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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Politik der Bundesregierung in bezug auf indigene Völker (G-SIG: 13011776)

Schutz und Stärkung indigener Völker auf der Grundlage des Kapitels 26 der Agenda 21 und der ILO-Konvention 169, bilaterale und multilaterale Zusammenarbeit, Mitbestimmung bei der Ausbeutung erneuerbarer Ressourcen auf ihren Territorien, Status des Gewohnheitsrechts der indigenen Völker, völkerrechtliche Anerkennung, Selbstbestimmungsrecht und kulturelle Identität, Schutz von indigenem Wissen und intellektuellen Eigentumsrechten, Erhalt der biologischen Vielfalt in Zusammenarbeit mit indigenen Völkern, Verabschiedung einer "Allgemeinen Erklärung über die Rechte indigener Völker" im Rahmen der Vereinten Nationen

Fraktion

SPD

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

29.07.1996

Aktualisiert

26.07.2022

BT13/517327.06.1996

Politik der Bundesregierung in bezug auf indigene Völker

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag 13. Wahlperiode Drucksache 13/5173 27. 06. 96 Kleine Anfrage der Abgeordneten Christoph Matschie, Brigi tte Adler, Klaus Barthel, Ingrid Becker - Inglau, Rudolf Bindig, Gabriele Fograscher, Achim Großmann, Dr. Ingomar Hauchler, Reinhold Hemker, Eckart Kuhlwein, Konrad Kunick, Heide Mattischeck, Ulrike Mehl, Reinhold Robbe, Dieter Schanz, Günter Schluckebier, Dagmar Schmidt (Meschede), Dr. Emil Schnell, Dr. Mathias Schubert, Dr. R. Werner Schuster, Wieland Sorge, Dr. Peter Struck, Margitta Terborg, Adelheid Tröscher, Hans Wallow, Matthias Weisheit, Verena Wohlleben, Hanna Wolf (München), Rudolf Scharping und der Fraktion der SPD Politik der Bundesregierung in bezug auf indigene Völker Nach wie vor gehören die indigenen Völker weltweit zu den am meisten benachteiligten Bevölkerungsgruppen. Die Ausrufung der VN-Dekade der indigenen Völker und die Beschlüsse der Konferenz für Umwelt und Entwicklung in Rio 1992 (Agenda 21, Kapitel 26) haben bislang keine durchgreifende Verbesserung der Situation indigener Völker gebracht. In der jüngsten Vergangenheit hat es, wie z. B. bei der Landdemarkierung in Brasilien, sogar Einschnitte in schon erkämpfte Rechte gegeben. Auch die wirtschaftlichen Aktivitäten deutscher Unternehmen und die Außen-, Wirtschafts- und Entwicklungspolitik der Bundesregierung haben Einfluß auf die Lebensverhältnisse indigener Völker. Trotz einiger Weiterentwicklungen im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit wird die Politik der Bundesregierung jedoch den tatsächlichen Herausforderungen in diesem Bereich und den mit der Agenda 21 eingegangenen Verpflichtungen nicht gerecht. Wir fragen deshalb die Bundesregierung: 1. Auf welche Art und Weise bemüht sich die Bundesregierung um den Schutz und die Stärkung indigener Völker und ihrer kulturellen Vielfalt im Sinne des Kapitels 26 der Agenda 21? 2. Besteht von seiten der Bundesregierung die Absicht, Arbeitsgemeinschaften zum Zwecke von bilateralen und multilateralen Kooperationen und Konsultationen mit indigenen Völkern, ihren Organisationen oder deren Repräsentanten einzurichten? 3. Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache (unter Berücksichtigung der Frage 4), daß indigene Völker weder an den aktuellen Verhandlungen zu GATT/WTO teilhaben, noch in den Diskussionen hierzu berücksichtigt werden? 4. Welche Konsequenzen für ihre Politik zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, daß rund 75 % der globalen nichterneuerbaren Ressourcen auf den Territorien indigener Völker liegen? 5. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß zum Zwecke der Ausbeutung dieser Ressourcen indigene Völker systematisch benachteiligt werden? 6. Glaubt die Bundesregierung, daß die Ausbeutung dieser Ressourcen im wesentlichen durch die permanente Nachfrage und Konsumption dieser Ressourcen durch die Industrienationen, wie etwa Deutschland, bewirkt wird? 7. Ist die Bundesregierung der Ansicht, daß sich die in den Fragen 5 und 6 erwähnten Vorgänge sowohl gegen die ILO- Konvention 169 und damit gegen bestehendes Völkerrecht verhalten, als auch gegen den Geist, wie er im Kapitel 26 der Agenda 21 zum Ausdruck gebracht wird? 8. Wie bewert t die Bundesregierung den Status des Gewohnheitsrechts der indigenen Völker, die traditionell keine schriftlich festgehaltenen Gesetze (codices) besitzen und deren Rechtssysteme vielmehr dem völkerrechtlichen Gewohnheitsrecht entsprechen, bezüglich seines Stellenwertes in Kanada und in den USA? 9. Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß indigene Völker nicht als Rechtssubjekte im Sinne des Völkerrechtes anerkannt werden? 10. Setzt sich die Bundesregierung gegenwärtig für eine Änderung dieses Status und eine völkerrechtliche Anerkennung dieser Völker ein, oder beabsichtigt die Bundesregierung, dieses zukünftig zu tun? 11. Wie bewertet die Bundesregierung den Wunsch indigener Völker, ihrer Organisationen oder deren Repräsentanten nach einer Anerkennung durch das Völkerrecht und nach Selbstbestimmung im Sinne des Völkerrechts? 12. Ist die Bundesregierung zur Aufnahme direkter Verhandlungen mit indigenen Organisationen oder deren Repräsentanten bereit, insbesondere auch dann, wenn es um die Ausbeutung von nichterneuerbaren Ressourcen geht? 13. Versteht die Bundesregierung das Recht auf Selbstbestimmung der indigenen Völker als ein Mittel zur Erhaltung der kulturellen Identität dieser Völker? 14. Wie bewertet die Bundesregierung die Auffassung, daß indigene Völker aufgrund ihrer Kenntnisse von biotischen Zusammenhängen für die Umwelt und die Entwicklung ihrer jeweiligen Region eine wesentliche Rolle spielen? 15. Welche internationalen Maßnahmen zum Schutz von indigenen Wissenschaften sind der Bundesregierung in Verbindung mit intellektuellen Eigentumsrechten bekannt? 16. Beabsichtigt die Bundesregierung, Schritte zum Schutz von indigenem Wissen und intellektuellen Eigentumsrechten zu unternehmen? 17. Hält es die Bundesregierung für notwendig, daß die Beteiligung indigener Völker, ihrer Organisationen oder deren Repräsentanten auf internationaler Ebene verstärkt wird, um die den indigenen Völkern eigene Lebensweise besser zu schützen? 18. In welchen Fällen ist die Bundesregierung an Maßnahmen zum Schutz der biologischen Vielfalt beteiligt, und wie beurteilt sie die Einbeziehung und aktive Mitwirkung von indigenen Völkern zum Erhalt der biologischen Vielfalt? 19. Strebt die Bundesregierung zum Erhalt der biologischen Vielfalt die Zusammenarbeit mit indigenen Völkern, ihren Organisationen oder deren Repräsentanten an, und in welchen Fällen ist dieses bisher geschehen? 20. Erhält die Bundesregierung Anfragen von indigenen Völkern, ihren Organisationen oder deren Repräsentanten, die sich auf die Mitgestaltung einer sozial- und umweltverträglichen globalen Zukunft beziehen? 21. Erhält die Bundesregierung Anfragen von indigenen Völkern, ihren Organisationen oder deren Repräsentanten, die sich auf die Mitgestaltung einer sozial- bzw. umweltverträglichen Zukunft der indigenen Völker beziehen? 22. Welche internationalen Maßnahmen sind der Bundesregierung bekannt, die zu einer Verbesserung der sozialen, wirtschaftlichen und menschenrechtlichen Situation indigener Völker seit dem Beginn der „Internationalen Dekade für indigene Völker" unternommen wurden bzw. werden? 23. Welche Zielvorgaben und Vorhaben hat sich die Bundesregierung zur Verbesserung der Situation der indigenen Völker in der „Internationalen Dekade" vorgenommen, und welche wurden bisher begonnen? 24. Erachtet die Bundesregierung die Ratifizierung der ILO- Konventiori 169, die sie mit der Begründung „Die Bundesrepublik Deutschland ... wird vom Gegenstand des Übereinkommens Nr. 169 nicht berührt, da in ihr keine eingeborenen Völker im Sinne dieses Vertragswerks leben" abgelehnt hat, in Kenntnis zweier Entschließungen des Europäischen Parlaments 1. „Entschließung zu den für einen wirksamen Schutz der eingeborenen Völker notwendigen internationalen Maßnahmen" vom 9. Februar 1994 sowie 2. „Entschließung zum Internationalen Jahrzehnt der eingeborenen Völker der Welt" vom 19. Januar 1995 Christoph Matschie Brigitte Adler Klaus Barthel Ingrid Becker-Inglau Rudolf Bindig Gabriele Fograscher Achim Großmann Dr. Ingomar Hauchler Reinhold Hemker Eckart Kuhlwein Konrad Kunick Heide Mattischeck Ulrike Mehl Reinhold Robbe Dieter Schanz Günter Schluckebier Dagmar Schmidt (Meschede) Dr. Emil Schnell Dr. Mathias Schubert Dr. R. Werner Schuster Wieland Sorge Dr. Peter Struck Margitta Terborg Adelheid Tröscher Hans Wallow Matthias Weisheit Verena Wohlleben Hanna Wolf (München) Rudolf Scharping und Fraktion zukünftig als dennoch wünschenswert und zwar: a) im Hinblick auf eine Vorbildfunktion für andere europäische Staaten; b) als ein solidarisches Signal an indigene Völker? 25. Auf welche Art und Weise hat sich die Bundesregierung für die Verabschiedung einer „Allgemeinen Erklärung über die Rechte indigener Völker" innerhalb der Vereinten Nationen eingesetzt, und welche Ergebnisse hat sie dabei erzielt? 26. Wie beurteilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund, daß sie dem Schutz der traditionellen Lebensweisen von indigenen Waldvölkern besondere Rechnung tragen will (in: „BMZ aktuell" , Januar 1996, Punkt 5.1) die Schutzwürdigkeit derjenigen indigenen Völker, die sie nicht zu diesen Waldvölkern rechnet, und welche Vorstellungen bzw. Pläne hat die Bundesregierung hinsichtlich der Gleichstellung dieser Nichtwaldvölker mit den Waldvölkern? Bonn, den 27. Juni 1996]

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