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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet
Strompreise in den neuen Bundesländern (G-SIG: 13011701)
Unterschiedliche Höhe der Strompreise in Ost und West, Strompreisbildung der VEAG, Kraftwerksmodernisierung in den neuen Bundesländern, Sicherung der Braunkohleverstromung, Lieferverträge zwischen regionalen Versorgungsunternehmen und Stadtwerken
Ressort
Bundesministerium für Wirtschaft
Datum
20.05.1997
Aktualisiert
26.07.2022
BT13/731821.03.1997
Strompreise in den neuen Bundesländern
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag
13. Wahlperiode
Drucksache 13/7318
21.03. 97
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Christoph Matschie, Volker Jung (Düsseldorf), Christian Müller
(Zittau), Wolfgang Behrendt, Hans Berger, Arne Börnsen (Ritterhude), Marion
Caspers-Merk, Dr. Marliese Dobberthien, Elke Ferner, Anke Fuchs (Köln), Monika
Ganseforth, Manfred Hampel, Dr. Liesel Hartenstein, Rolf Hempelmann, Uwe
Hiksch, Jelena Hoffman (Chemnitz), Dr. Uwe Jens, Sabine Kaspereit, Susanne
Kastner, Horst Kubatschka, Werner Labsch, Klaus Lennartz, Dr. Elke Leonhard,
Ulrike Mehl, Herbert Meißner, Siegmar Mosdorf, Michael Müller (Düsseldorf), Jutta
Mü ller (Völklingen), Georg Pfannenstein, Dr. Hermann Scheer, Dietmar Schütz
(Oldenburg), Reinhard Schultz (Everswinkel), Dr. Angelica Schwall-Düren, Ernst
Schwanhold, Dr. Dietrich Sperling, Dr. Bodo Teichmann, Josef Vosen, Hans Georg
Wagner, Wolfgang Weiermann, Reinhard Weis (Stendal)
Strompreise in den neuen Bundesländern
Auf der Grundlage der sogenannten Stromverträge wurde die
Elektrizitätswirtschaft in den neuen Bundesländern überwiegend
an die drei großen Stromkonzerne RWE Energie AG, Preußen
Electra und Bayernwerk verkauft. Eine wesentliche Bedingung
der Verträge war es, in den neuen Bundesländern ein mit den
alten Bundesländern vergleichbares Strompreisniveau zu sichern.
Diese Vertragsbedingung wird bis heute nicht erfüllt, denn das
Preisniveau liegt in den neuen Bundesländern 10 bis 20 % über
dem Niveau der alten Bundesländer.
Der Bundesregierung liegen zwei Gutachten vor, die die
Strompreisbildung der VEAG kritisieren und von 64 ostdeutschen
Stadtwerken in Auftrag gegeben wurden. In einem dieser
Gutachten werden Zahlen aus veröffentlichten Geschäftsberichten
der VEAG verwandt. Die Gutachter behaupten, daß die
Verzinsung des Eigenkapitals der VEAG weit oberhalb des in der
Branche üblichen Niveaus und weit oberhalb der üblichen
Kapitalmarktverzinsungen liegt. Ferner habe die VEAG überhöhte
Abschreibungen auf ihr beim Verkauf an die drei westdeutschen
Stromkonzerne angeblich noch weitgehend we rtloses
Anlagevermögen vorgenommen. Diese Abschreibungen hätten bereits
heute den Betrag von 5 Mrd. DM überschritten. Beide
Maßnahmen seien einerseits eine wesentliche Ursache für die gegenüber
Westdeutschland überhöhten Strompreise, andererseits jedoch
der Grund für Monopolrenditen der VEAG über 3,5 Mrd. DM.
Wir fragen daher die Bundesregierung:
1. Trifft es zu, daß die VEAG aufgrund der Geschäftsbesorgung
gemäß der sogenannten Stromverträge Strompreise verlangte,
wie sie in den alten Bundesländern üblich waren, obwohl sie
wesentlich niedrigere Stromgestehungskosten hatte?
2. Trifft es zu, daß die VEAG durch Regelungen des
Einigungsvertrages begünstigt Kraftwerke betreiben konnte, die nach
den in den alten Bundesländern geltenden
Emissionschutzbestimmungen hätten stillgelegt werden müssen?
Sind hierauf die wesentlich niedrigeren
Stromgestehungskosten zurückzuführen, und haben sie bei der VEAG zu einem
Gewinn von 1990 bis 1993 von 4 Mrd. DM geführt?
3. Sind beim endgültigen Verkauf der VEAG an die
westdeutschen Stromkonzerne diese 4 Mrd. DM Erlöse an die damalige
Treuhand ausgeschüttet worden?
Wenn ja, entspricht diese „Abspaltung" der VEAG-
Einnahmen an die Treuhand dem Willen des Gesetzgebers gemäß
dem Gesetz über die Spaltung der von der Treuhandanstalt
verwalteten Unternehmen, oder ist sie unwirksam?
4. Trifft es zu, daß die VEAG ihre Versorgungsanlagen in der
D-Mark-Eröffnungsbilanz nur mit ihrem Zeitwert hätte
bewerten dürfen und nicht zu dem höheren Wert von etwa
7 Mrd. DM?
Sind deshalb höhere Abschreibungen getätigt und
demzufolge höhere Strompreise verlangt worden?
5. Trifft es zu, daß die VEAG im Zeitraum von 1991 bis 1995 rd.
6 Mrd. DM investiert hat, im Jahresabschluß der
Konzernbilanz 1995 jedoch nur 300 Mio. DM an
Kreditverbindlichkeiten ausgewiesen hat, d. h. trotz der Ausschüttung von
4 Mrd. DM an die Treuhand ihre Investitionen zu 95 aus den
Stromumsatzerlösen finanziert hat?
6. Trifft es zu, daß die VEAG, obwohl sie kontinuierliche Verluste
in ihren Jahresabschlüssen ausweist, ihr Eigenkapital bei
Anrechnung von 50 % des Sonderpostens mit Rücklageanteil und
ohne Berücksichtigung von Bilanzierungshilfen der D-Mark-
Eröffnungsbilanz seit 1990 um 3,6 Mrd. DM erhöht hat?
7. Hat die VEAG damit in ganz erheblichem Umfang Gewinne
erzielt, und hat sie damit den Ausweis von Gewinnen im
Jahresabschluß durch bilanzpolitische Maßnahmen verhindert?
8. Wird die Bundesregierung die VEAG deshalb zu
Preissenkungen auffordern?
9. Trifft es zu, daß die Strompreise in den neuen Bundesländern
auch heute noch über denen der alten Bundesländer liegen?
Wenn ja, um welche Prozentpunkte jeweils bez. Tarif-,
Gewerbe- und Sondervertragskunden handelt es sich?
10. Worauf ist nach Ansicht der Bundesregierung die
unterschiedliche Höhe der Strompreise in Ost- und
Westdeutschland zurückzuführen?
11. Stimmt die Bundesregierung der Ansicht zu, daß die Höhe der
Strompreise in Ostdeutschland eine Folge des mangelnden
Wettbewerbs unter den Anbietern ist?
12. Gibt es unterschiedliche regionale Strompreisniveaus
innerhalb Ostdeutschlands?
Wenn ja, wie sind diese zu erklären?
13. Sind hierfür die Lieferpreise der VEAG gegenüber den zwölf
ostdeutschen regionalen Versorgungsunternehmen von
entscheidender Bedeutung, die hinsichtlich der Preisfindung
folgende Festlegungen enthalten: „Die Preisbildungen der VEAG
ab dem 1. Juni 1992 erfolgt auf der Basis der Kostenentwicklung
der VEAG unter Einschluß einer üblichen angemessenen
Verzinsung des Eigenkapitals. Die Ermittlung erfolgt gemäß den
für Elektrizitätspreiskalkulationen üblichen Verfahren. "?
14. Sind nach Auffassung der Bundesregierung unter „den für
Elektrizitätspreiskalkulationen üblichen Verfahren" die von
den Ländern der Bundesrepublik Deutschland bei der
Preisprüfung nach § 12 der Bundestarifordnung Elektrizität
angewendeten zu verstehen?
Falls nein, welche anderen Verfahren kämen als übliche in
Betracht?
15. Wären nach dem für Elektrizitätspreiskalkulationen üblichen
Verfahren andere als sogenannte kalkulatorische
Abschreibungen, also beispielsweise Sonderabschreibungen nach dem
Fördergebietsgesetz, als zusätzliche Kosten ansetzbar?
Welche Konsequenzen hat dies für die
Strompreisgenehmigung?
16. Auf welchen Zeitraum wird sich nach Ansicht der
Bundesregierung die finanzielle Belastung durch die erforderlichen
Maßnahmen zur Kraftwerksmodernisierung auf die Höhe der
Strompreise in den neuen Bundesländern auswirken?
17. Mit welchen Mitteln hat die Bundesregierung seit 1990 die
Kraftwerksmodernisierung in den neuen Bundesländern
gefördert?
18. Welchen Anteil haben die Erzeugungskosten aus ostdeutscher
Braunkohle in den ostdeutschen Kraftwerken an den
Strompreisen?
Trifft es zu, daß es erhebliche Preisunterschiede pro Tonne/
SKE bei MIBRAG und LAUBAG gibt?
Wenn ja, wie groß sind diese Unterschiede, und welche
Gründe gibt es hierfür?
19. Welche Verpflichtungen leitet die Bundesregierung daraus ab,
daß sie die Sicherung der Braunkohleverstromung als
unverzichtbare Voraussetzung für die soziale und regionale
Beherrschbarkeit des gravierenden Anpassungsprozesses in den
Braunkohlerevieren betrachtet?
20. Ergibt sich nach Auffassung der Bundesregierung aus der
Anwendung der zitierten Preisfestsetzungsbestimmung die
Möglichkeit für die VEAG, zugunsten der von ihr belieferten
regionalen und kommunalen Unternehmen Preissenkungen
durchzuführen?
Wenn ja, in welchem Umfang?
21. Welche Auswirkungen auf die ostdeutschen Strompreise
haben die von den Preisbehörden genehmigten Lieferverträge
zwischen regionalen Versorgungsunternehmen und
Stadtwerken angesichts schlechterer Konditionen als in
vergleichbaren westdeutschen Verträgen (zu lange Lieferbindungen,
starre Abnahmeverpflichtungen, Forde rung von
Baukostenzuschüssen ohne Gegenleistung)?
22. Sieht die Bundesregierung angesichts der Tatsache, daß
ostdeutsche regionale Versorgungsunternehmen ihren Strom an
Stadtwerke in der Regel teurer verkaufen können als an direkte
Endverbraucher ein Versagen der
Preisgenehmigungsbehörden?
Besteht nach der Bundestarifordnung Elektrizität die
Möglichkeit, das Verhalten der Preisgenehmigungsbehörden zu
korrigieren?
23. Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung für den Fall
einleiten, daß die westdeutschen Stromkonzerne auch heute
nicht bereit sind, für ihr Tochterunternehmen VEAG
Preissenkungen einzuräumen?
24. Hält es die Bundesregierung angesichts der Tatsache, daß das
Verbundunternehmen VEAG aufgrund einiger hundert
Tarifkunden keiner effektiven Preisaufsicht unterzogen werden
kann, für erforderlich, die Bundestarifordnung Elektrizität
entsprechend zu ändern?
25. Ist die Bundesregierung der Ansicht, daß die ungenügende
Auslastung der ostdeutschen Kraftwerke mitverantwortlich für
das hohe Strompreisniveau in den neuen Bundesländern ist?
26. Welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um
eine höhere Auslastung der Kraftwerke in den neuen
Bundesländern zu erreichen?
27. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Höhe der
jetzigen Strompreise in den neuen Bundesländern ein Nachteil
für den Wirtschaftsstando rt Ostdeutschland ist?
28. Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um
eine Angleichung der Strompreise in West- und
Ostdeutschland zu bewirken?
Bonn, den 21. März 1997
Christoph Matschie Werner Labsch
Volker Jung (Düsseldorf) Klaus Lennartz
Christian Müller (Zittau) Dr.
Elke Leonhard
Wolfgang Behrendt Ulrike Mehl
Hans Berger Herbert Meißner
Arne Börnsen (Ritterhude) Siegmar Mosdorf
Marion Caspers-Merk Michael Müller (Düsseldorf)
Dr. Marliese Dobberthien Jutta Müller (Völklingen)
Elke Ferner Georg Pfannenstein
Anke Fuchs (Köln) Dr. Hermann Scheer
Monika Ganseforth Dietmar Schütz (Oldenburg)
Manfred Hampel Reinhard Schultz (Everswinkel)
Dr. Liesel Hartenstein Dr. Angelica Schwall-Düren
Rolf Hempelmann Ernst Schwanhold
Uwe Hiksch Dr. Dietrich Sperling
Jelena Hoffmann (Chemnitz) Dr. Bodo Teichmann
Dr. Uwe Jens Josef Vosen
Sabine Kaspereit Hans Georg Wagner
Susanne Kastner Wolfgang Weiermann
Horst Kubatschka Reinhard Weis (Stendal)]
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