BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Strompreise in den neuen Bundesländern (G-SIG: 13011701)

Unterschiedliche Höhe der Strompreise in Ost und West, Strompreisbildung der VEAG, Kraftwerksmodernisierung in den neuen Bundesländern, Sicherung der Braunkohleverstromung, Lieferverträge zwischen regionalen Versorgungsunternehmen und Stadtwerken

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft

Datum

20.05.1997

Aktualisiert

26.07.2022

BT13/731821.03.1997

Strompreise in den neuen Bundesländern

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag 13. Wahlperiode Drucksache 13/7318 21.03. 97 Kleine Anfrage der Abgeordneten Christoph Matschie, Volker Jung (Düsseldorf), Christian Müller (Zittau), Wolfgang Behrendt, Hans Berger, Arne Börnsen (Ritterhude), Marion Caspers-Merk, Dr. Marliese Dobberthien, Elke Ferner, Anke Fuchs (Köln), Monika Ganseforth, Manfred Hampel, Dr. Liesel Hartenstein, Rolf Hempelmann, Uwe Hiksch, Jelena Hoffman (Chemnitz), Dr. Uwe Jens, Sabine Kaspereit, Susanne Kastner, Horst Kubatschka, Werner Labsch, Klaus Lennartz, Dr. Elke Leonhard, Ulrike Mehl, Herbert Meißner, Siegmar Mosdorf, Michael Müller (Düsseldorf), Jutta Mü ller (Völklingen), Georg Pfannenstein, Dr. Hermann Scheer, Dietmar Schütz (Oldenburg), Reinhard Schultz (Everswinkel), Dr. Angelica Schwall-Düren, Ernst Schwanhold, Dr. Dietrich Sperling, Dr. Bodo Teichmann, Josef Vosen, Hans Georg Wagner, Wolfgang Weiermann, Reinhard Weis (Stendal) Strompreise in den neuen Bundesländern Auf der Grundlage der sogenannten Stromverträge wurde die Elektrizitätswirtschaft in den neuen Bundesländern überwiegend an die drei großen Stromkonzerne RWE Energie AG, Preußen Electra und Bayernwerk verkauft. Eine wesentliche Bedingung der Verträge war es, in den neuen Bundesländern ein mit den alten Bundesländern vergleichbares Strompreisniveau zu sichern. Diese Vertragsbedingung wird bis heute nicht erfüllt, denn das Preisniveau liegt in den neuen Bundesländern 10 bis 20 % über dem Niveau der alten Bundesländer. Der Bundesregierung liegen zwei Gutachten vor, die die Strompreisbildung der VEAG kritisieren und von 64 ostdeutschen Stadtwerken in Auftrag gegeben wurden. In einem dieser Gutachten werden Zahlen aus veröffentlichten Geschäftsberichten der VEAG verwandt. Die Gutachter behaupten, daß die Verzinsung des Eigenkapitals der VEAG weit oberhalb des in der Branche üblichen Niveaus und weit oberhalb der üblichen Kapitalmarktverzinsungen liegt. Ferner habe die VEAG überhöhte Abschreibungen auf ihr beim Verkauf an die drei westdeutschen Stromkonzerne angeblich noch weitgehend we rtloses Anlagevermögen vorgenommen. Diese Abschreibungen hätten bereits heute den Betrag von 5 Mrd. DM überschritten. Beide Maßnahmen seien einerseits eine wesentliche Ursache für die gegenüber Westdeutschland überhöhten Strompreise, andererseits jedoch der Grund für Monopolrenditen der VEAG über 3,5 Mrd. DM. Wir fragen daher die Bundesregierung: 1. Trifft es zu, daß die VEAG aufgrund der Geschäftsbesorgung gemäß der sogenannten Stromverträge Strompreise verlangte, wie sie in den alten Bundesländern üblich waren, obwohl sie wesentlich niedrigere Stromgestehungskosten hatte? 2. Trifft es zu, daß die VEAG durch Regelungen des Einigungsvertrages begünstigt Kraftwerke betreiben konnte, die nach den in den alten Bundesländern geltenden Emissionschutzbestimmungen hätten stillgelegt werden müssen? Sind hierauf die wesentlich niedrigeren Stromgestehungskosten zurückzuführen, und haben sie bei der VEAG zu einem Gewinn von 1990 bis 1993 von 4 Mrd. DM geführt? 3. Sind beim endgültigen Verkauf der VEAG an die westdeutschen Stromkonzerne diese 4 Mrd. DM Erlöse an die damalige Treuhand ausgeschüttet worden? Wenn ja, entspricht diese „Abspaltung" der VEAG- Einnahmen an die Treuhand dem Willen des Gesetzgebers gemäß dem Gesetz über die Spaltung der von der Treuhandanstalt verwalteten Unternehmen, oder ist sie unwirksam? 4. Trifft es zu, daß die VEAG ihre Versorgungsanlagen in der D-Mark-Eröffnungsbilanz nur mit ihrem Zeitwert hätte bewerten dürfen und nicht zu dem höheren Wert von etwa 7 Mrd. DM? Sind deshalb höhere Abschreibungen getätigt und demzufolge höhere Strompreise verlangt worden? 5. Trifft es zu, daß die VEAG im Zeitraum von 1991 bis 1995 rd. 6 Mrd. DM investiert hat, im Jahresabschluß der Konzernbilanz 1995 jedoch nur 300 Mio. DM an Kreditverbindlichkeiten ausgewiesen hat, d. h. trotz der Ausschüttung von 4 Mrd. DM an die Treuhand ihre Investitionen zu 95 aus den Stromumsatzerlösen finanziert hat? 6. Trifft es zu, daß die VEAG, obwohl sie kontinuierliche Verluste in ihren Jahresabschlüssen ausweist, ihr Eigenkapital bei Anrechnung von 50 % des Sonderpostens mit Rücklageanteil und ohne Berücksichtigung von Bilanzierungshilfen der D-Mark- Eröffnungsbilanz seit 1990 um 3,6 Mrd. DM erhöht hat? 7. Hat die VEAG damit in ganz erheblichem Umfang Gewinne erzielt, und hat sie damit den Ausweis von Gewinnen im Jahresabschluß durch bilanzpolitische Maßnahmen verhindert? 8. Wird die Bundesregierung die VEAG deshalb zu Preissenkungen auffordern? 9. Trifft es zu, daß die Strompreise in den neuen Bundesländern auch heute noch über denen der alten Bundesländer liegen? Wenn ja, um welche Prozentpunkte jeweils bez. Tarif-, Gewerbe- und Sondervertragskunden handelt es sich? 10. Worauf ist nach Ansicht der Bundesregierung die unterschiedliche Höhe der Strompreise in Ost- und Westdeutschland zurückzuführen? 11. Stimmt die Bundesregierung der Ansicht zu, daß die Höhe der Strompreise in Ostdeutschland eine Folge des mangelnden Wettbewerbs unter den Anbietern ist? 12. Gibt es unterschiedliche regionale Strompreisniveaus innerhalb Ostdeutschlands? Wenn ja, wie sind diese zu erklären? 13. Sind hierfür die Lieferpreise der VEAG gegenüber den zwölf ostdeutschen regionalen Versorgungsunternehmen von entscheidender Bedeutung, die hinsichtlich der Preisfindung folgende Festlegungen enthalten: „Die Preisbildungen der VEAG ab dem 1. Juni 1992 erfolgt auf der Basis der Kostenentwicklung der VEAG unter Einschluß einer üblichen angemessenen Verzinsung des Eigenkapitals. Die Ermittlung erfolgt gemäß den für Elektrizitätspreiskalkulationen üblichen Verfahren. "? 14. Sind nach Auffassung der Bundesregierung unter „den für Elektrizitätspreiskalkulationen üblichen Verfahren" die von den Ländern der Bundesrepublik Deutschland bei der Preisprüfung nach § 12 der Bundestarifordnung Elektrizität angewendeten zu verstehen? Falls nein, welche anderen Verfahren kämen als übliche in Betracht? 15. Wären nach dem für Elektrizitätspreiskalkulationen üblichen Verfahren andere als sogenannte kalkulatorische Abschreibungen, also beispielsweise Sonderabschreibungen nach dem Fördergebietsgesetz, als zusätzliche Kosten ansetzbar? Welche Konsequenzen hat dies für die Strompreisgenehmigung? 16. Auf welchen Zeitraum wird sich nach Ansicht der Bundesregierung die finanzielle Belastung durch die erforderlichen Maßnahmen zur Kraftwerksmodernisierung auf die Höhe der Strompreise in den neuen Bundesländern auswirken? 17. Mit welchen Mitteln hat die Bundesregierung seit 1990 die Kraftwerksmodernisierung in den neuen Bundesländern gefördert? 18. Welchen Anteil haben die Erzeugungskosten aus ostdeutscher Braunkohle in den ostdeutschen Kraftwerken an den Strompreisen? Trifft es zu, daß es erhebliche Preisunterschiede pro Tonne/ SKE bei MIBRAG und LAUBAG gibt? Wenn ja, wie groß sind diese Unterschiede, und welche Gründe gibt es hierfür? 19. Welche Verpflichtungen leitet die Bundesregierung daraus ab, daß sie die Sicherung der Braunkohleverstromung als unverzichtbare Voraussetzung für die soziale und regionale Beherrschbarkeit des gravierenden Anpassungsprozesses in den Braunkohlerevieren betrachtet? 20. Ergibt sich nach Auffassung der Bundesregierung aus der Anwendung der zitierten Preisfestsetzungsbestimmung die Möglichkeit für die VEAG, zugunsten der von ihr belieferten regionalen und kommunalen Unternehmen Preissenkungen durchzuführen? Wenn ja, in welchem Umfang? 21. Welche Auswirkungen auf die ostdeutschen Strompreise haben die von den Preisbehörden genehmigten Lieferverträge zwischen regionalen Versorgungsunternehmen und Stadtwerken angesichts schlechterer Konditionen als in vergleichbaren westdeutschen Verträgen (zu lange Lieferbindungen, starre Abnahmeverpflichtungen, Forde rung von Baukostenzuschüssen ohne Gegenleistung)? 22. Sieht die Bundesregierung angesichts der Tatsache, daß ostdeutsche regionale Versorgungsunternehmen ihren Strom an Stadtwerke in der Regel teurer verkaufen können als an direkte Endverbraucher ein Versagen der Preisgenehmigungsbehörden? Besteht nach der Bundestarifordnung Elektrizität die Möglichkeit, das Verhalten der Preisgenehmigungsbehörden zu korrigieren? 23. Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung für den Fall einleiten, daß die westdeutschen Stromkonzerne auch heute nicht bereit sind, für ihr Tochterunternehmen VEAG Preissenkungen einzuräumen? 24. Hält es die Bundesregierung angesichts der Tatsache, daß das Verbundunternehmen VEAG aufgrund einiger hundert Tarifkunden keiner effektiven Preisaufsicht unterzogen werden kann, für erforderlich, die Bundestarifordnung Elektrizität entsprechend zu ändern? 25. Ist die Bundesregierung der Ansicht, daß die ungenügende Auslastung der ostdeutschen Kraftwerke mitverantwortlich für das hohe Strompreisniveau in den neuen Bundesländern ist? 26. Welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um eine höhere Auslastung der Kraftwerke in den neuen Bundesländern zu erreichen? 27. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Höhe der jetzigen Strompreise in den neuen Bundesländern ein Nachteil für den Wirtschaftsstando rt Ostdeutschland ist? 28. Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um eine Angleichung der Strompreise in West- und Ostdeutschland zu bewirken? Bonn, den 21. März 1997 Christoph Matschie Werner Labsch Volker Jung (Düsseldorf) Klaus Lennartz Christian Müller (Zittau) Dr. Elke Leonhard Wolfgang Behrendt Ulrike Mehl Hans Berger Herbert Meißner Arne Börnsen (Ritterhude) Siegmar Mosdorf Marion Caspers-Merk Michael Müller (Düsseldorf) Dr. Marliese Dobberthien Jutta Müller (Völklingen) Elke Ferner Georg Pfannenstein Anke Fuchs (Köln) Dr. Hermann Scheer Monika Ganseforth Dietmar Schütz (Oldenburg) Manfred Hampel Reinhard Schultz (Everswinkel) Dr. Liesel Hartenstein Dr. Angelica Schwall-Düren Rolf Hempelmann Ernst Schwanhold Uwe Hiksch Dr. Dietrich Sperling Jelena Hoffmann (Chemnitz) Dr. Bodo Teichmann Dr. Uwe Jens Josef Vosen Sabine Kaspereit Hans Georg Wagner Susanne Kastner Wolfgang Weiermann Horst Kubatschka Reinhard Weis (Stendal)]

Ähnliche Kleine Anfragen