Methoden und Ergebnisse der Steuerschätzung
der Abgeordneten Dr. Barbara Höll und der Gruppe der PDS
Vorbemerkung
Rekordarbeitslosenzahlen, das Wachstum der Zahl von Einkommensschwachen und damit ein immer stärkeres Auseinanderdriften von öffentlicher Armut und privatem Reichtum sind die Konsequenzen der Fiskal- und Steuerpolitik der Bundesregierung in den letzten Jahren. Im Ergebnis dessen begründen rückläufige Steuereinnahmen und erhöhte Sozialausgaben als Hauptfaktoren die komplizierte Haushaltslage von Bund, Ländern und Gemeinden. Nach den Ergebnissen des Arbeitskreises Steuerschätzung werden die Steuereinnahmen im Jahre 1996 um 20,9 Mrd. DM auf 807,1 Mrd. DM gegenüber der letzten Schätzung im Oktober 1995 zurückbleiben. Der Bund ist daran mit 11,8 Mrd. DM beteiligt. Damit werden in diesem Jahr im Bundeshaushalt 8,2 Mrd. DM fehlen. Laut Schätzung von Oktober 1995 war für 1996 noch ein Zuwachs an Steuern für den Gesamtstaat von 1 % auf 828 Mrd. DM angenommen worden. Steuerrechtsänderungen innerhalb des Jahressteuergesetzes 1996 wurden bei den damaligen Schätzungen noch nicht berücksichtigt, da die Steuerschätzer nur nach geltendem Recht prognostizieren. So entstanden allein durch die Einführung des Familienlastenausgleichs Steuermindereinnahmen von 27 Mrd. DM. Weitere 30 Mrd. DM fehlen bei den Lohnsteuereinnahmen. Hier wirkt sich die Erhöhung des steuerfreien Existenzminimums negativ auf die Steuereinnahmen aus. Laut dem Bericht der Deutschen Bundsbank vom Mai 1996 belief sich das Kassendefizit im ersten Jahresdrittel 1996 auf insgesamt 23 Mrd. DM im Vergleich zu knapp 7 Mrd. DM im Vorjahreszeitraum. Allein im April 1996 schloß der Bund mit einem Kassendefizit in Höhe von fast 3 Mrd. DM ab, während er im gleichen Monat 1995 einen Kassenüberschuß von 2 Mrd. DM erzielte. Jedoch wiesen die Währungshüter bereits im März 1996 darauf hin, daß sich die Kassenergebnisse auf der Ausgaben- und Einnahmenseite weniger als bisher mit den Ergebnissen der Haushaltsrechnung vergleichen lassen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Wie waren seit Beginn der Steuerschätzung die Abweichungen der Schätzdaten von den realen Steuereinnahmen und -ausgaben quotiert (bitte in Anzahl und Höhe der Abweichungen aufschlüsseln)?
Wo liegen nach Einschätzung der Bundesregierung die Ursachen für die regelmäßigen Fehlschätzungen der Arbeitsgruppe Steuerschätzung im Bundesministerium der Finanzen?
Sieht die Bundesregierung, im Hinblick auf diese Fehlschätzungen und die damit verbundenen notwendigen Korrekturen der Steuerschätzungen, Handlungsbedarf, die Methoden der Steuerschätzungen zu modifizieren?
Inwieweit trugen die im Bericht der Deutschen Bundesbank vom März erläuterten geänderten Bilanzierungsmethoden der Steuereinnahmen und -ausgaben zu veränderten Kassenergebnissen bei?
Hat die Bundesregierung Kenntnis, wie die Ergebnisse der Steuerschätzung bei Beibehaltung der Bilanzierungsmethode der vergangenen Jahre ausgewiesen worden wären?
Wie erklärt die Bundesregierung die Tatsache, daß, trotz Annahme des Jahressteuergesetzes 1996 am 21. September 1995 durch den Deutschen Bundestag und Zustimmung am 22. September 1995 durch den Bundesrat, die im Oktober 1995 vorgenommene Steuerschätzung für das Jahr 1996 noch immer auf der Basis der Gesetzeslage für das Jahr 1995 durchgeführt wurde?
Wie würde sich, nach Einschätzung der Bundesregierung, eine Einbeziehung jeweiliger steuerrechtlicher Änderungen in das Verfahren der Steuerschätzung auf die Realitätsnähe der Ergebnisse der Schätzungen auswirken?
Sieht die Bundesregierung die Möglichkeit, jeweils aktuelle steuerrechtliche Änderungen in den Prozeß der Steuerschätzungen einzubeziehen?