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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Weitergabe personenbezogener Daten von Asylbewerberinnen und -bewerbern an die Botschaften der Herkunftsstaaten vor Abschluß der Asylverfahren (G-SIG: 13011717)

Praxis der Datenweitergabe sowie Stellungnahme des Bundesbeauftragten für den Datenschutz

Fraktion

PDS

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

02.07.1996

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/493214. 06. 96

Weitergabe personenbezogener Daten von Asylbewerberinnen und -bewerbern an die Botschaften der Herkunftsstaaten vor Abschluß der Asylverfahren

der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Gruppe der PDS

Vorbemerkung

Einer Veröffentlichung der Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge Pro Asyl vom 31. Mai 1996 zufolge hat das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge (BAFl) während des Asylverfahrens eines afghanischen Staatsangehörigen und seiner Familie umfassende personenbezogene Daten dieser Personen an die Grenzschutzdirektion Koblenz weitergeleitet. Bereits bei der ersten Vorsprache des betroffenen Asylbewerbers in der BAFl-Außenstelle Braunschweig wurde ihm ein Formular der Afghanischen Botschaft zur Ausstellung eines Transitpasses zur Unterschrift vorgelegt. Die Bundesgrenzschutzdirektion Koblenz hat bei der Afghanischen Botschaft in Bonn Paßersatzdokumente beschafft, die drei Monate vor Abschluß des Asylverfahrens ausgestellt wurden. Ferner liegt Pro Asyl eine Liste mit Personaldaten von 29 weiteren Flüchtlingen vor, die ebenfalls an die Afghanische Botschaft zwecks Ausstellung von Reisedokumenten weitergeleitet wurde.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Welche Unterlagen hat die Grenzschutzdirektion Koblenz neben dem ausgefüllten Antragsformular der Botschaft und dem Lichtbild des Betroffenen noch an die Afghanische Botschaft weitergeleitet?

2

Wie viele Asylbewerberinnen und -bewerber erhielten wie im oben beschriebenen Fall bereits bei der ersten Vorsprache im BAFl Formulare zur Beantragung von Paßersatzdokumenten bei der Botschaft ihres Herkunftsstaates?

3

Wie oft hat das BAFl seit dem 1. Juli 1993 bei der Grenzschutzdirektion Koblenz Anträge auf Erteilung von Paßersatzdokumenten gestellt, bevor die Asylverfahren der Betroffenen abgeschlossen waren (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

4

Wie oft hat die Grenzschutzdirektion Koblenz seit dem 1. Juli 1993 Anträge auf Ausstellung von Paßdokumenten bei den Botschaften der Herkunftsstaaten gestellt, bevor die Asylverfahren der Betroffenen abgeschlossen waren (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

Bei den Botschaften welcher Staaten hat die Grenzschutzdirektion Koblenz vor Abschluß der Asylverfahren Paßersatzdokumente beantragt (bitte einzeln benennen)?

5

Welche personenbezogenen Daten der betroffenen Asylbewerberinnen und -bewerber hat die Paßbeschaffungsstelle des BAFl an die Grenzschutzdirektion Koblenz weitergeleitet?

6

Welche personenbezogenen Daten der betroffenen Asylbewerberinnen und -bewerber hat die Grenzschutzdirektion Koblenz an die Botschaften der Herkunftsstaaten mit der Bitte um Ausstellung von Paßersatzdokumenten weitergeleitet?

7

In welchen Botschaften aus Frage 4 a residieren nach Erkenntnis der Bundesregierung Repräsentanten der Geheimdienste der jeweiligen Länder?

8

Wie viele Asylanträge sind nach Beantragung der Paßersatzdokumente bei der Botschaft des Herkunftsstaates abgelehnt worden?

Aus welchen Herkunftsstaaten kamen die Betroffenen?

Wie viele der betroffenen Asylbewerberinnen und -bewerber wurden nach Ablehnung ihres Asylantrags aus der Bundesrepublik Deutschland ausgewiesen?

Wohin sind diese Asylbewerberinnen und -bewerber abgeschoben worden (bitte nach Herkunfts- und ggf. Drittland aufschlüsseln)?

9

In wie vielen Fällen sind durch die Übermittlung personenbezogener Daten von Asylbewerberinnen und -bewerbern an die Botschaften ihrer Herkunftsstaaten vor Abschluß der Asylverfahren vom BAFl oder von Gerichten festgestellte Nachfluchtgründe entstanden (bitte aufschlüsseln)?

In wie vielen Fällen konnten betroffene Asylbewerberinnen und -bewerber nach welchen Paragraphen des Ausländergesetzes nicht ausgewiesen werden?

10

Wie viele Asylbewerberinnen und -bewerber sind als Asylberechtigte anerkannt worden, nachdem ihre Daten an die Botschaften der Herkunftsstaaten weitergeleitet worden sind?

11

Inwieweit wird durch die Weitergabe personenbezogener Daten an die Botschaften der Herkunftsländer vor Abschluß des Asylverfahrens das Asylgeheimnis berührt?

Inwieweit ist die Weitergabe personenbezogener Daten an die Botschaften der Herkunftsländer vor Abschluß von Asylverfahren mit dem internationalen Flüchtlingsrecht, insbesondere mit dem Artikel 1 c der Genfer Flüchtlingskonvention, vereinbar?

12

Ist der Bundesbeauftragte für den Datenschutz über die Praxis des BAFl und der Grenzuschutzdirektion Koblenz informiert?

Wenn ja, mit welcher Begründung hat der Bundesbeauftragte für den Datenschutz dem Verfahren zugestimmt oder es kritisiert?

Bonn, den 4. Juni 1996

Ulla Jelpke Dr. Gregor Gysi und Gruppe

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