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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Lage der kurdischen Flüchtlinge im Nordirak (G-SIG: 13011780)

Unterstützung von Hilfsprojekten für die kurdische Bevölkerung im Nordirak durch Bund und Länder, u.a. Verbesserung der Wasserversorgung, Lage der kurdischen Bevölkerung im Iran, grenzüberschreitende Angriffe der türkischen Streitkräfte, Entsendung von Menschenrechtsbeobachtern der VN in den Irak, Beteiligung deutscher Firmen und Banken an den neu beginnenden Ölgeschäften mit dem Irak, Einrichtung eines Verbindungsbüros der Bundesrepublik Deutschland im Nordirak

Fraktion

PDS

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

27.08.1996

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/517827. 06.96

Lage der kurdischen Flüchtlinge im Nordirak

des Abgeordneten Steffen Tippach und der Gruppe der PDS

Vorbemerkung

Mit Einrichtung einer von den Vereinten Nationen und einem militärischen Kooperationsrat kontrollierten „Schutzzone" für Kurden im Nordirak nach dem Ende des 2. Golfkrieges im April 1991 sollte sich die Lage der kurdischen Bevölkerung in der Region stabilisieren. Viele kurdische Familien, die 1991 in die Berge Richtung Iran oder Türkei geflohen waren, kehrten zurück in der Hoffnung, ihr Leben in ihren Heimatdörfern wieder aufnehmen zu können. Mit der Unterstützung internationaler Hilfsgelder und -maßnahmen schien Sicherheit und ein Wiederaufbau möglich.

Unsicher gestaltet sich heute aber nach wie vor die Lage für die kurdischen Flüchtlinge aus dem Iran, der Türkei und dem Irak, die - teilweise seit mehr als 15 Jahren - im Nordirak leben.

Während 1991 die Kurdenhilfe der Bundesregierung 440 Mio. DM betragen hat, ist die finanzielle und materielle Unterstützung seitdem kontinuierlich zurückgegangen. Auch die Hilfsmaßnahmen vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, der Deutschen Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit GmbH (GTZ) und aus den Bundesländern ist massiv zurückgangen. Die Notlage der kurdischen Bevölkerung im Nordirak hat sich dagegen noch weiter verschärft.

Durch die Präsenz irakischer Truppen in der kurdischen Stadt Kirkuk und die daraus resultierende irakische Verwaltungshoheit, wurde fast die gesamte kurdische Bevölkerung von Kirkuk seit 1991 zur Flucht gezwungen. Sie sind in teilweise menschenunwürdigen Unterkünften - wie ehemaligen Viehverkaufshallen - im Nordirak untergebracht und haben bis heute keine Aussicht, in ihre Heimat zurückkehren zu können.

Während die „Schutzzone" von irakischen Angriffen, zumindest aus der Luft, weitgehend verschont blieb, gelang es sowohl türkischen Truppen und türkischer Luftwaffe als auch iranischer Artillerie seit 1991 wiederholt, wiederaufgebaute Dörfer und /oder Flüchtlingsunterkünfte kurdischer Familien anzugreifen. Kurdische Flüchtlinge aus der Region Botan/Hakkari mußten ihre ursprünglichen Flüchtlingscamps nahe der internationalen türkisch-irakischen Grenze verlassen und sich weiter südlich, im Lager Atrusch, das vom UNHCR betreut wird, niederlassen. Dort kam es im September 1995 zu schweren Übergriffen seitens kurdischer Peschmerga der KDP-Irak von Masud Barzani, als sie - mit Zustimmung der UN - das Lager nach Waffen durchsuchten. Vier Lagermitglieder wurden dabei willkürlich erschossen.

Wie bereits im März 1995 wurden auch im April, Mai und Juni 1996 erneut grenzüberschreitende Angriffe des türkischen Heeres sowie der türkischen Luftwaffe auf Dörfer der kurdischen Bevölkerung in Kurdistan/Irak und zwar in der sogenannten „Schutzzone" für Kurden durchgeführt. Dabei kam es lt. Augenzeugenberichten zu Toten unter der Zivilbevölkerung, und viele Dörfer wurden zerstört. Erneut flohen kurdische Familien vor den türkischen Militärs.

Bereits seit Anfang der 80er Jahre befinden sich kurdische Flüchtlinge aus dem Iran im Nordirak. Fast 500 iranisch-kurdische Familien werden allein von der Demokratischen Partei Kurdistans, PDK-Iran, betreut. In einer Pressemitteilung der PDK-Iran (...) vom 26. April 1996 wird berichtet, daß es am 21. April 1996 zu einem Angriff auf das Flüchtlingslager Baindjan in der Provinz Süleimaniya kam. Dort leben ca. 78 Familien mit ca. 275 Personen. Ein Angreifer wurde festgenommen und sagte in einem späteren Verhör, er und seine Gruppe seien von Kermanshah/Iran in einem Fahrzeug des iranischen Roten Halbmonds über die Grenze gebracht worden. Sie hätten das Flüchtlingslager ausgespäht und den Auftrag gehabt, die kurdischen Flüchtlinge anzugreifen. Der Auftrag sei von der Iranischen Informations- und Sicherheitsbehörde in Kermanshah erteilt worden.

Die deutsche Hilfsorganisation WADI berichtete im Februar 1996 von Cholerafällen in der Provinz Süleimaniya. Mit dem Beginn des Sommers ist erneut mit dem Ausbruch dieser Seuche zu rechnen. Das ist vor allem auf das marode Wasserleitungssystem in der Provinz Süleimaniya zurückzuführen. Verschiedene in der Region tätige Hilfsorganisationen haben Vorschläge für eine grundlegende Verbesserung dieser Situation ausgearbeitet.

In einem VN-Bericht über die Lage der Menschenrechte im Irak, den der VN-Sonderbeauftragte Max van der Stoel im März 1996 vorlegte, der auch den mittlerweile beschlossenen begrenzten Verkauf von irakischem Öl zur Beschaffung von Lebensmitteln und Medikamenten für die Bevölkerung im Irak vorschlug, wird die Entsendung von Menschenrechtsbeobachtern zur Verbesserung der Lage der Menschenrechte gefordert.

Mehrfach wurde in den vergangenen zwei Jahren Reisenden, darunter auch Abgeordneten des Deutschen Bundestages, Journalistinnen und Journalisten und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Hilfsorganisationen, der Grenzübertritt in den Nordirak, der nicht unter türkischer Hoheit steht, durch türkische Behörden ohne Begründung untersagt.

Am 20. Mai 1996 wurde das VN-Embargo gegenüber dem Irak dahingehend gelockert, daß der Irak eine begrenzte Menge von Erdöl exportieren kann. Der irakische Staat ist danach verpflichtet, von dem Erlös Lebensmittel und Medikamente für die Bevölkerung des Landes einzukaufen. In einer Presseerklärung vom 11. Juni 1996 weist der Irakische Nationalkongreß darauf hin, daß die Ölverkäufe sich möglicherweise verzögern, da es Unstimmigkeiten über die Kontrolle des zu erwartenden Geldes gibt.

Unter Berücksichtigung dieser Fakten fragen wir die Bundesregierung:

Fragen25

1

Wie hoch ist die finanzielle Unterstützung, die die Bundesregierung, d. h. Auswärtiges Amt, Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und GTZ für das Jahr 1996 für die Arbeit von Hilfsorganisationen im Nordirak vorgesehen hat (bitte die einzelnen Posten auflisten)?

2

Welche Bundesländer unterstützen nach Kenntnis der Bundesregierung in welcher Höhe für das Jahr 1996 Hilfsprojekte für die kurdische Bevölkerung im Nordirak (bitte auflisten)?

3

Was hat die Bundesregierung bewogen, im Jahre 1991 die bis dahin größte Hilfsaktion im Ausland den Kurden im Nordirak angedeihen zu lassen?

4

Was hat die Bundesregierung bewogen, ihre ursprünglich sehr hohe finanzielle Hilfe für die Kurden im Nordirak so erheblich zu senken?

5

Wie viele kurdische Flüchtlinge aus der Türkei, dem Iran und dem Irak befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung in der kurdischen Region im Nordirak.

6

Hat die Bundesregierung im Jahre 1995 Hilfsgelder für die Unterstützung von kurdischen Flüchtlingen im Nordirak zur Verfügung gestellt?

Wenn ja, wieviel?

Wenn nein, warum nicht?

7

Welche Hilfsprojekte wurden mit dem Geld unterstützt (bitte auflisten)?

8

Ist der Bundesregierung bekannt, daß es in der Provinz Süleimaniya zu einem erneuten Ausbruch von Cholera kam?

9

Ist beabsichtigt, im Rahmen von finanzieller Unterstützung für die kurdische Bevölkerung im Nordirak, Vorschläge von Hilfsorganisationen bezüglich einer grundlegenden Erneuerung der Wasserversorgung in der Provinz Süleimaniya zu berücksichtigen?

Wenn ja, in welcher Weise?

Wenn nein, warum nicht?

10

Thematisiert die Bundesregierung in ihren bilateralen Gesprächen mit der Regierung in Teheran die Lage der kurdischen Bevölkerung im Iran?

Wenn ja, mit welchem Ziel und Ergebnis?

Wenn nein, warum nicht?

11

Sind bei bilateralen Gesprächen mit der Regierung in Teheran die wiederholten Artillerieangriffe der iranischen Armee auf Dörfer mit kurdischen Flüchtlingen thematisiert worden?

Wenn ja, welche Reaktionen gab es seitens des Iran?

Wenn nein, warum nicht?

12

Ist der Bundesregierung bekannt, daß es am 21. April 1996 zu dem beschriebenen Angriff auf das Flüchtlingslager Baindjan in der Provinz Süleimaniya sowie zu wiederholten Terrorattentaten auf die Angehörigen der KDP-Irak in Kurdistan/ Irak kam?

Wenn ja, wurden diese Angriffe gegenüber der iranischen Regierung angesprochen und mit welchem Ziel und Ergebnis?

13

Sind bei bilateralen Gesprächen mit der Regierung in Ankara die wiederholten grenzüberschreitenden Angriffe der türkischen Armee thematisiert worden?

Wenn ja, mit welchem Ziel und Ergebnis?

Wenn nein, warum nicht?

14

Ist der Bundesregierung bekannt, daß es seit Anfang April 1996 bei grenzüberschreitenden Luftangriffen der türkischen Luftwaffe auf Dörfer in Kurdistan/Irak mindestens drei Tote unter der kurdischen Zivilbevölkerung gab?

Wenn ja, wurden diese Angriffe gegenüber der türkischen Regierung angesprochen und mit welchem Ziel und Ergebnis?

15

Liegen der Bundesregierung weitere Informationen über zivile Opfer und über das Ausmaß der Zerstörungen der letzten grenzüberschreitenden Angriffe der türkischen Armee vor?

16

Wie viele grenzüberschreitende Angriffe der türkischen Luftwaffe und des türkischen Heeres sind der Bundesregierung seit der Invasion im März 1995 bekannt geworden?

17

Wurde gegen diese Angriffe bei den VN protestiert?

Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

18

Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen der türkischen Invasion vom 20. März 1995 auf die kurdische Zivilbevölkerung im Nordirak?

19

Ist der Bundesregierung der beschriebene Übergriff kurdischer Peschmerga der KDP-Irak auf das Flüchtlingslager Atrusch bekannt?

Wenn ja, in welcher Weise wurde der Vorfall gegenüber der Vertretung der KDP-Irak in Bonn angesprochen und mit welchem Ergebnis?

20

In welcher Weise unterstützt die Bundesregierung die Forderung des Sonderberichterstatters der VN über die Lage der Menschenrechte im Irak, Menschenrechtsbeobachter in den Irak, d. h. auch in den Nordirak zu entsenden?

21

Ist der Bundesregierung bekannt, ob deutsche Firmen an den neu beginnenden Ölgeschäften mit dem Irak beteiligt sind?

Wenn ja, um welche Firmen handelt es sich?

22

Ist der Bundesregierung bekannt, ob beabsichtigt ist, daß eine deutsche Bank für Verbleib und Kontrolle des aus dem neu beginnenden Ölgeschäft erstandenen Erlöses zuständig sein soll?

Wenn ja, um welches Bankhaus handelt es sich?

23

Beabsichtigt die Bundesregierung ein Verbindungsbüro im Nordirak einzurichten?

Wenn ja, wo soll es eingerichtet werden und ab welchem Zeitpunkt?

Wenn nein, warum nicht?

24

Wie viele Fälle aus den Jahren 1995 und 1996 sind der Bundesregierung bekannt, in denen Reisenden aus Deutschland die Einreise in den Nordirak von türkischen Behörden mit welcher Begründung verweigert wurde?

25

Wie ist die Haltung der Bundesregierung zu diesen Maßnahmen der türkischen Regierung, und hat sie dagegen Protest erhoben?

Bonn, den 25. Juni 1996

Steffen Tippach Dr. Gregor Gysi und Gruppe

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