Sanktionen im Bereich des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und Sperrzeiten im Bereich des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
der Abgeordneten Katja Kipping, Klaus Ernst, Dr. Lothar Bisky, Dr. Martina Bunge, Diana Golze, Kornelia Möller, Elke Reinke, Volker Schneider (Saarbrücken), Frank Spieth, Dr. Kirsten Tackmann, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ berichtet am 5. Januar 2008 über einen Anstieg der Anzahl von Sanktionen im Bereich des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) und Sperrzeiten im Bereich des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III), d. h. über einen Anstieg der Anzahl von Leistungskürzungen bei Beziehenden der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) und von Leistungseinstellung bei Beziehenden von Arbeitslosengeld I (SGB III) im Jahr 2007 gegenüber dem Jahr 2006. In den letzten Jahren wurden die Regelungen bezüglich Sanktionen und Sperrzeiten in den jeweiligen Sozialgesetzbüchern verschärft.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:
Fragen11
Wie hoch war die Anzahl der ausgesprochenen Sanktionen im SGB II im Jahr 2006 und im Jahr 2007 in den verschiedenen Kürzungsstufen (Regelleistung, Kosten der Unterkunft und Heizung) in absoluten und in Prozentzahlen für junge Menschen unter 25 Jahren und für Menschen über 25 Jahren?
Wie viele Sanktionen wurden mit der höchsten Sanktionsstufe (Leistungskürzungen auf null Euro) durch die Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) im Jahr 2006 und im Jahr 2007 ausgesprochen?
Welche Gründe führten zur Verhängung von Sanktionen in den jeweiligen Stufen bis hin zur Kürzung auf null Euro Leistung im Jahr 2006 und im Jahr 2007 im SGB II für junge Menschen unter 25 Jahren und für Menschen über 25 Jahren?
Wie viele von den etwa 40 000 Frauen, die jährlich Zuflucht in einem Frauenhaus in der Bundesrepublik Deutschland suchen und Leistungen nach dem SGB II beziehen, wurden mit welchen Sanktionsstufen belegt, weil sie – psychisch bedingt aufgrund von Gewalt und Traumatisierungen – Termin- und anderen Aufforderungen der Träger der Leistungen nach SGB II nicht fristgemäß nachkommen konnten?
Wie viele Frauen wurden mit welchen Sanktionsstufen belegt, weil sie schwangerschaftsbedingt Aufforderungen der Träger der Leistungen nach SGB II nicht fristgemäß nachgekommen sind?
Wie viele verhängte Sanktionen der verschiedenen Stufen und Altersbereiche im SGB II wurden durch Widersprüche beziehungsweise durch gerichtliche Feststellungen zurückgenommen?
Wie hoch war die Anzahl von Sperrzeiten für die unterschiedlichen Sperrdauerzeiten beim Leistungsbezug im SGB III im Jahr 2006 und im Jahr 2007 in absoluten und in Prozentzahlen?
Welche Gründe lagen für die Verhängung der genannten Sperrzeiten vor?
Wie viele ausgesprochene Sperrzeiten wurden durch Widersprüche beziehungsweise durch gerichtliche Festlegungen zurückgenommen?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie Menschen, die durch Leistungskürzungen und Sperrzeiten sanktioniert wurden, ihren Lebensunterhalt und ihre Mietzahlungen bestreiten?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über Fälle vor, in denen die Sanktionierung durch Leistungskürzung und durch Sperrzeit zu Mietschulden und in der Folge zu Wohnungslosigkeit führte?