Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag
13. Wahlperiode
Drucksache 13/5173
27. 06. 96
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Christoph Matschie, Brigi tte Adler, Klaus Barthel, Ingrid Becker
-
Inglau, Rudolf Bindig, Gabriele Fograscher, Achim Großmann, Dr. Ingomar Hauchler,
Reinhold Hemker, Eckart Kuhlwein, Konrad Kunick, Heide Mattischeck, Ulrike Mehl,
Reinhold Robbe, Dieter Schanz, Günter Schluckebier, Dagmar Schmidt (Meschede),
Dr. Emil Schnell, Dr. Mathias Schubert, Dr. R. Werner Schuster, Wieland Sorge,
Dr. Peter Struck, Margitta Terborg, Adelheid Tröscher, Hans Wallow, Matthias
Weisheit, Verena Wohlleben, Hanna Wolf (München), Rudolf Scharping
und der Fraktion der SPD
Politik der Bundesregierung in bezug auf indigene Völker
Nach wie vor gehören die indigenen Völker weltweit zu den am
meisten benachteiligten Bevölkerungsgruppen. Die Ausrufung
der VN-Dekade der indigenen Völker und die Beschlüsse der
Konferenz für Umwelt und Entwicklung in Rio 1992 (Agenda 21,
Kapitel 26) haben bislang keine durchgreifende Verbesserung der
Situation indigener Völker gebracht. In der jüngsten
Vergangenheit hat es, wie z. B. bei der Landdemarkierung in Brasilien, sogar
Einschnitte in schon erkämpfte Rechte gegeben.
Auch die wirtschaftlichen Aktivitäten deutscher Unternehmen
und die Außen-, Wirtschafts- und Entwicklungspolitik der
Bundesregierung haben Einfluß auf die Lebensverhältnisse indigener
Völker. Trotz einiger Weiterentwicklungen im Bereich der
Entwicklungszusammenarbeit wird die Politik der Bundesregierung
jedoch den tatsächlichen Herausforderungen in diesem Bereich
und den mit der Agenda 21 eingegangenen Verpflichtungen nicht
gerecht.
Wir fragen deshalb die Bundesregierung:
1. Auf welche Art und Weise bemüht sich die Bundesregierung
um den Schutz und die Stärkung indigener Völker und ihrer
kulturellen Vielfalt im Sinne des Kapitels 26 der Agenda 21?
2. Besteht von seiten der Bundesregierung die Absicht,
Arbeitsgemeinschaften zum Zwecke von bilateralen und
multilateralen Kooperationen und Konsultationen mit indigenen
Völkern, ihren Organisationen oder deren Repräsentanten
einzurichten?
3. Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache (unter
Berücksichtigung der Frage 4), daß indigene Völker weder an
den aktuellen Verhandlungen zu GATT/WTO teilhaben, noch
in den Diskussionen hierzu berücksichtigt werden?
4. Welche Konsequenzen für ihre Politik zieht die
Bundesregierung aus der Tatsache, daß rund 75 % der globalen
nichterneuerbaren Ressourcen auf den Territorien indigener Völker
liegen?
5. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß zum Zwecke
der Ausbeutung dieser Ressourcen indigene Völker
systematisch benachteiligt werden?
6. Glaubt die Bundesregierung, daß die Ausbeutung dieser
Ressourcen im wesentlichen durch die permanente Nachfrage
und Konsumption dieser Ressourcen durch die
Industrienationen, wie etwa Deutschland, bewirkt wird?
7. Ist die Bundesregierung der Ansicht, daß sich die in den
Fragen 5 und 6 erwähnten Vorgänge sowohl gegen die ILO-
Konvention 169 und damit gegen bestehendes Völkerrecht
verhalten, als auch gegen den Geist, wie er im Kapitel 26 der
Agenda 21 zum Ausdruck gebracht wird?
8. Wie bewert t die Bundesregierung den Status des
Gewohnheitsrechts der indigenen Völker, die traditionell keine
schriftlich festgehaltenen Gesetze (codices) besitzen und deren
Rechtssysteme vielmehr dem völkerrechtlichen
Gewohnheitsrecht entsprechen, bezüglich seines Stellenwertes in Kanada
und in den USA?
9. Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß indigene
Völker nicht als Rechtssubjekte im Sinne des Völkerrechtes
anerkannt werden?
10. Setzt sich die Bundesregierung gegenwärtig für eine
Änderung dieses Status und eine völkerrechtliche Anerkennung
dieser Völker ein, oder beabsichtigt die Bundesregierung,
dieses zukünftig zu tun?
11. Wie bewertet die Bundesregierung den Wunsch indigener
Völker, ihrer Organisationen oder deren Repräsentanten nach
einer Anerkennung durch das Völkerrecht und nach
Selbstbestimmung im Sinne des Völkerrechts?
12. Ist die Bundesregierung zur Aufnahme direkter
Verhandlungen mit indigenen Organisationen oder deren Repräsentanten
bereit, insbesondere auch dann, wenn es um die Ausbeutung
von nichterneuerbaren Ressourcen geht?
13. Versteht die Bundesregierung das Recht auf
Selbstbestimmung der indigenen Völker als ein Mittel zur Erhaltung der
kulturellen Identität dieser Völker?
14. Wie bewertet die Bundesregierung die Auffassung, daß
indigene Völker aufgrund ihrer Kenntnisse von biotischen
Zusammenhängen für die Umwelt und die Entwicklung ihrer
jeweiligen Region eine wesentliche Rolle spielen?
15. Welche internationalen Maßnahmen zum Schutz von
indigenen Wissenschaften sind der Bundesregierung in
Verbindung mit intellektuellen Eigentumsrechten bekannt?
16. Beabsichtigt die Bundesregierung, Schritte zum Schutz von
indigenem Wissen und intellektuellen Eigentumsrechten zu
unternehmen?
17. Hält es die Bundesregierung für notwendig, daß die
Beteiligung indigener Völker, ihrer Organisationen oder deren
Repräsentanten auf internationaler Ebene verstärkt wird, um die
den indigenen Völkern eigene Lebensweise besser zu
schützen?
18. In welchen Fällen ist die Bundesregierung an Maßnahmen
zum Schutz der biologischen Vielfalt beteiligt, und wie
beurteilt sie die Einbeziehung und aktive Mitwirkung von
indigenen Völkern zum Erhalt der biologischen Vielfalt?
19. Strebt die Bundesregierung zum Erhalt der biologischen
Vielfalt die Zusammenarbeit mit indigenen Völkern, ihren
Organisationen oder deren Repräsentanten an, und in welchen
Fällen ist dieses bisher geschehen?
20. Erhält die Bundesregierung Anfragen von indigenen Völkern,
ihren Organisationen oder deren Repräsentanten, die sich auf
die Mitgestaltung einer sozial- und umweltverträglichen
globalen Zukunft beziehen?
21. Erhält die Bundesregierung Anfragen von indigenen Völkern,
ihren Organisationen oder deren Repräsentanten, die sich auf
die Mitgestaltung einer sozial- bzw. umweltverträglichen
Zukunft der indigenen Völker beziehen?
22. Welche internationalen Maßnahmen sind der
Bundesregierung bekannt, die zu einer Verbesserung der sozialen,
wirtschaftlichen und menschenrechtlichen Situation indigener
Völker seit dem Beginn der „Internationalen Dekade für
indigene Völker" unternommen wurden bzw. werden?
23. Welche Zielvorgaben und Vorhaben hat sich die
Bundesregierung zur Verbesserung der Situation der indigenen Völker
in der „Internationalen Dekade" vorgenommen, und welche
wurden bisher begonnen?
24. Erachtet die Bundesregierung die Ratifizierung der ILO-
Konventiori 169, die sie mit der Begründung „Die Bundesrepublik
Deutschland ... wird vom Gegenstand des Übereinkommens
Nr. 169 nicht berührt, da in ihr keine eingeborenen Völker im
Sinne dieses Vertragswerks leben" abgelehnt hat, in Kenntnis
zweier Entschließungen des Europäischen Parlaments
1. „Entschließung zu den für einen wirksamen Schutz der
eingeborenen Völker notwendigen internationalen
Maßnahmen" vom 9. Februar 1994
sowie
2. „Entschließung zum Internationalen Jahrzehnt der
eingeborenen Völker der Welt" vom 19. Januar 1995
Christoph Matschie
Brigitte Adler
Klaus Barthel
Ingrid Becker-Inglau
Rudolf Bindig
Gabriele Fograscher
Achim Großmann
Dr. Ingomar Hauchler
Reinhold Hemker
Eckart Kuhlwein
Konrad Kunick
Heide Mattischeck
Ulrike Mehl
Reinhold Robbe
Dieter Schanz
Günter Schluckebier
Dagmar Schmidt (Meschede)
Dr. Emil Schnell
Dr. Mathias Schubert
Dr. R. Werner Schuster
Wieland Sorge
Dr. Peter Struck
Margitta Terborg
Adelheid Tröscher
Hans Wallow
Matthias Weisheit
Verena Wohlleben
Hanna Wolf (München)
Rudolf Scharping und Fraktion
zukünftig als dennoch wünschenswert und zwar:
a) im Hinblick auf eine Vorbildfunktion für andere
europäische Staaten;
b) als ein solidarisches Signal an indigene Völker?
25. Auf welche Art und Weise hat sich die Bundesregierung für die
Verabschiedung einer „Allgemeinen Erklärung über die
Rechte indigener Völker" innerhalb der Vereinten Nationen
eingesetzt, und welche Ergebnisse hat sie dabei erzielt?
26. Wie beurteilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund, daß
sie dem Schutz der traditionellen Lebensweisen von indigenen
Waldvölkern besondere Rechnung tragen will (in: „BMZ
aktuell" , Januar 1996, Punkt 5.1) die Schutzwürdigkeit
derjenigen indigenen Völker, die sie nicht zu diesen
Waldvölkern rechnet, und welche Vorstellungen bzw. Pläne hat
die Bundesregierung hinsichtlich der Gleichstellung dieser
Nichtwaldvölker mit den Waldvölkern?
Bonn, den 27. Juni 1996]