irgendeinem Zeitpunkt als V-Mann, Informant oder Tip-Geber geführt, bzw. hat es Überlegungen und Versuche gegeben, ihn als solchen anzuwerben?
Hat Thomas Lemke in solcher Eigenschaft zu irgendeinem Zeitpunkt vom BfV oder einer anderen Behörden (bzw. deren Mitarbeitern) Zuwendungen finanzieller oder sonstiger materieller Art erhalten, oder wurde ihm jemals Straferlaß oder -erleichterung angeboten?