Entwicklung der Entschädigungsleistungen für die Opfer von NS-Unrecht in Bund und Ländern
der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Winfried Nachtwei, Dr. Antje Vollmer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Bundesregierung macht den Abgeordneten des Deutschen Bundestages jeweils zu Jahresbeginn eine Übersicht über die Leistungen der öffentlichen Hand für die Wiedergutmachung von NS-Unrecht zugänglich. Diese basiert wesentlich auf den Angaben der Länder, denen gesetzlich die Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes (BEG) obliegt. Die Bundesregierung macht auch Angaben über die zu erwartende Kostenentwicklung der nächsten Jahrzehnte in diesem Bereich.
Aus der Übersicht lassen sich jedoch die in den einzelnen Bundesländern anfallenden Kosten und ihre Entwicklung in den letzten Jahren nicht entnehmen. Weiterhin gibt die Übersicht der Bundesregierung keine detaillierten Auskünfte über die Kostenentwicklung bei sachlich verwandten Gesetzen (hier vor allem des Entschädigungsrentengesetzes) und außergesetzlichen Härte regelungen.
Für die Frage möglicher Erweiterungen oder Modifikationen der geltenden Regelungen durch den Bundesgesetzgeber und die Bundesregierung sind detaillierte Angaben über die Kostenentwicklung der letzten Jahre von großer Bedeutung. Dies sollte für einen überschaubaren Zeitraum und im Hinblick auf die wichtigsten Regelungen exemplarisch verdeutlicht werden.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:
Fragen9
Wie hoch waren die jährlichen Gesamtleistungen nach dem Bundesentschädigungsgesetz jeweils in den Jahren 1985 bis 1995? Wie hoch waren anteilig daran die Kosten für gewährte Kapitalentschädigungen, für Gesundheitsschadensrenten und für Hinterbliebenenrenten?
Wie hoch waren jährlich die den einzelnen Bundesländern entstandenen Kosten für die Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes in den Jahren 1985 bis 1995?
Wie hoch waren im Zeitraum von 1989 bis 1995 jährlich die dem Bund entstehenden Kosten für die Durchführung des Entschädigungsrentengesetzes (EntschRG) für NS-Opfer aus dem Beitrittsgebiet bzw. seines Vorläufers, der „Ehrenpensionsregelung" der ehemaligen DDR, die zunächst nach dem Einigungsvertrag bis zum Erlaß des EntschRG in modifizierter Form weitergeführt wurde? Wie hoch waren zudem die jährlich seit Geltung des EntschRG entstandenen Kosten bezüglich der Härteregelung nach § 8 des EntschRG?
Wie hoch waren im Zeitraum von 1980 bis 1995 jährlich die dem Bund entstehenden Kosten für die Durchführung der Härteregelung zum Bundesentschädigungsgesetz für jüdische Verfolgte?
Wie hoch waren im Zeitraum von 1981 bis 1995 jährlich die dem Bund entstehenden Kosten für die Durchführung der Härteregelung zum Bundesentschädigungsgesetz für nichtjüdische Verfolgte? Wie hoch war daran jährlich der Kostenanteil für den „Wiedergutmachungsdispositionsfonds"?
Wie hoch waren im Zeitraum von 1988 bis 1995 jährlich die dem Bund entstehenden Kosten für die Durchführung der Härteregelung zum Allgemeinen Kriegsfolgengesetz (AKG)? Wie hoch war daran jährlich jeweils der Anteil einmaliger bzw. laufender Leistungen?
Wie hoch waren im Zeitraum von 1980 bis 1995 jährlich die dem Bund entstehenden Kosten für die Durchführung der Härteregelung für Zwangssterilisierte?
Wie hoch waren nach Erkenntnissen der Bundesregierung die jährlichen Kosten für landesgesetzliche Regelungen wie vom Land Berlin bzw. Landesstiftungen oder Härteregelungen für NS-Opfer, die in Ergänzung der als nicht hinreichend erachteten bundesgesetzlichen Regelungen geschaffen wurden, im Zeitraum von 1989 bis 1995 bzw. bei neueren Regelungen ab Geltung derselben?
Welche weiteren Kosten werden seitens der Bundesregierung für Globalabkommen mit anderen Staaten oder in anderen Bereichen zugunsten von Verfolgten des NS-Regimes erwartet bzw. vorgesehen?